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MMKrÄMM Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das »Wilsdruffer Tageblatt" erscheine an allen Werktagen, nachmittags. 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— NM. frei Haus, bei Postbcstellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern lO Rpsg. Alle Postanstaltcn und Post boten, unsere Austräger u. ___ . , -e »s Geschästsstellc, nehmen zu jederzeit Bestellungen ent- N-DcheNvilltl »Ük WltSdrllN U. LlNll^kakNd gegen. Im Falle höherer Gewalt, .od. sonstiger --- :———— Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandler Schriftstücke erfolgt nur. wenn Rückporto beiliegi. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise laut auflicgendem Tarif Nr. 4. — Nachweisungs-Gebühr: 20 Rpfg. — Vorgeschriebcne Erscheinungstage und Platzvorschriftcn werden nach Möglichkeit berücksichtigt. — Anzeigen - Annahme Lurch FrrurL übcrm^. 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Was wir zur Zeit in Deutschland an Gemeindeordnungen noch haben und was nun in der historischen Rumpelkammer verschwinden wird, war von bemerkenswerter Bunt- scheckigkeit! Denn die Länder hatten ja ihre eigenen Ge meindeordnungen, Preußen und Bayern deren sogar mehrere, wie die sorgsam, allzu sorgsam gehütete „histo rische Entwicklung" sie zusammengekarrt hatte. Denn als z. B. der Freiherr vom Stein seine Gemeindeordnung für Preußen schuf, hörte dieses Preußen schon an der Elbe auf! Und außerhalb der „alten preußischen Provinzen und des Herzogtums Lauenburg" sah es eben z. T. sehr viel anders mit diesen Gemeindcordmmgen aus. Doch genug dieser historischen Reminiszenzen; in großen Schritten eilt jetzt das Reich der Verwirklichung der vom Nationalsozialismus angestrebten Reichsein - b e i t nach allen Richtungen hin entgegen. Darum aber ist die neue Deutsche Gemeindeordnung ein Grund gesetz des nationalsozialistischen Staates, weil es auch die erste gesetzliche Zusammenfassung und Neugestaltung von Teilen des öffentlichen Rechts für ganz Deutschland ist und die Reichsreform auf dieser neuen breiten Grundlage, also von unten nach o b e n, aufgebaut wird. Die bisherigen Maßnahmen auf dem großen Ge biet besten, was man als „Reichsreform" bezeichnet, be wegten sich mehr und meist auf dem Gebiet der Reichs- bzw. der Landeshoheit. Aber es muß erst noch eine Riesenarbeit geleistet werden, bis jene fast unübersehbare Zersplitterung des öffentlichen Rechts überwunden ist, wie das, wenigstens für einen Teil davon, in der neuen Ge meindeordnung geschahen ist. In der Einleitung zu dem neuen Gesetz heißt es Weiler, daß die Deutsche Gemeindeordnung die Gemeinden „in enger Zusammenarbeit mit Partei und Staat" zu höchster Leistung befähigen will. Und darum ist sie gleichfalls ein Grundgesetz des nationalsoziali stischen Staates. Für die Sicherstellung dieser Zu sammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit der Partei wirkt und sorgt der „Beauftragte der NSDA P.". Man braucht nur kurz seine Rechte aufzuzählen, um damit auch gleich seine Stellung innerhalb der Gemeindever waltung zu charakterisieren: Er wählt unter den Be werbern für die Posten des Bürgermeisters oder der Bei geordneten drei Persönlichkeiten aus, von denen dann einer, nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde, von der Gemeinde ernannt wird; ferner beruft der Beauf tragte im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Stadtrate, und schließlich bedürfen die Gemeinde- haupsiatzung sowie die Verleihung und die Aberkennung von Ehrenbürgerrechten seiner Zustimmung. Ganz genau sind in der neuen Gemeindeordnung die Amtspflichten und Amtsrechte festgelegt, und man hat hier beim Lesen mancher Bestimmungen die vielleicht nicht ganz unrichtige Empfindung, daß dabei die trüben Erscheinungen aus früherer Zeit mitgesprochen haben, die dann der Natio nalsozialismus bei seiner großen Aufräumungsarbeit in den Gemeinden nach der Machtübernahme seststellen mußte. Um nur etwas davon zu zitieren: „Bürger meister und Beigeordnete dürfen miteinander nicht bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sein." Wenn wir eine solche Bestimmung nnr schon früher gehabt hätten! Dann wäre so mancher Gemeinde die Vetternwirtschaft und noch sonst einiges erspart geblieben! Der Verwaltung zur Seite stehen die Gemeinde- räte (Ratsherrcn) mit lediglich beratender Funktion. Ihr Recht der Äußerung zu bestimmten Maßnahmen der Verwaltung ist genau festgelegt. Aber — und das ist etwas Neues, ergibt sich aber aus der Eigenverantwortlichkeit der Gemeindcräte — es besteht auch eine Äußerungs- pflicht für sie, dann nämlich, wenn sie nicht der Ansicht ihres Bürgermeisters sind. Dann müssen sie den Mund auftun! Daß keine Abstimmung, also auch keine Beschlußfassung stattfindet, ist für die neue Gemeinde ordnung, die für die künftige Verwaltung den Grund- satz der verantwortlichen Führung bei den Gemeinden und ihren Bürgern festleat. selbstverständlich. Tmigung über Saar-Wahrunge- und -Zollstagen. DoS Ergebnis der deutsch französischen Verhandlungen. Die innerhalb der deutsch-französischen Saarkom mission in Basel stattaciundenen Ausschußverhand- Ms dm Wege M EWitsstmt. Die Grundlage für die lockere Reichsreform. Staatssekretär Grauert über die neue Gemeiudeorduuug. Vor Vertretern der deutschen Presse sprach der Staatssekretär im Reichs- und preußischen Innenministe rium Grauert über Bedeutung und Auswirkung der neuen deutschen Gemeindeordnung. Er nannte dieses Gesetz vielleicht das wichtigste, das bis zum heutigen Tage von der Regierung ertasten worden sei. Es solle die Grundlage bilden für die weitere Entwicklung der Reichsreform. Die Frage der Mitarbeit oder Zusammen- arbeitzwischenParteiundS.aat trete gerade in der Frage der Gemeindeordnung am deutlichsten her vor, da der nationalsozialistische Staat an der Grundidee der Selbstverwaltung habe festhalte» und im Rahmen der Selbstverwaltung die Mitwirkung der Partei im gemeind lichen Leben habe gesetzlich regeln wollen. Es habe daher der Leiter der Gemeinde als Letzverantwort licher in allen entscheidenden Fragen klar herausgestellt und das genossenschaftliche Element der Steinsche» Selbst verwaltung, die MitwMmtg der in der Gemeinde lebende« Bürger, im Gesetz gesichert werden müssen. Die Gemeinderäle seien gehalten, als Einzclpersönlichkcit ihre Meinung zu äußern. Sie seien bewußt nicht als Korporation auf- gefaßt, sondern die Mitglieder des Gemeinderates sollten den Leiter der Gemeinde beraten, ohne an irgendwelche Weisungen gebunden zu sein. Um die Gemeindcräte in allen Fällen mit den wichtigsten Aufgaben bekannizu machen, seien im Gesetz die einzelnen Punkte festgelegt, zu denen der Gemeindelcitcr die Gemeinderäte hören müsse. Das System der Beratung erhöhe ganz außerordentlich die Verantwortung in der Entscheidung. Es sei bewußt nichtin das Gesetz hineingenommen wor den, daß die Gemeinderäte unbedingt Mitglieder der NSDAP, sein müßten. Auch Nichtparteimit glieder, die der Beauftragte der NSDAP, nach ihrer politischen Einstellung und ihrem sachlichen Können zur Mitarbeit für geeignet halte, sollen in den Gemeinderat berufen werden können. Schließlich sei noch die Frage gewesen, ob außer der ausschlaggebenden Mitwirkung der Partei bei der Ernennung der Gemeindeleiter nun mehr bei der verwaltungsmäßigen Arbeit der Partei in irgendeiner Form noch eine Mitwirkung eingeräumt werden sollte. Nach der vom Führer getroffenen Entscheidung soll, nachdem das Mitwirkungsrecht bei der Ernennung für die Partei sichergestellt ist, für die Verwaltungstätig- f rett eine wettere Einmischung oder Mitwirkung von NSDAP.-Bcaustraglen nicht mehr stattsinden, Werl diese Mitwirkung auch durch die Gemeinderäte sicher- gestellt ist. Nnr in zwei Punkten ist eine Ausnahme genmcht worden: bei der Hanptsatznng und bei der Ver leihung oder Entziehung von Ehrenbürger- und E h r e n r e ch r e n. Auch hier ist die Mitwirkung des Beauftragten der NSDAP, notwendig. Staatssekretär Grauert wandte sich dann der Kon trolle der Gemeindeleitung zu. Da die Kontrolle durch die Gemeindcräte verschwunden sei, habe sie automatisch auf den Staat übergehen müssen. Der heutige Staat muß die Möglichkeit haben, die Ziele der Staatsführung bis in die unterste« Gemeinden durchzusührcn. Der Siant habe sich in der neuen Gemeindeordnung im allgemeinen auf ein negatives Aufsichtsrecht beschränkt: die Ablehnung untragbarer Anordnungen der Gemeinde verwaltungen; nur in einem Punkt habe sich der Staat ein positives Aufsichtsrecht Vorbehalten, ein Anordnungs- recht, wenn es sich zum Beispiel um Haushaltsfragen und wirtschaftliche Angelegenheiten handelt. Dieses Anoro- nungsrccht ersetzt die Zwangsetatisierung der früheren Jahre. In einem Sonderparagraphen sei schließlich die Möglichkeit vorgesehen, der Gemeinde einen Staats kommissar zu geben, der in besonders gelagerten Fällen die Aufgaben des Gemeindeleiiers übernehmen könne. Bei der Erörterung der zukünftigen Wirtschafts- und Finanzführung der Gemeinden erinnert der Staats sekretär an den furchtbaren finanziellen Zustand der Ge meinden vor der Machtübernahme. Im großen und ganzen sei Vie gemeindliche Finauzwirtschaft i« Ordnung gekommen und die Möglichkeit einer ordnungsmäßigen Finanzwirt- schast gesichert. Es müsse jetzt daran gedacht werden, daß diese nationalsozialistische» Erfolge nicht in irgendeiner Form wieder gefährdet werden könnten. Während früher jede Gemeinde ei» Hanshaltsschema nach eigenem Gut dünken aufstellen konnte, würden jetzt besondere Richt linien gegeben, die sich eng an die Reichshaushalts satzung anlehnten A>rr Vereinheitlichung der ganzen Gesetzgebung fei endlich fcstgelegt worden, daß alle Gemeindeleiter in größere», Städten Oberbürgermeister, in den übrigen Gc- ineinden Bürgermeister genannt werden, alle Mitarbeiter Beigeordnete. Schließlich verwies Staatssekretär Grauert auf die Möglichkeit für den Reichsminister des Innern, einzelne Gemeinden z u s a m m c n z u s ch l i e ß e n, was zur Durchführung der Reichsreform sicher zum Teil not wendig erscheinen dürfte. -LS tun gen führten zu der erwarteten Einigung ans dem Gebiet des Währungswesens und der künftigen Zoll behandlung. Es ist zur Regelung des Währungsumlaufs eine Verordnung der Regierungsko m- Mission des Saargebiets in Aussicht genommen, die ein Verbot der Ausfuhr von Zahlungs mitteln enthält, ferner den Zahlungsverkehr aus dem Saarland selbst regelt, den Francumtausch sowie die Zu lassung von Zahlungen im Saarland mit Reichsmark vor dem l. März, d. h. vor der endgültigen Übergabe des Saargebiets an das Reich Die zweite erreichte Verstän digung bezieht sich auf die hauptsächlichsten Punkte, nach denen die Verlegung der Z o l l i n »e an die saarländisch- französischen Grenzen erfolgen. Die Verhandlungen in den Unterausschüssen werden fortgesetzt. Die Verhandlungen führten ferner zu einer Einigung über verschiedene Schriftstücke, die in das Gcsamt- abkommen eingegliedcn werden. Insbesondere haben die beiden Abordnungen die Maßnahmen für die Fest legung der n e u >. n Zollinie an der Grenze Saar land—Frankreich genau fcstgelegt Ungarns Bölkerbundsverireter zurückgetreten. Der Führer der Partei der unabhängigen Klcinland- wirte, Tibor von Eckhardt, richtete an den Ministerpräsidenten Gömbös ein Schreiben, in dem er die bisherige Vertretung Ungarns beim Völkerbund niederleg 1 und gleichzeitig den Minister-, Präsidenten ersucht, die zwischen ihm und Gömbös zu stande gekommene Einigung in der Frage des Wahlrechts als gegenstandslos zu betrachten. Tibor Eckhardt betont, daß er zu den Absichten und Entschlüssen des Ministerpräsidenten auch weiterhin volles Vertrauen habe. Er wolle lediglich erreichen, daß die Regierungs partei sich in Zuktinft nicht mehr auf die von ihm ge führte Partei der unabhängigen Kleinlaudwirte als Vor wand berufen könne, wenn die Verwirklichung des Wahl rechts an die Reihe komme. Zu der Nicderlegung seiner Vertretung beim Völkerbund weist Tibor Eckhardt darauf hin, daß er damit weiteren Angriffen vorzu - beug eir wünsche, die wegen seiner Person gegen die voin Ministerpräsidenten verfolgte Politik gerichtet würde». Rußlands Aufrüstung Im weiteren Verlauf des Kongresses der Sowjet union sprach der stellvertretende Kommissar für das Vcr- teidiguugswcsen über den Ausbau der Sowjetwehrmacht in den letzten vier Jahren. Darnach ist die Luftflotte um 330 Prozent, die Zahl der mittleren Tanks um 702 Pro zent, die Zahl der leichteren Tanks um 760 Prozent und in der Flotte insbesondere die Zahl der Unterseeboote um 535 Prozent angewachsen. Infolgedessen sei der Mann- schaftsbestaud der Armee von 562 000 auf 940 000 Mann und der M i l i t ä r h a u s h a l t von 1934 gegenüber dem Voranschlag von 1665 Millionen auf tatsächlich fünf Milliarden nngcwachsrn