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ni chf. und No. 7«- 1MI. »cke ferner sowie en, Freiberg, am 16. Dezember 1896. großer Der Alkoholisums. In diel No. No. 2848. 2844. U L..> ke ), 5.00, Scke tsr 2^- - >- öke ),3.00, eöcke passend irk., Sei««.» rwahl i» Leder. ! No. 78. No. 74. No. 75. senkt i Preisen: »s, 'stühle, ühle, rten, hie, itragen. «n sauber Tcipezierer de« s. Februar 1897, Vormittag 9 Uhr, als verfteigerungStermin, Freiberg, am 17. December 1896. Reg. V. 337/96.j »erautwartttch« Lettuugr GesrG »««rhdtzdt. 49. Jahrgang. l-chf. 'n-Eike. tövel elsea. ÄK 1SS6. IS Um 2845. 2846. 2847. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der praktische Thierarzt Herr Otto Hermann Geitzler, aus Dresden < von uns als Polizetthierarzt am hiesigen Schlacht- und Viehhose am s. d. M. in Pflicht ge nommen worden ist. No. No. No. Königliches Amtsgericht. SrvtmrUuvtüar. Schmidt No. 2848. No. 2S4S. No. 2850. No. 2851. Bekanntmachung. DaS 84.—39. Stück des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1896, enthaltend: No. 2342. Zusatzerklärung vom 20. September 1893 zu dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, vom 14. Oktober 1890; «rsäkint 1,dm Wochentag Ab«,» -/.»Uhr für den , Sommvend, den IS. Dezember. Bekanntmachung. Nachdem Herr Kaufmann Max Fischer hier sein Amt als Bezirksvorsteher im V. Bezirke uiedergelegt hat, ist von uns am 14. d. M. Herr Metallgießerei- und Drehereibesitzer Carl Richard Baumann, hier, Borngasse 15 aus die Zeit bis Ende des Jahres 1898 als Bezirksvorsteher des obengenannten Bezirks in Pflicht genommen worden, was hiermit zur öffent lichen Kenntniß gebracht wird. Freiberg, am 15. December 1896. Der Siadtrath. Mllr. Jede Zeit hat ihre eigene Krankheit. Das Mittelalter seufzte unter der Pest, wir leiden unter dem Alkoholismus. Aber ist denn dieser eine wirkliche Krankheit? Die Anschauungen der Wissenschaft gehen hierüber bekanntlich auseinander: doch wie auch ihr Urtheil ausfallen möge: in seiner äußeren Erscheinung tritt der Alkoholismus gleich einer schweren Charaktertrankheit auf. Diese Thatsache läßt von vornherein die Wünsche nach Entmündigung der Trunksüchtigen als berechtigt erscheinen. Niemals hat in den Kulturstaaten der Alkoholismus größere Verheerungen angerichtet als in der Gegenwart. Was sind die Trinkstuben unserer Vorfahren gegen die Laster der heutigen Schnapspenne! Wenigstens werden die sozialen Folgen der Trunksucht heute ungleich schwerer als zu irgend einer^Zeck empfunden, was wohl nicht allein ! sondern auch der Ausbreitung des Nebels zuzuschreiben ist. Das Treiben in den heutigen Schnapskneipen fordert ebenso sehr znm dl- K-M°»m -°» --°mk° Kd» «ms-aq-» P°t-»-°mc -m- s 30. November 1896; ist hier eingegangen und liegt in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht Freiberg, am 12. Dezember 1896. ': ^er «tadtrath. . ..... »«H «gr- unter den neueren Forschungen die ausgedehnten Untersuchungen, deS französischen Psychiaters Legrain kennen zu lernen. . Aeser Gelehrte hat 215 Trinkerfamilien in vier Generation» durchforscht. Unter der Nachkommenschaft dieser Familien wäre» 42 vom Hundert zu Gewohnheitstrinkern geworden, 60 vom Hundert entartet, moralisch verrückt, hysterisch oder epileptisch ge worden; 19 vom Hundert mußten in das Irrenhaus gebracht werden. Legrain kam durch seine Untersuchungen zu der Ueber- zeugung, daß der AlkoholiSmuS zum Verbrechen prädiSponirt. Trunksüchtige Eltern wälzen die furchtbare Last verbrecherischer Anlage auf ihre Nachkommen. Nach dem genannten französischen Psychiater ergaben 168 beobachtete Familien in der ersten Generation 45 und 98 Familien der zweiten Generation 23 mora lisch Verrückte; Diebstahl, Landstreicherei, Mord, Sauferei, per verse Geschlechtstriebe, Ehebruch, Prostitution re. waren die am häufigsten bei den Nachkommen Trunksüchtiger vorkommend» auf die Entartung der Raffe Laster. , if die Ausbreitung des Verbrechens eingehend beschäftigt. Mu großem Erfolg hat man in neuerer Zeit in Norweoen ffer Beziehung ist er ebenso lehrreich wie erschütternd'den Kampf gegen die Trunksucht ausgenommen. Bon 1848 via MiketgerMz^ UN- Tageblatt Amtsblatt für die lluiglichm and Witsche« BehSrd« za Keitas W Bnmd. Der Stabtrath. Bgl. «ekanntmachung vom 2S. Oktober 1896, betreffend dft Anzelgepflicht für die Schweine, seuche, die Schweinepest und dm Rothlauf der Schweine, zusätzlichen Bekanntmachung vom 7. November 1896, betreffend die fi ^nbahnfrachwer- Vereinbarungen »um Internationalen Ueberemkommen über den M,eno^ i . d» M d» d-» -»d -°" «-»Ml»»«', Mchm d-m Bekanntmachung vom 18. November 1896, betreffenbbleoem «LLIL °°»km »«i"- »hm ,d Hom» >e» Lager ature« «pt. caße 2b, -axe". solche nach dem Reichsgesetze vom 28. Juui 1880 und der vom 4. März 1881 bei d« Feststellung d-S WertheS Anordnung getödteten seuchenkranken Thieren zuzuziehen sind, hat der Be- z rlsauSschuß für den hiesigen Verwaltungsbezirk für das Jahr 1897 die Herren Erbgerichtsbesitzer Hermann Bennewitz in Langhe««rr-d-rf, . Clausnitzer in Berthelovorf, WirthschaftSbesitzer Emst Remhard Fischer in Nieverueufchönberg, Gemeindevorstand Hermann Fritzsche in Friedebach, Gustav Haubold in Dörnthal, Erbgerrchtsbesitzer Haubold, ^a«. in Kleinschirma, Moritz Hauffe in Helbigddors, Erbgenchtspachter Eugen Hermann in St. Michaeli», Gutsbesitzer LoulS Eduard Herrmann in Reuhausen, Kanzleilehngutspachter Paul Höckner in Langenrinne, Gemeindevorstand Emst Ihle in Niederbobritzsch, Gutsbesitzer Gotthelf Friedrich «aden in Seiffen, Gemeindevorstand Karl Krönert in Pfaffroda, Gutsbesitzer Gustav Küchenmeister IN Niederschöna, , Heinrich Lastus in Lichtenberg, /v Heinrich Lehman« in Oberbobritzsch, Gutsbesitzer Carl Louis Liebscher in Eonradsdors, «. .. " August Lötznitz in Oberlänge«»«, RlttergutSpachter Christoph Lore») in Fretbergödorf, - : Gemeindevorstand Emst Müller in Brüdcrwiese, Rittergutspachter Heinrich Otto Merbitz in «rotzschtrma, Gutsbesitzer Ernst Reubert in Hirschberg, Gemeindeältester Wilhelm Obendorf in Na««dorf, Lehnrichter Julius Opelt in Grobwaltersdorf, Mühlengutsbesitzer Hermann Heinrich Seifert in Heidersdorf, Gutsbesitzer Gotthelf Friedrich Schab in E-mmer-walde, RlttergutSpachter Karl Lothar Wagner in Großhartmannsdorf, Gemeindeältester Fürchtegott Leberecht Wolf in Dorfchemnitz, Rentier August Friedrich Wüstner in NiederlangsmasV ' L Gemeindeältester Johann Gottlieb Zimmermann m VvertÄlMMtz Gutsbesitzer Karl Zimmermann in Zethau wieder«, bez. neugewählt, was mit dem Benierken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß jeder der vorgenannten Herren Sachverständigen für den gesammten amtShauptmannschaftlichen Bezirk in dieser Eigenschaft zu fungiren berechtigt ist.' Freiberg, den 16. December 1896. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastend» Rückstände an wiederkebrenden Leistungen, sowie Kostensorderungen, spätesten- im Anmeldetermine anzumeld». Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre- Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgericht- ein gesehen werden. Brand, am 16. Dezember 1896. Da» KSnigNche Amtsgericht. Sch per IS. Februar 1897, Vormittag 9 Uhr, als Dermin zu »erkü«d«ng des VertheUungspla«» anberaumt worden. Ekel, wie zu kräftiger Empörung heraus. Beide- hat sich so wohl gegen den willenlosen Sklaven d«S Alkohols, wie auch gegen den Wirth zu richten, dessen Gewinn um so größer ist, je tiefer der Mensch in den Morast sinkt. Wo die Handlungen der Menschen so stark von Selbstsucht und so wenig von Selbstzucht bestimmt sind, da ist eS allerdings anaezeigt, daß die Gesetzgebung mit sehr kräftigen Maßregeln dazwischen fährt. Die rücksichtslose Bekämpfung deS SchnapSlasterS und der Schnapskostgänger ist heute zu einer Pflicht der Sclbsterhaltung geworden. Es handelt sich nicht nur darnm, einen leider sehr großen Theil unserer Mitmenschen von dem schnellen körper lichen, materiellen und moralischen Untergange zu retten, sondern eS ist auch nothwendig, die nicht trunksüchtige Bevölkerung vor den sozialen Folgen deS AlkoholmißbraucheS zu behüten. Einzelne Psychologen haben den Alkohol geradezu als „Vater deS Ber- cr als zu irgend einer Zeit brechens" bezeichnet. Die neue Kriminal-Anthropologie hat sich der Verfeinerung der Sitten, auch mit dem Einfluß desselben auf die Entartung der Raffe Nebels zuzuschreiben ist. Das und ans die Ausbreitung de» Verbrechens eingehend beschäftigt. Bekanntmachung. Nachdem die Ma«I- und Klaue«feuche im Stadtbezirk Freiberg wieder erlösche« ist, wird das unter dem 26. Oktober d. I. erlassene Verbot der Abhaltung von Biehmärkten, ins besondere d«S jeden Sonnabend stattfindenden FerkelmarkteS hiermit aufgehoben. Freiberg, am 17. Dezember 1896. Die Stadtpolizeibehörve. ILL«»Ier. vgl. Zwangsdersteiaerung. DaS im Grundbuch« auf den Namen Er«st Wilhelm Uhlma«« eingetragene Garten- «ahrungs-Grundstück Folium 71 des Grundbuchs für Erbisdorf, Nr. 72 des BrandkatasterS, bestehend aus den Parzellen Nr. 158, 713 und 7l4 des Flurbuchs für ErbiSdorf, nach dem BesitzstandSverzeichnisse — kn',73,5 u — 1 Acker 98 0 Ruthen groß, mit 49,96 Steuereinheiten belegt, ortsgerichtlich geschätzt auf 3586 M. soll im hiesigen AmtSgerichtSgebLude zwangsweise versteigert werden. ES ist per 1». Januar 1897, Vormittag 9 Uhr als Anmeldetermtn, Da» 12. und 18. Stück de» M da- Königreich Sachsen Nm ^^erordnu^Ür°AuSführung des Gesetzes vom 28. März 1896, die Wihleu für die zweite Kammer der Ständeversammlnng betreffend, vom 10- Ocwber ivvv, Bekanntmachung eine Anleihe der Kirchengemeinde Hamuhen betreffen, Verordnung, die '»ur Führung der Börsenregister zuständigen Amtsgerichte betreffend, vom 19. October 1896; ae Bekanntmachung die Bestätigung der Abänderung einer Bestimmung m 8 35 der G« schäjtsordnung M die Lande^synode der evangelisch-lutherischm Kirche deS Kön gre chs Sachsen vom 20. Juni 1871 betreffend, vom §0. October 1896; Kirchengesetz, die Kg 8, 8 und 33 der Kirchenvorstands- uqd Synodalorduung vom 30. März 1868 betreffend, vom 30. October 1896; i » No. 77. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum Mr Hochleguna der Bahnstrecke Bodenbach—Dresden in der Flur Dresden—Strehlen betreffend, vom 8. Novenwer 1896; No. 78. Verordnung, die Auszahlung der Pensionen für Äittweu und Waiseu von Geistlichen und Lehrern betreffend, vom 16. November 1896: ist hier eingegangen und liegt in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. Freiberg, den 12. Dezember 1896. De« Stadtrath. «gr Königliche AmtShauptmanuschaft. Vr. 8t«ln«n1. Auf Jvlinin 375 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die hier unter der Firma Mulventha^Papterfabrik z« Freiberg bestehende Aktiengesellschaft betreffend, ist heute verlautbart worden, daß die am 5. August 1896 von der Generalversammlung beschlossene und am 25. August 1896 im hiesigen Handelsregister verlautbarte Erhöyung des Acticncqzntals Nm 196 800 Mk. — Pf. stattgefunden hat und dem gemäß das Actiencapital nunmehr in 328 auf je 1000 Mk. — Pf. und auf den Inhaber lautenden Vorzugsactien und in 972 auf je 400 Mk. — Pf. abgestempelten und gleichfalls auf den Inhaber lautenden alten Actien besteht.