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/luer Tageblatt MZM Mzeiger für das Erzgebirge »»«Ich,»,«,1 e^gramm,, r°o»»iatt Enthalten- -le amtliche« vekanntmochungen -es Nate» -ee Gta-t ««- -«» ftmtegerichta B«e. posMock-Bmu», ftmt «».ISS« Nr. Mittwoch» üen iS. Zebruar i92S 20. Jahrgang Die DemIAilt -er Reitzregielllng über die WkMiWWll. Wi« auSführltche Denkschrift über die Ruhrentschä- digungen, die gestern de« Reichstag zugegan«en ist, be setzt sich in ihren wesentlichsten Teilen mit dem Zeit raum nach der Aufgabe des RuhrkampfeS und umfaßt t« besonderen di« Reparationsleistungen, di« der Indu strie der besetzten Gebiete an Stelle de» Reiches durch' di» sogenannten MicurttoertrLge auferlegt worden sind und die diese au» eigenen Mitteln an die Besatzungs- Milchte ausgeführt hat. Lite Denkschrift behandelt nicht die Leistungen und Schäden der Länder und Gemein den sowie die Schäden, die im allgemeinen au« dem Ruhreinbruch mit seinen Folgen für die Bevölkerung und Wirtschaft im besetzten Gebiet erwachsen sind, eben sowenig die von den Reichsbehörden eingelöteten Hilfs aktionen während der Zeit de» passiven Widerstandes zur Linderung dieser materiellen Folgen der Besetzung Ta» wichtigste Kapitel ist die endgültige Schlußabrechnung und Abgeltung der sich daraus ergebenden Reichsoer- pslichtungen in Pen Monaten Dv'embcr und Januar. Zunächst ist festzustcllen, daß die Zahlungen nicht nur den großen Jndustriegruppen deS Rul-rge- bieteS sowie den anderen bergbaulichen Gru'ipen oe? be setzten Gebiete», der chemischen Industrie und der Rhein schiffahrt zugestanden worden sind, sondern gleichzeitig auch der großen Anzahl kleinerer und kleinster Gcwerbegruppen. soweit s e ge wung n wo d n waren, für das Reich Reparationsleistungen zu überneh men oder in anderer Weise durch Maßnahmen der Be satzungsbehörden geschädigt worden sind. Die Verhand lungen mit den einzelnen Wirtschaftsgruppen sind gleich zeitig geführt worden. Bei der großen Zahl der im Wirtschaftsausschuß für die besetz en Gebiete zusammen gefaßten verschiedensten Industrie- und Gewerbegruvpen erfordert die Durchführung des Vergleiches und die Aus zahlung der Beträge an die einzelnen Empfangsberech tigten naturgemäß ein« längere Zeit, al» es bei den In dustrien der Fall war, bei denen nur Mit einer ein zigen Stelle zu verhandeln war. ' Wichtig ist ferner die absolute Klarstellung de« Charakters der Rückvergütungen um die e» sich hier handelt. GS Handelt sich im be sonderen um die nach Einstellung de« RuhrkampfeS von der Industrie de« alt- und neubesetzten Gebietes durch den Abschluß der Mtcumverträge erzwungenen und aus eigenen Mitteln.für da» Reich auSgeführten Repara tionsleistungen. "Solche Reparationsleistungen srnd ne ben dem Ruhrkphlenbergbau, dessen Micüm ab ko me inen sowohl finanziell als auch wirtschaftlich als LaS weitaus bedeutendste anzusehen ist, auch der.Braunkoh- lenindustrte. den Zechen de« Aachener Gebietes und der chemischen Industrie aufgezwungen worden, ungerech net die große Zahl der sogenannten micumähnlichen Verträge fast aller übrigen Wirtschaftsverbände des be setzten Gebiete». Bekanntlich erklärte nach Einstellung de» passiven Widerstandes die Reichsregierung grundsätzlich ihre Bereitwilligkeit, di« Reparationsverpflichtungen wiederauszuilLhmen, sie war aber dazu finanziell n.cht in der Lage. Die Besatzungsmächte bestanden indes dar auf, daß die Sachleistungen, insbesondere die Kohlen- lieserultgen sofort wieder ausgenommen würden. Nur unter dieser Bedingung konnte die Wiederingangsetzung der Wirtschaft von den Besatzungsmächten erkauft wer den. Die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse war aber unbedingt notwendig, um das Heer der Arbeits losen wieder zur Arbeit zurüchM führen, und um an gesichts der separatistischen Treibereien den völligen po litischen Zusammenbruch und die Absonderung der be setzten Gebiete vom Reich zu vermeiden. Unter diesen Umständen und in der Erwägung, daß eine Gesamtregelung de» Reparationsproblems in nccher Zeit zu erwarten stand und damit die Lieferungen altz- bald ihr Ende erreichen werden, entschloß sich zuerst die Ruhrkohlenindustrie durch Anspannung ihre« privaten Kredit» die ReparattonSkohlenlieferungen aufzunehmen und durchzuführen. Für diese Bereitwilligkeit war aber Voraussetzung, daß die RetchSregterung eine Verpflich tung zur späteren Erstattung der Leistungen über nah«. ' > Die Arbeiterschaft trat in einem Schreiben d«S Verband«» der Bergar beiter Deutschland» an die Reichsregierung vom 20. Ok tober für die Beschreitung diese»! Dege» rin, da nach ihrer Auffassung sonst da» Lhao» und di« Abschnürung de» «Hein- und Ruhrgebtete» unvermeidlich gewesen wä re. Da» arbeitende Volk an «Hein und Ruhr, so lau tet» da» Schreibe« Kelter, würde e» nicht verstehen, wenn die Reich»r«gierung nicht alle Mittel bi» -Um äußersten erschöpfte, diese Abtrennung zu verhüten. Für die RetchSregterung gebot e» sich von selbst, der bedrängten RuhrbevMerung zu helfen und die sich hier durch das Angebot der Industrie bietende Möglichkeit einer Ordnung der Verhältnisse de» besetzten Gebiete» mit den letzten Mitteln, die ihr noch, zur Verfügung standen, zu fordern. Unter diesen Umständen entschloß sich die Neichsregierung, den Verhandlungen der Indu striellen, vertreten durch die Sechserkommtsston, unter Führung von Hugo SttnneS, mit der Mteum zuzu stimmen, die Aufrechnung der übernommenen Lasten auf gewisse Neichssteuern zu gestatten und für die darüber hinausgehenden Leistungen ' eine Verpflichtung der Rückvergütung der vorgelegten Beträge mit der Maß gabe anzuerkennen, daß die Beträge den Zechen zunächst gutgeschrieben und nach Ordnung der Reich Sfinanzen dem nächst in Anleihe oder in anderer Weise vergütet werden. Die grundsätzliche Bereitwilligkeit der Reichsregierung hierzu wurde aus Grund einer KabtnettSsttzung vom 20. Oktober 1923 erteilt ^lnd die näheren Einzelheiten in den Schreiben de» Reichskanzler» Dr. Stresemann an Hugo St in ne» vom 1., 3. und 13. November niedergelegt. ' ' ! > Die Verpflichtung de« Reiche» zur Rückzahlung ist also unbestreitbar. Sie entspricht auch, durchaus der Ge rechtigkeit, weil es sich hierbei um die Bezahlung von Reparationslieferungen handelt, die dem Reich zustan- den, die aber das Reich in seiner finanziellen Notlage nicht ausführen konnte. Diese durch, die Mtcumverträge erzwungenen Bar- und Sachleistungen der Industrie sind ausdrücklich mit der Begründung erfolgt, daß di« erlangten Werte zur Abdeckung der deutschen Reparationsverpflichtungen verwendet und der deutschen Regierung auf Reparationskonto gutge schrieben werden. Ebenso dienten die dorausgegangenen, durch Gewalt erpreßten Reparationslieferungen der Ab deckung von Reparationsverpflichtungen des Reiche». Die Frage war nur, wann und in welcher Weise diese Verpflichtungen am vorteilhaftesten abgelöst wer den sollten. Tie bedrohliche Lage einzelner Unterneh mungen und ganzer Industriezweigs erschien in den letzten Monaten de» Jahre» 1924 groß genug, um den Gedanken einer baldigen Ablösung der Restverpflichtun- gen d?S Reiches dringend nahezulegen. Durch.eine schnelle Regelung, die nur im Wege des Vergleichs mög lich war, bestand nicht nur die Aussicht, der Industrie Hilfe in ihrer finanziell bedrohten Lage zu bringen, sondern vor allem die Möglichkeit, einen bedeutenden Nachlaß ihrer Forderungen und damit einen finanziellen Vorteil für bas Reich zu erzielen. Eine schnelle Einlösung der ReichSver- pslichtungen war auch notwendig, um nicht die späteren Etatjahre, die mit den TaweS-Annuitäten schon stark be lastet sind, durch die Erstattung der ReparationSlasten an die Wirtschaft des Ruhr- und Rheingebietes noch mehr zu belasten. Die Zahlungsform war in den früher ein gegangenen Verpflichtungen de» Reich«- offen gelassen. Die Verpflichtung lautete auf Zahlung in Anleihe oder in anderer Weise. Eine Abfindung in Anleihe bracht« der Industrie keine wesentliche Hilfe. ES wäre für die finanzielle und Währungslage gefährlich .ge wesen, wenn größere Mengen der Anleihe auf den Markt gebrecht worden wären. Die.Regelung durch Vergleich erschien deswegen gerechtfertigt. Sie hat dazu geführt, daß über 200 Millionen Re tchs ma rk gegenüber dem Betrage er spart worden sind, der hätte aufgewendet werden müs sen, um vollen Ersatz der Lieferungen und Schäden zu gewähren. Nach Abzug der bereit« früher zu einem großen Teil in E-Schatzanwetsungen geleisteten Ab schlagszahlungen und der seit November 1923 erfolgtes Steueraufrechnungen verblieb noch eine restliche Der« gleichLsumme von rund 222 Millionen Reiftenmark. Auch von diesem Betrage sind noch, 110 Millionen Ren- tenmar? durch Uebernahme einer Kreditverpflichtung deS Bergbaues bet der RetchSbank äbgedeckt worden, so daß ein» ' ' > ' ' > > , Barabftndung von rund 112 Millionen Rentenmark Verblieb. ES bestand noch die Schwierigkeit, daß sich eine schnelle Ablösung Nicht auf dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung durchführen ließ. Der Reichstag war auf gelöst und Vie RetchSregterung befand sich in Demission. Den neuen Reichstag abwarten und die entsprechenden Gesetze einbringen, hätte eine BeHHgerung um Monate bedeutet, durch Vie de» RetchDiftSD» de» sstorttU» be deutender Ersparnisse verlustig gegangen wäre, ganz ab gesehen davon, daß in dieser Kvischenzett »etter« Ra tenzahlungen auf die bestehenden Verpflichtungen hät ten geleistet werden müssen. * Um diesen Vorteil für da» Reich zu sichern, wurden die Zahlungen auf Grund einer Stattüberschreittma vor genommen Dabei bestand von vornherein die Absicht, sich später Indemnität «rt«tl«n zu lassen. Lte sür die EtaMber- schreitung auf Grund der Haushaltsordnung natwendtge Voraussetzung eine» unabweisbaren Bedürfnisse» ist bet der Gewährung von Abschlagszahlungen wie auch der Schlutzzahlungen vom RetchSstnanzmintster als gegeben angesehen worden, da von den einzelnen Zahlungen je weils die Möglichkeit der recht-etligen Lohnzahlung in ganzen Industriezweigen wie auch die Aufrechterhaltung ihrer Betriebsführung abhängig erschien, und da auch staatspolitisch eine Betriebseinstellung oder Insolvenz wichtigster Jndustriegruppen, die im Falle her Verwei gerung der Zahlungen unabwendbar schien, nicht erträg lich gewesen wäre. Ter Weg der nachträglichen JndemnitätSeinholung war aber vor allem auch deshalb geboten, weil jher Reichstag früher nicht besragt werden konnte. Eine Be handlung dieser Dinge im Reichstag hätte,bei der Ein stellung der Mieum nur zu leicht dazu.geflchrt, daß die Gegner alsdann ihre Forderungen stark erhöht und noch größere Leistungen au» dem besetzten Gebiet her- ausgepretzt hätten, al» e» ohnehin der Fall gewesen ist. Ter Antrag auf Indemnität liegt jetzt vor, ev Ist dem Reichstage zugleich mit der Denkschrift zugegangen. ver aemlÄ-ruinWM sionMl. Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages ist gestern zu sammengetreten. Diese Gelegenheit hat der ReichSaußen- Minister benutzt, um Erklärungne über den Stand des deutsch rumänischen Konfliktes abzugeoen, der in den letzten Tagen verschärft worden ist durch Repressalien seitens Rumäniens, die vor allem in der Anwendung des MaxtmalzolleS gegen über deutscher Einfuhr bestehen. Der Konflikt dreht sich um die Einlösung der Noten der Banca Generale, die während des Krieges von der deutschen Besatzung ausgegeben worden sind. Die deutsche Regierung hat seinerzeit Rumänien eine Pauschalsumme von 50 Millio nen Goldmark angeboten. Die rumänische Regierung ver langt die volle Einlösung. Sie beruft sich dabei auf den Ver. sailler Vertrag. Die deutsche Regierung bestreitet aber diese Rechtsauffassung. Die Rechtslage hat sich auch unabhängig davon wesentlich geändert durch den Londoner Vertrag. Denn im Artikel 11 des Dawesplanes heißt es ausdrücklich, daß Deutschlands Verpflichtungen aus dem Kriege ausnahmslos aus den Annuitäten zu decken seien. Diese Tatsache hat auch der rumänische Finanzminister jüngst in einer Rede ane» kennen müssen. Die von Rumänien ergriffenen Repressalien werden na türlich nicht ohne deutsche Gegenwirkung bleiben können. Aber es ist bedauerlich, daß die rumänische Regierung den Konflikt mit Deutschland, mit dem es keine politischen Diffe renzen hat, ohne Berücksichtigung der Rechtslage so auf die Spitze treibt, und daß sie auch eine gebotene Gelegenheit — sie hätte sich bei der Rückreise des rumänischen Ministerpräsi denten von Paris nach Bukarest in der jüngsten Zeit leicht er geben —, in mündlichen Erörterungen zu einer Verständigung über die Differenzpunkte zu gelangen, nicht Hal wahrnehmen wollen. Die deutsche Regierung kann den rumänischen An sprüchen nicht Zugeständnisse machen, die den Londoner Pakt durchlöchern. Eine Verständigung, die von deutscher Sette erstrebt wird, kann nur im Rahmen des DaweS-Planes er folgen. Berlin» 17. Februar. Wie zu dem deutsch-rumäni- schen Konflikt über die Frage der Noten der Banca Generale auf Grund von Erkundigungen an amtlichen rumänischen Stellen mitgetetlt wird, ist die Abberufung des rumänischen Gesandten in Berkin nicht zu erwarten. Auch die von rumä nischer Sette erwogenen Kampffälle/sollen nicht unmittelbar eingeführt werden. Es scheint demnach, daß Rumänien bereit ist, über die strittige Frage Verhandlungen mit Deutschland aufzunehmen. ' ! > l « ' — n -1^-, Lange.Hegermanw noch im Schutze der Immunität Berlin, 17. Februar. Der ZentrumSäbgeordNete Lange-Hegermann ist gestern den Blättern zufolge vom Un tersuchungsrichter in dem gegen Dr. Höfle eingeleiteten Ver fahren vernommen worden. Die gegen Lange-tzegermann schwebenden Ermittelungen konnten bisher noch nicht durchge- führt werden, da der Abgeordnete noch unter dem Schutz! der Immunität steht. Die Staatsanwaltschaft hat sich gestern niit maßgebenden Zentrumsabgeordneten in Verbindung ge setzt, damit diese Lange-Hegermann zur Ntederlegnng seine» Mandates veranlassen. Die „Germania" teilt mit, die Zen- trumSfraktion de» Reichstage» habe Lange-Hegermann bereit» aufgefordert, sein Mandat ntederzulegen. Er sei dieser Aus-, fordern«? ober bisher nicht nachqekommen.