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Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kauf manns Ernst Matthes, als alleinigen Inhabers der im Han delsregister eingetragenen Firma Ernst Matthes, Spitzen- und Deckenfabrik in Schneeberg, wird nach Abhaltung des Schluß, termins hierdurch aufgehoben. K 25/31 Schneeberg, 23. August 1932. Das Amtsgericht. Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Aktiengesellschaft in Firma Sächsische Emaillier, und Stanzwerke, vorm. Gebrüder Gnüchtel, Aktien- gesellsckaft in Lauter, ist infolge der Bestätigung des im Der- gleichstermine vom 24. August 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. VV 8/32 Amtsgericht Schwarzenberg, den 25. August 1932. Freitag, den 26. August 1932, sollen öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: Borm. 9 Uhr in Grünhain 1 Schreibmaschine, 1 Kleider- schrank. Sammelort der Bieter: Gasthof zum Löwen. Vorm. 11 Uhr in Bernsbach 1 Schreibmaschine, 1 Näh maschine. Sammelort der Bieter: Rest. Germania. Der Gertchtsvollzieber des Amtsgerichts Schwarzenberg. Anbielen von Waren. Wir bringen in Erinnerung, daß es lt. ortspolizeilicher Vorschriften nicht zulässig ist, vor offenen Handelsgeschäften Waren außerhalb der Gebäudefluchtlinie auf öffentlichem Der- kehrsraume auszulegen. Auch ist es nicht zulässig, daß Verkäufer vor ihrem Der- kaufslokal auf dem Fußweg stehend oder auf- und abgehend fremde Personen durch Ansprache oder Anfassen zum Kaufen oder zum Eintritt in das Derkaufslokal auffordern. Aue, 23. August 1932. Der Rat der Stadt, Polizeiamt. Anmeldung der Schulneuling«. Alle mit dem 1. April 1933 schulpflichtig werdenden Kin der der Stadt Aue (ohne Alberoda und Auerhammer) sind in diesem Jahre bei der Dürerschule am Ernst-Geßner-Platz an zumelden, und zwar Montag, den 5. Sept., von 14 bis 17 Uhr alle Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben bis 6, Dienstag, den 6. Sept., von 14 bis 17 Uhr alle Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben U bis 0, Mittwoch, den 7. Sept., von 14 bis 17 Uhr alle Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben ? bis 2 beginnt. Anmeldetage und Anmeldezeiten find genau einzuhalten! Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 31. März 1933 das 6. Lebensjahr vollenden, ferner die Kinder, die im vorigen Jahre aus irgendwelchen Gründen zurückgestellt worden sind. Es können auch die Kinder angemeldet werden, die in der Zeit vom 1. April bis zum 3V. Juni 1933 das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: 1. für alle Kinder der Impfschein, 2. für die nicht in Aue geborenen eine standesamtliche Geburtsurkunde (Familienstammbuch). Bei der Anmeldung haben die Eltern oder die Erziehungs berechtigten eine Erklärung über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht oder am lebenskundlichen Unterricht abzugeben. Mes geschieht am besten schriftlich. Me Anmel dung hat nur durch erwachsene Personen zu erfolgen. Die Leitungen der Auer Volksschulen. I. A.: Wegener. . - - . - —" Am 27. und 28. August findet in Radiumbad Oberschlem« ein Krastwagen-Tnrnier statt. Nachdem die Amtshaupt. Mannschaft Schwarzenberg Genehmigung erteilt hat, wird be. kanntgegeben, daß a) für die Nacht vom 27. zum 28. August die Polizeistunde im ganzen Orte bis nachts 3 Uhr verlängert worden ist und daß b) am Sonntag, 28. August, alle Ladengeschäfte des Ortes zum Warenverkäufe in der Zeit von vorm. 8—9 Uhr und vorm. 11 Uhr bis nachm. 6 Uhr geöffnet sein dürfen. Radiumbad Oberschlema, 25. August 1932. Der Gemeinderat. Mehlhorn, 1. Gemeindeältester. Der Justizirrtum -es Son-ergerichts Deutheu Von Äechtsanwalt Dr. Luetgebrune. ALL Das Sondergericht Beutben hat die letzte Mahnung eines rechtsweisen Wortes: „Des Richters Amt ist Scheide nicht, ist Binden" nicht berücksichtigt. Es hat ein Urteil erlassen, dessen Tragweite unabsehbar ist, das aber ganz bestimmt den Keim der Versöhnung nicht legt. Was ist geschehen? Im äußersten Grenzbezirk Schlesiens versteckt sich unter dem Kommunismus vielfach polnisches Insurgententum. Hier ist der fanatische SA.- und SS.-Mann der oft genug rings von Polen eingeschlossenc einzige und verlassene Stützpunkt des Deutschtums. Durch hn fühlen sich Polen und Kommunisten in ihrem bis dahin äst unbestrittenen politischen Besitzstand bedroht; ihn verfolgen ie deshalb mit unauslöschbarem Haß. Terrorakte chlimmster Art gegen SA.- und SS.-Ange la rige sind in letzter Zeit an der Tagesordnung gewesen. Bezeichnend für die Lage ist der kürzliche Befehl des Gruppenführers Schlesien, M. d. N. Heines, an seine SA. und SS.: „Nach den bei der Gruppe eingegangenen Meldun gen beabsichtigen die Kommunisten am Wahltage oder in den nächsten Tagen Terrorakte gegen Nationalsozialisten durch, zuführen. Besonders wurde gemeldet die Absicht der Unschäd- lichmachung einzelner höherer SA.-Führer, die Absicht, in nationalsozialistischen Dörfern Brandstiftungen in großen Massen vorzunehmen, die Absicht, SA.-Heime, Braune Häuser usw. zu stürmen und zu demolieren." In besonders gefährdeten Gegenden waren deshalb von der SA. und SS. Selbstschutzbereitschaften von 20 bis 30 Mann eingerichtet, die bei Ueberfällen oder drohen- den Sachangriffen zur Hilfe gerufen werden konnten. Anfang August o. I. lag eme solche Bereitschaft einige Kilometer von der polnischen Grenze in Broslawrtz unter Führung eines früheren älteren Polizei-Hauptwachtmeisters, junge Leute im Alter von 18 bis 25 Jahren, Handarbeiter, Bergleute. Am 9. August erhielt die Bereitschaft die Meldung, haß in Po- tempa, einem Dorfe unmittelbar an der polnischen Grenze, Ueberfälle von Kommunisten und Polen zu befürchten seien. Tatsächlich waren tags zuvor und am gleichen Tage Angriffe und Bedrohungen auf Personen der Nationalsozialistischen Partei mit feststehendem Messer und Schußwaffe erfolgt. Ein SA.-Mann war von 12 Kommunisten mit Schlagringen nieder geschlagen. Daraufhin wurde ein Schutzabteilung von 10 Mann aus der Bereitschaft Broslawitz nach dem mit Auto schnell zu erreichendem Dorfe Potempa abends um 9 Uhr abgesandt. Bei der Ankunft in Potempa wurde die Schuhabteilung bei dem Gastwirt Lachmann, der Gemeindevorsteher uno Nationalsozialist war, untergebracht. Lachmann war mit einem führenden örtlichen Mitglied der Kommunistischen Partei, Pietrzuch, verfeindet. Ueber diesen Gegner ließ Lachmann seinen Unmut in drastischen Redensarten aus. In dem Dorfe blieb es ruhig. Ueberfälle fanden nicht statt, wahrscheinlich hatten die Kommunisten von der Anwesenheit des SA.-Schutzes Kenntnis erhalten. Ein Fleischer des Dorfes, der den Schutz die letzte Wegstrecke herangeführt hatte, mag der Anlaß ge- we en sein, daß sieben SA.-Leute mit Stöcken und Gummi knüppel zum Hause des Pietrzuch rückten, zu dritt ihn aus dem Bett holten und ihm mit dem Rufe: „Der ist es, der wird verdroschenl" eine ordentliche Tracht Prügel verabfolgten. Die zahlreichen Verletzungen des Geschlagenen waren sämtlich nicht tödlich. Durch eine nicht aufgeklärte Gewalt einwirkung — wahrscheinlich war Pietrzuch, als er beim Ringen mit seinen Angreifern zu Boden gefallen war, auf die Kante eines Waschbottichs aufgeschlagen — jedenfalls erlitt er eine innere Zerreißung einer Halsader und eine schwere Ver letzung des Kehlkopfes. Die dadurch verursachten Blutungen sind in die Luftwege eingedrungen und haben den Tod des Mannes durch Ersticken herbeigeführt. Dier der Teilnehmer an dem Zuge gegen Pietrzuch wur den, da die Mißhandlung um die Mitternacht des 10. August, des Tages des Inkrafttretens der Terror-Notverordnung er folgt war, von der Staatsanwaltschaft'wegen politischen Tot schlages, Lack mann wegen Anstiftung hierzu vor dem Sonder- qericht Beuten angeklagt. Der Staatsanwalt verlangte, in der mündlichen Verhandlung, die in großer Ueberstürzung bereits neun Tage nach der Tat anbcraumt war, fünf Todes- urteile, das Sondcrgericht entsprach dem Antrag und ver- urteilte die fünf Angeklagten zur Todesstrafe. Es ist durchaus falsch, wenn cs jetzt so daraestcllt wird, als ob das Gericht diese Urteile hätte fällen müssen, da die Terror-Notverordnung für den politischen Totschlag nur die Todesstrafe festgesetzt habe. Es muß in aller Ocffentlichkeit und in aller Schärfe ausgesprochen werden, daß dies eine unstatthafte Verschiebung der Verantwortung für dieses Urteil bedeutet. Das Urteil hatte die Frage ganz selbständig zu entscheiden, ob die Angeklagten die Absicht gehabt Hütten, Röhm bet V?n BerurleMen. Am Mittwoch trafen in Dcuthen der Stabschef der SA., Röhm, Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune, der SA.-Führer Ost, Abg. Heines, und mehrere andere SA.-Führer ein. Rechtsanwalt Luetgebrune versuchte, von dem Gericht die Erlaubnis zu erwirken, daß Stabschef Röhm und Heines die Gefangenen besuchen dürften. Während Röhm die Erlaubnis hierzu erteilt wurde, wurde sie Heines verweigert. Röhm gab den Verurteilten im Auftrage der Neichsleitung der NSDÄP. Kenntnis davon, welche Schritte von ihr zur Wiederaufnahme des Verfahrens und zu der Nichtvollstreckung des Urteils ein geleitet worden waren. Berlin, 24. Aug. Ueber den beabsichtigten Besuch des Hauptmanns Röhm beim Reichskanzler wird mitgeteilt, das bisher noch keine Anmeldung des Hauptmanns Röhm erfolgt ist und daher auch nicht gesagt werden kann, ob und wann ein Empfang beim Reichskanzler stattfinden wird. * Zarnow Ausschuß nach Beuchen berufen. Der Vorsitzende des Zarnow-Ausschusses des Preußischen Landtages, Abg. Dr. Freisler (Natsoz.), hat den Ausschuß für den 2. und 3. September nach Beuthen einberufen. Her Ausschuß soll sich dort an Ort und Stelle mit den Todesurteilen gegen die fünf Nationalsozialisten befassen. Die nach der Ge schäftsordnung des Landtages für die Abhaltung von Aus- fchußsitzungen in der sitzungsfreien Zeit erforderliche Ge nehmigung des Landtagsprasidenten ist vom Präsidenten Kerrl für den vorliegenden Fall bereits erteilt worden. Der Vorsitzende der nat.-soz. Reichstagsfraktion, Dr. Frick, hat dem Reichskanzler von Papen gedrahtet: „Namens nationalsozialistischer Landtagsfraktion warne ich angesichts 300 ungesuhnter marxistischer Mordtaten, zuletzt der Ohlauer, vor Vollstreckung Beuthener Todesurteile. Frick." Auch dir sächsische SA. protestiert. Der Führer der Gruppe Sachsen der SA., v. Detten, hat folgenden Protest an den Reichskanzler übermittelt: Im Namen von 40000 SA.» Männern erhebe ich leiden schaftlichen Protest gegen das Beuthener Urteil. Nach unserem Rechtsempfinden sind die Verurteilten keine Verbrecher. Sie haben vollstreckt, weil die Staatsgewalt versagte und Uber 300 Morde und ungezählte Verbrechen am Leben deutscher SA.-Männer bisher ungesühnt blieben. Mr för dern nicht Begnadigung, sondern Rechtfertigung auf Grund wahrhaft deutschen Rechtes den Verletzten auch zu töten. Ohne den geringsten direkten Beweis hat das Urteil diese Frage zu Lasten der Angeklagten bejaht. Me Pflicht des Gerichtes wäre es bei der Schwere der angedrohten Strafe doppelt gewesen, hier bei der Er kundung des Willens aller Angeklagten sorgfältige Prüfung obwalten zu lassen. Man hat sich aber offenbar mit der objektiven Feststellung des äußeren Sachverhalts be- qnügt, und den alten Grundsatz unbeachtet gelassen, daß der Zweifel an einer Schuld den Angeklagten zugute zu kommen hat. Man wird den Eindruck nichts los, daß ein Der- dachtsurteil ergangen ist, in der unbewußten Erwar tung, daß die Gnadeninstanz die schwerste Folge der fünf fachen Hinrichtung abwenden müsse und werde. Das Urteil ist eins der schlimmsten und sicherlich ver hängnisvollsten Fehlurteile, die in der Geschichte der politischen Prozesse der letzten Zeit vorgekommen sind. Was dieses Urteil für ein Unheil anrichtet, wird die nächste Zu kunft lehren. Es ist aber ein pharisäerhaftes Unternehmen, hier die Schuld dem Gesetzgeber zu geben. Die Schuld an diesem ungeheuerlichen Urteil hat nicht der Gesetzgeber, die ganze Verantwortung für das Fehlurteil und seine Folgen tragen allein die Richter des Sondergerichtes. Gna-engesuche -es Slahlftelms und -es Bunkes Kon qin Luise. Die Reichspresse st eile des Stahlhelms teilt mit: Der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, hat sich mit einem Schreiben an den Reichskanzler als die in der Eigen schaft als kommissarischer preußischer Ministerpräsident zu ständige Instanz mit der Bitte gewandt, die durch das Beuthener Urteil über fünf Angehörige der SA. verhängten Todesstrafen auf dem Gnadenwege von den Ver urteilten abzuwenden. Der Stahlhelm begründet sein Gna dengesuch insbesondere mit dem Hinweis auf den geringen , Zeitunterschied zwischen dem Inkrafttreten der Notverordnung und der Hurchführung der Tat, die es ausschloß, daß die Täter von den neuen Strafbestimmungen Kenntnis haben konnten. Ein weiteres Gnadengesuch hat der Bund Königin Luisean den Reichspräsidenten gerichtet. Das amtliche Bayern will Blut sehen. München, 24. Aug. Die „Bayrische Staatsztg." schreibt, die Negierung könne gar nicht anders handeln, als den rocher de bronce der Staatsautorität aufzurichten, so furcht bar an sich auch der Gedanke sei, daß dem Gesetz fünf Men schen zum Opfer fallen sollen, die in politischer Leidenschaft an dem Leben eines anderen sich vergingen. Aber die Staats- autorität könne und dürfe sich nicht der Straße beugen, wenn sie sich nicht selbst preisgeben wolle. — In der „Bayrischen Volkspartei-Korrespondenz" werden die Kundgebungen Hit lers als eine „offenkundige Legalisierung, ja eine Verherr lichung der Täter" bezeichnet, und es wird der Auffassung gegeben, daß solche Kundgebungen die „wirksamsten Weg bereiter des Bolschewismus" seien. » Amerikanische Rationalsozialisten an Hindenburg. Paul Lange, der Führer der deutsch-amerikanischen Na tionalsozialisten, sandte an den Reichspräsidenten v. Hinden burg ein Telegramm, in dem im Namen von 5000 ame rikanischen Parteimitgliedern gegen das Urteil des Sondergerichtes Protest.erhoben wird.