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chönburger Tageblatt wir kein« spr«. 46. Jahrgang. Nr. 246 Sonntag, den 21. Oktober 1923 Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Im Falle höherer Gewalt, Nrtez, Streik, Lulsperranz, MasLtnen- bruch, Störungen im Betrieb Ler Druckerei oder unser Lieferer hat der Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung oder Rückzahlung de« Bezugspreise«. Für Richtigkeit der durch Fern* Anzeige» bis vorm. 9 Uhr am Ausgabetag erbeten. Ausgabe nachmittags ^,3 Uhr in der Geschäftsstelle in Waldenburg Sa., Obergaffe 38. Geschäftszeit 7—12,2—5 Uhr. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Lerrn Otto Förster; in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lermann Richter; in LangenchurSdorf bei Lerrn Lermann Esche; in Wallenburg bei Lerrn LinuS Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten. uuü Wal-enburger Anzeiger Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrat« zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreiche andere staatliche, städtische ».Gemeinde-Behörde« ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. Mitglied d«« Sächsischen und de» Deutschen Zetrungtverleger-Berein« t<k. v.) — Berlngtort Waldenburg Sachsen. Erscheint werktägl. Nachm. Bezugspreis v. 22.—28. Oktober 600 Mill. M freibleibend, au«schl.Trägerl. Einzelne Nr. 90 000000 M Sonntag 1 0000 000 M. Anreigengrundpreise: 6gesp. Petitzeile 30 Mk. v. außerhalb d. Bezirkes 40 M., Zgsp. amtliche Zeile 60 Mk., 3gsp Retlamezeile 75 Mk. Linweise auf Anzeigen u. Einaesandte 5 Mk. Nachweisegebühr 30 Mk. X Schlüsselzahl 2 so« 000. Rabatt nach Tarif. Schwieriger Say (Tabellen) mit Aufschlag. Begründet »878. Fernsprecher Nr. s. Postschliehsach Nr. 8 Postscheckkonto Amt Leipzig Nr. 4436. Bankkonto: BereinLbank zu Loiditz Filiale Waldenburg Stadtgirokonto Waldenburg 16. Rabatte gelten nur bei pünktlicher Zahlung, bei zwangsweiser Eintreibung der Rechnungsbeträge wird jeder Nachlatz hinfällig.. Scharfe kommunistische Angriffe im sächsischen Landtag. Amtlicher Teil. Aufruf. An die hiesige Einwohnerschaft ergeht die dringende Bitte, zur Linderung^ der Notleig» der Erwerbslosen Nahrungsmittel, Kleidungs- stilcke, Schuhe, Kohlen usw. bereitzustellen und hier «bzugeben; auf Wunsch erfolgt Abholung, -elst und gebt reichlich! Waldenburg, den 20. Oktober 1928. Der Stadtrat. Natskanzlei, Standesamt, Meldeamt, sowie Stadt- und Steuerbasse bleiben wegen Reinigung Montag, den 22. d. M. geschlossen. Spar- und Girobasse ist geöffnet. Waldenburg, den 18. Oktober 1V2S. Der Stadtrat. Muliversteigmng im Parke. Mittwoch den 24. Obtober 1S23, »on nachm. 2 Uhr ad soll da, Laub im Parte gegen Barzahlung versteigert »erden. Zusammenkunft: Muldenbrllike. Fürs«. Schönb. Parkverwaltung Schloß Waldenburg. Bekanntmachung. bekr. Ermähigung beim Steuerabzug vom Arbeitslöhne. Die VerhSUniszahl für die Zeit vom 21. (einundzwanzig- sten) di, 27. (stebenundzwanzigsten) Olt,b«r 19S3 ist „210 (zweihundertzehn), d. h. die in der letzten Septcmberhälfte geltenden Lrmäbigungrsätze (Grundzahlen) beim Steuerabzüge sind mit dieser Zahl zu »«vielfachen. Glauchau, den IS. Oktober 1923. Dar Finanzamt. Dollarn»»- (amtlich am 19. OKI.) U,»70,O00,000 Mk. Dollarkur-(am 19. Okt.) in «enyork: tv,vvv,0V0,V0O. Das ReichSkabinett hat de« sozialdemokratische«, Antrag ans U«fheS««g de- »elagernnssznstandeS adgelehnt. »ei der RetchSvah« besteht ein Fehlbetrag von L4b,VS0 Billionen Mark. Der Aeichslandbnnd protestiert gegen die neue prrutzi- sche Grnndftener. «ie Zulage« zur »rotverbilli,««, werden erhöht. I« Verli« streikte« gestern di« Börsenmakler. Die Löhn« der Eisenbahner i« besetzte« Gebiet werde« i« Kranke« berechnet, F« besetzte« Gebiet «vtz die llohlensttner in Goldmark gezahlt werde«. Ei« Ort»,esprSch kostet künftig 50 Millionen Mark. I« P-mmer« werden «oggenscheck- eingeführt. I« sSchfische« Landkag. kam es z« scharfe» VorftStze« der Komwimisten. Rach Ehemuitz n«d Plane« werden einig« Bataillone Reichswehr gelegt. I« «ne kam e- z« kommnnistische« «nsschreitnnge«. 8«gla»> gewühlt Deutschland seh, große »ohlenkredit«. 'Waldenburg, 20. Oktober 1923. «rs lag naye, zwilchen oen leitenden Staatsmännern von Wien und Berlin enge Beziehungen zu pflegen, aber Persönliche Begegnungen Per beiden Kanzler von Oester reich und Deutschland sind schon seit geraumer Zeit vermieden worden Dr. Wirth trug sich mit solchen Gedanken, aber sie sind vielmals zurückgestellt worden, da in Paris die Vermutungen wieder auftauchten, es handle sich um Vorbereitungen zu einer Einverleibung von Oesterreich in das Deutsche Reich. Die Tiroler halten sich ganz bestimmt in diesem Sinne ausgespro chen, worauf die Entente ganz entrüstet verkündete, daß sie eine solche Vereinigung aller Deutschen in Zeutral-Europa niemals dulden würde. Die französische Regierung übersieht in ihrer An- wasjung ganz, daß sie den Deutschen weder etwas zu erlauben, noch zu verbieten hat, aber die Reichsregie rung an der Spree glaubt sich in diesem Falle reser viert verhalten zu müssen, um Frankreich nicht auf- zubringen, mit dem sie noch, es war die Zeit vor Voincarös Ruhraktion. LU Derhaudluusen zu, komme* hoffte. Deshalb mußte ein Trennungsstrich zwischen den beiden deutschen Ländern aufrecht gehalten werden. Es ist selbstverständlich, daß Deutschland auch dann nicht wieder zu einer Weltmacht werden kann, wenn seine 60 Millionen Deutsche mit den 6—7 Millionen T eutsch-Oesterreichern vereinigt werden würden. Der deutsche Staat an der Donau hat keine Verbindung inehr mit dem Mittelmeer, die der frühere Kaiserstaat durch Triest und Dalmatien in reichem «Maße besaß. Es ist deshalb die Frage, ob wir praktisch von einer Vereinigung mit Wien so großen Nutzen haben wür den, als viele glauben, wenngleich die Wichtigkeit der nationalen Vereinigung unbestreitbar ist. Es darf auch nicht aus dem Auge verloren werden, daß wir finanziell recht trübe dran sind. r , Maßgebend für die Beziehungen zwischen den ein stigen beiden deutschen Staaten ist natürlich der na tionale Gesichtspunkt und dieser verpflichtet die bei derseitigen .Staatsmänner auf einander zu halten. Sich gegenseitig zu vergessen, ist unrühmlich, und niemand weiß, was die Zukunft noch alles bringen kann. Oester reich steckt zwischen welschen und slawischen Völkerschaf ten, und unwillkürlich streckt es doch die Hand nach dem großen Bruder im Norden aus, auch wenn es dem bitter schlecht geht. Jedenfalls besteht heute kein Grund mehr, daß sich Norden und Süden voneinander fern halten. Auch wenn der Entente engere Beziehungen nicht gefallen, Oesterreich ist ja schon in den Völkerbund ausgenommen, können die Kanzler aus Berlin und Wien einander näher treten, um zur Verständigung über Fragen zu gelangen, die für die Deutschen an der See und für die an den Alpen in gleicher Weise nützlich sind. ,Von militärischen Vereinbarungen und Plänen für eine bestimmte Einigung kann einstweilen keine Rede sein, und deshalb werden sich die beiden Kanzler Tr. Stresemann und Dr. Seipel auch vorläufig nicht be gegnen wollen. Alles, was in dieser Beziehung vor gebracht werden sollte, kann ohne weiteres in das Reich der Phantasie verwiesen werden, denn beide beide Staaten stehen noch nicht wieder so da, um Grotz- machtspolitik treiben zu können. Aus den Fragen des täglichen Lebens, aus nachbarlichem Verkehr, Le bensmittelhandel, Geldwesen ergeben sich»hinreichend Gegenstände zur Beratung, die für beide Teile vor teilhaft sind. Wenn es eine ewige Gerechtigkeit gibt, dann werden die beiden deutschen Länder auch zu ein ander kommen. ! «: - < Vrowerbilligung. Für Kinderreiche und Sozialrentner. Ter Reichsrat hat sich in einer besonderen Sit zung mit den Richtlinien zur Verwendung der Brot- beihilfen befaßt. Ter Berichterstatter, bayerischer Mi nisterialrat v. Imhoff, hob hervor, daß die inzwischen eingegangene erste Rate der Brotabgabe wegen der außerordentlichen Geldentwertung weitaus nicht hin reicht, um die vorgesehene Unterstützung im Umfang des Personenkreises der Sozialrentner, der Kriegsopfer, der Erwerbslosen und der kinderreichen Familien zu ge währen. Die Reichsregierung hat daher den Weg beschritten, daß für Sozialrentner, Kleinrentner, Kriegsopfer und Erwerbslose die bisherigen Renten für die Uebergangs- zeit vom 16. Oktober ab mit besonderer Berücksichtigung der Brotteuerung in den Zulagen entsprechend höher werden, innerhalb des Etats des Reichsarbeitsministe riums, und daß die Mittel von der Brotabgabe, die durch Gesetz festgelegt ist, in erster Linie für besonders bedürftige Haushaltungsvorstände, für kinderreiche Fa milien verwendet werden. Da die erste Rate der Abgabe nicht hinreicht, wird das Reichsfinanzministerium Vor schüsse auf die zweite im Januar fällige Rate der Vrot- abgabe in wertbeständiger Weise geben, so daß für die noch in Betracht kommenden zehn Monate des Wirt schaftsjahres jeden Monat eine Million Goldmark flüs sig gemacht wird. Die Brotverbilligung für jedes Kind «M Vierten Kinde ab soll 40 Vro». des Dreises des markenfreien Brotes von vier Pfund Gewicht nicht übersteigen. Die Mittel sind den Ländern bereits über wiesen worden. Ausgeschlossen von der Beteiligung sollen selbstverständlich die bisherigen Selbstversorger bleiben. -' Die Reichsregierung wird sich ein Zehntel der Be träge Vorbehalten, für einen etwaigen Ausgleich, di- anderen neun Zehntel sind für den ersten Monat noch der Bevölkerungszahl verteilt worden. Die Ausschüsse aber haben^den Standpunkt vertreten, daß der Milch- oerbilligungs-Schlüssel zugrunde gelegt werden solle, wobei nach Ortsklassen unterschieden wird.«Nach einer Mitteilung der Reichsregierung werden die aus der Brotabgabe zur Verfügung stehenden Mittel auch ver wendet werden zur Fortsetzung der Milchverbilli- gung und der Kindcrspeisung. Auf Antrag Thürin gens wurde der Ausschußbeschluß betreffend den Milch- verbilligungsschlüssel gestrichen und dafür die Grund sätze der sozialen Kriegsbe^chüdigtcnfürsorge als maß gebend in die Richtlinien eingesetzt. Im übrigen wur den die Ausschutzbeschlüsse von der Vollversammlung unverändert angenommen. Bedingungen der Regie. Lohnzahlung in französischen Franke«. Der Eisenbahnbetrieb im Ruhrrevier ist immer noch nicht wieder ausgenommen worden. Nun sind aber endlich über die Bedingungen, unter denen die deut schen Eisenbahner weiter beschäftigt werden sollen, und über die weiteren Vlüne der französischen Eisenbahn- eegie den deutschen Eisenbahnern von dem französischen Kommandanten in Wanne Mitteilungen gemacht wor den, nach denen die Eisenbahnerlöhne in Zukunft nach Franken berechnet werden sollen. Tic Auszahlung erfolgt jedoch in Papiermark. Die Bezahlung soll u'cht höher sein, als sie im un besetzten Gebiet ist. Ausgewiesene können nach Prü fung des einzelnen Falles wieder eingestellt werden. Tie Einstellung der FuhafZsrLcn wird davon abhän- zig gemacht, ob die französische Militärbehörde die Ein stellung billigt oder nicht. Für die Durchführung der sozialen Bezüge fall das Ne.ch eins gewisse Summe »n die Regie leisten. Fm allgemeinen sollen den bei »er Regie wieder eingestellten Eisenbahnern ihrs Be züge vom Reich noch bis zum 27. Oktober weiter ge zahlt werden. Lie nicht wieder Eingestellten sollen ihr Geld nur noch bis zum 3S. November erhalten. ' Im allgemeinen sollen Beamte nur bis zur. 10. Gehaltsklasse von der Regie eingestellt werden. Im übrigen ist von den Franzosen ein starker Personal abbau beabsichtigt. Tie Regie denkt mit der Hälfte des bisherigen Personals auskommen zu können. Dabei sollen aber die bisher unbesetzten Bahnlinien in die Regie mit einbezogen werden. .. ,! Abbau der Ersatzleistttuge« für Ruhrschäben. Angesichts der überaus schwierigen Lage der Fi nanzen des Reiches hat die Reichsregierung sich genötigt gesehen, auch in Hinsicht auf die Abgeltung von Sach schäden Einschränkungen eintreten zu lassen. Als erst« der nach dieser Richtung geplanten Maßregel ist be schlossen worden, noch nicht vorgenommene Anmeldun gen von Schäden, die aus Anlaß der Besetzung des Ruhrgebietes entstanden sind und nach den bisherige« Bestimmungen im Verwaltungswege (Sonderverfahren) abzugelten wären, nur dann noch zu berücksichtigen, wenn sie für die bis einschließlich 28. September 1S2S eingetretenen Schäden bis zum 31. Oktober, für di« später eingetretenen Schäden bis zum 30. November bei den Feststellungsbehörden oder dem Reichsministe rium für die besetzten Gebiete (Berlin W 9, Leipziger Platz 17), eingereicht werden. Für Schäden, die na« dem 31. Oktober entstehen, kann eine Vergütung nicht mehr geleistet werden. Politische Rundschau. Deutsches Reich. An der Berliner Börse streikten gestern die Börsei^ mokier, weil sie für die Annahme der Orders auf