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»auhenerDUachnchten Verordnungsblatt der Kreishanptmannschaft Bautzen als Konsistorialbehörde der Oberlausitz. Amtsölatt der Amtshauptmarinschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur: Arno Zschuppr (Sprechstunden wochentags von 10—I I und von 3—4 Uhr). — Verlag, Redaktion und Expedition: Innere Lauenstraße 4. Telegramm-Adrche: Amtsblatt Bautzen. — tzernsprechanschluß Nr 51. Die Bautzener Nachrichieo erscheine». oM Aufnahme der Sono, vud Festlage, täglich abends. Preis des vierteljährlichen Abonnements 3 >S Jnsertlonsgebühr für den Raum einer Peckt-SpallzeN« gewöhnlichen Satzes 15 z tn geeigneten Fällen unter Gewäbrung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprcäiend teurer. Nachweisgebühr iür jede Anzeige und Jnlerlion 20 Pf,., für briefliche «usknuftserteiiunii 10P,„ «und Portas. Für dik Aufnahme von Auzeiacn und Netlamcn au bestimmter Stelle wird keine Garantie übernommen. AM" Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. HA Inserat« nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annva-enbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Wbau, Clauß in Weißenberg, Lippüjch in Schirgiswalde, Gustav Krvliug in Bernswdl, Buhr in Köniqsboi» bei Osiris. Reußner in Oder-Cunnersdorf und von Lindenau in Pulsnitz. . Nr. 225. Donnerstag, de« 26. September 1SV7, abends. 126. Jahrgang. Bei dein unterzeichneten Stadtrate sind vom Rcichsgesctzblattc die Nummern 32 bis 41 vom Jahre 1807 eingegangen. Sie liegen 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht in unserer Stadthauptkanzlei aus und -nthalten: Nr. 3352) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Uebereinkommen über den Effenbahn- srachtverkehr beigefügte Liste, vom' 7. Juli 1907; Nr. 3353) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Er findungen, Mustern und Warenzeichen aus der Hygiene-Ausstellung in Perlin 1907, vom 12. Juli 1907; Nr. 3354) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel vom N^>ember 1897^ aetroffenen Vereinbarung über die 15. Februar 1898 Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung vou Nachlässen ihrer Staalsangehürigen, vom 16. Juli 1907; Nr. 3355) Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz über die Beglaubi gung öffentlicher Urkunden, vom 14. Februar 1907; Nr. 3356) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden am 14. Februar 1907 zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz unterzeichneten Vertrags und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden, sowie die Aenderung des dem Vertrage beigefügten Verzeichnisses von obersten und höheren Verwaltung« behörden, vom 19. Jun 1907; Nr. 3357) Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Waffen und Schieß- bedarf nach Aethiopien, vom 15. Juli 1907; Nr 3358) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 13. Juli 1898 i Reichs-Gesetzbl. S.921- zur Ausführung des Gesetzes über die Naiural- leistunaen für die bewaffnete Macht im Frieden, voni 6. August 1907; Nr. 3359) Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 29. Juli 1907; Nr. 3360) Uebereintunst zwischen Deutschland und Frankreich, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst und an Photographien, vom 8. April 1907 ; Nr. 3361) Allerhöchster Erlaß, betreffend Amtsbezeichnung und Rangverleihung für in Stellen für llnterdlrektoren bei Post-, Telegraphen- oder Fernsprechämtern verwendete Beamte, vom 17. Juli 1907; Nr. 3362) Bekanntmachung, betreffend die Aenderung der Militär Transporl-Ordnung, vom 6. August 1907; Nr. 3363) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des geiverblichen Eigentums, vom 9. August 1907: Nr. 3364) Internationale Uebereinkunst, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903; Nr. 3365) Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und Griechenland, vom 1907; dir. 3366) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Auslieferungsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Griechenland vom 12. Mürz 1907 und den Austausch der Ratifikations urkunden, sowie eine in Ansehung der Bestimmungen des Artikel 2 des Vertrags durch Schriftwechsel vom 30. Mai 1907 getroffene Verständigung, vom 17. August 1907; Nr. 3367) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigesügte Liste, vom 24. August 1907; Nr. 3368) Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über die gesundheitliche Behatidlung der Seeschiffe in den deutschen Häsen nebst Desinscktionsanweifung, vom 29. August 1907; Nr. 3369) Wellpvstvertrag nebst Schluß- Protokoll vom 26. Akai 1906: dir. 3370) Uebcreinkommen, betreffend den Austausch von Briesen und Kästchen mit Wertangabe, nebv Schlußprotokoll, vom 26. Mai 1906: Nr. 3371) Uebereinkommen, betreffend den Post- anweisungsdienst, nebst Schlußprotokoll, vom 26. Mai 1906; Nr. 3372) Vertrag, betreffend den Austausch von Postpaketen, nebst Schlußprotokoll, vom 26. Mai 1906; dir. 3373) Uebereinkommen, betreffend den Post- austragsdienst, vom 26. Mai 1906: dir. 3374) Uebereinkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, vom 26. Mai 1906. Stadtrat Bautzen, am 24. September 1907. Vom Gesetz- und Vcrordnungsblnttc für das Königreich Sachfen ist daS 10. bis 12. Stück vom Jahre 1907 eingegangen. Sie liegen 14 Tage lang zu ,edermanns Einsicht in unserer Stadthauptkanzlei aus mrd enthalten: Nr. 40) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichts in Zwönitz be treffend, vom 26. Juni 1907; dir. 41) Verordnung zur Ergänzung der Verordnung vonr 5. September 1890, den Verkehr von Strahenlokomotiven aus öffentlichen Wegen betreffend <G. u. V.-Bl. S. 146), vom 18. Mai 1907: dir. 42) Verordnung, die Abänderung der „Vorschrift über die Versendung von Sprengstoffen und Munitions gegenständen der Militär- und Marmevcrwalung auf Laud- und Wasserwegen" (Sprengstoffversendungsvor schrist) — G. u. V.-Bl. 1894 S. 70 — betreffend, vom 14. Juni 1907: Nr. 43) Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 4 August 1900, die Handels- und Gewerbckammern betreffend, vom 20. Juni 1907: Nr. 44) Bekanntmachung, eine Abänderung der AussührungSbestimmungen zu dem Gesetz über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten sowie den Erlaß anderweitcr Desinsektionsanweisungen für gemeingefährliche Krankheiten, insbesondere bei Pest, Aussatz, Cholera, Fleckfieber und Pocken betreffend, vom 14. Juni 1907: Nr. 45) Bekanntmachung, die Anleihe des Steinkohlenbauvereins Concordia zu Oelsnitz im Erzgebirge be treffend, vom 4. Juli 1907: dir. 46) Verordnung, Aenderungen und Ergänzungen der Pferde-AuShebmigS- Vorschrif! vom 22 Juni 1902 belri ffend, voni 16. Juli 1907: Nr. 47) Bekanntmachung, betreffend Ab ünderung der Vcrmdnung vom 10. Oktober 1905 über den Verkehr der Zivil- und Militärbehörden mit den zur Unterstützung des Kriegs-Sanitätsdienstes zugelassenen Organisationen der freiwilligen Krankenpflege )G. u. V -Bl. S. 237), vom 25. Juli 1907; Nr. 48) Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes für den Bau einer neuen öffentlichen Straße zwischen Osterlamin und Grünhain betreffend, vom 29. Juli 1907; Nr. 49) Verordnung über den Verkehr mit GeheimmilteM und ähnlichen Arzneimitteln, vom 30. Juli 1907: dir. 50) Verordnung die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges betreffend, vom 3. August 1907; Nr. 51) Verordnung, „Creolin" betreffend, vom lall'?, -v- -Hl m tz.« Vorschriften über Leichen-Transporte vom 28. Nr. 53) Verordnung zur Ausführung des 12. August 1907; dir. 54) Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Herstellung eines Truppen übungsplatzes nördlich von Königsbrück, vom 17. August 1907; dir. 55) Verordnung zur Ergänzung der Ausführungsverordnung zum Viehseuchen-Ucbereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich- Ungarn vom 26. Februar 1906, vom 17 August 1907; Nr. 56) Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Wahle» zur zweiten Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 21. August 1907; Nr. 57) Verordnung, die Aenderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sowie die Aushebung der bis zum 31. Juli 1907 gültig gewesenen Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend, vom 17. August 1907. Stadtrat Bautzen, am 24. September 1907. Mai 18O3 (G - u. V.-Bl. S. 494), vom 7. Auausl 1907 ; Schach tviehversicherungsgefetzes vom vom Uerdand der Gemeindevorstande. Sonnabend, den 28. September, vormittag 10 Uhr im Hotel Krone 8 t t L » u x. Eine Wahlrechtsskizze übersendet uns Herr Generalmajor z. D. Schmalz - Rade beul, die vielleicht interessieren dürfte. Die Skizze wurde von Herrn Kammerhcrrn v. Blumenthal im konservativen Verein in Radebeul am 23. d. M. in einem Vorträge über den Wahlgesetzentwurf der sächsischen Regie rung näher begründet. Die Skizze macht unter Anlehnung an den Ncgicrungsentwurf folgende Vorschläge: 1. Die Zweite Kammer würde aus (etwa) 90 Abgeordneten gebildet, welche zn zwei Drittel nach dem Pluralsystem und zu einem Drittel nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wurden. In beiden Fällen wäre die Wahl direkt und ge heim. 2. Das Land würde in (etwas 60 Wahlkreise einge keilt werden, von denen jeder einen Abgeordneten nach dem Pluralsystem zu wählen hätte. Unter Zusammenlegung von je zwei Wahlkreisen zn einem würden sodann (etwa) dreißig Wahlkreise gebildet werden, durch die an einem späteren Termin weitere (etwa) 30 Abgeordnete mittelst Verhältnis wahl zu wählen wären. — Was die Wahl von (etwa) sechzig Abgeordneten nach dem Pluralsystem betrifft, so soll zur Stimmenberechtigung die Erfüllung des 30. Lebensjahres und der Wohnsitz im Wahlkreise seit einem Jahre erforder lich sein. Jeder Wähler würde über eine Grundstimme ver fügen. Zusatzstimmen — im ganzen 4, sodaß im Höchstfall einem Wähler 5 Stimmen (Grundstimme und 4 Zusatz- stimmen) zustehcn — erhalten diejenigen, die das vierzigste Lebensjahr vollendet haben, — die gewiße Schulen (bez. Schulklassen) absolviert haben oder gewiße (wissenschaftliche, technische, Berufs-, Fach-) Prüfungen abgelegt haben, — selbständige Arbeitgeber, welche nach Ausweis der Altcrs- und Jnvaliditätsversicherung seit einem Jahre mindestens eine gewisse, noch zu bestimmende Anzahl von Personen be schäftigen, sowie Steuerzahler, welche mindestens einen ebenfalls noch zn bestimmenden Mindestbetrag an direkter Staatssteuer entrichten, sowie alle an ihrem Wohnort Ange- seßenen, — endlich dieselben Wähler, die die dritte Zusatz stimme besitzen, wenn sie eine noch größere Anzahl Per sonen beschästigcn, einen noch höheren Betrag an Steuern entrichten oder einen noch größeren Grundbesitz haben. Zahlen hat der Verfasser der Skizze für die Berechtigung der dritten und vierten Zusatzstimmc vorläufig nicht ein gestellt. Die Wahlen von (etwa) 30 Abgeordneten nach dem Ver hältniswahlsystem würden sich nach dem Rcgierungs- cntwurf vollziehen, indem alle diejenigen stimmberechtigt .sein würden, welche das 25. Lebensjahr vollendeten und seit mindestens 6 Monaten Wohnsitz oder wesentlichen Aufent halt im Ort der Listenaufstcllung haben. Wie im Regie rungsentwurf, würde für die Berechnung des Resultats der Wahl das Land als Einheit in Frage kommen. Die im Re- gierungsentwurs vorgesehenen Pluralstimmen würden bei der Verhältniswahl in Fortfall kommen. Nach dieser Wahl rechtsskizze würden demnach diejenigen, welche 30 Jahre alt, seit einem Jahre im Wahlkreise wohnen, sowohl an der Plu ralmahl wie an der Verhältniswahl beteiligt sein, während die nach 8 16 deS Negierungscntmurfs Stimmberechtigten, welche jünger sind oder bei denen die Voraussetzung hinsicht lich des einjährigen Wohnsitzes nicht zutrifst, nur für die Teilnahme an der Verhältniswahl in Frage kämen. In den Erläuterungen zur Wahlrechts- skizze heißt es: „Wie man auch den Wahlgesetzentwurf der Regierung als Ganzes beurteilen möge — man wird nicht umhin können, der Regierung vollste Anerkennung da für auszusprechen, daß sie ein Wahlsystem (die Verhältnis wahl) mit berücksichtigte, welches den Minoritäten der politisch und wirtschaftlich schwächeren Parteien nnd In teressengemeinschaften Schutz angedeihcn läßt. Und hier ist es im besonderen die nichtsozialdemokratische Arbeiterschaft, der sich zum ersten Male die Möglichkeit bieten würde, sich bei den Wahlen geltend zu machen. Die Regierung hat vor geschlagen, die lokalen Wahlkreisvertretcr durch die Kom- munalvcrbünde wählen zu laßen. Es kann nicht verkannt werden, daß aus solchen Wahlen zur Zeit tüchtige und auch ausschließlich national gesinnte Vertreter hervorgehen wür den. Dennoch erscheinen die schweren Bedenken, welche gegen das Hineintragen der Politik in die Kommunalver tretungen erhoben worden sind, durchaus gerechtfertigt." Die Abgcordnctcnwahle« in Sachsen. Bautzen, 26. September. Bei der heute hier statt gefundenen Wahl des Abgeordneten für den S. länd lichen Wahlkreis wurde von 61 Wahlmännern Herr Guts besitzer und Gemeindevorstand Sobein Zschorna b. Pvmm- ritz mit 57 Stimmen gewählt. Herr August Kaden in Gohlis b. Dresden (Soz.) erhielt 2 Stimmen; 2 Stimmen waren ungültig. Herr Sobe war bekanntlich schon bisher der Ab geordnete des 5. ländlichen Wahlkreises. Das Resultat der übrigen Lausitzer Wahlkreise ist fol gendes: 1. städtischer Wahlkreis. (Zittau-Löbau-Ostrih- Bernstadt - Weißenberg.) Gewählt Bürgerschul- lehrcr Pflug-Zittau (natl.) mit 49 Stimmen. Fabrik besitzer Werner-Zittau (freis. Volksp.) erhielt 38 und Rob. Fischer-Dresden (Soz.) 10 Stimmen. (Der bisherige Ver treter, Handelskammer-Syndikus Nollfuß-Zittau (natl.), ist gestorben.) 1. ländlicher Wahlkreis. (Zittau-Land.) Gewählt Fabrikbesitzer C. Mü l l e r- Hirschfelde (natl.) mit 39 Stim men. Der bisherige Vertreter Gutsbesitzer Held-Eckartsberg (kons.) erhielt 25 Stimmen. 2. ländlicher Wahlkreis. (Großschönau-Ebers bach.) Gewählt der bisherige Vertreter Fabrikbesitzer Richter- Großschönau (natl.) mit 70 Stimmen. Redakteur Riem-Dresden (Soz.) erhielt 23 Stimmen. 4. ländlicher Wahlkreis. (Löbau-Bernstadt.) Ge wählt der bisherige Vertreter Geh. Oekonomierat Hähnel- Kuppritz (kons.) mit 44 Stimmen. Redakteur Nitzsche-Dres den (Soz.) erhielt 7 Stimmen. ü. ländlicher Wahlkreis. (Ncusalza-Schirgis- walde.) Gewählt der bisherige Vertreter Fabrikbesitzer Förster- Spremberg (kons.) mit 66 Stimmen. Buchhalter Sindermann-Dresden (Soz.) erhielt 11 Stimmen. Bis Schluß der Redaktion gingen uns noch folgende Resultate zu: Wahlkreis Dresden I. Hettner (natl.) 135 Stimmen, Sindermann (Soz.) 45 Stimmen. Wahlkreis Dresden II. Anders (natl.) 149 Stimmen, Behrens (kons.) 34 Stimmen, Braune (Soz.) 97 Stimmen. Wahlkreis Dresden III. Vogel (natl.) 142 Stimmen, Wetzlich (kons.) 14 Stimmen, Fräßdorf (Soz.) 81 Stimmen. Wahlkreis Leipzig II. Schill (natl.) 87 Stimmen, Pinkau (Soz.) 40 Stimmen. Wahlkreis Leipzig IV. Noack (natl.) 137 Stimmen, Geyer (Soz.) 72 Stimmen. Der russisch-englische Vertrag. Die zwischen Rußland und Großbritannien abge schlossene Konvention, deren Ratifikationsurkunden am 10./23. September in Petersburg ausgetauscht worden sind, enthält Abmachungen, die bestimmt sind, jeden Anlaß zu Mißverständnissen zwischen den beiden Mächten in Bezug auf Fragen zu beseitigen, die ihre Interessen auf dem asiati schen Kontinent berühren. Bezüglich Persiens haben die russische und die großbritannische Regierung, die sich gegen seitig verpflichtet haben, die Unabhängigkeit und Integrität dieses Landes zu achten und die aufrichtig die Aufrechterhal tung der Ruhe in diesem Lande und ebenso die dauernde Einführung von Vorteilen für den Handel und die In-