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Fernsprecher: -MM Siegmar Rr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt. Ravenstein und Rottluff. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand, Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Aabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpaltige Petitzeile mit 1k Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzrigen-Aunahm« in der Expedition bi« spätestens Freitag« nachmittag« S Uhr. bei de« Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags L Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. 34 Sonnabend, den 19. Juni ISIS Dringende Me «m Liebesgaben. Nach einer Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft haben die Zuflüsse an freiwilligen Liebesgaben fast ganz aufgehört. Wenn dies auch nicht verwunderlich sei in Rücksicht auf die »orausgegangene grob« Opferwilligreit, so sei es aber jetzt wieder an der Zeit, für reichlichen Wlederelngang von Liebesgaben für die braven Soldaten und das Rote Kreuz besorgt zu sein. Auch sei zu berücksichtigen, datz ständig frische Truppen an die Front gelangten, daß die Kletdungs- und Gebrauchsgegenstände ganz außerordentlich schnell abgenutzt und unbrauchbar würden. Die Liebesgaben sollen nicht nur den Kämpfern an der Front und den Verwundeten in den Lazaretten über das gewöhnliche Maß hinaus Erleichterungen und Erquickungen verschaffen, sondern auch den zahlreichen Landsturmformattonen und den Armierungsarbeitern zugute kommen. Es ergeht deshalb die dringende Bitte, die Liebesgabensammlung eifrig fortzusetzen. Jede, auch die kleinste Gabe, ist willkommen. An Sachen sind vor allem erwünscht: 1- Zigarren. Zigaretten. Tabak, Tabakspfeifen, Zigarrenspitzen von Papier oder Holz. Schokolade. Kakao. Bonbons (saure). Fletsch, und Gemüsekonserven, Gier (sachgemäße Verpackung), Tee. Zucker. Keks, Zittonen. Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, Mineral wasser. Bier in Flaschen; 2. Hosenträger. Leinwand und Barchent zu Fußlappen (45X15 cm). Hemden, Unterhosen, Strümpfe, Taschentücher, Handtücher; 3. Taschenmesser, Eßbestecke. Löffel. Postkarten. Briefpapier, Bleistifte mit Schonern. Zahn bürsten. Seife, elektrische Taschenlampen mit Ersatzbatterien und Ersatzbirnen. Streichhölzer, Haar-, Kleider- und Stiefelbürften, Kartenspiele; außerdem für Sanitätsdienst: Honig, Kölnisches Wasser. Schaumwein in halben Flaschen, Medizinalwein. Fliegenpapier. Kissen. Annahmestellen: Die Gemeindeämter. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabensteln und Rottluff, am 16. Juni 1915. Dle Gemeindevorstände. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Slegmar, Neustadt, Rabensteln und Rottluff, am 16. Juni 1915. Die GemelndevorstSnde. — Die polizeiliche Meldung der In- und Ausländer. In teilweiser Abänderung der Vorschriften über das Einwohner- und Fremdenwesen im Derwaltungs- bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 27. April 1898 wird hiermit für die Dauer des Krieges folgendes bestimmt: 1 Jeder Zuzug in Privatwohnungen ist binnen 24 Stunden auf dem Gemeindeamt zu melden. 2. Die in Gasthausern und Herbergen im Laufe des Tages ankommenden Fremden sind bis 6 Uhr abends auf dem Gemeindeamt anzumelden. Wer nach 6 Uhr abends ankommt, ist bis 9 Uhr früh des nächsten Tages zu melden. 3. Alle Russen, Franzosen, Engländer, Belgier, Serben, Montenegriner und Italiener, die zuziehen oder tn einem Gasthof, einer Herberge oder Prioatwohnung absteigen, haben sich innerhalb 24 Stunden auf dem Gemcindeamte während der Geschäftszeit persönlich einzufinden, anzumelden und ihre Auswelspapiere vorzulegen; wer sich kürzere Zeit als 24 Stunden im Gemeindebezirk aufhalt, hat das spätestens 3 Stunden vor der Abreise zu tun. 4. Vermieter, Gastwirte und Quartiergeber haben sich darüber zu vergewissern, daß die in Punkt 3 aufgeführten Ausländer ihren Meldepflichten Nachkommen. 5. Vermieter, Gastwirte und Quartiergeber, welche diesen Bestimmungen nicht Nachkommen, werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft; die tn Punkt 3 ge nannten Ausländer werden, falls sie ihren Meldepflichten nicht Nachkommen, verhaftet. Chemnitz, am 14. August 1914. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Michel. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, den 16 Juni 1915. Die Gemeindevorstände. Bereitung von Weheubrot im Bejirke Ser Mtshauptmannschast Chemnitz. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf die Dauer eines wetteren Monats und zwar bis zum 11. Juli >9l5 genehmigt, daß bei der Bereitung von Weizenbrot reines Weizenmehl — ohne Mischung mit Roggenmehl — und Kartoffelmehl verwendet werde. 100 Gewtchtsteile haben SO Gewichts- teile Weizenmehl und lO Gewichtstetle Kartoffelflocken oder andere zugelassene Zusatzmtttel zu enthüllen. An Stelle des Zusatzes können 30 Gewtchtsteile gequetschte oder geriebene Kartoffel ver wendet werden. Die Bekanntmachung des Kommunalverbandes über die Bereitung von Backware vom 9. April 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 99) hat demnach in vollem Umfange wettere Gültigkeit. Chemnitz, den 15. Juni 1915. Der Kommunalverband der Amtsh. Chemnitz. Mehlabgabe im Bezirke Ser Bmlshaaptmaaaschast Chemnitz. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf die Dauer eines wetteren Monats und zwar bis zum 11. Juli 1915 die Abgabe ungemischt Weizenmehles durch die Mühlen genehmigt. Die Bekanntmachung des Kommunaloerbandes über Mehlabgabe vom 9. April 1916 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 99) hat demnach weitere Gültigkeit. Chemnitz, den 16 Juni 1915 Der Kommunalverband der «mtsh. Chemnitz. Speiseöl-Verkauf. Am den Mangel an Speiseöl zu beheben ist von der Gemeinde ital. Olivenöl beste Qualität angekauft worden. Der Verkauf findet Montag», Dienstag» und Donnerstag» von nachmittags 4—6 Uhr im hiesigen Freibanklokol statt — Preis pro Liter 2 Mk. 20 Pfg. Reichenbrand, am 18. Juni 1915. Der Gemeindevorstand. Ls wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Schutzmann Herr Karl Franz Eifert in Siegmar am 12. d. M. von der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz als stellvertretender Verwaltungs vollstreckungsbeamter der Gemeinde Reichenbrand für die Dauer des Krieges in Pflicht genommen wordm ist. Reichenbrand, am 17. Juni 1915 Der Gemeindeoorstand. Bekanntmachung. Nach der Friedhofsordnung für Ravenstein und Rottluff sind dem Pfarramt, bevor der Auftrag an Bildhauer rc. erteilt wird, alle Grabdenkmalsentwürfe und Inschristen zur Genehmigung vorzulegen. Auf dem Pfarramte stehen Formulare jederzeit kostenlos zur Verfügung. Wer ein Grabdenkmal oder dergl. errichten will, tut am besten, sich vorher mit dem Pfarrer zu besprechen, damit möglichst Minder- wertiges und Gedankenlose» dem Friedhöfe sernbletbe. Statt der ganz unnötigen Verwandtschaftsangaben empfiehlt sich z. B. ein guter kräftiger Trostspruch. Neben dem Steinmetz ist auch der Holzbildhauer und Kunstschlosser zu bedenken. Steineinfassungen der Gräber sind möglichst niedrig zu halten. Rabenstel«, 19. Juni 1916 Der Kirchenvorstaud. Weidauer. Pfarrer, Vors. Siegmar! Sonnabend. 26. Juni: Abendwanderung! Abfahrt: 7 Uhr 65 Min. ab Bahnhof Siegmar— Hüttengrund, Wanderung durch den Wald über den Totenstein zurück. Führer: Herr Lehrer Seidel. Unsere Jugendlichen werden hierdurch aufgefordert, sich zahlreich zu beteiligen und — zwecks Fahrtermäßigung — sich bis Donnerstag den 24. Juni (Spielabend) zu melden. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Dir. Spindler, 1. Vors. Bekanntmachung, Kriegeradreffen Rabenstein-Rottluff betreffend. Das Pfarramt bittet dringend um alsbaldige Abgabe der Adressen der Einberufenen, soweit sie sich durch Lazarettaufenthalt oder Truppenverschiebung in den letzten Monaten geändert haben, sowie um die Adressen aller seit Anfang März Neueinberufenen. Rabenstein, den 19. Juni 1915. Ev.-luth. Pfarramt. Weidauer, Pf. Brotkartenausgabe in Rabenftein. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 20. Juni bis mit 18. Juli 1916 an die Haus haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonntag, den 20. Juni 1915 in der Zelt von 10Vs —12 Uhr vormittags ln den bekannten Ansgabelokalen durch dle Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behlnderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorftande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zelten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabensteln. am 18 Juni 1915. Gemüse-, Kartoffeln-, Herings- re. Verkauf. Der Einzelverkauf von Graupen 1 kx 60 Pf. «els 1 icx 80 Pf. d d Ge d Rab t ' ^"*ao ^ ^ "der 1 Büchse ^ 220 Pf. Montag, den 21. Juni d. I., nachm. 2 — 5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10—11 Uhr aus- gegeben, um den Andrang zu regeln. Die Marken, Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Heringe werden jeden Dienstag und Freitag nachm. 4 — 6 Uhr ebenda, Stück 10 Pfg , verkauft. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß die Gemeinde keine Kartoffeln mehr hat und keine weiter erhält. Der Gemeindevorstand zu Rabensteln, am 18. Juni 1916. Kirschen-Verpachtung. Die diesjährige Kirschennutzung an der RSHrsdsrfer, Berg- und Forststratze soll in Ranfts Gastwirtschaft Sonntag, den 27. Juni d. I., nachmittags 4 Uhr unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen an den Meistbietenden gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 17. Juni 1915. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 21. Juni bis mit 18. Juli ISIS an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonntag, den 20. Juni ISIS, nachmittag» puukt 2 Uhr, in der hiesigen Schule» und zwar an die Haushaltungen des l. Bezirkes: Haus-Nr. 1 bis mit IS durch Herrn Oberlehrer Hunger in Zimmer Nr. 1; H Bezirkes: Haus-Nr. 14 bis mit 25U durch Herrn Gutsbesitzer Anton Gerstenberger in Zimmer Nr. 4; m. Bezirkes: Haus-Nr. 26S bis mit 43U durch Herrn Lehrer Töpler in Zimmer Nr. 3; IV. Bezirkes: Haus-Nr. 44 bis mit 52V durch Herrn GemeinLeältesten Irmscher in Zimmer Nr. 2; V. Bezirkes: Haus-Nr. 53 bis mit 62 durch Herrn Privatus Karl Müller in Zimmer Nr. 5. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe stauen) zu erscheinen. An audere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderung»- fällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsoorslande ausgestellten Be rechtigungsscheines. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten sind mitzubringen. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändtgt. Außerhalb der obengenannten Zeit werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Haushaltungsvorstände sind verpflichtet, eintte ende Veränderungen innerhalb 24 Stunden im Gememdeamte zu melden und die Brothefte mit vorzulegen. Es ist sorge- kommen, daß die Brotmarken von innerhalb einer Woche weggezogenen bezw. aus der Beköstigung von Haushaltungen getretenen Personen von den Haushaltungen mit verwendet worden sind. Die» ist up-zulässig und strafbar. Die in einer Woche nicht verbrauchten Marken sind spätestens Montag, mittags V,1 Uhr im Gemeindeamte abzuliefern. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft.' Die Hausbesitzer vezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltung»- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Die Awiebacklkarten werden zu der obengenannten Zeit in Zimmer Nr. 1 der Schule verab folgt. Für die Verausgabung der Zwiebackkarten gelten die Bestimmungen wie für die Brotkarten. Rottluff, den 16. Iuni 1916. Der Gemeindevorstand. Gemeindeanlagen. Der am 1. Juni füllig gewesene diesjährige 2. Termin Gemeindeanlagen ist bi» zum 21. Juni d. I. an die hiesige Ortssteueretnnahme abzuführen. Gegm Säumige muß das mit Kosten verbundene Bettreibungsverfahren eingeleitet werden. Rottluff, am 16. Juni I9l6. Der Gemeindevorstand. Unterhaltung der Brunnen-Anlagen. Die Grundstücksbesitzer hiesiger Gemeinde werden an die sie treffende Verpflichtung zur vor schriftsmäßigen Unterhaltung ihrer Brunnen-Anlagen hiermit erinnert. Nachlässigkeiten dringen dem Grundstücksbesitzer Unannehmlichkeiten und Nachteile. Rottluff» am 12. Juni 1916. Der Gemeinde«orstaud.