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Wemmer Weiger Zeitung für Unrund) Seisersdvrt, Srlchelnl Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend. Abonnementspreis einschließlich zwei illustrierter achtseittgen Beilagen sowie eines illustrierten Witzblattes I.SO Ml. Inserate kosten dir Spalirnzetle oder deren Raum 10 Ps., sür auSwSriige Inserenten IS Ps., Reklamen 20 Ps. Annahme von Anzeigen sür all« Zeitungen. Klein- und Grotzölsa, Obernaundorf, Hainsberg, Somsdorf, Cotzmaunsdorf, Lübau, Borlas, Spechtritz re. Mit verbindlicher Publikationskraft für amtliche Bekanntmachungen. Nummer 140. Dienstag, den 28. November 1905. 18. Jahrgang. aber Fahrlässigkeit vor, da sich der Angeklagte gekümmert habe. während er ruht. Daran möge unsere Ge- Sitzungssaale des Rathauses in Potschappel eine öffentliche Sitzung des Bergschiedsgerichts statt. Es kommen u. a. zur Verhandlung: — Die Gemeinsame Ortskrankenkasse Rabenau und Umgegend hielt am Sonnabend "beild im „Sängcrheim" eine ordentliche General- versanmilung ab, die von 3 Arbeitgeberver- ^clern und 25 Vertretern der Arbeitnehmer gesucht war- Die Tagesordnung lautete: 1. ^ahl des Ausschusses zur Prüfung der Jahres- rechnung, 2. Anträge, 3. Allgemeines, 4. Er gänzungswahl des Vorstandes, 5. Wahl der Ersatzmänner deS Vorstandes. Zu Punkt 1 wurden die Herren Anton Hamann, Paschka unü Heber als Nevisiousausschuß gewählt. Zum Punkt 2 brachte Herr Paschka einen Antrag dahingehend ein, allen Vertretern der General- dersammlung acht Tage vor Einberufung der selben einen Auszug aus dem Jahresberichte iuzustellen. Der Antrag wurde nach längerer Aussprache einstimmig akzeptiert. Unter Punkt ? lag ei,, Gesuch des Mitgliedes Welz um Rückerstattung von Mk. 10,50 Kurkosten vor, dem statutengemäß nicht zugestimmt werden ^unte. Weiler berichtete der Vorsitzende der taffe, Herr Wustlich, daß er beabsichtige im ^memderate einen Antrag wegen Erweiterung Ortskrankenkaffenstatuts einzubringen, wo nach die Krankenversicherungspflicht auch auf Hausarbeiter, Gelegenheitsarbeiter rc. aus- Adehm werden soll, was allseitig begrüßt wurde. K aus dem Vorstände ausscheidenden Herren Med Brückner, P. Hofmann und Henners- M wurden einstimmig wicdergewählt. Als ^mtzmänner des Vorstandes gingen aus der N ^0,., die Herren Louis Bachmann und Wolf, als Vertreter der Arbeitgeber und ? Herren Paschka, Beier, Bauer und Grahl Vertreter der Arbeitnehmer. Zum Schluß ^ Versammlung spricht der Herr Vorsitzende ?°ch sein Bedauern aus, daß der größte Teil ^ Vertreter Arbeitnehmer stets den General- Mwnmlunge» fern bleibe, was auch diesmal Kleber der Fall, da von 12 Vertretern nur anwesend seien. geprägt, daß der Souffleur fast überflüssig er- Ichien. Dies Alles errang sich die größte An erkennung des Publikums; die dem Stück eigenen vielfachen mit Wahrheitstreue darge- nellten Rührszenen entlockten den Damen manche Thräne und nach jedem Akt sowohl als am Schluß spendeten die Anwesenden dem gesamten Spielerpersonal den reichsten Beifall. JmJn- iereffe des milden Zweckes ist der Verein zu dem durch seine hochherzigen Bemühungen er zielten klingenden Erfolg von Herzen zu be- gltickwünschen. Aus Nab unck fern. Rabenau, den 27. November. — Das Gute lohnt sich selbst! Die Wahr heit dieser Worte erfuhr der Dramat. Verein «Frohsinn", als er am Totensonntag auf der "ffönig Albert-Höhe" zum Besten der Sächs. Fechtschule eine Theatervorstellung veranstaltete uud dabei ein ausverkauftes Haus vor sich sah. Die Nollen des aufgeführte» Stückes „Edelweiß" von Ad. Preßburg waren vortrefflich besetzt, so daß das Ganze wie aus einem Guß vor sich ging. Von den Haupt rollen der „Evi" und des „Toni" an bis zum Gerichtsdieuer hatte jedes der Mitspielenden die Rollen mit hohem Verständnis aufgefaßt, und dementsprechend wiedergegeben, dabei auch den Lernstoff sich so treu dem Gedächtnis ein- denn die Anzeigen sollen Pivnierdienste tun. Sie sollen den Kunden Wegweiser für die regste Kausperiode, in der die Wahl oft doppel schwer ist, sein. Die geschickte Reklame hat sich noch immer bewährt. Wer in dieser Hinsicht spart, schädigt sich selbst. Die Anzeigen ar beiten wirksam für den Geschäftsmann selbst, — In Lübau entstand am Sonnabend nachmittag um die 5. Stunde in dem Stall- gebäude des Gutsbesitzers F. Zimmermann ein Feuer, das glücklicherweise bald bemerkt, und größerer Schaden verhütet werden konnte. Das Feuer soll durch einen 5jährigen Jungen angelegt worden sein. Kleine Vorräte an Heu und Stroh sind verbrannt, sämtliches Vieh konnte gerettet werden. — Die Geschäftswelt beginnt im November sich bereits auf daS nahende Weih nachtsfest vorzubereiten. Ein geschickter Ge schäftsmann trifft die Vorbereitungen für die „Sturm- und Drangperiode" frühzeitig, um wohlvorbereitet in die „golden e G eschäfts- zeit" eintrelen zu können. Wichtig nun ist es — das hat die Praxis erwiesen —, mit dem Inserieren rechtzeitig zn beginnen, verübt hatte, machte bei der Döbelner Orts krankenkasse Anspruch auf Auszahlung des Sterbegeldes geltend. Zwar war der Verstorbene zur Zeit des Todes nicht mehr Mitglied der Kasse, jedoch glaubte die Ehefrau, sich den 8 20, Absatz 3 des Krankenversicherungsgesetzes zu nutze machen zu können. Hiernach ist die Kasse verpflichtet, das Sterbegeld auch dann zu gewähren, wenn innerhalb des Zeitraums eines Jahres ein Versicherter vom Tode ereilt wird und der Betreffende in dieser Zeit kein Kaffenmitglied mehr war. Die Krankenkasse erlassene Bekanntmachung, nach welcher der jenige, der den Täter so zur Anzeige bringt, daß er gerichtlich bestraft werden kann, 15 Mark Belohnung erhält, aufmerksam. — Die dritte Strafkammer des Kgl. Land gerichts Dresden verurteilte den schon schwer vorbestraften Kellner Theodor Hohenstein wegen Majestätsbeleidigung, begangen durch die Ab endung einer Postkarte, die schwere Belei digungen gegen den König enthielt, zu zwei Jahren Gefängnis. — Die russische Fürstin Obolenskij, die vor dort wohnende Frau Wagner habe dieser Tage Wasser in eine Wanne gefüllt, sei hinausge gangen, um noch etwas kaltes Wasser nach zufüllen, und habe ihr Kind einige Momente allein gelassen. In diesem unbewachten Augen- bicke sei das Kind in das heiße Wasser gestürzt und habe sich so verbrüht, daß es am Morgen nach dem Unfall starb. Dippoldiswalde. An der Elenderstraße sind in der Nacht vom 20. zum 21. ds. Mts. an 6 jungen Obstbäumen die Kronen abge brochen beziehentlich derart beschädigt worden, daß dieselben eingehen müssen. Da von den Tätern noch jede Spur fehlt, machen wir auf die früher vom Stadtrat in Dippoldiswalde — Der 1853 in Koburg geborene, in Höckendorf wohnende und wegen Sittlich- keitsvecbrechens vorbestrafte Tapezierergehilfe Franz Reinhold Lotz gen. Dietze nahm Anfang August mit drei schulpflichtigen Mädchen un züchtige Handlungen vor. Die 5. Strafkammer diktiert ihm nach geheimer Beweisaufnahme 2 Jahre 5 Monate Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust zu; 2 Monate Gefängnis gelten als verbüß'. — Aus Bannewitz wird berichtet, die vormittags 10 Uhr Berufung des vormaligen . Tagearbeiters Ernst Kurt Kadner in Groß- > ölsa gegen den Vorstand von Sektion VII der Knappschaftsberufsgenossenschaft in Zwickau. — Einefttr Saalbesitzer undVereine gleich wichtige Entscheidung hat der Strafsenat des sächsischen Oberlandesgerichts getroffen. Der Gastwirt Richter in Niederhäslich hatte mit dem Vorstande eines Geselligkeits- Vereins die Vereinbarung getroffen, daß am 19. März d. I., einem tanzfreien Sonntage, in seinem Lokale ein Tanzvergnügen stattfinden sollte, als dessen Veranstalter der Verein an gesehen werden sollte. Das Tanzgeld sollte nach der Verabredung auf Namen und Rech nung des Vereins erhoben werden, ebenso sollte dem letzteren der Reingewinn zufließen. In dieser Form ist denn auch tatsächlich das Ver gnügen abgehalten worden, ohne daß die nach einem Regulativ der Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt erforderliche polizeiliche Ge nehmigung eingeholt worden wäre. Der Vereins. Vorstand hatte sich zwar mit dieser Absicht! getragen, sie aber wieder fallen gelassen, da der ! Wirt erklärte, daß eine polizeiliche Eclembnis i nicht notwendig wäre, weil es sich um einen tanzfreien Sonntag handle. Die Folge war < eine Bestrafung des Wirts. Die Revision des, ungefähr drei Wochen wegen der Unruhen ge flüchtet war und in einer Dresdener Pension Wohnung genommen hatte, ist nach dem Emp fang aufregender Nachrichten aus Rußland am Herzschlag plötzlich verstorben. Fürst und Fürstin Obolenskij wurden einst in politischen Kreisen viel genannt. Nahezu zwei Jahrzehnte lebten sie als Verbannte in Sibirien. Der Fürst starb infolge der ausgestandenen Leiden. Die russische Gesandtschaft in Dresden nahm die Schätze an Brillanten und die großen Geldsummen der Fürstin in Obhut. — Aus Furcht vor einer wegen eines Ver gehens zu erwartenden Strafe hat sich am Montag abend der in Auerbach im Erzge birge angestellte Hilfslehrer Hesse aus seiner Wohnung entfernt und wird noch heute vermißt; cs ist zu befürchten, daß Hesse sich ein Leid angetan hat. Meitze«. In Lebensgefahr schwebten der hiesige Pächter der fiskalischen Weiden ¬ zweite Preise: Wehnert (2), Zimmer, Faust- Rabenau, Lotze-Dipp., Niederlein-Oppach, Lotze- Schmiedeberg, Radestock-Dipp., Werner-WNS- druff, Höschler-Conradsdorf, Marx-Lommatzsch, Ludewig-Lübau, Menzer-Großölsa, Just-Deuben, Bertram-Dresden; dritte Preise: Zimmer (3), Anders (2), Hennersdorf (2), Faust (2), Bach mann-Rabenau, Hauswald-Obernaundorf (3), Ludewig-Lübau, Menzer u. Walter-Großölsa, Forke-Lübau. Mit ersten Preisen auf Tauben wurden ausgezeichnet: Machill, Wellner-Rab., Palitzsch-Lübau, Kunath-Quohren, Vogel-WilS- druff; zweiten Preise: Kaden, Bellmann, Lau dert-Rabenau, Keßler-Lübau, Hanke-Kteinölsa, Vogel u. Busch-Wilsdruff, Reinhardt-Groitzsch, Keller - Obercarsdorf, Wiegand - Braunsdorf, Lotze-Dipp., Palitzsch-Lübau, Menzer-Großölsa, Hahn-Kaufbach; dritten Preisen: Wehnert, Kaden, Machill, Wellner (2), Ertel (2), Zänker- Rabenau, Forke, Rauft u. Palitzsch-Lübau. Auf Wassergeflügel erhielten erste Preise: Just- Deuben, Hanisch ».Weickert-Potschappel, Blu- mer-Radeberg; zweite Preise: Kunath-Quohren, Faust-Kaufbach, Blumer-Radeberg; dritte Preise: Kunoth-Quohren, Kerndt-NiederhäSlich, Just-Deuben und Hanisch-Potschappel. schäftswelt gerade in der kommenden Zeit denken. Je früher vor dem Feste mit dem Inserieren begonnen wird, desto „goldener" gestaltet sich das Weihnachtsfest. Angeklagten rügt die Anwendung des fraglichen Regulativs auf den vorliegenden Fall, denn der Gesetzgeber habe nur bezweckt, der Ver- gnügungssucht der jungen Leute zu steuern. Von einer Vereitelung dieses Zweckes könne aber hier nicht gesprochen werden, da das Vergnüge» an einem tanzfreien Sonntage ab gehalten wurde. Das Oberlandesgericht unter Vorsitz des Senatspräsidcnten Kurtz verwarf die Revision mit der Begründung, ein der Oeffentlichkeit nicht unzugängliches Vergnügen sei ohne Genehmigung der Polizei unmöglich. Der Angeklagte sei in der Nolle des Tanz wirtes nicht geblieben, habe auch das Ver gnügen nicht überwacht. Auf jeden Fall liege 22. d. M. der 66 Jahre alte Rentenempfänger Karl Heinrich Prike aus Erbersdorf infolge Sturzes aus dem Fenster tot aufgefunden. — In Neudörfchen bei Mittweida ge riet der 66 Jahre alte Arbeiter Wolf in die Transmission und erlitt einen schweren Schä delbruch, an dessen Folgen er bald starb. — Aus Odessa wird gemeldet, daß die meuternden Matrosen in Sewastopol den Aomiral Pisarewsky verwundet und einen anderen Offizier getötet haben sollen. Der Chefadmiral gab den Meuteren auf, die Stadt berne Medaille, Machill-Rabenau, die bronzene Medaille, Hanisch-Potschappel, ein Diplom auf Gänse, Hauswald-Obernaundorf, ein Diplom auf Hühner, Kunath - Ouohren, ein Diplom auf Tauben, Zimmer-Rabenau, einen Vereins-Ehrenpreis auf Hühner und Palitzsch-Lübau einen solchen auf Tauben. Zuschlagspreise auf Hühner wurden erteilt: Bellmann, Zimmer, Anders-Rabenau, Jacobi- Kranichfeld, Häßner-Potschappel, Vogel-WilS- druff, Hauswald-Obernaundorf u. Lotze-Dippol diswalde; desgleichen auf Wassergeflügel: Hanisch u. Weickert-Potschappel, Just-Deuben, Blumer-Radeberg; desgleichen auf Tauben: Wellner-Rabenau, Vogel-Wilsdruff. Erste Preise auf Hühner erhielten: Bellmann, Zim mer (3), Anders-Rabenau, Jacobi-Kranichfeld, Hauswald-Obernaundorf, Häßner-Potschappel, Vogel-Wilsdruff, Ludewig-Lübau, Lotze-Dipp.; Nutzungen Leutert, mit Frau und Tochter, welche mit einem Handkahn über den Elbstrom setzen wollten. Das Boot fuhr derartig gegen einen Frachtkahn, daß es kenterte und unterging. Die drei Insassen stürzten in die eiskalten Fluten, konnten aber glücklicherweise durch Schiffer noch rechtzeitig gerettet werden. — In unbewachten Augenblicken trank in Scheibenberg ein zweijähriger Knabe eine ätzende Flüssigkeit, die binnen wenigen Sekunden den Tod des Kleinen herbeiführte. — In Bernbruch b. Kamenz wurde am innerhalb dreier Tage zu verlassen. Der Eisen bahnverkehr ist ivieder unterbrochen. Der Ernst um die einschlägigen Verhältnisse absolut nicht der Lage scheint noch zuzunehmen. Von Odessa sind Truppen nach Sewastopol abgegangen. — Berechtigt Selbstmord zum Bezug des Sterbegeldes? Diese schon allenthalben aufgeworfene Frage ist jetzt durch einen Streitfall entschieden worden. Die Frau eines Döbelner Einwohners, der Selbstmord — Die diesjährige Geflügel-Ausstellung U wiederum gezeigt, daß die hiesigen Züchter H alle Mühe gegeben habe», edles Geflügel i,. .Achten. Dieselbe war reich beschickt worden wies zahlreiche Pracht - Exemplare von ^"^n, Tauben, Gänsen und Enten auf. ^ Arrangement der Ausstellung zeigte von Mndnis und Umsicht, sodaß sich dieselbe , ^ügtich präsentierte. Der Besuch am Sonn- war namentlich von auswärts ein guter Äli man sehen und hören konnte waren Kin ^Aeden gestellt. Bei der Prämiierung jtz Sonnabend kamen folgende Preise zur b,^"ung. erhielten Ludewig-Lübau, die I °"jene Plakette, Anders - Rabenau, die sil- — Der Konsumverein in Deuben hält am 3. Dezember im Wagner'schen Gast hofe eine außerordentliche Generalversammlung ab, in der über die Auflösung des Vereines Beschluß gefaßt werden soll. — In Deuben entwendete der Lehrling eines Handwerksmeisters, als er in einem Eta blissement eine Arbeit auSzuftthren hatte, einen größeren Geldbetrag. Der Langfinger ist dem Döhlener Amtsgericht zugesührt worden. — Sonnabend, den 2. Dezember 1905, von vormittags halb 10 Uhr an findet im wenn der Selbstmord eventuell in Geistesge störtheit erfolge oder ein Kranker dies tue, um seinen schmerzhaften und vielleicht unheilbaren Leiden ein Ende zu bereiten. Selbst wenn der Arzt nachweist (wie in vorliegendem Falle), daß ein Kassenmitglied durch sein Leiden in den Tod getrieben worden ist, ändert davon nichts. verweigerte aber das Sterbegeld, trotzdem die iFrau geltend machte, der Selbstmord ihres Mannes sei die direkte Folge der Krankheit gewesen, da er es vor Schmerzen nicht mehr habe aushalten können (er litt an Rheuma tismus). Der Stadtrat zu Döbeln und dann auch die Kreishauptmannschaft pflichteten jedoch der Kasse bei und verwarfen den Anspruch der Witwe. Zuletzt kam die Angelegenheit vor das Oberverwaltungsgericht, das der Ortskranken kasse ebenfalls Recht gab, denn nur wenn ein natürlicher Tod vorliege, habe man Anspruch auf Sterbegeld. Selbstmord mache einen solchen Anspruch auf jeden Fall zu Nichte, selbst dann,