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«64-661 :rkehr im ung aus- >en unter eser Fäl- für nicht rage von Zestellung Hartl. erschienen ben: lte. cr. Mit er. In 20 Ngr. nach einem ke suchen, Geschichten Grade an, macht, daß i, mitgro- I4Mj nä!u»Z tieianum, Atlanten, äobo Lus- otot. lerr. in m: nger. ren. sHMI e Fonds in kann. Die ' aiisgebrei» Besonders i. Anniel» to restaiUe f4127-28j l. chtscandidai Mittheiiunz üb um An- rnst Leo»- Lunder in netder in re in Noch- Söhmel in er in Frei- Nvchlltz ein in Schleiz, eilschmidt :r Gottfried ifarrer Ernst Nr 3S7 Freitag SS. December 1848 Deutsche Allgemeine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Preis für da« Viertel jahr 2 Thlr. — Jnsertivntgebühr für den Raum einer Zeile 2 N«r. Ltipstg. Die Zeitung erscheint täglich. Zu beziehen durch alle Postämter de« In- und AuSlgndc« U-b-rbltck. Deutschland. "Frankfurt a. M. Nationalversammlung, Antworten auf Interpellationen, die Grundrechte. * Frankfurt a. M. Der deutsche Kaiser. Die österreichischen Abgeordneten. Abg. Hergenhahn. AFrank- kurt a. M. Die Verlegung der Nationalversammlung. Berlepsch. — Der Ausschuß für die österreichischen Angelegenheiten. Reichscommissar Bauer. — Hr. Duckwitz. — Das Wahlgesetz für daö VolkShauS. — Ab geordneter Venedey. — Die deutsche Flotte. «Dresden. Vaterlandsver- ein. Landtag. Die Garnison. Die Preß- und politischen Proceffe. v Leipzig. Verordnung in Betreff der Forterhebung der Steuern Wahlen. «Leipzig. Vaterlandsverein. * Leipzig. Feuer. München. Hr. v. Abel. Prof. vr. Harleß. — Frhr. v. Closen. Heidelberg. Das Hofgericht. Zwangsanleihe. Massel. Urtel. Schleswig. Die dänische Regierung. Alsen. — Die Friedensbedingungen. — Major Busse in Lauenburg. — Die Festung Luxemburg. KÄltenburg. Die Landschaft. Braunschweig. Die Eröffnung des Landtags. Schwerin. Die Stände, die Prügelstrafe. Wiesbaden. Hr.'Hergenhahn. Ham burg. Die constituirende Versammlung. MeeuHen. Berlin. Hr. Rodbertuß. Die Wahlversammlungen. Hr. v. Bonin. — Da« Ablösungsgesetz. — Erläuterung in Betreff de» Wor tes selbständig. — Verbot. — Die HH. Waldeck und Bornemann. — vr. Ionas. — Die Stadtverordneten in Berlin. *0on der preussi schen Weser. Die Demokraten. Die Verfassung. Magdeburg. Der Magistrat. Düsseldorf. Hr. Wesendonck. Die Deputation nach Ber lin. — Hr. v. Spiegel. Hr. v. Drigalski. — Verbotene Fackelzüge. — Berichtigung. Defterreich. *Äremsier. Der Reichstag. ^Wien. Der Krieg in Üngarn. Das Berhältniß zu Deutschland. Ministcrveränderung. Der Belagerungszustand. Urtel. — Armeebulletins über den Krieg in Ungarn. Wien. Die Nachrichten aus Ungarn. — Der Oestcrreichische Korrespon dent über Oesterreich, Deutschland und den Erzherzog Johann. — k prag. Die frankfurter Unterhandlungen mit Oesterreich. Die Deputation an den Kaiser nach Olmütz. Kaiser Ferdinand. Erzherzog Stephan. Die Junivorfälle. Die Beamten und ihre Lheilnahme an politischen Verei nen. Bolzano. Ankündigungen. Deutschland. "Frankfurt a. M.» IS. Dec. Die heutige Sitzung der deut schen Nationalversammlung eröffnete der Justizminister Mohs mit Beantwortung mehrer Interpellationen. In Betreff der Unter suchung gegen die Abgg. Sch l öffel, Simon auS Trier und Zitz er klärte «r, daß aller Wahrscheinlichkeit nach noch in diesem Monat das Erkenntniß deS peinlichen Verhöramts erfolgen werde. Das öster reichische Ministerium hatte bekanntlich beim Reichstag erklärt, daß ihm von dem Rcichsgesehe vom ZV. Sept., den Schuh der Mit glieder der Nationalversammlung betreffend, gar keine officiellc Kennt- niß zugekommen sei. Hierauf erwidert nun heute der Justizminister: wie alle Exemplare deS Reichsgesetzblattes, so sei auch die Nr. 2, welche jenes Gesetz enthält, dem österreichischen Bevollmächtigten bei der Cen tralgewalt in IS« Exemplaren zur schleunigen Bcrtheilung an die öster reichischen Provinzialbehörden zugestellt worden, wie dessen Bescheini gung (die der Justizminister vorlas) nachweise. Bei der damaligen Des organisation der österreichischen Regierung und der Unregelmäßigkeit des Postenlaufes könne freilich die Sendung möglicherweise vergeblich gewesen sein. Ueber die Blum'sche Angelegenheit (worüber Abg. Diet rich aus Annaberg interpellirte) ist eine Schlußerklärung des österrei chischen GesammtministeriumS an die Reichscommission gelangt; das ReichSministerium wird sie alsbald nach Empfang der Nationilversamm« lang vorlegen, bis dahin aber weitere Erörterungen unterlassen. Hin sichtlich der AuSnahmcmaßregeln der österreichischen Regierung endlich (Interpellation vom Abg. Schoder) liegt eine Erklärung dieser Regie rung vor, wonach sie jene Maßregeln nur mit Widerwillen ergriffen hat und sie so bald wie möglich wieder aufhcben wird; für jetzt seien sie zur Herstellung der Ordnung noch nothwendig. Das Reichsmini- sterium hält beim gegenwärtigen Stande der österreichischen Frage jede Oetailerörterung für überflüssig und gefährlich, und glaubt, daß bei Berathung der Hauptfrage alles Andere sich erledigen werde. Die Versammlung ging hierauf zu den Grundrechten über, konnte aber, obgleich keine Berathung stattfand, theilS der verwickelten Frag- strllung, theilS der vielen Abstimmungen durch Stimmzettel oder Na mensaufruf wegen, nur von § 3« bis 34 gelangen, §. 3V wurde un verändert angenommen. Zu §. 3t wurde als erster Satz auf Antrag der Minorität die in der ersten Lesung angenommene Bestimmung; „Jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden und von Todes wegen ganz oder theilwcise veräußern. Den Einzelstaaten bleibt überlassen, die Durchführung des Grundsatzes der Thcildarkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangsgesetze zu vermitteln," mit 237 gegen 18S Stimmen angenommen. §.32 ging unverändert durch. Bei §.33 wurden VerbesserungS- und Zusatzanträge von den Abgg. M. Mohl, Engel, Levysohn u. A. verworfen (darunter mit 262 gegen 164 Stimmen die unentgeltliche Aufhebung aller Zwangs- und Bannrechte) der Paragraph unverändert angenommen. Bei §.34 fielen das Mino ritätsgutachten sowie die Anträge der Abgg. Schoder, Mayer auS Ottobeuern, Engel, Förster, v. Reden, Mareck u. A. in Betreff der Ab lösung und deS Ablösungsmaßstabs, und der Paragraph wurde in der beantragten Fassung angenommen. Die von der Minorität dcö Aus schusses beantragte Beibehaltung des frühem Beschlusses: „ES soll fortan kein Grundstück mit einer unablösbaren Rente oder Leistung be lastet werden" (als §.35), wurde mit 232 gegen 221 Stimmen ange nommen, ein Antrag des Abg. Höfken, die Bergbaulasten betreffend, aber abgelehnt. *) Die Berathung wird morgen fortgesetzt. * Frankfurt a. M.» 1S. Dec. Im VerfaffungSauöschusse der deutschen Nationalversammlung haben sich jetzt, wie verlautet, 2V Stimmen gegen 8 wider den Vorschlag erklärt, daß ein deutscher Kaiser (ob erblich oder nicht erblich) an die Spitze des deutschen Reichs gestellt werden solle. Man versichert, daß die Majorität im Versassungsausschusse jetzt mehr und mehr zu einer Trias Hinneige; doch könnte hier, hinsichtlich des numerischen Verhältnisses des Direk toriums, noch eine Acnderung der Ansicht der Majorität des Ausschus ses eintreten.— Der aus konservativen österreichischen Abgeord neten bestehende Club unter dem Vorsitze des Hm. ».Schmerling hat gestern abermals einige Verstärkung erhalten, sodaß die Zahl seiner Mitglieder sich nun auf 7V beläuft. Es ist diese Fraktion bereits zu dem Entschlusse gelangt, in der deutsch-österreichischen Frage eine ent schiedene Opposition gegen das Ministerium Gagern zu machen. Es ist zu diesem Behuf eine enge Coalition zwischen dieser Partei und der Linken vereinbart. Sie wird den Mittelpunkt bilden, um welchen sich die gesammte Opposition in dieser Angelegenheit scharen wird. Die Opposition dürfte voraussichtlich eine Größe erreichen, der gegenüber das Ministerium Gagern den schwierigsten Stand haben würde UNd flch wol nicht behaupten könnte. Bestimmte Bestandtheile der Opposition gegen das Ministerium Gagern in der deutsch-österreichischen Frage sind bereits folgende: der Schmerling'sche Club (7« Stimmen), die gesammte Linke (11V —115), der JürgenS'sche Club (2V), der ebenfalls aus dem Casinoclub, dem eigentlichen Stützpunkte Gagern's, ausgeschicden, und der sogenannte ultramontane Club (etwa 2V), sodaß schon 22V—225 Stimmen gegen die gestern eingebrachte Vorlage des Reichsministeriums gesichert wären; und diese Zahl, wird voraussichtlich noch weitere Ver stärkung erhalten.— Der Abg. H erg enha h n, einer der beiden Reichs- commissare in Berlin, welcher in Frankfurt wieder eingetroffcn, ist dem Vernehmen nach zur Ersetzung des Hm. v. Würth als UnterstaatS» sccretair im RrichSministerium des Innern designirt. *) Die in dieser Sitzung angenommenen Paragraphen der Grund rechte lauten nun: (Art. Vlll.) §. 30: Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten deS gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Entschädigung vorgenommen wer den. Das geistige Eigenthum soll durch die ReichSgesetzgebung geschützt werden. §. 31. Jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern. Den Ein- zclstaaten bleibt überlassen, die Durchführung des Grundsatzes der Lheil- barkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangsgesetze zu vermitteln. §. 32. Jeder UnterthänigkeitS- und Hörigkeitöverband hört für immer auf. 8.33. Ohne Entschädigung sind aufgehoben: 1) die Patrimonialgerichtsbarkeit und die grundherrlichc Polizei sammt den aus diesen Rechten fließenden Befugnissen, Exemtionen und Abgaben; 2) die aus dem gutS- und schutz herrlichen Verbände fließenden persönlichen Abgaben und Leistungen. Mit diesen Rechten fallen auch die Gegenleistungen und Lasten weg, welche dem bisher Berechtigten dafür oblagen, ß. 34. Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen, insbesondere die Zehnten, sind ablösbar; ob nur auf Antrag des Belasteten oder auch des Berechtigten, und in wel cher Weise, bleibt der Gesetzgebung der einzelnen Staaten überlassen. ES oll fortan kein Grundstück mit einer unablösbaren Abgabe oder Leistung »elastet werden.