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rebrache Kartens ist straße Nr. 70^ rache llwege, ist scher, e Nr. 122.^ - ttzlM, rungshalber z» S. Nr. 42. lahren ein ties Lippe, weicht ? 8omvr»ll nt worden ist' des genannte" Pemäß. 898. indevorstand. rgeben auf b. Bischheim- iter !l. Röschke.^ pslslrsr. geselle rcht. se Nr. 273.^ Wer! berechtigt, we"" elegt hat. r aufgefordert' en letzten süm erreicht habe"' i die Wähle? welche in der rd, haben kei" »g erfeld auf de"> verbalen. Weyer. lpfiehlt »üllvr^ e., vormittag alle sbrück verlaust lMng! i Erkrankuo- >nsulta1io«e" Schäfer, nlkundiger. ESV halten, ist d. Bl. , Flugblatt vm" in beigegebe"' n. Amts Blatt des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes WuLsnrh ilbvnnementS < Preis Viertel, .hrl. I M. 25 Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor vuszeile (oder deren Raumi IO Pfennige. KescHäftssteHen: Buchdruckereien von A. Pabst, Könige brück, C. S. Kraufche, Rangen!, CorlDaberkow, Groß röhrsdorf. jinnoo >'ii-Bureaus vonHaasen. stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Messe und G. L. Daube Ai Comp. Erschecut: Mittwoch und Sonnabend Als Beiblättern I, JllustrirteS Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg ultd Ruigegend. Zns-r«t- c » stnd bis Dienstag und Freitae Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erden in Pulsnitz. Mutigster Aahrgaug. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Nr. 42. 24. Mai 1898. Mittwoch. Auf dem die Firma A. F. Gebler in Großröhrsdorf betreffenden Folium 213 des Handelsregisters für den Bezirk des hiesigen Amtsgerichts wurde heute eingetragen, daß die Firma von dem bisherigen Inhaber Herrn August FerLiuand Gebler auf den Kaufmann Herrn Hermau« Bernhard Gebler in Großröhrsdorf übergegangen ist. Pulsnitz, den 20. Mai 1898. Das Königliche Amtsgericht. , v. Weber. Der auf den 2. Juni 1898, nachmittags 2 Uhr anberaumte Termin zur freiwilligen Lersleigcrung des dem Gutsbesitzer Gustav Emil Mager in Weißbach gehörigen Baucrn- guts sub. Fol. 9 des Grund-Hypothekenbuchs für Weißbach wird hiermit wieder ausgehoben. Königliches Amtsgericht Pulsnitz, am 21. Mai 1898. — v. Weber. Auf dem die Firma G. A. Boden in Bretnig betreffenden Folium 205 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts wurde heute verlautbart, daß die Firma von dem bisherigen Inhaber, Herrn Gustav Adolf Boden auf den Kaufmann Herrn Emil Hermann Boden in,-Bretnig übergegangen ist. Pulsnitz, am 21. Mai 1898. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Bekanntmachung. Bei der am 23. dss. Man. erfolgten planmäßigen 14. Ausloosung 3'/, »/„ converUrter Pulsnitzer Stavtschuldscheine v. I. 1882 sind jolgende Nummern gezogen worden l-it. a 31, 84 uud 247, 2 500 Mk. „ 8 10, 51, 96, 224, 341, 365, 387. 396 und 469 a 100 Mk. Die Inhaber dieser Schuldscheine werden ausgefordert am 31. Dezember 18V8 bei unserer Stadtkasse gegen Rückgabe der Schuldscheine sammt Zinsleisten und der noch nicht fülligen Zinsscheine den Kapitalbetrag in Empfang zu nehmen, a ußerdem aber zu ge wärtigen, daß dessen fernere Verzinsung aufhöct. PulSnitz, am 23. Mai 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekannt m a ch n n g, öie ZÜenutznng öer Zöürgersteige betreffend Es wird hiermit verboten 1 ., das Befahren der Trottoirs mit Fahrrädern, Kinder- und Hand-vagen aller Art; 2 ., das Stehenbleiben auf denselben, sobald dadurch der freie Verkehr der Fußgänger gestört oder geheinmt wird; ( 3 ., das Zurschaustellen und Ablage,n von Gegenständen aller Art auf den Trottoirs; 4 ., das Hinweisen von Abfällen aller Art auf dieselben, wodurch ihr Begehen gefährdet wird, insbesondere von Obst- und Avselsinenschalen. Die ani Ensahrten anzulegenden Holzbohlen müssen die Höhe der oberen Kante der Bordsteine haben. Für alle durch Nichtbefolgung dieser Bestim mung den Trottoirs, den Bordsteinen und Platten zugesügten Schaden werden die betreffenden Hausbesitzer verantwortlich und dastbar gemacht. Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnungen unter 1 bis 4 werden auf Grund der Bestimmungen in § 366, 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 — oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. P u l S n i tz, am 23. Mai 1898. Der Stadtrat h. ,, Schubert, Brgrmstr. Bekannt m a chung, öie Kntncrhrne von Sand aus öev städtischen Sandgrube betreffend Di; aus der RathSexpedition entnommenen Sandmarken berechtigen Privatpersonen nur zur Abholung von Sand aus der alten, an der früheren Ohorner Straße hinter der Stavtbrauerei gelegenen Sandgrube nicht aber aus derjenigen städtischen Sandgrube, welche am Niedersteinaerweg gelegen, e,st vor Kuizem behufs Gewinnung des zu den Com- munbauten benöthigten Sandes erschlossen worden ist. Die Entnahme von Sand durch Privatpersonen aus dieser am Niedersteinaer Weg gelegenen städtischen Sandgrube wird hiermit veiboten unter Hinweis aus die Bestimmung in H 370, 1 des Reichsstrafgesetzbuchs bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 o.oer dementsprechende Haft. Pulsnitz, am 23, Mai 1898. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr. Deutschland und die bevorstehenden handels politischen Entscheidungen. Je mehr wir uns der Wende des Jahrhunderts nähern, desto mehr rückt für die meisten Staaten Europas die hoch wichtige Entscheidung darüber heran, wie sie in Zukunft ihre Handelspolitik gestalten sollen, denn die Handelsverträge der betreffenden Länder laufen fast sämmtlich in den ersten Jahren des kommenden Jahrhunderts ab. Zu diesen Staaten gehört vor Allem auch Deutschland und die leitenden Männer der Reichspolitik sehen sich vor der gewichtigen Frage, ob das deutsche Reich in den handelspolitischen Bahnen, ivie sie durch die vom Reichstage in der ersten Hälfte des laufenden Jahr zehnts genehmigten Handelsverträge vorgezeichnet worden sind, weiterwandeln oder ob es zu der schutzzöllnerischen Politik der hohen Tarife der 80er Jahre zurückkehren soll. Die Entscheidung ist gewiß schwierig und es ist daher erklär lich, wenn die Reichsregierung durch die eingeleiteten ebenso mühevollen wie sorgfältigen Erhebungen über die Wirkungen der bislang zur Hälfte abgelaufenen Handelsverträge Deutsch lands mit dem Auslande eine geeignete Grundlage zu ge- Winnen sucht, von welcher aus am ehesten eine sachliche und zweckdienliche Beurtheilung der hierbei in Betracht kommenden Fragen und Erscheinungen möglich ist. Nur muß da ge fordert werden, daß sich die Regierung in ihren definitiven Entschließungen weder von den Freunden einer unbedingten Freihandelspolitik noch von den Anhängern eines ausgeprägten Schutzzollsystems beeinflussen lasse, sondern, daß sie ihre Ent scheidung nur entsprechend den Bedürfnissen der Gesammtheit, nicht aber jenen einzelner wirthschastlichen Interessengruppen treffe. Nun läßt sich nicht verkennen, daß eine solche Entschei dung an den maßgebenden Stellen über die künftige deutsche Handelspolitik durch die fortgesetzte schroffe gegenseitige Be kämpfung der hervorragensten Gruppen unseres erwerblichen Lebens ungemein erschwert wird, so daß man wünschen muß, daß unsere Wirthschaftsparteien endlich beginnen möchten, eine gemeinschaftliche Brücke der Verständigung aufzusinden. Dazu gehört aber eine objektive Würdigung des gegnerischen Standpunktes und demgemäß ein gewißes Zurückstellen der eigenen Anschauungen, mit leidenschaftlichem Verharren auf der eigenen Position ist nichts gewonnen. So werden auch die überzeugtesten Freunde der deutschen Handelsverträge von Anfang der 90er Jahre, wenn sie die ganze Sachlage gerecht und unbefangen prüfen, sich der Erkenntniß kaum zu verschließen vermögen, baß beim Abschluß dieser Verträge deutscherseits gar Manches überhastet oder verkehrt angefaßt worden ist, woraus es sich nachher erklärt, wenn die bisherigen Wirkungen der Verträge keineswegs immer den deutschen Interessen entsprochen haben. Anderseits müßen es sich aber auch die entschiedenen Gegner nicht nur der heutigen Handelsverträge Deutschlands, sondern überhaupt jeder Handelsvertragspolitik vor Augen halten, daß bei der gewaltigen und noch immer fortschreitenden Ent wickelung namentlich der handelspolitischenBeziehungen zwischen den einzelnen Culturnationen ein wirthschaftliches Absperr system unseres Vaterlandes, wenn nicht unmöglich ist, so doch nur unter sehr bedenklichen Schädigungen der Interesse^ weiter Bevölkerungskreise durchzuführen wäre. Daß jedoch Deutschland längst nicht mehr ein Staat mit vorwiegend ackerbautreibender Bevölkerung ist, sondern daß es sich mehr und mehr zu einem Lande mit industrieller und handeltreibender Be völkerung entwickelt, deren wirthschaftliche Bedürfnisse mit einer ausgesprochenen Schutzzollpolitik unvereinbar sind, lehrt schon die letzte Berufsstatistik. Sie zeigte, daß noch im Jahre 1882 im deutschen Reiche die Angehörigen der drei wichtigsten Berufsgruppen, des Handels, der Industrie und der Landwirthschaft, einander der Zahl nach ziemlich gleich standen, denn von je 100 Personen dieser Berufsabtheilungen entfielen 51 auf Industrie und Handel zusammen und 49 auf die Landwirthschaft, 15 Jahre später aber, also im Jahre 1897, gehörten von je 100 Personen bereits 59 dem Handel und der Industrie und nur noch 41 der Landwirthschaft an. Es hat demnach eine wesentliche Verschiebung zu Gunsten der industriellen und handeltreibenden Bevölkerung stattge-