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>4» »,»4 L,i» »'»0 a,»» tS^S >»4> »8,40 N.78 »8'74 78,10 188» 89,40 91,78 19'^4 91^8 I18>8 »4,74 r alle Jn- Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstratze 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mar! vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Ps., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, vom 1. Januar ab die nachgenannten Regierungsbau meister bei der Staatseisenbahnverwaltung, und zwar ») des Hoch- und Jngenieurbaufaches: Kurt Woldemar Heidrich in Chemnitz, Hahn in Dresden, Augustin in Rötha, Moritz Reinhard Heidrich in Altenburg, Friedrich in Gera, Schneider in Olbernhau, Klein in Döbeln, Pokorny in Markneukirchen, Pfeiffer in Zwickau, Schmidt in Dresden, Gretzschel in Döbeln, Lange in Thum, Prater in Leipzig, Hennig in Wils druff, Dettelbach in Leipzig, Lauenstein in Gera, Korn in Lommatzsch, Uhlfelder in Dresden, Falck in Dresden, Junge in Wilsdruff, Flachs in Freiberg, Krüger in Tharandt, Schlechte in Chemnitz, Seidel in Dresden, Puruckherr in Leipzig und Hildebrand in Plauen i. V., sowie b) des Maschinenbaufaches: Scherffig in Dresden, Thiele in Chemnitz, Michauck in Dresden, Ebert in Dresden, Lehmann in Leipzig, Wentzel in Dresden, Nechutnys in Zwickau, Besser in Chemnitz und Kallenbach in Dresden zu Bauamt männern bei der Staatseisenbahn-Verwaltung mit dem Range in Klasse IV Nr. 18 der Hofrangordnung zu er nennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Standesbeamten Queck in Leipzig das Berdienstkrcuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kutscher Dietrich auf dem Rittergute Berbisdorf bei Radeburg die Friedrich August-Medaille in Bronze zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kutscher Homeyer und dem Gärtner Höpstein auf dein Rittergute Schönfeld bei Großenhain die Friedrich August Medaille in Bronze zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberleutnant Gustav Max Bunde im 12. Infanterie regiment Nr. 177 und dem Unteroffizier Oskar Richard Münzner im 9. Infanterieregiment Nr. 133 für die von ihnen am 23. Juli 1908 mit Mut und Entschlossenheit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung je eines Soldaten von: Tode des Ertrinkens in der Mulde gelegentlich einer Nachtübung des 9. Infanterie regiments Nr. 133 zwischen Oberrothenbach und Crossen die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Steuermann Karl Heide in Winkwitz für die von ihm am 28. August 1908 nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in der Elbe bei Diera die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Technische Vortragende Rat im Finanzministerium Geh. Baurat Oswald Schmidt das ihm von Sr. Majestät dem Könige von Italien ver liehene Kommandeurkreuz des Ordens der Krone von Jta ien annehme und trage. Von den Ministerien der Finanzen und des Innern ist den Gemeindevorständen zu Oberfachscnfcld und Eranzahl die Befugnis zur Anordnung der Zwangsvoll streckung in bewegliche körperliche Sachen und in den Arbeits- und Dienstlohn erteilt worden. 26IIO Dresden, am b. Januar 1909. 205 Ministerium des Innern, II Abteilung Diphtherie-Tera mit den Kontrollnummern: 168 bis 172 (einhundcrtochtundsechzig bis einhundertzwei- undsiebzig), 174 bis 178 (einhundertvierundsiebzig bis einhundertacht- undsiebzig), 181 (einhunderteinundachtzig), 182 und 184 (einhundertzweiundachtzig und einhundert- vierundachtzig) au- der Merchscheu Fabrik in Darmstadt und 123 (einhundertdreiundzwanzig) aus dem Serum-Laboratorium „Ruete Enoch" in Ham burg sind wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. Diese Bekanntmachung ist in den Amtsblättern ab ¬ zudrucken. 43IIL1 Dresden, den 8. Januar 1909. 204 Ministerium des Innern. Die Sächsische Stiftung ;um 86. Juli 1811, ins besondere die Unterstützungen ;um Gebrauche des Sades Elster detr. Zum Gebrauche sächsischer und böhmischer Heil quellen sowie von Luftkurorten sind aus der unter der Verwaltung der IV. Abteilung des Ministeriums des Innern stehenden Sächsischen Stiftung zum 26. Juli 1811 sowie aus sonstigen zur Verfügung stehenden Mitteln an arme Kranke auch für das laufende Jahr eine Anzahl Unterstützungen und Freistellen zu vergeben. Insbesondere können zum Gebrauche von Bad-Elster bedürftige Personen durch I. Geldbeihilfen, mit deren Bewilligung auch der Ge nuß freien Bades auf die Dauer eines Monats, freie ärztliche Behandlung und Befreiung von der Kurtaxe verbunden ist, II. bloße Bewilligung freien Bades auf die Dauer eines Monats, freie ärztliche Behandlung und Be freiung von der Kurtaxe unterstützt werden. Die Unterstützungsgesuche sind längstens bis zum 15. März laufenden Jahres bei dem Ministerium des Innern, IV. Abteilung, einzu reichen; ihnen sind beizufügen: ») ein ärztliches Zeugnis, welches eine kurze Kranken geschichte enthalten und die Notwendigkeit des Kur gebrauches unter Angabe des betreffenden Kur ortes nachweisen muß. Hat ein dergleichen Kurgebrauch schon früher stattgefunden, so sind Zeit und Erfolg desselben an zugeben. Für die auf Kuren in Bad-Elster gerichteten Zeugnisse ist ausschließlich das »on den Bezirks- ärzten, sowie von der Badedirektion zu Bad-Elster zu beziehende Formular zu verwenden, während das für Gesuche zur Erlangung von Freistellen in Teplitz eingeführte Formular von der Kanzlei der IV. Abteilung des Ministeriums des Innern un mittelbar bezogen werden kann. Das Zustellungs porto hat der Ansuchende selbst zu tragen. b) eine Mitteilung über die Staatsangehörigkeit und 6) ein obrigkeitliches, die Angaben des Alters, der Erwerbs-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Kranken enthaltendes Zeugnis, aus welchem her vorgeht, daß der Kranke, bei Ehefrauen auch, daß der Ehemann nicht in der Lage ist, die Kosten der ärztlich verordneten Badekur ohne besondere Unter stützung zu bestreiten. In den auf Bad-Elster gerichteten Gesuchen ist be stimmt anzugeben, um welche von den Vergünstigungen unter I und II dieser Bekanntmachung nachgesucht wird, auch ist noch besonders darauf hinzuweisen, daß die Be willigung dieser Vergünstigungen an die Bedingung gebunden ist, daß die Kur entweder in der Zeit vom 1. Mai bis 10. Juni oder vom 20. August bis Ende September vorgenommen wird. 1IV6 Dresden, am 7. Januar 1909. 206 Ministerium des Innern, IV Abteilung Sekanntmachung, die Anmeldung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der 89 flg. der Wehrordnung werden die im hiesigen Regierungsbezirke gestellungspflichtigen jungen Leute, welche ihrer Dienstpflicht im stehenden Heere durch einjährig-freiwilligen Dienst genügen wollen, aufgefordert, sich zu diesem Behufs schriftlich unter ge nauer Angabe ihrer Wohnung und zwar spätestens bis zum 1. Februar 1909 bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission (Königliche Kreishauptmannschaft) anzumelden. Bautzen, am 7. Januar 1909. 215 Königliche Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige. Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebens jahre und muß bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Der Meldung sind beizufügen: 1. ein Geburtsschein bez. Geburtszeugnis (zu Militär zwecken kostenfrei), 2. eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Diensteintritte als Einjährig-Freiwilliger in nach stehender Form: Ich erteile hierdurch meinem N. N., Mündel geboren am zu meine Einwilligung zu seinem Tiensteintritte als Ein- jährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig, a) daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen oder b) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Be werbers als Selbstschuldner verbürge. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift des N. N. und zugleich, der Bewerber der Aussteller der obigen Erklärung seinen Bermögensverhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. Ort und Datum. Unterschrift. (I,. 8.) Werden die unter d bezeichneten Verbindlich keiten von einem Dritten übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung darüber in folgender Form auszustellen: e) Gegenüber dem N. N., geboren ain zu , der sich zu seinem Diensteintritte als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Be kleidung und Wohnung für die Dauer des ein jährigen Dienstes. Soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift usw. wie zu b an gegeben. Die Erklärung unter b, sowie die Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder nota riellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts an den Bewerber verpflichtet ist. 3. Unbescholtenheitszeugnis bis zur Anmeldung. Das selbe ist für Zöglinge von höheren Schulen (Gym nasien, Realgymnasien, Realschulen, Landwirtschaft lichen Schulen usw.) durch den Direktor der Lehr anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit ihres Aufenthaltsortes oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen. Sämtliche Papiere find im Originale einzureichen. Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst nachzuweisen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Königlichen Prü fungskommission geschehen. Dresdner Journal. königlich Sächsischer Staatsanzeigcr. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 6 1909 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Sonnabend, 9. Januar