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Ueber das Vermögen des Willy Louis Stasps in Adorf i. V. wird heute am 22. Februar 1929 mittags Vz1 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Recktsanwalt Nicolaus in Adorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bis zum 18. März 1929 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Befchlußfasfung über die Bei behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausfchusfes und eintretendenfalls über die im Z 132 der Konkursordnung be zeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 21. MLez1929 Vormittags V2II Uhr vor sein unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung beansprucht, dem Kon kursverwalter bis zuni 10. März 1929 anzeigen. Amtsgericht zu Adorf i. D. 8 2/29 Aus Anlaß der Reichsunfallverhütungswoche findet Montag, Von 2S. Februar 1929, 20 Uhr in der Aula der Miädehenfühute unter Verwendung von Lichtbildern ein Vortrag über „Unfallverhütung" statt. Hierzu wird die Einwohnerschaft eingeladen und um zahlreichen Besuch gebeten. Eintrittsgeld wird nidht erhoben. Adorf i. V., den 22. Februar 1929. Der Stadtcat. Am Montag, den 25. Februar 1929, nachmittags 3 Uhr sollen in Hohendorf b. Bad Brambach 1 MlWermator, 1 Butterfaß u. i MotorM) meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Breier: Gasthof Hohendorf. Adorf i. V., den 23. Februar 1929. H 1489/28. Dee Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Dienstag, den 26. 2., abends V28 Uyr im Schulfaal öffentlicher Elternabend. Herr Oberlehrer Loos spricht über Die zMeckmästige Ernährung des Menftthe« Der Elternvat. Die Lehrerschaft der Volksschule. Zeppelin", wch feine igen und uges bil- liefen zu ic Bord- rürd nun i dauern chon viel mwasser- rng voin ws Salz- von der nmg der mit del ver Plast r Höhest , und ist bringen, bfall des ekannten In der ngen der sammmr- Wasser- cht einen ' Kosten ng sind, eichischen werden. »rk. Der rch einer in New r Dollar angcbote für den lähe von senbahn- ung stie- - gingen i Schlaft wurden >ie Schulb us Mitt- alten. Mörser s Grmbote Dies Blatt enkhM die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupt» ! Der Adorfer Grenzbote gelangt jeden Wochent. r Mannschaft Oelsnitz i. Vogü-, des Amtsgerichts, t 2m Falle höherer Gewalt (Krieg oder sonstige ? i „achm zur Ausgabe für den nächsten Tag vorda- t der Amtsamoaltschast und des Stadtrates zu Adorf im Vogtland ; Störung des Betriebes) hat der Bezieher keinen ; ! ttert.-Anzeigen nach Tarif.-Postscheck-Konto ! HO ; Anspmch auf Lieferung oder Nachlieferung der r ! 37369Leipzig.-Fernruf Nr. 14. Eegr.1835 ! i Zeitung oder auf Rückgabe des Bezugspreises. MlMjMlMWWIKBrambach, Amsgrm, Breitenfeld, Bergen, Freiberg, sNüMMWUTZmiWA Sugelsburg, Leubeiha, Müblhaufen Mbersceuth, Remtengcün, Schönberg, Siebenbmnn, Sohl, MWach u. das übr. ebere Bgtl. Sonntags eine illustrierte Anterhaltungsbetlag» Druck und Verlag: Otto Meyer, Adorf (Vogtl.), Bergstraße 14. — Verantwortlicher Schriftleiter: Otto Meyer, Adorf (Vogtl.) Ssnntng, den 24. Februar 1929 Mr. 47 96. Dio Eigoittümov von Wnssovbau- und WassovtviobtzvocEo« und die Anlieger an den Wasserläufen werden daran erinnert, daß bei eintretendem Tauwetter jur Vermeidung oder Minderung der Gefahren, die der Aufbruch und Abgang des Eises »it sich bringen kann, folgendes vorzukehren ist: 1. Alle Wehre sind aufzueisen und aufgeeist zu erhalten. In den Wehrteichen ist auf ihre ganze Länge je eine mindestens einen Meter breite Rinne vom Eise freizulegen und offen zuhalten. 2. Alle Brücken, Stege und sonstige Einbauten sind vom Eise zu befreien. 3. In denjenigen Wasserläufen, wo erfahrungsgemäß das Eis schwer zum Ausbruch und Abgänge kommt und demnach leicht Versetzung der Wasserbetten mit Eis, sogenannte Eis- sckutze, entstehen, sind Längs- und Querrinnen freizulegen und offenzuhalten. 4. Alle Wehraufsätze sind rechtzeitig bei drohendem Eisaufbruche zu beseitigen. 5. Um öen Eisabgang oberhalb und unterhalb der Wehre zu fördern, sind die Mühlgraben- einlässe zeitweilig nach Bedarf zuzusetzen. 8. Eisschutze, besonders, innerhalb von Ortschaften, sind, wenn Gefahr in Verzug ist, sofort, nötigenfalls mit Hilfe von Feuerwehren und durch Sprengungen zu beseitigen. Die Eigentümer von Bewässerungswehren haben alle das Wasser stauenden beweglichen Teile der Wässerungsanlagen während der Zeit, wo eine Bewässerung nicht nötig ist, aus dem Flutbereiche der betreffenden Wasserläufe zu entfernen. Der Gebrauch der Wehre wird i» übrigen jederzeit nur auf das Notwendige zu beschränken sein. Etwaigen Anweisungen der Wafferbaubeamten ist genau und ohne Säumen nachzugehen. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht strafgesetzliche Bestimmungen einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. belegt. Nach Befinden werden die nötigen Maßnahmen auf Kosten der dazu Verpflichteten getroffen werden. — H 'V: L 2 — Dio Aottshooptmanofchost Oelsnitz i. W., den 19. Febr. 1929. Melil mil WImM U kVmMomeM Die Amtshauptmannschaft nimmt Veranlassung, besonders darauf hinzuweisen, daß der für die nächste Zeit notwendig werdende Verkehr mit schweren Fahrzeugen, soweit er für Wege- und Wohnungsbauten, durch Holzabfuhr u. ä. vorausgesehen werden kann, möglichst »och während des Frostes erfolgt. Bei eintretendem Tauwetter ist mit starken Frostauftreib- u»gen in der Fahrbahn und mit unifangreichen WZogosjpoerungon zu rechnen. Anttshauptmannfttj>ast Oelsnitz j. V., 22. Februar 1929. schütze«. -er Ver tu den neplatte. Weder Leut» meinte n fast n tun iginal, ganz Wort >ren?" st gar : man Wird Schön st erst ch bin Arm Misch, ffosten arung > nicht t noch ndlich ht ge- stun- :s sich auern e Fa- t.) Das Steoergespenst. Bei den bisherigen Koaliticknsverhandlungen war nn« um die Steuerfrage herumgegangen wie die Katze den heißen Brer. Und doch ist diese Frage für Zustandekommen und den Bestand der Großen Koalition im Reiche ebenso wrchtrg wie die Konkordats- kage in Preußen; selbst der Strert um die Ministersitze dagegen als unerheblich erscheinen. Man muß es ""her als einen gewissen Fortschritt begrüßen, daß nun mehr am Donnerstag auch die heikle Steuerfrage ange schnitten worden ist. Die Reichstagsfraktion der Deut schen Volkspartei hat zur Frage der Gestaltung des Haushalts einen bedeutsamen Beschluß gefaßt, mit dem ^brrhandlungen zwischen den Koalitionsparteien Aber die Steuerfrage als eröffnet angesehen werden können. Denn wohl oder übel werden nunmehr die anderen Parteien zu den Forderungen der Deutschen Dolkspartei Stellung nehmen müssen. Diese Forderungen gehen dahin, daß der neue Haushalt ohne neue Steuern ausgeglichen werden muß und daß zu diesem Zweck eine Entlastung um rund !380 Millionen vorzunehmen ist. Davon sollen rund >200 000 Mark durch Abstriche im ordentlichen Haus halt 1929 eingespart werden. Weiter heißt es dann i» dem Beschluß: „Angesichts der Finanznot des Reiches und der Ueberlastung der Wirtschaft ist auch in Län dern und Gemeinden größte Sparsamkeit unabweisbar. Wir halten es für unbedingt erforderlich, daß die den Ländern auf Grund bestehender Vorschriften zustehen den Beträge aus den Ueberweisungsstcucrn mcht nur u« die von der Regierung vorgeschlagenen 120 Millio nen, sondern um 300 Millionen gekürzt werden, zu mal die Länder trotz dieser Kürzung noch immer er heblich mehr erhalten, als die ihnen gewährleistete Min destsumme von 2600 Millionen. Da eine Erhöhung der Realsteuern dem Zweck der Ersparnismaßnahmen widersprechen würde, so sind geeignete Vorkehrungen gegen solche Erhöhungen zu treffen." Schließlich wird hoch die steuerliche Gleichstellung der Betriebe der öffentlichen Hand mit denen der Privatwirtschaft ge fordert. Dieser Beschluß ist dem Reichskanzler Müller übermittelt worden, und er mag mit dazu beigetragen haben, den Reichskanzler zu veranlassen, in einer Be- wrechung mit Vertretern der hinter der Regierung sehenden Parteien eins ernste Mahnung zur Sparsam- DK EidlMorm. Erklärungen Koch-Wesers im Etrascechtsausschutz. Im Strafrechtsausschuß des Reichstags beschäftigte sich Reichsjustizminister Koch-Weser eingehend mit der in Aussicht genommenen Reform des Eideswesens. Er führte dabei u. a. aus: Für eine Neuregelung kommen vier Lösungen in Frage. Entweder man behält grundsätzlich den Eid als das Mittel zur Erhärtung der gerichtlichen Aussage bei und begnügt sich mit nebensächlicher Re form. Damit ist nicht gedient. Oder man schafft den Eid grundsätzlich ab und setzt an seine Stelle die stras- bare Bekräftigung. Dieser Gedanke ist in meinem Ressort eingehend erwogen. Wir haben uns aber den Bedenken nicht verschließen können, die namentlich von den Landesregierungen kamen und dahingingen, daß der Eid nach der Anschauung weiter Bevölke rungsschichten als äußerstes Mittel der Wahrheits erforschung wenigstens zur Zeit noch nicht als ent behrlich angesehen werden könne. Wollte man nun drittens dazu übergehen, den Eid für wichtige Fälle noch in Anspruch zu nehmen, in allen anderen Fällen es aber bei der Straflosigkeit der Zeugenaussage bewenden zu lassen, so wird man dem Angeklagten oder den sonst an einer Wahrheits erforschung interessierten Personen nicht gerecht. Es ist unmöglich, unter Umständen Personen zu schweren Strafen zu verurteilen oder sie an ihrer Ehre oder ihrem Vermögen zu schädigen auf Grund einer Aus sage, die ohne die Gefahr einer Bestrafung gemacht wird. Es bleibt demnach nichts anderes übrig, als in den normale» Fälle» eine Form der Vernehmung cin- zuführen, bei der kein Eid abgenommcn wird, bei der aber die Unwahrheit strafbar ist. Sie ist in unseren Vorschlägen als „Vekräftigüng" bezeichnet. Sie wir» als Vergehen, nicht als Verbrechen behandelt. Da neben aber mvtz in allen Fällen, in Venen von der Aussage eines Zengen Vie entscheidende VeurteUung eines Falles anhängig ist, zur äußerste« Wahrsteits- forschung der Eid zugelassen bleibe«. Indem man für die Auferlegung eines solchen Eides besonderen Gerichtsbeschluß verlangt, rüdem man weiter nur denjenigen Teil der Aussage unter Erd stellt, der für die Entscheidung des Gerichts ausschlag gebend ist, und indem «ran endlich erst den Erd ab- nimmt, nachdem die Zeugenaussagen protokollrert urü> das Protokoll vorgelesen worden ist, schränkt man drese Fälle erheblich ein und macht sie so bedeutungsvoll, daß hier grundsätzlich die härtere Strafe des Ver» brechens vorgesehen werden kann. Unsere Vorschläge sehen ausvrü^lich vor, vaß Vie bekräftigte Aussage straflos bleibt, wenn sie unter Ei» wiverrnsen wirv. In ver Hand eines geschickte« Rich ters wird also die «e«e Vestimmuwg sich vorteilhaft von der bisherigen Regelung dadurch unterscheide«, daß man i« Fällen, wo es ans des Messers Schneide steht, in der Lage ist, nochmals mit Nachdruck ans eine wahrheitsgemäße Aussage hinzuwirke«. Der Entwurf schränkt auch die Fälle der Bekräf tigung gegenüber den bisherigen Fällen der Beeidi gung noch ein, indem er es zuläßt, daß von der Be kräftigung dann abgesehen wird, wenn von allen Be teiligten darauf verzichtet wird. Er sieht weiter grund sätzlich von der Bekräftigung dann ab, wenn die Aus sage nach der Ueberzeugung aller Mitglieder des Ge richts unerheblich oder glaubwürdig ist, und er über läßt es endlich den Gerichten, nach freiem Ermessen in Uebertretungsfällen aus eine Bekräftigung zu verzichten. reit an die Parteien zu richten. Er wies auf die zaylrerchen Anträge hin, die von den Regierungspar teien in der letzten Zeit im Reichstage eingebracht wor- oh"e daß die Parteien vorher untereinander Fühlung genommen hätten. Es handele sich vor allem um die Anträge auf dem Gebiet der Sozialpolitik, in Venen neue Ausgaben gefordert würden, die angesichts der Finanz- und Wirtschaftslage von der Reichsregie rung nicht verantwortet werden könnten. Wenn statt der Anträge von den Parteien Entschließungen einge bracht würden, so werde die Regierung ernstlich prü fen müssen, wie Ne angenommenen Entschließungen: