Volltext Seite (XML)
VerngzgeMr: «>,1*»«»»»w»t»> »altck, n»»--»- »«nt »n>«« <-»«- >md »«V. <m «E »>» «ontt—« «n NlNkttM »«l, ^»«. d-r«>ott»^r>l^»»i» , «k »« » «»^ »0 «. «ei »ckmal—r Z«t»at»>« d»nd »« i»d«v««Nll«rId'.Nn«>>»- ,and mtt ettNorrttxndr» Üuttdla«. « -»druck a«t«r «E ». Orlcktnal- Mtnrilun,«, uur mtt d«»Ht»«r c»r>>enauaad»<.Dr«4d Pack».') ^Idisi,. «a»irt>,N»e d»n»rar. ,-,»rI>ck>» dt«td»n unb^ückit»»«»: »nvrrianoi« «annlsnvtr Uxrtr» mt« auidrw-IM. »«chrtch»«» »»»ßd,» SerrSi-el 18ÜS. Vvr vvlaN-Vvi-kaut üvr Xltmarßt 6 DD. kkosliokarsnt dlowt in ,«<-I>m»vkxo»«r ^u^üNeun« an« li ü t« n»«I> sl«sy«n. »»Mio f»i-I»«r. Iwncta »roisp»« unii «»rnlsrt-! on«r un<i ZVtonsr U»NatI»n. Hanntaescliästsstell«: Marirnstr. St» 4V. Mreigen-tans. »un-dme von »nlündliunie» bi» nachmittag» s Udr. Lonn- und v'ttuaa» nur Marirnttrahe s» von U bi« '/,, Udr Di« l ivaNtar Grund» «eite ica. » Siib»n> so Pt». Au- til»di,un,«n auf d»r Pnvattett« Leite » Pia,, die rtvatit,« Aetle oullert- ietle «o Big. a>» Einaeiand» Leit« « Pi«. An RI««»>ern nach »«««- und N»i»rt-,ei> , ivaliia« Grund,etl« so Pia aus Plivalirit« « Pi,., slvatti,« Aeil« aus LerNette ,mb als Sm-etnndi so Pt,. ilu«würl>-eAuf» trag« nur aeaen Borau»de«aliiuiii. vkicabiittier werden mtt »o PI,, derecknei. »ikrnlvrcchanlchiaii: «m« I Sir. ll und Rr. rNA«, ^»Un8 8ebS«I>ied Hin 81»« I«, pn»t« » I. Ht. Seleliclitliiig8kl!geli8lsiille ktlr Orui. olvlitr. Eiebt, korrolvum. sisrrvn. ienkharö M Hchäfer 7 Frager Hittatz« 7 ihirach ksgaken-AilHiEuirz. kauolit MTNN FNXINNUchVchTV«, «««»«HA. MNP V0V s LN I2x^I»tir»n Oatro. — koi'Itn HV. Ä R. — Frankfurt s. H. Inlratier <!«r l'»s'n»nt5;o!»e»n 8kKkttn-!fs«<!»!Il6 in 8t!b«r, <^n»n«i l^iix VVs'lUu»88^»l!t«n^ 8t. lxiui« 1904. ipmilslllili kliimlil Iweli >Ml«r »liilislliii Iii lliilkelieii!I. iiigl. 0 u Uavoo Untif Ilill-feiitZlr. 20 L UvllVSrvIL. sm,mü°iitlill> dl»!,- ke-li« ». n. N8888 KLM., K Li,!««,!' Glosirn zur StrafrechtSrcfonn. Hofnacbrichten, LandtagSverbnndl., Straßendemonstratione», IMntmatzl. Witteinng:! ^ i»ß 4» ,-»»»ch TInIN. Prvzesi Httecsel-Httltwig. Deutschlttiid u. Eunlniid. Lage i» giuhliind. „Die Meisttrsitttier".! KiUil. nclieii«. ! » II «>» u>1, ,D» b I »5sf»Z» Glossen zur Strafrechtsreform. So sehr auch die Vvn Lcilcn »nd Juristen glcichmäßia alS driiistknd nolwkttdig anrrkannte Nefvim unseres Strafrechts und Strafpwzcsses von den berufenen Faktoren gefördert wird, so können doch, da es sich um eine organische Nnnvandlnng Handels, immer noch Jahre vergehen, ehe das umfassende Werk endgültig zmn Mschlnb gelaugt. Die genannten beiden Justiigelehe tragen indessen wegen ihrer beschleunigten Ausarbeitung, die sich bei der 6ir>"»idniig des Reiches im Interesse der sofortigen Herstellung der Necbtseinhkit aus den zunächst wichtigsten Gebieten als »»ver meidlich erwies, in solchem Matze den Charakter des Unfertigen an sich, datz es nicht angelst, mit gewissen einzelnen, besonders dringlichen Reformen bis zur Erledigung des Ganzen zu warten, hier muh vielmehr die bessernde Hand schon vorher angelegt wer den. um den Anforderungen des allgemeine» RechtSbewntztieius »nd der Zuverlässigkeit der Rechtspflege, die beide schon allzu lange durch die bestehenden Mitzstände Schaden gelitten haben, unver züglich zu genügen. Mit in vorderster Reibe steht unter den hier in Frage kom menden Verbesserungen eine dem Geiste der Gerechtigkeit ent sprechende Abänderung des Diebstablsvaragraphen. Schon Fürst Bismarck empfand es. wie verschiedene Aeutzernngen von ihm bekunden, als einen starken Fehler nnseres Strakgesetz- bnchs, datz die Verniögeusdclikte überhaupt bedeutend schtirser be straft werden als die gegen die persönliche Ehre, sowie gegen Leben und Gesundheit gerichteten Verfehlungen. Dies gilt in hervorragendem Maße von der Bestrafung des Diebstahls bei dem ohne iede Rücksicht auf den Wert des Entwendete» auSscblietzlich ans Gefkingnis erkannt werden muß. Eine solche Hkirte führt zu dcn schreiendsten Ungerechtigkeiten in der PrariS. Es sind da gerade in der letzten Zeit Fälle vorgekomnien. die jedem empfin denden Menschen förmlich daS Blnt vor Empörung darüber ans- peitschen müssen, datz so etwas „im Namen deS Gesetze?" in einem bachzivilisierten Staate geschehen kann. So wurde jüngst in Lübeck ein noch nicht konfirmierter K°nabe wegen Entwendung von Kohlen im Werte von 25 Psg. zu einem Jahre isi Gefängnis verurteilt und dann in der Strafanstalt auch noch mit zwei Sträflingen znsam- niengeiperrt, von denen der eine ein Totschläger, der andere ein Sitllichkeitsvrrbrccher war. Ferner mutzten die Richter der Schweidultzer Strafkamnier blutenden Herzens, aber gezwungen durch das Gesetz, einen armen, bnngeruden und frierenden Menschen, der Holz im Werte von 40 Psg sich ongeeignet batte, wegen „Nückfalldiebstabls" zu 3 Monaten Gefängnis verurteilen: daS ist nämlich in solchem Faste die „mildeste Strafe" Der Verurteilte ging bin und ertränkte sich. Ein andere- Bild! In Berlin stand vor einigen Woche» eine 40jäbiige verheiratete Frau, gebrochen an Leib und Seele, vor der Strafkammer unter der Anklage des „schweren Diebstahls". Sie erzählte eine erbarmungs würdige Geschichte von Not und Elend. Sie habe ihren kranken Mann und ein Kind ernähren müssen und so wenig verdient, datz sie mitunter tagelang nichts als ein Stück Brot »nd Kaffee zur Nahrung batten. Bei der Kälte in der Wohnung seien ihr die Hände so steif gefroren, datz sie nicht nähen konnte, und als dann das ebenfalls kranke Kind auch noch fortwährend jammerte: „Mich friert I". da habe sie es nicht mehr ansgehnlten »nd an- einem verschlossenen Keller des Hauses mehrnials eine kleine Portion Koblen entwendet. Urteil: 3 Monate Gefängnis als „Mindest maß". Derartige Unmenschlichkeiten, zu denen daS bestehende Gesetz zwingt, müssen ebensoiebr im Interesse des Ansehens unseres RichterstandeS, wie ans Rücksicht ans die unglückliche» betroffenen Opfer eines falschen, auf die Spitze getriebenen VermögenSschub- begrisies »»möglich gewacht werden. ES Ist daher mit Genug tuung zu begrützen, daß in der im ReichSinstizamte in Vorberei tung befindlichen Novelle zum Strafgesetzbuch, welche die dringendsten Einzelreformen verwirklichen soll, auch eine Ab änderung des 8 370^ vorgesehen wird, der die Entwen dung von Nahrnngs- oder Genutzniittrln voir unbedeutendem Werte oder in geringen Mengen zum alsbaldigen Verbrauch, den sogenannten „Mundraub", nicht als Vergeben mit Gefängnis, sondern nur als Nebertretnng mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bis zu 6 Wochen im Unvermögenssaste bedroht. Tiefe mildere Bestimmung soll ganz allgemein ans die Entwendung von Gegenständen unbedeutenden Wertes erstreckt werden. Da mit der anderweitigen Einreihung derartiger „Diebstähle" ln die Kategorie der Uebertretungen auch ihre Berücksichtigung beim Rücksalle ent fällt, so wird eine Wiederholung der rigorose» Urteile in kleineren Diebstahlssachen, die i-tzf so berechtigten Unwillen erregen, künftig unma-'"ch gemacht werden. Eine kaum minder dringliche Forderung ist die Reform der Untersuchungshaft, soweit die bei ihrer Ver hängung maßgebenden Grundsätze in Betracht kommen. DaS gegenwärtig übliche Verfahren leidet an einer viel zu grohen Schablonisierung. Der „Fluchtverdacht", der für die Ergreifung der Maßregel in erster Linie bestimmend sein soll, wird ganz mechanisch behandelt, so datz ganz entgegengesetzte Gründe, wie Wohlhabenheit, Vermögenslosigkeit, gesicherte Stellung. Arbeits losigkeit, vielfach bald für. bald gegen die Wahrscheinlichkeit einer Flucht ins Feld geführt werden. ES kommt nur zu häufig vor. datz derselbe Staatsanwalt in zwei verschiedenen Sachen den, Zenguisvelweigerung zuerkaunt werden. Ein Analogon hierfür einen Angeklagten verhaftet, weil sein Vermögen ihn befähige, die Flucht zu ergreifen, und einen anderen, weil anzunehmcn sei, dätz er als Besitzloser, den nichts an die Scholle fesselt, den Versuch machen werde, ins Ausland zu entkommen. Namentlich wird es allgemein als großer Uebelstand empfunden, datz heut zutage in Bagatellsachen > wegen Diebstahls und Unterschlagung fast, durchweg gegen Mittellose die Untersuchungs'>ast verhängt wird, während sie gerade,hier am ehesten zu entbehren ist und am meisten ihrem Zweck widerspricht. So hat sich vor kurzem in Berlin der geradezu klassische Fall ereignet, datz ein 18jcihriger Handlungsgehilfe wegen > angeblicher Enlwendung von 25 Pfennigen drei Wochen in Untersuchungshaft zubringen mutzte, um dann schließlich von der Strafkammer freioesprochen zu werden. Gegen derartige willkürliche Eingriffe in die persön liche Freiheit kann die von der itommission für die Reform des Strafprozesses ausgestellte Forderung, datz künftig jeder Flucht- verdacht im Haftbefehl, auch bei Verbrechen, wo dies bisher nicht nötig war, eingehend begründet werden soll, keineswegs findet sich schon jetzt in der Bestimmung, daß durch 10jährigen Zeitablaus die Vorstrafen wegen Diebstahls und Betrugs als er schwerendes Rnckfallsnwmciil ansscheiden. Neueste Trliljtiirtwmniel» vom 4. Dczbr. Koloniales. Berlin. Gouverneur v. Lindeguist meldet, datz sich die Unterwerfung der Hottentotten unter folgenden Be dingungen vollzogen hat: l. Abgabe von Gewehre», Munition und Pferden, 2. Zusicherung des Levens mit Ausnahme der Mörder. 3. Vieh wird den Unterworfenen soweit gelassen, als solches zum Unterhalte der Frauen und Kinder erforderlich ist, 4. die Unleuvorsenen werden vielleicht nach Gibeon übergesühri. Berlin. sPriv.-Tel.) Das Burcnkomplott «in Windhuk hat, wie die „Windhnker Nachr." melden, nunmehr insofern seine Sühne gest'.ndcn, als die Buren Barend Liljeveld und Matthäus Boiha, beide ans der Kapkolonie, zu je fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Gegen weitere An geklagte mutzten neue Zeugen vernommen werden. Die Be- 8 , , , weisaufnahme eraab, daß die beiden Verurteilten in der Tat hinreichenden Schutz gewahren. In erster Linie wird hier von ' für einen UcbcrsaN und Raub Genossen warben. Justizaufsichts wegen auf eine verändert- Praxis hincearbcitet Deutschland und England, werden müssen. Daneben würde sich noch die Einführung einer London. I» Best'rcclnmg der von dem deutschen Bot- Gcsetzcsvorschrist empfehlen, die die Verhängung der Unter- schalter st!rasen Molls-Metternich beim Festessen im Lycenm suchnngshaft bei ganz scringfügigen, in der Wertgreine genau Ladies-Klnb gehaltenen Rede schreibt „Daily Telegraph": Es Hh-lbannt »ntersani und endlich as'-r wud ans dieser Seite keine Lälsigteit obwalte», mit irgend wel- bci,„nmlcn Zachen uveivanpt unter'agl. und endlich zuletzt avcr (s.„,c,^„kgw„,en von seiten Deutschlands ans halbem Wege nicht am wenigsten, wird auf die Einrichtung eines mnndl.chen i z„sgi,»nen zn treue». Amtlich hat niemnts viel Ursache zur Be-! ^ Bcschwcrdevcrfahrens gcchen die Anordnung der Untersuchungs- , silicbtnng wegen der dentichen Beziehungen bestanden. Die nicht- baft aus Antrag des Verhafteten nach englischem Muster Bedacht .nmilichen Beziehungen sind durch die schlechtesten und wankel- Z ^ n-tim-n t-in ' j mutigsten Elemente bestimmt worden. Es ist Zeit, datz diese^ rrr c n- ^ i. t.-- « ^ k. . kr k-k l Torheit auihört. Die längst gehaltenen Reden »nd Versammlun- Ebenfalls in den Kreis der dringlichen strasvrozcssnaluchcn zj^fex,, einen nicht i»itzznveiste''e»deil Beweis von dem Reformen fällt die gerichtliche Behandlung der Vorstrafen. Wuniche des nüchternen und sich -seiner Verantwortlichkeit Die Art. wie dieses Kapitel gegenwärtig vor Gericht erledigt b^'^on Volkes von England, daß ^ dieser gefahrdrohend wird, fuhrt zu den unbilligsten Härten manchen Zeugen das furchtbare Schicksal Falscheides heransbcschworcn. Wenn seinen» 20. Jahre einmal wegen ruhestörenden Lärms mit 10 Mk. Botschafters trug de» Stcnwel natüilicher Gefichlslvärme, die beitrast worden ist so mutz er als Seckuiaiäbriaer vor Gericht verfehlen kann, die englisch-deutschen Beziehungen wohltätig veuratt woroen l,r. ,o muiz er cus ^eamfliayriger. vor Mruyl beeinflusse». Wir glauben nicht, das; die Welt für die beson- als Zeuge geladen, auf die ^rage des-Richters nach seinen Jor- Bestrebungen Denischlands und Britanniens zu klein wird. strafen dies angeben, wenn er sich nicht der Gefahr einer Per- Wir sehen i» Deutschland einen Mitbewerber, mit dem vor allen foignng wegen fahrlässigen Falscheidcs anssetzen will, obwohl anderenMächieu wir unter aleichen Bedingungen gern in die Scbran- man solche.Kleinigkeiten doch tatsächlich -m La'.se cher Jahre ^treten. völlig vergessen kann. Bitterernst aber imrd die >Lache, wenn sxj„x rcxhw,, Zeit konnnende Erinnerung an die Tatsache, daß ^ ein allgemein geachteter Zeuge plötzlich vor Gericht durch die die deutsch-englischen Beziehungen bisher niemals durch eine» Frage nach den Vorstrafen gezwungen wird, ehemalige, längst ernsten Streit unterbrochen waren. — „Daily Ehroniele" sagt/ mancher an dem Zwiespalt „wischen Gewissenspflicht und be- kemeilei Grund für einen streit, aber wir können nicht blind sein »reiflicher Scheu, sich blotzzustellen, gescheitert und hat die schwere gegen die antienglische Stimmung, die offenbar durch die deutsche Schuld eines Meineids auf sich geladen. Dazu kommt, datz wir Presse untelstützt wird. Die Rede wird zur Aufklärung beitragen' immer noch den unglückseligen Voreid haben, der cs dem >>!'d ehrenwerte Piauuer und Fraue» >„ heide„Lä,'dern ermntige,i. v ^ weundichuftliches Ve„lehen arbeiten. Wahrend wir Frankreichs Freund sind, können wir auch Deutschlands Freund sein. Tie Flottcndcmonstration gegen die Türkei. Konstantinopcl. lPriv.-Tcl.j Depeschen einiger tür>- kischer Botschafter melden, datz dir betreffende» Mächte bereit seien, einer Abänderung des Titels Jinanzdelegierte in Eon Schwörenden unmöglich macht, seine Aussage, wie es der Nach eid gestattet, vor der Ableistung des Eides noch einmal gründ lich nachzuprüfen und sich im Falle eines Gcwisseiiskonsliklcs zu sammeln und zu beruhigen, um seine endgültige Aussage der strengen Wahrheit gemätz einzurichten. „Foltcrqua'en," sagt Justizrat Dr. Streng in der „Dtsch. Juristen-Ztg.", „nicht minder , seilliers und anderen unwesentlichen Punkten ziizustimmcn: aber schmerzlich als die frühere Tortur, erdulden nicht selten Ange-^ldcn fast übereinstimmend datz die Machtc auf Annahme klagtcr „nd Zeuge durch die Befragung üb-r Vvrstrasen. Eme ^^'/soU?ctz!n ' NEndemon- unnütze Quälerei ist es, wegen einer Lappalie das ganze Vor leben zu durchforschen oder ohne zwingenden Anlab weit zurück liegende Jngendverirrniigen nrbi «t ordi prciszngeben." Die einzelstaatlichcn Jnslizvertvaltungen haben diesem Nebcl- stande durch Erlasse zu steuern versucht: bisher ohne rechten Er folg. Tie Sache ist um so dringlicher, als das jetzige Mitz- verhältnis mit Notwendigkeit dazu führt, die im Interesse der Rechtspflege so sehr beklagenswerte Scheu des Publikums, vor Gericht als Zeuge zn erscheinen, noch erheblich zu verstärken, wenn jeder fürchten mutz, datz er ohne zwingenden Grund zur Entschleierung cttva erlittener Vorstrafen genötigt wird. Wie kann hier durchgreifende Abhilfe geschaffen werden? Ganz lätzt sich natürlich die Feststellung der Vorstrafen unter Umständen nicht entbehren. Es wird dabei immer dem persönlichen Takte der Strafbehörden ein mehr oder minder grotzer Spielraum zugcstanden werden müssen bei der Prüfung der Frage, ob eine solch« Feststellung für die Entscheidung der Strafsache erheblich ist. Ein« konsequente Einwirkung der Justizverwaltungen und der öffentlichen Meinung auf die strafrechtlichen Behörden wird hier sicherlich auf die Dauer nicht ohne Einslutz bleiben. Außerdem aber mutz verlangt werden, datz eine gesetz liche Bestimmung getroffen wird, kraft deren ebenso, wie die Verfolgung von Straftaten in bestimmten Fristen verjährt, auch verbüßte Strafen der Verjährung unterliegen. Die Verjährung der verbüßten Strafe» soll nach Ablauf der dop pelten Frist erfolgen, die für die Verfolgung der entsprechenden Verbrechen und Vergehen im Geletz vorgesehen ist, mit der Wir kung, datz nach Ablauf dieser Zeit der Bestrafte vor den Gerichten und Behörden als unbestraft zu gelten hat. diese Strafe in de» Strafregistern nicht weltergeführt wird, »nd auch eine Verpflich tung zur eidlichen Bekundung einer solchen verjährten Strafe nicht mehr besteht. Gegen eine ausdrücklich ans etwaige verjährte - Strafen gerichtete Frage müßte dem Aussagenden das Recht der Znr Lage in Mustland . V e t e.r S b u r g. sPriv.-Tel.s Direktor Fischl von der Firm <i Ni « ndelssob n ist gestern hier eingctrofscn und hat heute Kon-iercnzeii mit Witte. London. sPrio.-Tcl.! Die „Publishcrs Preß" meldet auS Petersburg, datz i> e » e T r n p p e n m e u t e r e i« n'in Char kow, Saratow, Minsk. Nowgorod, Kursk und Cherson stattge-' fuiidcn haben. Näbere Einzelheiten über deren Ausgang fehlen.. — Der „Daily Telegraph" meldet aus Odessa, daß die treu- aebliebeneir Truppen, sowie die Meuterer protze Verluste bei den Kämpfen in Sebastopol erlitten. Ans beiden Seiten zu sammen wurden mehr al? 1000 Mann getötetcund- verwiiiidct. Zweitausend Meuterer find in Gssangenschast und erwarten eine.strenge Bestrafung. Stockholm. Wie ans Helsingsors hierher gemeldet wird,, waren von den neuen Senatoren fünf ansgewiesen gewesen, darunter der Vizepräsident Mechelin, der Chef des Jnstiz-Departe-. ments Nybegh und der Chef des Kommunikations-Departements Gripenberg. Der Vizepräsident des höchsten Gerichts Vrede war im vorige» Jahre zwaiigsiveise nach Petersburg-gebracht worden, während gleichzeitig bei dem Chef des Kiiltns-Dcpartements Donger eine Hanssuchimg vvrgenvmme» worden war. Zwei der neu» Senatoren waren früher von ihren Aemtern bei der Zentral» Verwaltung abgesctzt, fünf der neuen Mitglieder des höchsten Gerichtes als Oberrichter verabschiedet, einer war ansgewiesen worden. Die drei neue» Senatoren, die schon früher dem Senat angelwrt halten, haben gegen Bekanntmachung des Manifestes ge vom 15. Februar 1809 gestimmt Wien. sPriv.-Tel.I Nach hierher gelangten Meldungen ans Odessa, forderten die Matroien in Sebastopol folgendes: Aushebung des Todesurteils, Erhöhung der Ga«, vierjährige Dienstzeit und Einberufung einer konstitutionellen Versammlung. Tie Garnison ist unruhig. Newvork. sPriv.-TelJ Die zu gnnsten der ru ffikchen Juden eingcleitete Sammlung ergab bisher 1 Million Dollars. Berlin. Der Kursrückgang russischer Werte war an der heniigen Börse wieder sehr gro'g. Man befürchtet, datz die russische Regierung zu einer Inanspruchnahme der nü- fischen Staatsbank, von der sie bisher im tvefenUicheu obtzesH»