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Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen als Konststortalbehörde der Oberlaufltz/ A mts ö la 1 t der Amtshauptnrannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und oer Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des HauptzollamtS Bautzen, inglcichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadlgemcmdcräte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orgau Ver Handels- nnd G e w e r b c k a m m e r zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur: Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—II und von 3—4 Uhr). — Vertag, Redaktion und Expedition: Innere Lauenftratz« 4. Tetegramm-Ädrcssc: Amtsblatt Bautzen. — Fernsprcchanschluß Nr. 51. Die Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends Preis des vierteljährlichen Abonnements 3 Ki JnjerNonSgebühr lür den Raum einer Pel-l-Spall-kil« > gewöhnlichen Satzes 15 in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer NachwriSgebühl für jede Anzeige und Insertion 20 Psg., 7 für briefliche «ustunstseneiinnq IOPsg. (und Porto», Zur dic Aufnahmc von Auzcigcn und NcUttmcn ÜU bcstlMltttcr Stelle Ulird keine Garantie ' Äberuommcu. WM' Nur bis früh 10 Nhr eingehende Jriserate finden noch iu denl abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blatte« und die Annonccnbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Claus; in Weißenberg, Lippiljch tu Schirgiswalde, Gustav Kröllug tu Bernstadt, Buh» in KemaSkain bei Ostritz, Rennner in Ober-Cunnersdorf und von Linbena» in Pulsnitz 126. Jahrgang «r. 54 Mittwoch, den 6. März 1907, abends Boin 18. Februar dieses Jahres ab sind der Gendarmerie-Station Grvsidudrau die Orte Luttouny «il Rittergut und Camina zugcleilt worden. Bautzen, am I. März 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Im Gehöfte der Gutsbesitzer Johann Koban in Temritz, Lehmann in Niedergurig und Schiebt in Burk ist die Influenza der Pferde erloschen. Bautzen, am 6. März 1907. Königliche Amtsyauptmannschafl. Das Ersatzgeschäft im Aushebnngsbezirke Löbau, »trd wie folgt stattfindcn: Mittwoch,, den 20. März 1007, von früh 7 Uhr an im Hotel zum Ratskeller in für die Stadt Re-salza und die Orte Beiersdorf, Cunewalde, Ober cunewalde, Schönberg und Weigsdon mit Köblitz; Dounersia^, den 2i März 1vt»7, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für dte Orte Oppach, L-premberg und Taubenheim; Freitag, du» 22. März »007, von früh 8,30 Uhr an im Hotel Stadt Zittau in i:0«e«I>n, t> fü alle Mititärpftichtigen in den Orlen Dürrhennersdorf, Neuschön berg, Nieder- und Oberfriedeisdorf und Schönbach sowie für den Ort Ebersbach und zwar für die 1885 und in früheren Jahren geborenen M litärplltchtigen; Sonnabend, den 23. März 1007, von früh »,30 Uhr an ebenda,elbft für den Ort Ebersbach und zwar für die 1880 und 1887 geborenen Militärpflichtigen; Montag, den 2». März 1007, von früh »4 Uhr an im Hotel Stadt Zittau in An»8«r»«ck«»rl für den Ort Neug->«do>f und zwar für die 1886 und 1885, sowie in den früheren Jahren geborenen Militärpflichtigen; Dienstag, den 2«. März »007, von früh 8 Uhr an ebendaselbst sür den O't Neu- gersdorf und zwar für die 1887 geborenen Militärpflichtigen sowie sür alle Militär pflichtigen aus den Orten Niweidau und Waiddor»; Mittwoch, den 27. März 1007, von früh 0,20 Uhr an in Zwahr'S »Sasthofe in I»ll»«r,»<1«,r«i1is m>. vie One Eibau und Olnroderwitz; Mittwoch, den 3. 'April 1007» von früh 0,45 Uhr an im Gasthof zu Ninive in für die Orte Bcrthewdott, 0 »oßheuuirSovlf, Hrnnhu:, Nieder,upveisvon, Niev-rttravwoldk, Oorrmpp? Sdor, und Obintrahwalde; Donnerstag, deu 4. April 1007, von früh 0,30 Uhr an im Gasthof zum Hirsch in 1t« t>e«ll Iw on B-rumwt und die Orte Altberusdors, Berzdorf, Dittersbach, Kemnitz, KicSdorf, Kunnersdorf, Neundorf, Schönau, Oder- und Niedn- irnnersvon; Freitag, den 5. April 1007, von früh 8 Uhr an im Hotel zum Lamm in 4 vt>» u für die Orte Altlöbau, Bellwitz, Bischdorf, Breitendorf, Carlsbrunn, Dolgowitz, Ebersdorf, Eijcrode mit Peschen, Georgewitz, Glossen, Grogdehsa, Oehlisch, Oelfa, Oppeln und Ottcnhain; Sonnabend, den 6 'April »007, von früh 8 Uhr an ebendaselbst für die Orte Herwigsdors, Hochkirch, Kittlitz, Kleindehsa, Klciuradmeritz, Kohtweja, Kotitz, Kott marLdorf, Krappe, Kuppritz, Lauva, Laucha, Plötzen, Rvdewitz, Ros nhain, Sürka, Spittel; Montag, den 8. April 1007, von früh 8 Uhr an ebendaselbst für die Orte Lauste, Lautitz, Lehn, Maltitz, Mittelsohland a. R-, Rechen, 'Niedersohland a. R., Nieder- cunnersdorf, Niethen, Nostitz mit Grube und Trauschwitz, Obercunnersdorf und Ober sohland a. R. Dienstag, den 0. April 1007, von früh 8 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Löbau und zwar nur für dte 4887 geborenen Mannschaften und für alle Militärpflichtigen aus den Orten Großschweidnitz, Kleinschweidnitz und Lawalde; Mittwoch, den lO. April 1007, von früh 8 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Löbau und zwar für die 1886 und L88S sowie in früheren Jahren geborenen Militärpflichtigen und für alle Militärpflichtigen aus deu Orten Unwürde, Weißen berg, Wendischcunnersdvrf, Wendischpaulsdorf. Wohta, Zöblitz und Zschorna Ferner finde: DonucrStng, den tl. April 1007, im Hotel zum Lamm in 1-0«»«» von vormittags 0 Uhr an die für alle diejenigen Militärpflichtigen statt, welche noch nicht getost haben. Die LosungSberechttzten können hierzu persönlich erscheinen, für 'Nichterschienene wird durch ein Mitglied ver Ersatzkoinmission gelost. Sofort nach Rüctempfang der Stammrollen haben die Ortöbehörden die GestelluugSpftich- rigcn zu deu betreffcudeu Terminen schriftlich zu beordern. Infolge dieser Beorderung müssen sich alle Militärpflichtigen des AuShebungsbeztrkes, welche noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehördeu erhalten Haven, mithin auch die beim vorjährigen Ober-Ersatzgeschäste zum Nachersatz ausgehobeueu oder für eine Waffengattung designierten, aber nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften zur Musterung stellen, selbst wenn sie eine vc- «andere Vorladung nicht erhalten haben sollten. Militärpflichtige, welche ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlaßen nnd dadurch die Vor ladung unmöglich gemacht haben, sind von der GestellnugSpsticht ntcht entbunden. Außerdem können den ntcht Erschienenen dte Vvrteite der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpsti l nger behandelt. Er kann außertcrminlich gemustert uud sofort zum Dienste eingestellt werden. Wer durch Krankheit am. Erscheinen im Mnfterungstermine verhindert ist, hat ein ärztlicher Attest einzureichen. Dieses ist durch die OrtSbehörde zu bcgtaubigeu, sofern der audstellende Arzi »icht amtlich angestellt ist. Dte Gestellungspflichtigen haben in den Musteruugötrrminen in nüchternem Zustande, reinlich am Körper und reinlich in der Kleidung pünktlich zu erscheine». Zuwiderhand lungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Musterung ergehende Anordnungen der behörd lichen und pottzcilichen Organe werden, ebenso wie ungrbührtichvS Betragen in oder vor dem MustcrunaSlotale, sofern nicht andere gesetzliche Strafen verwirkt find, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haftstrafc geahndet werden. Da sich die Militärpflichtigen, die seither in Oderruppersdorf zur Vorstellung gekommen sind, steis durch überlautes Schreien nnd ungebührliches Betragen im ganzen Bezirke hervorgetan haben, so wird der unterzeichnete Zivilvorsitzcnde alle wegen solcher Ver-chlungrn zur Anzeige om menden Personen unnachstchtlich mit Haftstrafc belegen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, müssen das Zeugnis eines be amteten ArzteS beibrtngcn, oder auf eigene Kosten zum Termine drei alaubhaste Zeugen mtt- brtngen, welche bekunden können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben Die Oltöbchördcu haben die an dieser Krankheit leidenden Gestellungspflichtigen auf diese Vorschrift noch besonders hinzuweiscn. Die Seminaristen haben spätestens im Musterungstermine, soweit dies nicht schon geschehen ist, durch Einreichung entsprechender Gesuche ihre Zurückstellung auf Grund von § 32,21 der deutschen Wehrordnurg vom 22. November 1888 lSette 646 des Gesetz- und Verordnungsblattes» zu beantragen. Sin Mitglied des LtadtratS, der Gemcindevorstand, oder sonst die mit der Führung der Rekrutiernngs-Stammrollen betrauten Personen haben zum Musterungsgeschüst sich einzufiuden, auch die Stammrollen mit zur Stelle zu bringe» und vor Beginn des Ersatzaeschäftes abzugeben, übrigens aber für Ordnung unter ihren Leuten und für deren pünktliches Erscheinen im Musterungü- totale zu sorgen. Die Ortöbehörden werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die seit der Einreichung ver Stammrollen bis zu deu Musteruugötermiuen ersotgten, beziehentlich noch erfolgenden Au- uud Abmeldungen sofort nnd nicht erst am MusterunqStage hier angezeigt werden müssen. Die OrtSbehörde« sollen diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Orteü, deren Familien-Ver- hältntsse ihre Zurückstellung nötig erjcheinen taffen, an das erinnern, was sie der deshatd cinzuwendenden Reklamation halber zu beobachten und zu tuu haben. RettamativnSanträgc aus Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, zu denen das vorgeschriebene Formular (welches hier uueutgeltlich entnommen werden kann) zu verwende» ist, si»d. versehen mit dem auf die eiufchlageuden gesetzlichen Bestimmungen zu stützenden Gutachten der Ortsbehörde, sobald als möglich hier einzureichcu, damit noch vor der im Musterungstermtne aus diese Anträge zu fassenden Entschließung die in Frage kommenden Verhättnisse eingehend erörtert werden können Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden wenn sic von den Beteiligte« vor dcm MustcrungSge»chäst oder im MusterungStcrmiue selbst angebracht sind Spätere Reklamationen dürseu nur dann beachtet wcrdcu, wenn die Beranlassung dazu erst nach Beendigung des MustcrungSgeschästS entstanden ist. Wenn es sich darum handelt, sestzustellen, ob und inwieweit die Personen (Eltern, Großeltern, Geschwister), zu bereu Gunsten reklamiert worden ist, noch arbeitS- beziehungsweise aufstchtSfähig find oder nicht, so entscheiden hierüber die Ersatzbehördeu nach Anhöreu des Gutachtens des ihnen beigegebenen Arztes, weshalb in derartigen Füllen dte bezeichneten Personen sich den Ersatz- behücden persönlich vorstcllcn müssen. Andernfalls haben die betreffenden Personen ärztliche Zeug nisse, welche von einem beamteten Arzte ausgestellt sein müssen, den Reklamationsantrügev betzufügen. Jeder Militärpflichtige, gteichvtel ob er sich tm I., 2. oder 3. Militürpsttchtjahrc befindet, darf sich im MustenmgStermine freiwillig zur Aushebung melden, ohnc daß ihm hieraus ein besonderes Reiht aus die Auswahl der Waffengattung oder des LrnppentetlS erwächst. Mit dieser freiwilligen Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf dte Vorteite der Los nummer uud gelaugeu in erster Linie zur Aushebung. Gelegentlich des MusternngsgeschäfteS entscheidet dte Ersatzkommission auch über Gesuche von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Grsatzreserve uud von ausgebildete» Landsturmpstichttgeu auf Zurückstellung sür den Fall der Einberufung zu deu Fahne». Hierauf bezügliche Gesuche siud bei der OrtSbehörde des Aufenthaltsortes anzubringen, weiche dieselben zu prüfe» u»d darüber ei»e t» doppelte» Exemplaren nebst den Misitürpapiercu hier eu- zuretchende Nachweisung (wozu eschemaS in der Buchdruckeret von Hohlfeld u. Witte tn Löbau zu haben find) aufzusteUen, dabet aber die Bestimmungen in 121 und 123 der Wehrordnung voin 22. November 1888 (Seite 752 des Gesetz- uud VerordmmgSbtattes) zu beachten hat. Die Einreichung dieser Nachweisungen hat sobatd als mögttch und jedensaUS noch vor Beginn der Musterung zu erfolgen. Die betreffenden Gesuchjteller haben sich an dem Tage, an welchem die Mannschaften ihres Aufenthaltsortes zur Musterung gelangen und zwar bis spätestens 10 Uhr Vormittags vor der Ersatz- Kommission einzusinden, sich bei ihr anzumelden und der Entscheidung aus ihr Gesuch entgegenzusehen. Hierzu wird bemerkt, daß dergleichen Gesuche vvn Landwehrmänueru, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur daun Berücksichtigung finden können, wenn entweder ». die Gcsuchstcllcr die einzigen Ernährer arbeitsunfähiger Eltern oder Groß eltern sind, oder 6. deren Zurückstellung im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der BolkS- wirtschast für »nabwciölich notwendig erachtet wird. Löbau, am I. Mürz 1907. Der Zivilvorsitzcnde der Kgl. Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Löbau t. S. Moutag und Dienstag, Ken 18. und 19. Mürz d. IS. können bei dem unterzeichneten Königl. Amts gerichte wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringliche Sachen erledigt werden. Bautzen, den 4?Mälz 1907. Königliches Amtsgericht. lieber das Vermögen der Schnittwarenhändlerin Marie Karoline verehel. Jähnichen, geb. Liebisch in Bautzen, an den Fleischbänken 7, wird Henie am 5. März 1907, mittags 12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Georg Jacob in Banpen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurssordernngcn sind bis zum 10. April 1907 bei den: Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines andere» Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigeransschusseS und cintretendcn Falles über die « 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den tt. April 1M7, vormittags K Nhr, und znr Prüfung der angcmetdelen Forderungen aus den 2V. April lN07, vormittags !> Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberauml. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konbirsmass« etwas schuldig sind, wird aufgegebcn, nichts an den Gcmeinschutdncr zu verabfolgen oder zu leisten, auch di« Verpflichtung auferlcgt, von dem Besitze der Sache and von den Forderungen, für die sie aus der Sach« abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dein Konkursverwa Ker bis zum 30. März 1907 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht z» Bnntzen. WM» Die Zollbclastuug im „Freihandelslande" England. Es ist eine Gepflogenheit der deutschen Freihändler, i» Bezug auf die Zollbelastung ans das Freihaudclslanö England als ein zollpolitisches Muster hinzuweisen. Wie unrichtig diese Behauptung ist, hat am Freitag im Reichs tage der Staatssekretär des Innern dem Abgeordneten Ginger gegenüber dargelegt. Herr Graf vvn Pvsadowsky führte folgendes aus: „Wer eigentlich das Märchen aufgebracht hat, daß Eng land «in Frethandelsland ist, das zu wissen, wäre mir außerordentlich interessant. Ich erlaube mir zunächst, um den Urkundenbeweis für meine Behauptung anzutretcu, auf die Verhandlungen des englischen Unterhauses über die Adreßdebatte vom 19. Februar d. I. hinzuweisen. Dvrt sagte der Hauptberichterstatter Mr. Hills, i« Durham gewählt, folgendes: „Natürlich, meine Herren, »vir sind nicht ein Schutz zollland; aber der Betrag, der per Kopf an Zöllen in Eng land bezahlt wird, ist höher als in irgend einem anderen Lande der Welt. Hier wird per Kops 12 Schilling 2 Pence, in den Vereinigten Staaten 11 Schilling 8 Pence und in Deutschland 8 Schilling 2 Pence be zahlt. Die zvllbclasteten Artikel sind solche allgemeinen Verbrauchs." Wenn solche Zahlen in parlamentarischen Verhand lungen genannt werden, ist cs aber immer nützlich, eine ob jektive Probe auf dieselben anzustellen, und das habe ich auch im vorliegenden Falle getan. Ich habe nachrechnen lassen, wie viel in Großbritannien nnd in den Vereinigten Staaten von Amerika ans den Kops der Bevölkerung an