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Ausgabe k Sächsische M. 2,70 Ai. 1,7Ü volkssettung und mehreren Tejlbetlngea ,t MonaNich« 0e»ug«pre>le: Ausg. A mit S». VennodlaN und Feuerleiter Ausg. B. ohne St. Bennoblat« u mit geuerreller M. 2,20 iiueg. <5 ohne St. Vennoblatt u. ohne Feuerleiter 'g' Einzelnummer ll> Pig.. Sonnabend- u. Connlag-Nr. 20 PIg. Sonnabend, 17. November 1934 Bertageort Dreode» vn,eigenpreil«: die tlpaltige 22 mm breite geil« 0 Pfg^ — jiir Familtenanzeigen und Slellenge,uch« b Psg, -» Für Platzvoilchrilte« tbnnei, wir lein« Tewähr leiste» Nummer 267 33. Jahrgang Lrlcheint v mal wöchentlich mit der illustrierten Lratio- beilage „Der Feuerleiter' Stednttion! Dresden-A., Pollerstr. 1l, Fernr. 2V7U u. 2lvlli S«Ichi>ItsItell«, Druck und Bering; Termania Buchdruckeret u. Berlag Ih. u. D. Wtnlel, Polterstr. 17, Fernr. 210l2, Pastlcheck: Sir. 1025, Bank: Stadtbaut Dresden Nr. V17V7 Unsdksngigs l^sgssLviilRing Im Falle von höherer Cewalt, Verbot, «intreteuder Letriebsstörungen hat der Bezieher oder Znjerent lein« Ansprüche, falls die Zeitung in beschränltc» Umsange, verspätet oder nicht erscheint. — Ersiitlungsort Dresden Saarllerus und voWche Betätigung Verfügung -er Bischöfe von Trier u. Speyer Zum politischen Auftreten der Geistlichen im Saargebiet Saarbrücken. 16. Nov. Die Bischöfe Franz Rudolf von Trier und Lud wig von Speyer Haden folgende Verfügung zum poli tischen Auftreten der Geistlichen im Saargebiet erlassen: „Wir sehen uns veranlagt, im Interesse einer gedeih lichen Seelsorge siir alle katholischen Saarländer, im In teresse des Friedens in den Gemeinden sowie im Hinblick aus die kommende Wertung des Abstimmungsergebnisses folgendes zu verfügen: Alle Geistlichen der Diözesen Trier und Speyer wer den angewiesen, im Geiste des Reichskonkordats sich jedes öffentlichen Auftretens in politi schen Versammlungen im Sa ar gebiet zu enthalten. Auch auf der Kanzel und in der k a t h o l i s ch - k i r ch l i ch e n V e r e i n s 1 ä t i g k e i t ist die gleiche Zurückhaltung geboten. Diese Anweisung gilt auch für alle fremden im Saargebiet sich aushaltenden Priester. Diese Priester sollen es vermeiden, aus der Kan zel politische Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher zu emp fehlen. Was ihre Mitarbeit an Zeitungen oder Zeitschriften angcht, so b e d a r s es der G e n e h m i- gungihres Ordinarius. Was wir durch diese Anweisung vermeiden wollen und müssen, ist die Hineinlragung der Politik in die Kirche und Seelsorge. « Unsere Anweisung berührt nicht die sittliche Pflicht der Liebe zum angestammten Volkstum und der Treue zum Vaterland. Diese Liebe und Treue sind vielmehr nach der katholischen Lehre sittliche Tugenden. Die Priester wie auch die Laien mögen nicht vergessen, die ernste und wich tige Frage der Abstimmung im Gebet und Opser dem all gütigen und allgerechten Gott zu empfehlen." Die Katholiken des Saargebietes, so schreibt die „Saarbrücker Landeszeitung", nehmen diese Anweisung ihrer Oberhirten mit großer Genugtuung und der selbst verständlichen Ehrerbietung hin, die sie der kirchlichen Autorität schulden. Sie sind überzeugt, das; diese Diszi- plinarinasznahme notwendig war, die den Frieden und der Seelsorge dient, aber nicht minder auch im Interesse von Vaterland und wahrer Volksgemeinschaft liegt. Schuschnigg auf -er Fahrt nach Rom Eine Erklärung des österreichischen Außenministers zur Romreise Schuschniggs Wien, 15. November. Bundeskanzler Dr. Schuschnigg hat in Beglei tung des Austenministers Berger-Waldencgg Donnerstag abend 1v Uhr mit dem fahrplanmäßigen Schnellzug die Reise nach Rom angetreten. In der Begleitung der beiden Staatsmänner befand sich noch der Sektionsches des Außenministeriums, Hornbostel, der Chef des Politischen Departements dieses Ministeriums. * Mailand, 1V. Nov. Ter österreichische Außenminister Baron Berger- Walden egg gab dem „Popolo d'Italia" über den römischen Besuch folgende Erklärungen ab: Angesichts der Weltlage erscheinen häufigere persönliche Be sprechungen der Staatsmänner nützlich und notwendig. Während des römischen Besuches wird man nur von der allgemeinen poli ¬ tischen Lage sprechen, doch ist auch die Behandlung der Fragen vorgesehen, die Italien und Oesterreich besonders iMerefticren. Die freundschaftlichen Beziehungen der beiden Länder lassen es schon als natürlich erscheinen, das; diese Besprechungen die von Italien und Oesterreich verfolgte Politik ersprießlicher Zu sammenarbeit nicht nur auf politischem, sondern auch auf wirt schaftlichem Gebiet weiter beschäftigen, um den von beiden Par teien verfolgten Zweck einer Erweiterung dieser Politik wirk sam zu begünstigen. Die italienisch-österreichische Zusammen arbeit entwickelt sich iir aller Ofsenheü vor der ganzen Welt und ist von dem Gedanken durchdrungen, dem Frieden zu dienen. Sie geht von der Ueberzeugung der Notwendigkeit der wirtschaftlichen Wiederherstellung Europas aus und dient aus schließlich dem Wiederaufbau. Sie hat keinen ausschließlichen Charakter und steht jedem offen, der guten Willens ist. Las sind die klaren Grundlagen für eine tatsächliche europäische Zu sammenarbeit. Das Beispiel Italiens und Oesterreichs zeigt, daß man den Weg der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ohne poli- lijcheOpser einschlagen kann, wenn Vertrauen vorhanden ist. Schwere Anweiterschaden in Zialien Mailand, 1V. Nov. Gewaltige Regengüsse haben in Genua und längs der ligurischen Küste große Ucberschwcmmungcn verursacht. Die Keller, Kausläden und Warenlager des tiefer gelegenen Stadt teiles von Genua wurde unter Wasser gesetzt, Straßen und Plätze überschwemmt. In Gornigliano wurde eine Farbenfabrik durch Erdrutsch verschüttet. In Voltri hat das Hochwasser eine 7 Meter hohe Fabrikmauer zum Einsturz gebracht. Bei Rom lichtete eine Wasserhose großen Sct)aden an. An der Nordküste von Sardinien kenterten zwei Fischer barken und gingen unter. Die sechs Insassen sind er« trunke n. Sie Parteilichkeit der Saarregierimg Saarbrücken, 16. Nov. Die Regierungskommission hat den saardeutschen Zeitun gen eine A u s i a g e n a ch r i ch t zugehcn lassen, die zu der jungst veröffentlichten Denkschrift der Deutschen Front Stel lung nimmt. Es wird darin glattweg bestritten, dgß Beamte der Regiernngskommission das beschlagnahmte Aktenmaterial der Deutschen Front unter Bruch des Amtsgeheimnisses und unter Verletzung der ihnen auserlegte» Neutralitätspflicht drit tln Personen, insbesondere Pressevertretern, zugänglich gemacht hätten. Alle diesbezüglichen Behauptungen seien falsch. Da gegen hat die Regierungskommission gegen eine frühere Steno- chpislin der Direktion des Inneren, Maria Carsenius, Straf antrag wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses erstattet. Ge ¬ gen sie sowie gegen die Unterzeichner der in den Tageszeitun gen veröffentlichten Eingabe der Deutschen Front vom 1H. No vember 1921 wurde außerdem bei dem Obersten Abslinimnngs- gericht Strafantrag wegen Beleidigung, Verleumdung und üb ler Nachrede gestellt. Bestritten wird ferner u. a, daß in einer der zuständigen Behörde nicht bekannten Weise der General anzeiger bzw. dessen Geschäftsführer Max Waltz mit Schuß waffen versorgt worden sei Waltz habe für drei Geschäfts stellen des Generalanzeigers drei Revolver gekauft und sie orb- nungsgemäß bei der Polizei angemeldel. Verbot des Wochenblattes „Der Blitz" Berlin, 1». Nov. Das Wochenblatt „Der Blitz", das Ivie berichtet völlig unwahre Behauptungen über den Kardinal Faulhaber verbreitet hat» ist auf Veranlassung des Reichs,ninisters für Bolksausklärung und Propaganda wegen Verunglimpfung des Kardinals Faul haber und Störung des konfessionellen Frie dens auf 3 Monate verboten worden. (Vergl. auch die Meldung auf Seite 5.) Staatssekretär Dr. Stuckart in den einstweiligen Ruhestand versetzt Berlin, 16. Nov. Dor Staatssokretär im Reichsministerium siir Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und im Preußi schen Ministerium für Mssenschast, Kunst und Volksbildung, Dr. Stuck art, ist am 14. November in den einstweiligen Rul)e- stand versetzt worden. Seine weitere Verwendung in einem gleichwertigen Amt ist vorgesehen. Das Wesen -es Rechts Bemerkungen zu zwei bedeutsamen Reden. Am Montag hat rn Rom Pacelli, der Kardinal staatssekretär der römisch-katholischen Kirche, in einer grundsätzlichen Rede üöcr Sie Idee des Rechtes gesprochen, am Dienstag hat in Vertin Ministerpräsident Gör.ng die Rechisanschauung des ualionaisoziaiisftjchen Deutsch land in grotzen Zügen umrissen. In beiden Fällen war der Antaf; durchaus verschieden. In Rom begeht man soeben die doppelte Lakularseicr der Pronullgierung des römischen Rechtes durch den Kodex Iujunianus vor löOO Jahren und das Gedäcylnis des ersten Erscheinens der De- kretalien Gregors des Rennten vor 700 Jahren. In Ber lin tagte die fünfte Vollsitzung der Akademie siir deutsches Recht.. Aber die Darlegungen hwr wie dort gingen trotz dem, wenn man von dem Kolorit des jeweils verschiedenen Rahmens absieht, so stark aus das Wesentliche, das; es be rechtigt erscheint, ihren Inhalt thematisch nebeneinauder- zustelten. Das nationalsozialistische Recht hat sei nen Ausgangspunkt in der Volksgemeinschaft. Das Recht selbst ist nicht das Primäre. Es ist ein abgeleiteter Wert. Denn zuerst war das Volk und dann der Staat und dann erst das Recht. Rach den Worten des Führers ist die Be wahrung der Art des Volkes der höchste Zweck des mensch lichen Daseins. Auch der Staat ist wie Göring es sor- mufterte, nicht Selbstzweck, sondern Nüttel zum Zweck. Woraus es ankommt, ist der Zusammenschluß der artglei- cheu Menschen zur völkischen Gemeinschaft. Aus dem Volk entsteht erst der Staat und das Recht. Das Recht hat eine zweitrangige, aber doch lebens wichtige Funktion. Denn „ohne Recht gibt es keine Le bensgemeinschaft unter Menschen". Das Recht ist unent behrliche Grundlage der Sicherheit des Staatswesens und des Volkskörpers. Weder die höchste Sinnerfüllung des Daseins, das gedeihliche Leben und die Arterhaltung der Volksgemeinschaft noch die Aufrechterhaltung der verschie denartigen Beziehungen der Volksgenossen untereinander ist möglich ohne das Recht. Die aus Leben und Erhaltung des Volkes gerichtete Ordnung setzt feste Richtlinien und formulierte Gesetze 'voraus. Obwohl in diesem Sinn die Rechtssicherheit die Grundlage der Volksgemeinschaft ist sichert sie im Nahmen dieser Volksgemeinschaft doch die Lebenssphären des e i n z e l n e n Volksgenossen. Die einzelne Persön lichkeit soll in der Gewißheit leben, das; sie als Glied der großen Gcmeinschast geachtet und geschützt wird. Das gilt im besonderen in bezug auf die Ehre und das rechtmäßig e.worbene Eigentum des einzelnen. Das Recht schützt also das Individuum im Kollektiv des Volkes, wofern das Individuum dem Kollektiv sich organisch einglicdert. „Jeder einzelne der Gefolgschaft hat den Anspruch aus den Schul; der Gesetze, solange er sich in der Volksgemein schaft als wirklicher Volnsgenosse bewegt." Ter einzelne aber, der sich außerhalb der Grenzen der Gemeinschaft stellt, stellt sich auch außerhalb des Rach, tes. „Wer den Staat und damit die Gemeinschaft verrät, der stellt sich außerhalb der Gesetze dieser Volksgemein schaft und verwirkt seinen Anspruch auf lrechllichens Schutz." In dieser Linie, die den al'en Gedanken der Acht ausnimmt, liegt der kürzlich geschaffene Ausöürgc- rungsparagraph. Er besagt zugleich, daß die Entrech'ung des unwürdigen Gliedes der Gemeinschaft nur in einer formulierten Erklärring der Staatsbehörde, nicht etwa durch eine willkürliche Annahme einzelner Menschen oder privater Kreise wirksam werden kann. Im Rahmen der durch das Recht geordneten Volksgemeinschaft genießt kein Teil der Volksgenossen, etwa auf Grund seiner l>e- ruslichen Stellung oder der Zugehörigkeit zu einem be stimmten Verband, eine bevorzugte Stellung vor dem andern. Tas letzte Regulativ für das, was rechtens ist, ist nach der erneuten Erklärung Görings vom Dienstag der Wille des Führers. In Stunden höchster Gefahr, in be sonders gelagerten Fällen kann em Wort des obersten und