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Wochenblatt für Amt Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und.Rottluff. 48. Sonnabend, dm 2. Dezember 1911. Srlchriat jede« Somadead »achmittaz«. >»»el»e» I-erde« i» der Stzpedttto« lReschentrand, Nevolgtstraße 1l), sowie «o» de« Heere« Feil MI Wider i» Veichmbrond, Saastoom, Smil Winter i« Radnifteinnnd Frisem Thie« in Rottluff entgegen- genonnnen »nd pro lspalttge Petitgeile mit Id Pfg. berechnet. Für Inserate größere« Umfang» nnd bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch «m nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigea-rrimahwr d, der tdxpedition di« späteste»« Frettag« nachmittag« « Uhr, dei der, Amiahmestelle« bi« nachmittag« » Uhr. »errt»«i»ser«Ie müssen di» Freitag» nachmittag» » Uhr eftigegangen sein und li«»en »Icht dnrch Telephon -nfgeg-bcn werden. Gemeindeabgaben. Am >. Dr^mdar ».«. ist der 1. Dermin »er »emeindeabgaden und de« Schulgeld«» füllig. Der Unterzeichnete Gemetndeoorstand macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, dass nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen lltSglgen Frist gegen Säumige da» Utah», bez. rrn el»g«lest«t nxrden wir». D«r Srm«ind«»»rstand. PsSndanasorrsahren el»g> Reichendrond, am Sk i 25. November lgll. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die eingetretene kältere Jahreszeit werden die Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter, auf strenge Einhaltung der Bestimmungen des Regulativs, die Aufrechterhaltung der Orb- nung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen betr., hingewiesen. Insbesondere sind die Besitzer von Grundstücken verpflichtet: 1., bei jedem Schneefall durch Auswerfen des Schnees unmittelbar an ihren Häusern und Grundstücken längs der Straßenfront einen mindestens 1 Meter breiten Fußweg herzustellen und zu unterhalten; 2., bei Frost die an den Dächern oder Dachrinnen von unmittelbar an Straßen und Fußwegen anliegenden Häusern sich bildenden Eiszapfen, sowie den über die Dächer überhängenden Schnee abzustoßen; 3., bei Glätte die Fußwege mit Sand so oft zn bestreuen, als diese» zur Sicherung der Fußgänger erforderlich erscheint, um Ansprüche, welche andernfalls aus der gesetzlichen Hastpfl^t hergelettet werden könnten, zu vermeiden; 5., die vor den Häusern befindlichen Schleusen offen zu halten, überhaupt für das Ablaufen des Tage, und Abfallwassers besorgt zu sein. Gleichzeitig wird in Erinnerung gebracht, oas zufolge Anordnung der Kgl. Amtshauptmannschast Chemnitz das Fahren mit Ruscheischlitten (das sog. Rodeln) und das Schlittschuhlaufen auf Sffent- lichen Wegen verboten ist. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, auf ihre Kinder und Pflegebefohlenen wegen Beachtung des Verbots in geeigneter Weise einzuwirken. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach § 14 des vorgenannten Regulativs in Verbindung mit § 366, 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft. Relchenbrand und Ravenstein, am 30. November 1911. Die GemeindevorstSnde. ^ " - - ---- — Den l. Drz«mb«r ». I. war der ». Dermin der di-sjührigen Semoindeanlagen und der letzte Termin des Schulgeldes füllig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen und Schul. gelder zur Vermeidung de» Zwang»vollstr«>knng,versahren» dl- zum IS. Dezember ». «. an die hiesige Gemclndekasse abzusührcn sind. Der Eemeindevorstand,n »labenstein, am I Dezember ISII. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: I weitzer Pelzkragen. Der »emeinbeoorstand zu »labenstein, am I. Dezember lSll. Pflichtfeuerwehr. Nachdem das Verzeichnis der feuerwehrpflichtigen Mannschaften für das Jahr l«I2 auf. gestellt worden ist, wird dies hiermit gemäß § 3 der Feuerlöschordnung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das Verzeichnis vom 4. Dezember cr. ab eine Woche lang im Gemeindeamt — Kassen zimmer — öffentlich ausltegt. Rottluff, am 29. November 1911. Der Gemeinbeoorstand. Maul- und Klauenseuche. Den hiesigen Biehbesltzern wird hiermit zur Aufklärung bekannt gegeben, daß zufolge des letzten Maul- und Klauenseuchen-Falle» in SchSnao nicht die gesamte Flur Rottluff, sondern nur die an Schönau angrenzenden Fluren von Rottluff, und zwar bis an die ersten GebSude — diese jedoch noch ausgenomme'. — in das Beobachtungsgeblet fallen. Rottluff, am 1 Dezember 1911 Der Gemelndevorstand. Kartoffeleinkauf. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand beabsichtigt nochmals, jedoch zum letztenmal Kartoffeln für hiesige Einwohner in entsprechender Menge anzukaufen und zentnerweise zum Einkaufspreise gegen sofortige Bezahlung abzugeben. Die in Frage kommenden Einwohner wollen ihren Bedarf sofort, spStesten» aber Montag, den 4. Dezember or., nachmittags 6 Uhr im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer melden. " Der Gemeinbevorl Rottluff, am 30. November 1911. orstand. Schul- und Volks-Bücherei Rottluff. Die Einwohnerschaft von Rottluff (jung und alt) wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß die hiesige Schul- und Volks-Bücherei neu geordnet und bedeutend ergänzt worden ist. Regel mäßig Sonntag» vormittag» von 11 bis Vsl2 Uhr findet durch Herrn dirig. Lehrer Hunger Bücher- - --- "" »- 7. Etage, Zimmer Nr. ü statt. Das Lesegeld beträgt für jedes Buch 2 Psg. au»gabe in der Schule, für die Woche. , ^. — , . ^ ^'Ifiras ÄtthUftti oer Schul- und der politischen (Gemeinde sowie des Staates wird der Bücherbestand fortgesetzt erweitert. Zur eifrigen Benutzung der Bücherei wird hierdurch besonders eingeladen. Rottluff, am 30. November 1911. Der Bücherei-Ausschuß. Gemeindevorstand Geißler, Vorsitzender. Bekanntmachung. Zeefischkochkurfur in Rabenstein. Seit Monaten schon werden in Chemnitz in allen 7 städtischen Kochschulen abends Fischkochkurse erteilt, an denen über Tausend von Frauen besonders aus dem Arbeiter, stände teilgenommen haben, sodaß sich der Fischverbrauch infolge der schmackhaften Zubereitung außerordentlich gesteigert hat. Die vereinigten Frauenvereine in Raben stein beabsichtigen auch in Rabenstein derartige Seefischkochkurse zu veranstalten. Eine Chemnitzer Haushaltlehrcrin wird den ersten am 7., 11., 14. und 16. Dezember im Pfarrhause abhallen. Die Teilnahme an diesem Kursus soll unentgeltlich sein oder nur gegen eine mäßige Gebühr gewährt werden^ Auskunft ettttlt und und Montag, dm 4. D-z-mdcr vormittags grau Margarets Weidaaer. ÄWMM» WmMMe. 8. m. d.H. zu Ravenstein. Sonntag den ». Dezember nachmittag» g Uhr im Reftanr-ni „rchwcizerhanö" General-Bersammlung. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht, Vortrag der Jahresrechnung, Richtigsprechung und Genehmigung derselben. 2. Beschlußfassung über Verteilung des Reingewinnes. 3. Beschlußfassung über Entschädigung für den AufsichtSrat. 4. Ergänzungswahl für den AufsichtSrat, Wahl der Revisoren. 6. Beschlußfassung über Anträge, die nach tz 22 Abs. 3 des Statuts eingegangen sind- Die Mitgliedskarte berechtigt -«« Eintritt. Schloß der Präsenzliste »« 4 Uhr. Zahlreichem Besuch sieht entgegen der Vorstand. Die AnSzahln»- der Dividende erfolgt gegen Vorlegung der quittierten Marten-Bescheinigung in unserem Kontor, Ritterstrabe und zwar: Mittwoch den «. Dezember vormittags von 8-12 Uhr für Buch Nr. 1-300, „ „ „ „ nachmittags von 2—8 Uhr für Buch Nr. 301—600, DonnerStng de« V. Dezdr. vormittag, von 8—12 Uhr für Buch Nr. 601 bis Ende. An Kinder erfolgt keine AnSzahlnng. Lieferanten können an diesen Tagen nicht abgefertigt werden, deshalb sind Rechnungen bis längsten» zum S. d. M. einzureichen. 2 Konzert-Zithern und ein wachsamer Dackel preiswett zu verkaufen Siegmar, Mesenstraße 4. pt. r. l Simm Hühner. 1,3. 1 Hahn, 1 Werkstattofe« zu verkaufen btt Kodort Komp, Rttchenbrand, Hofer Str. 11. Einladung zur Vertreter-Wahl siir ilie Nach 8 51 des Kassenstatuts Unterzeichneter Ortskrankenkasse sind zur Vertretung der Mitglieder dieser Kasse in den Generalversammlungen Vertreter aus deren Mitte zu wählen und zwar aus der Zahl der 937 der Strumpf- und Handschuhbranche angehörenden Mitgliedern 23 Vertreter und 5 Ersatzmänner, und aus der Mitte der 481 übrigen Kossenmitglieder 12 Vertreter und 5 Ersatzmänner. Ebenso sind aus der Zahl der Arbeitgeber 13 Vertreter und 5 Ersatzmänner für dieselben in die Generalversammlung zu wählen. Die Wahl erfolgt für alle Klaffen auf zwei Jahre. Die Abteilungen haben ihre Vertreter aus ihrer Mitte und zwar jede Abteilung für sich zu wählen; die Arbeitgeber können zu Vertretern auch Geschäftsführer oder BetriebSbeamtc der zu Beiträgen verpflichteten Arbeitgeber wählen. Die Wahlen selbst haben gesetzlicher Bestimmung gemäß in getrennten Wahl terminen zu erfolgen. Als solche sind 1, für die Arbeitgeber Montag, den II. Dezember 1911» V-9 bi» V»10 Uhr abend», im Parterre- Vereinszimmer des Wahllokals; 2., für die Arbeitnehmer aus der Tertiibranche Montag, den 1l. Dezember 1911, V-7 bi» 8 Uhr abend», im VereinS- zimmer I. Etage des Wahllokal«: 3., für die Arbeitnehmer der Übrigen Branchen Montag, den II. Dezember 1911, Vs7 bi» 8 Uhr abend», im Parterre- Vereinszimmer deS Wahllokals vom Kaffenvorstande festgesetzt worden. Zum Wahllokal wird Restaurant „Schweizerhaus" bestimmt. Wahlberechtigt und wahlfähig sind alle Kassenmitglieder, welche großjährig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte find- Da» Wahllokal wird pünktlich um V,7 bez. V»9 Uhr geöffnet und um 8 bez. V2IV Uhr geschlossen. Rabenstein, am 27. November 1911. Der Vorstimd der Gemeinsamen Ortskrankenkafse. Johann«, «sch«, Vorsitz,«drr. sucht As-rWv-zrM/re/öer' b. U. 1«ii»ckiiSr, Handschuhfabrik, Siegmar. Jede kluge Hausfrau, anstatt. In 10 Minuten ^ist die Wäsche Ttelzendorfer Straße 3. Telephon 345. I.o§k zurlöl.K.Sächs.Landes-Lotterie (Ziehung der 1.Klasse am 6.u. 7. Dezember) empfiehlt die Verkaufsstelle von «Z»»o»8«i', Rabenstein, Limbacher Str. 251«. i.osc z. 161. K. Sachs. Landes-Lotterie Ziehung 1. Klasse am 6. und 7. Dezember find zu haben btt vriim» LSwpk«, Relchenbrand, Hardt Str 3 l-S. und Kleider werden sauber repariert, ge reinigt und gebügelt. Loui» Uiillor, Herren-Schneider, Siegmar Nr. 16, Rest. 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