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Pulsnitzer ZayeblaH Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und klttl »Utt Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt «mlspncher 18. Trl.-Ndr.: Tageblatt Pulsnitz Postscheck-Kont» Dresden 2188. Siro^cmt» 148 OezirttSUtztgkzger Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Mosse's Zeilenmefler 14) 1 mm Höhe 10 in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 EV und 24 Reklame 25 M. Tabellarischer Satz 50"/« Auffchlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkurSfälleu gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von PreiSnachlatz in Anrechnung. 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Jahrgang Hoover gegen die erpresserischen Forderungen Frankreichs Eine Erklärung Dr. Luthers vor der Presse — Zuversichtliche Beurteilung in VeUm — Die Berliner Presse zur Lage New Dork. Der amerikanische Staatspräsident Hoover hat in Washington, wohin er plötzlich vom Wochen ende zurückkehrte, mit Castle und Mills, den llnterstaats- sekretären für Finanzen, und andern Berater» eine Konferenz abgehalten. Wie man erfährt, hat der Präsident vollstes Verständnis für die in der letzten Berliner Note zum Ausdruck gebrachte ablehnende Haltung der R e i ch s r e g i e r u n g gegenüber den erpresserischen Forderungen Frank reichs, insbesondere gegenüber der in Washington als unerhört gekennzeichneten Pariser Zumutung, vag Deutschland wenige Wochen vor der Haager Entschei dung die Zollunion mit Oesterreich preisgebe» soll. — - Joover wüßte auch, daß die Warnuna des amerikanischen Botschafters in Berlin, Sackett, vor furchtbaren Folgen des deutschen Finanz-usammenbruchs nur allzu gerechtfertigt sei., Die amerikanische Negierung wolle aber mit eigener Ini-^ tiative unter allen Umständen sich zurückhalten, solange die geringste Aussicht vorhanden, daß die deutsche Finanz-^ katastrophe durch ein Einschreiten der Zentralnotenbankcn vermieden werden könne. Die Attaches im Weißen Haus erklären, daß der Präsi dent der Lage in Deutschland „ungeteilte Aufmerk samkeit" widme, daß es jedoch nicht in seiner Macht stehe, über das Moratoriumsangebot hinaus eine Aktion zu unternehmen. Ande-, rerseits werde jede Maßnahme, die zur Lösung der Krise bei trage, die vollste moralische Unterstützung Hoovers finden. ' Notverordnung über Bankfeiertage Dienstag und Mittwoch die Banken geschlossen Es bestätigt sich, daß für die Banken für Dienslaa und Mittwoch Bankseiertage eingelegt sind. Die Kassen der Banken werden also an diesen Tagen geschlossen werden. Die Maßnahme stützt sich ans folgende „Verord nung des Reichspräsidenten über Bankseiertage vom 13. Juli 1931": Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichs verfassung wird verordnet; Paragraph 1: Tie Ncichsrcgicrung ist ermächtigt, Bankfeicrtagc zu erklären. Sic bestimmt, für welche öf fentlichen und privaten Kreditinstitute und Einrichtungen die Bankfeicrtagc gcltcn und welche Rcchtswirkungcn mit ihnen verbunden sind. Paragraph 2: Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juli 1931 in Kraft. Oie amtliche Mitteilung über die Kasien- fchließungen. Am Montag spät abends wurde solgende amtliche Mitteilung ausgegeben: Aus Grund einer Verordnung des Reichspräsidenten vom heutigen Tage hat die Ncichsregierung angcordncr, daß alle Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute mit Ausnahme der Reichsbank Dienstag und Mittwoch dieser Woche geschloffen bleiben. Die Reichsregierung und die berufenen Vertreter der Banken und Sparkassen werden im Laufe dieser Tage die nötigen Maßnahmen und Vorbereitungen treffen, damir am Donnerstag die zur Weiterführung der Wirtschaft und zur Bewirkung der Gehalts- und Lohnzahlungen erfor derlichen Mittel bereitgestellt werden. Die Wertpapierbörse bleibt voraus sichtlich bis Ende der Woche geschlossen. Durchführungsbestimmungen zur Verordnung der Bankfeiertage. Die Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Bankfeierlage hat folgen den Wortlaut: 8 1: Die Staatsbanken der Länder, die öffentlich-recht lichen Kreditanstalten, die Sparkaffen, die Kommunal banken, die Genoffenschaftsbanken, die Banken und Bank geschäfte, die Hypothekenbanken, Landschaften, Stadtschaf- ten und andere öffentliche und private Realkreditinstitute und deren Banken bleiben in sämtlichen inländischen Niederlassungen mit ihren Geschäftseinrichtungen, Kaffen und Wechselstuben für den Verkehr mit ihrer Kundschaft, ihren Gläubigern und Schuldnern am Dienstag, 14. Juli, und Mittwoch, 15. Juli 193ff geschloffen. Die Leistung und Entgegennahme von Zahlungen und Überweisungen an das In- oder Ausland, auf welchem Wege auch immer, sind nicht zulässig. Dasselbe gilt für den Postschcüvcrlehr. Der Handel an den Wertpapierbörsen ist untersagt. Für die Berechnung von Fristen und Terminen sür Willenserklärungen und Leistungen, die von einem In stitut der in Absatz 1 genaunteu Art oder ihm gegen über zu bewirken sind, gelten der 14. und 15. Juli 1931 als staatlich anerkannte allgemeine Feiertage. Für die Hinterlegung von Aktien zur Teilnahme an Generalversammlungen darf, sofern es sich um den letzten Tag der Hinterlegungsfrist handelt, in den Hauptnieder lassungen der als Hinterlegungsstellen benannten Banken und Bankgeschäfte ein Schalter von 10 bis 12 Uhr geöffnet sein. 8 2: Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juli 1931 in Kraft. Die Verordnung über die Darmstädter- und Nationalbank. Die Verordnung des Reichspräsidenten wurde unter dem Titel: „Verordnung des Reichspräsidenten Uber die Darm städter und Nationalbank vom 13. Juli 1931 bekanntgegeben. Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung wird ver ordnet: 8 1. Die Reichsregierung ist ermächtigt, sür die Darm städter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, j die durch die Geldkrise um ihre Liquidität bedroht ist, G a - rantiezu übernehmen. 8 2. Die Reichsregierung kann im Falle der Uebernahme einer Garantie anordnen, daß Arre st e, Zwangsvoll streckungen und einstweilige Verfügungen gegen das Vermögen der Bank nicht stattsinden, und daß der Konkurs Uber das Vermögen der Bank nicht eröffnet wird. Die gleiche Anordnung kann die Reichsregierung fUr das Vermögen eines persön lich haftenden Gesellschafters der Bank treffen, wenn sie es im Interesse der Gläubiger der Bank fUr notwendig erachtet. Eine solche Anordnung ^bewirkt, daß der persönlich haftende Gesellschafter den gleichen Beschränkungen unterliegt, die in der Notverordnung und ihren DurchfUhrungsvorschrfften für die Bank getroffen werden. 8 3. Me Reichsregierung ist ermächtigt, Vorschrif ten über die Geschäftsführung und Vertre tung der Bank, über die Erfüllung von Ver bind! ichkeitender Bank, über die Dienstverhältnisse und vermögensrechtlichen Ansprüche der persönlich haftenden Gesellschafter, Angestellten und Aufsichtsratsmitglieder gegen über der Bank sowie die zur Durchführung dieser Verord nung erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungs vorschriften zu erlassen. Sie kann für ZuwiderhanL. lungen gegen die von ihr erlassenen Vor schriften Gefängnis st rase bis zu 3 Jahre» und Geldstrafe oder eine dieser Strafe »an» drohen. 8 4. Maßnahmen, die gemäß dieser Verordnung oder der Durchführung dieser Verordnung getroffen werden, be gründen keinen Anspruch auf Entschädigung. 8 5. Diese Verordnung tritt mit dem 13. Juli in Kraft. ^eichsgarantie für andere Banken! nicht notwendig. Die Notverordnung der Reichsregierung ist auf eine sofortige Hilfe für die Danatbank deshalb beschränkt, weil in den Verhandlungen, die in der Reichs kanzlei in der Nacht vom Sonntag zum Montag mit den Ver tretern der Banken geführt wurden, von den leitenden Direk toren der übrigen Großbanken ausdrücklich erklärt worden ist, daß eine Garantie der Reichsregierung für die Einlagen bei diesen Banken nicht not- wendig sei. Der Reichspostminister hat in den Verhandlungen die Erklärung abgegeben, daß die Liqui» ditätderPo st scheckämterabsolutgesichert sei. Erklärung aus Großbankkreisen. Die Vorgänge bei der Danatbank haben augenscheinlich in der Bevölkerung große Beunruhigung her vorgerufen, und in verstärktem Maße werden bei den De positenkaffen Geldabhebungen vorgenommen. Von Groß- bankenkreisen wird daraus hingewiesen, daß die Banken durchaus in der Lage sind, die normalen Geldmittcl- bedürfnissc zu befriedigen. Wenn darüber hinaus aber un vernünftigerweise in größerem Mahstabe Angstabhebungen erfolgten, so sei keine Bank in der Lage, diesen Anforde rungen gerecht zu werden, dieses um so weniger zu einer Zeit, die durch verschärfte NestriMonsmatznahmen der Reichsbank die Banken ohnehin in ihrer Liquidität stark beengt habe. Jeder Depositar und jeder Sparkaffengläu biger könne sich vernünftigerweise sagen, daß er für seine Depositen keine Zinsen verlangen könne, wenn die Bank institute diese Depositen in ihren Kaffen zur jederzeitige» Abziehung bereithalten sollten. Die Unvernunft des großen Publikums wird also dazu führen, daß die Banken die Auszahlung von Gelder», die nicht notwendig sind, einstellen. lleber eine Solidarhaftung der Banken, von der gerüchtweise verlautet, ist innerhalb der Bankkreise nicht verhandelt worden, sondern darauf hingewiesen, daß eine derartige Solidarhaftung unmöglich sei, weil kein vorsichtiger Bankier es übernehmen würde, Garantie für Gelder zu übernehmen, deren Höhe ihm nicht bekannt sei. . Die Illiquidität der Danat-Bank. Den Entschluß, die Schalter der Danat-Bank zu schließen, begründete Bankier Iakob Goldschmidt in einer Pressebesprechung: Bei Gesamtabhebungen von Auslands geldern aus Deutschland von etwa 3 Milliarden RM seit dem 30. Juni vorigen Jahres habe die Danat-Bank etwa 950 Millionen bis 1 Milliarde an flüssi gen Mitteln verloren. Es entfalle somit auf die Danat-Bank etwa ein Drittel aller Abziehungen aus Deutschland. Seit Anfang Mai seien der Danat-Bank 650 Millionen RM entzogen worden. Die be sondere Konzentration der Abziehurigen auf die Danat-Bank werde in erster Linie mit den VorfällenbeiderNord- wolle und damit in Verbindung gebracht, daß sich Gerüchte über Bankschwierigkeiten insbesondere auf die Danat-Bank konzentriert hätten und schließlich vor etwa 14 Tagen die „Baseler Nachrichten" die Nachricht gebracht haben, daß die Danat-Bank vor dem Zusammenbruch stehe. Dies habe zu einem offenenRun auf die Bankgeführt. Angesichts der Verzögerung der ausländi schen Kredithilfe für Deutschland und der hier- durch bedingten schärferen Restriktionsmaßnahmen der Reichs bank sei es unmöglich gewesen, von dieser Seite Hilfe zu be- kommen, ebensowenig von anderen Großbankkreisen, da ja die Gesamtbankenschast Deutschlands durch die Entwicklung der letzten Wochen in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Es sei eben unmöglich, ohne Herbeiführung einer Krise in- nerhalb von fünf bis fechs Wochen die Mittel aus dem deut- scheu Wirtschaftskörper herauszuziehen, die man in einem Zeitraum von fünf bis fechs Jahren in ihn investiert habe. Eine Erklärung Dr. Luthers vor der Presse Basel, 14. Juli. Reichsbankpräsident Dr. Luther gah in tiefer Bewegung am Schluß der Sitzung der B. 1.3. der ihn umringenden Presse zu verstehen, welchen schwe ren Kampf Deutschland gegenwärtig führt, der nicht durch eigenes Verschulden hervorgerufen sei, sondern durch fremde Eingriffe von außen, indem seit Mai Deutschland