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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenteln« und die Umgegenden. Amtsblatt für bas Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ZV Freitag, den 12. März 1875 Nachgenannte Militärpflichtige: 1 ., Ernst Friedrich Walther, geboren den 5. April 1850 zu Niederhäslich, 2 ., Earl Otto Jentzsch, geboren den 29. September 1851 hier, 3 ., Heinrich Franz Gaubig, geboren zu Alttanneberg den 12. Januar 1851, sind wegen Hinterziehung der Militärpflicht auf Grund Z 140 des D. R.-Str.-G.-B. hier zur Untersuchung zu ziehen. Da deren gegenwärtiger Aufenthalt hier unbekannt ist, werden dieselben mit dem an alle Behörden und die Gensdarmerie ge richteten Ersuchen, sie im Betretungssalle zu verhaften und anher^abzuliefern, hiermit steckbrieflich verfolgt.. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 5. März 1375. Subhastations - Patent. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers weiland Friedrich Ernst Gießmann in Grumbach soll am 18. März 1875, Vormittags 11 Uhr, das zu dessen Nachlasse gehörige Einhusengut Folium 8 des Grumbacher Grund- und Hypothekenbuches, vormals Niederreinsberger An theils, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten am 26. Januar d. I. auf 17,757 M. 10 Pf. gewürdert worden, nebst einem auf circa 300 M. taxirten Theile des vorhandenen Inventars freiwilligerweise im Nachlaßgrundstücke zu Grumbach öffentlich versteigert werden. Weiter soll am folgenden Tage, den 19. März dieses Jahres, das anderweit zu dem obgedachten Gute gehörige Vieh, Schiff, Geschirr und Mobiliar, von welchem ein Verzeichniß am Amtsbrete zu Wilsdruff und in dem Erbgericht zu Grumbach aushängt, in dem Nachlaßgrun-ftücke von Vormittags 9 Uhr an durch die Orts gerichte meistbietend gegen sofortige baare Zahlung öffentlich veräußert werden; die Auction des zu versteigernden Viehs nimmt ihren An fang erst des Nachmittags 2 Uhr desselben Tages; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Erbgerichte zu Grumbach aushängenden Anschlag hierdurch veröffentlicht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 5. Februar 1375. - Leonhardi. Tagesgeschichte. Das neueste Preuß. Kirchengesetz (Vischofsgesetz) ist keineswegs so einfach als es auf den ersten Blick aussieht, es ist vielmehr, wie in Wiener Blättern gerühmt wird, ein merkwürdiges Stück scharf sinniger Staatskunst. Das Gesetz bietet sogar in seiner wichtigsten Bestimmung, dem Paragraphen 2, den Bischöfen die Hand zum Frieden. Indem es denselben möglich macht, durch die schriftliche Erklärung, die Staatsgesetze befolgen zu wollen, die Wiederaufnahme der eingestellten Staatszahlungen für den ganzen Sprengel zu be wirken, schmeichelt es der Kirchenhoheit der Bischöfe und legt es in ihre Hand, sich zu Herren der Lage zu machen. Ja, die Bischöfe werden nicht einmal verantwortlich gemacht hinsichtlich der Ver pflichtung, welche sie für die Geistlichen ihres Sprengels übernehmen; denn wenn ein Geistlicher trotz der vom Bischof übernommenen Ver pflichtung den Gesetzen nicht gehorchen will, verschafft sich der Staat selbst Recht, indem er die Zahlungen für ihn einstellt. Eine Ent- hsbusil! dem, Amte tritt erst durch gerichtliches Verfahren gegen Solche ein, welche dem Staate Gehorsam versprochen und diesem Versprechen später untreu geworden sind. Die Stellung der Geist- lichen, welche die betreffende Erklärung nicht abgeben, scheint nach dem Gesetze diese zu sein: sie bleiben im Amt, ohne vom Staate eine Besoldung zu erhalten, so lange sie sich passiv verhalten. Ver steigt sich ihre Opposition zu einer dircctcn Verletzung der Gesetze, so finden die Maigesetze auf sie Anwendung. Man will in den Haupt zügen des Gesetzes die feine und energische Hand Bismarcks erkennen. König Alfons von Spanien Hal dem Fürsten Bismarck das goldene Vließ, seinen höchsten Orden, verliehen. Der Reichskanz ler hat dem Kaiser sofort davon Mittheilung gemacht und um die Erlaubniß gebeten, diese hohe Ehre annehmen zu dürfen. Die Aller höchste Genehmigung dürfte kaum zweifelhaft sein. Die Verleihung des goldenen Vließes an den Fürsten Bismarck ist um so bedeut samer, als die französische officiöse Presse vor kurzer Zeit mit großer Gefliffentlichkeit die Nachricht zu verbreiten suchte, daß der vacante Orden des goldenen Vließes dem Marschall-Präsidenten Mac Mahon verliehen worden sei. Man meldete sogar bereits, daß der spanische Botschafter Marquis de Molins beauftragt sei, bei dem Antritt seiner neuen Stellung das goldene Vließ dem Marschall-Präsidenten Mac Mahon zu überbringen. Als der Botschafter nach Paris ohne Orden kam, überging dies die offiziöse Pariser Presse mit Stillschweigen. Der Orden des goldenen Vließes ist der älteste aller bestehenden Orden. Die Socialdemokraten klagen bekanntlich häufig genug, daß die nieder» und höhern Gerichte, Militär, Standespersonen bis hinauf zum Reichskanzler gleich mit Klagstellung da sind; sie machens aber nicht besser. Am 4. Mürz ist nämlich der Redacteur des „Leipz. Tagebl", Fr. Hüttner in Leipzig wegen Beleidigung des bekannten socialdemokratischen Buchhändlers Bracke in Braunschweig zu vierzehn Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Die Socialdemökraten sehen daraus, daß gleich gemessen wird. Aus dem bayrischen Walde wird geschrieben, daß dort ein ge waltiger Ostwind die Schneemassen an manchen Orten derart gehäuft Hal, daß er in einer Höhe von 8 bis 12 Fuß liegt. Wie erzählt wird, muß man bei Wallaberg eine kleine Strecke weit durch ein Schneegewölbe zur Kirche gehen. Die ganze Gegend schaut ans wie ein hochwogender See, solche Vertiefungen und Erhöhungen haben sich in Folge der Schneestürme gebildet. Wie man der „Deutschen Ztg." aus Baku schreibt, erlitt bei einem Sturme der kurz nach Neujahr im Caspischen Meer 17 Schiff brüche herbeiführte, namentlich ein Segelschooner ein entsetzliches Schicksal. Es war ein noch neues schmuckes Schiff, und hatte 120 Passagiere an Bord. Vom Sturme ereilt, verlor es Segel und Steuerruder und wurde mit furchtbarer Schnelligkeit an die persische Küste getrieben. Die Wogen stürzten riesenhoch fortwährend über das Verdeck, und dazu gab es ein Schneegestöber, daß man nicht 10 Schritte weit sehen konnte. Die Passagiere mußten alle im Zwischendeck zusammengepfercht bleiben, während die Lucken hermetisch verschlossen wurden, damit das Schiff nicht Wasser schöpfe. In-