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- - Intelligenz «n- WochenblaW ' ' F " ' lL- ' ' -:/"E Frankenberg mir SachsentmH und Umgegend. —- — ^^ 53. Sonnabends, den 5. Juli. - 1851. - E-——" e OWtliche DekMtMchW. In Folge eiyer nöthig gewordenen Reparatur an der Strombrücke über die Zsckopau zu Ortelsdorf bei Frankenberg ist dieselbe vom 3. Juli c. an, 6 Wochen lang, also bis zum 13. August 185D für Frachtfuhrwerk über 40 Centner Ladung nicht fahrbar. ' . ' Dieß zu Jedermanns Nachachtung. ' . Königliche Straßenbau-Commission im Amtsbezirk Frankenberg mit Sachsen burg, am 26. Juni 1851.^. , . _ , - - Brückner. Krasting. Vhlig < Bekanntmachung. ? B ^künftigen Dienstag, den 8. Juli 185 l, Bormittags 11 Uhr, sollen die GraSnntzungeu auf dem Exercirplatze in Parzellen, dieselbe .in den Straßengräben an der Alteuhainer Straß«, die Oraserei in der Schlucht an der Freiberger Straße, - das Schilf im Raths- und Vogelstangenteiche, an Rathsstelle öffentlich au den Meistbietenden versteigert werden, wozu Erstehungslustige tzieHstf ringeladen werden. Die Parzellen des Exercirplatzes-sind in dem aushängenden Berzeichnkß zu ersehen. Frankenberg, den I. Juli 1851. Der Stadtrat h. ... Stöckel, Bürgermeister. Bekanntmachung. In Gemasheit tz 11. der Verordnung vom 13. Mai 1851, die Ausübung der Jagd betr., ist der zeilher bestandene Jagdbezirk in der Flur Frankenberg aufgehoben worden, und es sollen, nachdem, auch die selbstständige Bejagung der Flur Neubau ihre Endschaft erreicht hat, die Fluren der Stadt Frankenberg und deS Gutes und Ortes Neubau zu einem einzigen Jagdbezirk vereinigt worden. : Indem die betheiligten Besitzer jagdbarer Grundstücke — sowohl in hiesiger Stadt als in der Flur Neubau — hierdurch allenthalben in Kenntniß gesetzt werden, ergeht an dieselben zugleich die Auf forderung, sich - . > künftigen 22. Juli 1851, , - Bormittags 9 Uhr, an hiesiger Rathsstelle in Person, resp. mit den Ehemännern, oder durch gehörig legltimirte Bevoll mächtigte, einzufinden und in Gemäsheit der tzh 13. —16, gedachter Verordnung übet die Ausübung der Jagd,in dem neuzubildeaden Jagdbezirk Beschluß zu fasten. Die Erscheinenden haben ihre Besitzstandsverzeichniffe mitzubringen, um darnach ihr« Stimmberech» tigung bemessen zu können. r-.' 7>. Ein« besondere Ladung der einzelnen Besitzer jagdbarer Grundstück« findet nicht Statt, i Frankenberg, den 3. Juli 1851. D e r S t a d t r a t h. Stückel, Bürgermeister,