Volltext Seite (XML)
lhr- nttet 467 r ge- man .Bl. eine f der tein- zahr- Ab- titter- durch r der -ärka, durch lasten wdcn, heiligt k hier- bmich lnzahl welchc it und iceren- Stell! rDan! au. besitza er cini Pastei mann! lThkv umnur glüäm Dir vor mmmei nie wä eit: tachr. ntschlie ir All« Scher »er. ist alla :nrn. sts dt! Häsler ii u Len: m Alk: KriM asche iS schmm !escheS >rn. P» Krehai« c. E. r inM vr. xd. )rn. A rist. in Leip?? s Drcsti Hr. prD ven; in Äb" l O. .IV .-Ord„ i' Sr. No,1S8. Mittwoch, do» I» In« 1870 Aachener E Aachrichten. Kreisblatt für dell Kreis-Directions-Lyirk Laichen. Zintsütatt für Üie Gerichts;- ,M Vermattilnosürzirkr Nautzen, tzchirglsmatd«, Rüm^warlha, WMmkerli, Herrnhut, IKritz, Nerusiukit und Reichenau. Nedacteur und Verleger: E. M. Mvnst in Bautzen Die „Barchener Nachrichten" werden täglich (anher Sann- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. Jnsertionsbetrag » Spaltzeile 1 Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. Fuhren-Verdingung. Die Anlieferung von Steinmaterial aus dem Wachcberg-Bruch bei Taubenheim für Unterhaltung der 5. Abtheilung der Bischosswerda-Zittauer Chaussee soll aus die Jahre 1871 bis mit 1875 am 14. Juli 1870, Donnerstag, Nachmittag 4 Uhr, im Gasthose zur Weintraube in SchirgiSwalda, unter den am Termin bekannt zu machenden Bedingungen, an den Mindestsorderndcn vergeben werden Bautzen, den 11.Juli 1870. Die König!. Bauverwaltung daselbst. Aster. B e k a n n t m a ch u n g, das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft in den Aushebungsbezirken Lübau und Zittau betreffend. Zu Vornahme des diesjährigen Departements-Ersatz-Geschästs in den Aushebungsbezirken Löbau und Zittau sind von der König!. Departements- Ersatz-Commission solgende Tage anberaumt worden, und zwar I. im Aushebunasbezirke Löbau: -r) für die MustcrungSstation Löbau der 27. und 28. Juli, von früh 7 Uhr an, b) für die MufterungSftation Ost ritz der 30. Juli, von früh 7 Uhr an, II. im Aushebmlgsbezirke Zittau: a) für die MttsteruttgSstation Zittau der I. und 2. August, von früh 7 Uhr an, b) für die Musterungsstatiou Groß schön an der 5. August, von früh 7 Uhr an. Bei diesem AuShebungsgeschäste sind sämmtliche nachstehend verzeichnete Mannschaften, welche bei dem diesjährigen Kreis-Ersatz-Geschäste concurrirt haben, einer Superrevision zu unterwerfen, und zwar u) die für brauchbar und einstellungsfähig erachteten Mannschaften von der Größe von 3' 2" —und darüber, b) die als dauernd dienstunbrauchbar bezeichneten, <9 die zur zweiten Classe der Ersatzreserve in Vorschlag gebrachten, <I) die zur ersten Classe der Ersatzreserve designirten Mannschaften, sowie überdies o) die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit entlassenen Soldaten. Dahingegen coucurrire» n i ch t bei der bevorstehenden Aushebung die ebensalls brauchbar befundenen, jedoch nur 5' bis 5' 1" 3'" messende« Mannschaften — insoweit dieselben nicht zu den vorzugsweise Einzustellenden gehören, oder aus Grund 8 81 der Militair-Ersatz-Jnstruction sich zum Eintritte als Freiwillige gemeldet haben, oder, weil im dritten Concurrenzjahre stehend, zur Ersatzreserve zu designiren gewesen sind; — Diese sind vielmehr auf I Jahr zurüstgestellt worden. Es haben sich daher zu gestellen zu l. aus dem Aushebungsbezirke Löbau: Mittwoch, den 27. Juli, im Gasthofe „zum Lamm" in Löbau sämmtliche vorstehend unter b, e, ä und 0 bezeichnete Mannschaften und Donnerstag, den 28. Juli, ebendaselbst die Mannschaften unter n aus deu Städten Löbau und Weifienberg. sowie aus den Ortschaften der Gerichtsamtsbezirke Herrnhut, Löbau und Weißenberg, Sonnabend, den 30. Juli, im Gasthose „zum Hirsch" in Ostritz sämmtliche Mannschasten unter a, b, e, ä und 0 aus den Städten Bernstadt und Ostritz, sowie aus den Ortschaften der Gerichtsamtsbezirke Bernstadt, Ostritz und Reichenau; zu II. aus dem Aushebungsbezirke Zittau: Montag, den I. August, im Gasthose „zur goldenen Sonne" in Zittau die Mannschasten unter b, e, .1 und <- und Dienstag, den 2. August, ebendaselbst die Mannschaften unter » aus der Stadt Zittau und den Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Zittau, Freitag, den 5. August, im Gasthose „zur Post" in Großschönau sämmtliche Mannschasten unter u, b, c, ü und 0 aus den Ortschasten der Gerichtsamtsbezirke EberSbach und Großschönau. Den Ortsbehörden werden demnächst, resp. durch die König!. Gerichtsämter, besondere Ordres sür jeden einzelnen MMairpflichtigen br. m. zugehcn und sind dieselben nebst den ihnen auf gleichem Wege zukommenden Gestellungsaltesten sofort nach Empfang den betreffenden Mannschasten zu behändigen, die erfolgte Behändigung der Ordre aber ist in den mit zurücksolgenden, am Gestellungstage wieder abzugcbenden, Nachweisungen bei jedem Namen zu bemerken. Dasern MMairpflichtige, welche der König!. Departements-Ersatz-Commission vorzustellen sind, inzwischen den Aushebungsbezirk, in welchem sie nach 8 20 der Militair-Ersatz-Jnstruction gestellungspflichtig sind, gewechselt haben sollten, oder vor Beginn des Departements-Ersatz-Geschästs noch wechseln sollten, so sind dem Unterzeichneten von den Ortsbehörden in Gemäßheit 8 92 «nb 2 der Militair-Ersatz-Jnstruction unter Rückgabe der betreffenden Ordre's und Gestell ungsatteste schleunigst die erforderlichen Angaben zu machen. Hierbei werden die MMairpflichtigen daraus ausmerksam gemacht, wie es in ihrem eigenen Interesse liegt, bis nach Verlauf des Departements-Ersatz- Geschästs einen Wechsel des Aushebungsbezirks möglichst zu vermeiden, indem nach 8 92 sub 5 der Militair-Ersatz-Jnstruction ein der lausenden Altersclasse an- aehöriger, Behufs der Gestellung vor die König!. Departements-Ersatz-Commission in Zuwachs zu bringender Militairpflichtiger ohne Rücksicht auf die ihm tu einem anderen AuShebungSbezirke zu Theil gewordene LooSnummcr bei seiner Altersklasse zur ersten Stelle einzutragen und in dieser Reihen folge zur Aushebung heranzuziehen ist. Von ver persönlichen Gestellung vor der Königl. Departements-Ersatz-Commission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht. Im letzteren Falle ist der Königl. Departements-Ersatz-Commission am Gestellungstage ein Attest des betreffenden Arztes vorzulegen. Ein Militairpflichtiger, welcher der erhaltenen Ordre zur Gestellung keine Folge leistet, oder bei Ausrufung seines Namens im Aushebungslokale nicht anwesend ist, verfällt in eine Geldstrafe bis zu 10 Thlrn., im Falle des Unvermögens in entsprechende Gefängnißstrase und kann außerdem durch gesetzliche Zwangsmaaßregeln zur sofortigen Gestellung angchalten werden, was Seitens der Ortsbehörden den Gestellungspflichtigen noch besonders vorzuhalten ist. Die Ortsbehörden resp. Stadtrathsmitglieder haben an den anberaumten Gestellungstagen mit ihren Mannschaften zu erscheinen, letztere rechtzeitig (früh 7 Uhr) vorzustellen und daraus zu sehen, daß dieselben beisammen bleiben, sowie ihre Gestellungsatteste und Ordre's mit zur Stelle zu bringe«. Löbau, den 11. Juli 1870. Die Königliche Kreis-Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Löbau und Zittau. Der Civil-Vorsitzende: Amtshauptmann von Thielau. Jochim.