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Macke MM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwo-b» und Eonnaben-4 früh 8 Uhr. AbonnementSpreiS: Vierteljährlich Mark. Inserate v erden mit 10 Pfennigen für den Noum einer gespaltenen LorpuS- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags b Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von <VrnM Ludwig Körfter in PulSnitz. VeschäfttfteNen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s ämmtlichr deutsche Zeitungen Verantwortliche Redaction, Druck und Berlag von Paul Weber in Pulsnitz. Auswärtige Amwncen-Auflräge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag »der Betrag beiliegen oder nicht. ILxpvil Ä«« Mittwoch. 97. 4.>Tcccmbcr 1878. Verordn n n g der Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts, -die Jmpflisten und die Impfscheine für Wiederimpfung betr. Von dem Bundesrathe ist beschlossen worden, daß künftig 1) an Stelle der bisherigen Jmpflisten (Formular V) drei verschiedene Jmpflisten und zwar: a) Listen der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder — neues For mular V — b) Listen der zur Wiederimpfung vorzustellenden Kinder — Formular VI — c) Listen der bereits im Geburtsjahre zur Impfung gelangten Kinder — For mular VII — angewendet werden sollen, sowie daß 2) in den grünen Formularen I und II zu den Impfscheinen-für Wiederimpfung statt: „geimpft" zu setzen sein soll: „wiedergeimpft." In dessen Verfolg wird hiermit verordnet zn 1: daß vom Jahre 1879 ab die Jmpflisten nicht mehr nach HM bisherigen Formular V, sondern von allen Jmpfbehörden und von allen denjenigen Aerzten, welche nicht als öffentliche Jmpfärzte Impfungen vornehmen, nach dell unter 1. a) b) und o) gedachten Formularen V, VI und VII, von allen Schulvorstehern aber nach dem unter 1, b) gedachten Formulare VI aufzustellen, sowie d^vonr Jahrej1879 ab Jmpflisten, welche etwa noch unter Verwendung des bisherigen Formulars dazu aufgestellt wor den sein sollten, als ungültig zurückzuweisen sind.' Zugleich wird zur Nachachtung andurch bekannt gemacht, das alles Dasjenige, was in der unter dem 20. März 1875 erlassenen Verordnung zum Reichsimpfgesetz» wom 8. April 1874 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1875 Seite 167 — in Bezug auf das bisherige Jmpflisten-For- mular V vorgeschrieben worden ist, vvW-'Jahre 1879 an von den oben unter 1 u) d) und o) gedachten neuen Jmpflisten-FoMularen V, VI und VII zu gelten hat. Demnächst ergeht ' zu 2: ' au alle Jmpfärzte und an alle, diejenigen Aerzte, welche nicht als öffentliche Jmpfärzte Impfungen vornehmen, die Anweisung, bei der Ausstellung von grünen Impf scheinen für Wiederimpfung..iläch den Formularen I und II bis dahin, wo die dem Bundesrathsbeschlusse unter Nr. 2 entsprechende neue Druckauflage der gedachten Impf schein-Formulare zur Verausgabung gelangt sein wird, zwischen den Worten: „Erfolg" und „geimpft" bas Wort: „wieder" einzutragen. Dresden, 25. November 1878. Die Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister des Innern: Körner. v. Gerber. Pfeiffer I. Für die dem geisteskranken Gustav ASolph Schöne in Großröhrsdorf gehörigen Grundstücke und zwar: u) das Haus und Garten Nr. 247 des Brandkatasters, Fol. 309 des Grundbuchs, d) das Haus Nr. 245 des Brandcatasters nebst den Grundstücken 216b, 217, 858 und 859 des Flurbuchs sud Fol. 307 des Grundbuchs, o) die Feld- und Wiesengrundstücke sub Nr. 854L und 85513 des Flurbuchs, Fol. 424 des Grundbuchs uud ck) das Waldgrundstück Nr. 846a des Flurbuchs, Fol. 575 des Grundbuchs für Großröhrsdorf, welche Grundstücke nach Beschluß der Zustandsvormünder des Geisteskranken und des Vormundschaftsgerichts aus freier Hand in ihrer Gesammtheit verkauft werden sollen, ist bereits die Summe von 2V34S Mk geboten worden. Zu Erzielung eines höheren Kaufpreises ist -er 18. Deeember 1878 als Mehrbietungstermin anberaumt worden und werden daher alle Diejenigen, welche ein höheres Gebot zu thun gemeint sind, andurch geladen, gedachten Tages Vor mittags vor 12 Uhr an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich anszuweisen und des Weiteren gewärtig zu sein. Eine nährere Beschreibung der Grundstücke, die auf denselben haftenden Oblasten sowie die Verkaufsbedingungen sind dem an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlag beigefügt. Pulsnitz, am 16. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. < —— Jahn. W. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 15 Januar 181S das dem Bäckermeister Carl Hermann Wagner in Pulsnitz zugehörige Hausgrundstück Nr. 354 des Katasters, Nr. 75 des Flurbuchs und Fol. 93 des Grund- und Hypothekenbuchs für Pulsnitz, welches Grundstück am 28. October 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 6050 Mark — Pfg. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. PulSnitz, am 4. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. ^3 Jahn. Bekanntmachung. Andurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Ablauf dieses Jahres aus dem Stadtverordnetencollegium und zwar aus der Zahl I der Ansässigen: 1)-Herr Advocat vr. Bachman», 2) - Fabrikant Bursche, >/ . . R. -er Unansässigen: / « 3) Herr Kaufmann Schögcl, 4) - Maurermeister Stephan, in Gemäßheit von Z 42 der revidirten Städteordnung vom 24. April 1874 in Verbindung mit dem hiesigen Ortsstatut verfafsungSgemäß auszuscheiden haben. Demzufolge sind zu wählen zwei ansässige und zwei unansässige Stadtverordnete. Zur Wahl derselben ist Donnerstag, -er 12. Deeember 1818, terminlich anberaumt und werden daher alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, gedachten Tages von Vormittags S bis 1 Uhr, persönlich im Sitzungszimmer des hiesigen Rathhauses zu erscheinen und die mit den Namen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel zu überreichen. Die Stimmzettel werden jedem Bürger vor dem Wahltage behufs deren Ausfüllung mit den Namen der zu Wählenden zugestellt werden. Pulsnitz, am 28. November 1878. ' Der Stadtrat h. — —— Schubert, Brgrmstr. ' B e k a n n t m achung. Nachdem beim unterzeichneten Stadtrath zur Anzeige gekommen, daß das von hiesiger Sparcasse unter Nr. 2690 ausgestellte und auf „Wilhelmine Groß mann in Obergersdorf" lautende Sparcassenbuch abhanden gekommen, so ergeht in Gemäßheit § 11 des Sparcassenrcgulativs vom 12. Juni 1875 an den etwaigen Inhaber dieses Buches hierdurch die Aufforderung, dafern derselbe gerechte Ansprüche an letzteres zu haben vermeint, solche binnen 3 Monaten geltend zu machen, wid rigenfalls mit Auszahlung der betreffenden Einlage an die Erben der p. Großmann verfahren werden wird. Pulsnitz, am 29. November 1878. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr.