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Dresdner Journal. königlich Sächfischrv Lttttttsanzeig-P. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Rebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. E. Land- und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der LandeS-Brandverflcherungsanstalt, Übersichten des K S. Statistischen Landesamts über Sin- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzlich« Entscheidungen de» K. S. Landesversicherungsamts, VerkausSliste van Holzpflanzen aus den K. S. Staatsforstrevieren. Sir. 145. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. Donnerstag, 26. Znni 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Kroße Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigurmsteile 30 Pf., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. auf Geschästsanzeigen. — Schluß der Anuahme vorm. 11 Uhr. Se. Majestät der Kaiser ist gestern an Bord de* „Hohenzoltern" im Kieler KriegShafen eiugetrossen. Da» italienische KänigSpaar wird zum Besuche Ihrer Majestäten de» Kaisers und der Kaiserin am 3. Juli in Kiel eintreffen. Birr Wagen eine» Auges der ttanadian Parifir- Eisenbahu stürzten in den Ottawafluß, wobei 15 Personen getötet und gegen 50 verletzt wurden. Amtlicher Teil. Finanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Technischen Vortragenden Rat im Finanzministerium Geh. Baurat Palitzsch das Komtnrkreuz 2. Klasse des Albrechtordens zu verleihe«. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem HandelSgärtner Seidel in Laubegast das Ritter kreuz 1. Klasse des Albrechtsordens, dem Packer Wünsche und dem Obergärtner Schmidt in Laubegast die Friedrich August-Medaille in Silber zu verleihen. Ministerium de» Kult»» und SffrnMchen Unterricht». Ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer Alexander Albert Richard Liebert in Wurgwitz bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Berdienstkreuz zu verleihen. Sekauntmachung. Das Ministerium des Innern hat genehmigt, daß die Stadt Hartha vom 1. Juli 1913 ab ihre Ver- fassung nach der Revidierten Städteordnung vom 24. April 1873 regelt. 479» II6 Dresden, den 21. Juni 1913. 4610 Ministerium des Innern. Nachdem von mehr als zwei Dritteln der beteiligten Geschäftsinhaber der Antrag gestellt worden ist, wird auf Grund von tz 139 k Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung hiermit angeordnet, daß in Tharandt die offenen Ver kaufsstellen sämtlicher Geschäftszweige vom 15. Juli 1913 ab um 8 Uhr AbeudS für den geschäftlichen Verkehr zu schließen sind. Der gesetzliche 9 Uhr-Ladenschluß bleibt bestehen 1. für alle Vorabende vor Sonn- und Festtagen; 2. für die Tage, an denen in Tharandt Jahrmarkt stattfindet. Vom 8 Uhr-Ladenschluß ausgenommen find ferner: 3. die in 8 139 s Absatz 2 Ziffer 1 der ReichSgewerbe- ordnung gedachten Notfälle; 4. die nach 8 139 s Absatz 2 Ziffer 2 der Reichs- gewerbeordnung von der Ort-Polizeibehörde zu be stimmenden höchstens 4V Tage, an denen die Ver kaufsstellen bis spätestens 10 Uhr Abends geöffnet sein dürfen. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf und daS Feilbieten von Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orte» oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — 8 425 Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umherzieheu — 8 55 Absatz 1 des Gesetzes — verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in 8 146» der Reichsgewerbeordnung 4621 DreSde«, am 21. Juni 1913. 1320IV Königliche Kreishauptmannschnft. Ächtuhria-enschluß m Pegau. Nachdem mehr als zwei Drittel der Inhaber offener Verkaufsstellen in Pegn« die Einführung des Achtuhr« lndenichlnsseS beantragt haben, ordnet die Königliche KretShauptmannschaft folgendes an:. Die offenen Verkaufsstellen in Pegau müssen auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends für den geschäftlichen Brrfedr geschlossen sein. Diese Anordnung tritt außer Kraft 1. bei unvorhergesehenen Notfällen, 2. an allen Sonnabenden, 3. an den Tagen vor den Bußtagen, 4. an den letzten .5 Werktagen vor Ostern, 5. an den letzten 6 Werktagen vor Pfingsten, 6. an den letzten 6 Werktagen vor Weihnachten, 7. am 28. Dezember und 8. am letzten Werktag vor Neujahr. Die Vorschriften der 88 139o und 139<1 der Reichs gewerbeordnung werden durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt. Als beteiligte Geschäftsinhaber sind anzusehen alle In haber offener Verkaufsstellen in der Stadt Pegau. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art sowie das Feilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehen den Gewerbebetriebe — 8 42d Abs. I Ziffer 1 der Reichs gewerbeordnung — sowie im Gewerbebetriebe im Umher ziehen — 8 55 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes — verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in 8 146» der Reichste Werbeordnung Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1913 in Kraft IV1641 Leipzig, am 24. Juni 1913. 46n Königliche Kreishauptmannichaft. Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern ist als Stellvertreter des Bezirkstierarztes zu Oelsnitz für dessen Behinderung in unvorhergesehenen dringlichen Fällen gemäß 8 12 Absatz 2 der Verordnung vom 7. April 1912 zur Ausführung des Viehseuchen- gesetzes der Stadttierarzt Brunner in Markneukirchen, und als weiterer Stellvertreter nach 8 12 Absatz 3 er- wähnter Verordnung der Stadttierarzt Heinzmann in Adorf verpflichtet worden. 2096V1I Zwickau, den 21. Juni 1913. 4612 Königliche Kreishauptmannschaft. (v«hördlicheBekannt»wchungeuerscheinenauchimAukündigmigSt«ile.) Nichtamtlicher Teil. Deutsches Reich. Der Kaiser in Kiel Kiel, 25. Juni. Die „Hohenzoltern" mit Sr. Majestät dem Kaiser an Bord, ist, gefolgt vom „Sleipner", gestern mittag um 1 Uhr auS der Schleuse von Holte nau unter dem Salut der Kriegsschiffe in den Kieler Hafen eingelaufen. Beim Passieren der Kaiserjacht brachte die in Parade stehende Mannschaft drei Hurras für den Kaiser auS. Auch die Besatzung deS italienischen Panzerkreuzers „Amalfi", der im Großtopp die deutsche KriegSflagae wehen hatte, begrüßte den Kaiser mit drei Hurras. Hie „Hohenzoltern" machte an ihrer gewohnten Liegestelle in der Nähe der Seebadeanstalt fest. Im Laufe de» Nachmittags nahm der Kaiser die Meldung deS Oberpräsidenten v. Bülow entgegen und fuhr zu den Flagaenschiffen de» Geschwaders, um den Admiralen, darunter dem Großadmiral v. Tirpitz und dem Flotten chef v. Jngenohl, Besuche abzustatten. Auf dem Flottenflaggschiff meldeten sich bei dem Monarchen auch die bei der Kieler Woche anwesenden Militärattaches von England, Frankreich, Osterreich-Ungarn, Japan, Italien und den Bereinigten Staatett, sowie der Nach folger deS bisherigen amerikanischen Marineattachäs. Gesandter v. Treutler ist in Vertretung de» Auswärtigen Amtes hier eingetroffen. Zur Abendtafel waren befohlen Großadmiral v. Tirpitz, sowie die anderen im Jmmediat- dienst befindlichen Admirales ferner der Oberpräsident und der Kommandant von Kiel. Der Kaiser hatte bei der Abendtafel zu seiner Rechten die Kronprinzessin und den Prinzen Heinrich, zu seiner Linken die Prinzessin Heinrich und den Prinzen Adalbert; gegenüber dem Kaiser saß der Kronprinz. Der Wehrbeitrag. Im Laufe des gestrigen Vormittags ist im Reichstage ein von dem Berichterstatter Grafen Westarp ausge arbeiteter schriftlicher Bericht über die Kommissions- Verhandlungen betreffend den Wehrbeitrag ausgegcben worden. Als Anlage sind ihm neue Berechnungen des NeichSschatzamtes über den finanziellen Ertrag der be- fchlosfenc» Steuersätze beigefügt. Danach werden errechnet aus der Besteuerung dec Vermögen 880 Mill. M., auS der Besteuerung der Einkommen 80 Mill, und ans der Besteuerung der Aktiengesellschaften 40 Mill. M., zusammen also 1000 Mill. M. Reichstag. Sitzung voni 25. Juni 1913. Am Buudesratstisch. Staatssekretär vr. Delbrück. Präsident vr. Kaempf eröffnete die Sitzung um 1 Uhr 5 Mi nuten. Aus der Tagesordnung stand zunächst die dritte Beratung eines Reichs- und Stäat'sangehörigleitsgesetzes. Abg. Landsberg (soz.): Von Großzügigkeit ist in diese»» Gesetz leine Spur. Wir hatten uns eine Kräftigung des Rcichsgedankens versprochen und darauf zielten unsere Anträge, die indessen rund weg abgelehnt worden sind, bloß weil sie von unserer Seite stanunen. Einen Teil der Anträge haben »vir jetzt erneut eingebracht und von ihrer Erledig»,»g machen wir unsere endgültige Stellungnahme zue Vorlage abhängig. Staatssekretär vi. Delbrück: Bezüglich des von» Abg. Haussen bei der zweiten Lesung vorgebrachtcn Falles eines nordschleswigschcu Dünen habe ich festzustellen, daß der Betreffende nicht wegen eines Apfeldiebstahls bestraft worden ist, sonder,» weil er aus einer ver schlossenen üominode der Tochter seines Dienstherr» ein Porte monnaie mit 19 M. baar und sonstigem Inhalt gestohlen hat. Er ist wegen seines damaligen jugendlichen Alters mit einen» Verweis rechtskräftig verurteilt worden. Was den Widerstand gegen die Staatsgewalt betrifft, so handelt es sich um persönliche und wärt lichc Beleidigung eines Polizeisergeanten, nicht eines Nachtwächters. Die Tendenz des Gesetzes soll dahin gehen, den im Auslände lebenden Deutschen und ihren Nachkommen die Beibehaltung ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit zu erleichtern und den Verlust zu erschweren. Zeitweise ist diese Tendenz in das Gegenteil verkehrt worden. Die sozialdemokratischen Anträge würden ein unentwirrbares Rechts verhältnis für die in» Auslande lebenden Deutschen er geben und für uns das ganze Gesetz nnannehmbar machen. Ich muß Sie deshalb bitten, die Anträge abzulehnen. Abg. vr. Blunck (fortschr. Bpt.j: Wir sehen in den» Gesetz, wie es jetzt vorliegt, einen wesentlichen Fortschritt gegen die früheren Zustände und könnten es deshalb nicht verantworten, das Gesetz an den hier vorliegenden Anträgen scheitern zu lassen. Wir haben das Vertrauen, daß die Behörden das Gesetz loyal anwen den werden, so daß alle Beschwerden verschwinden, unter denen die Staatenlosen in» Deutschen Reiche bisher gelitten haben. Die ein- gebrachten Resolutionen werden hoffentlich von den Verbündeten Regierungen gutgeheißen werden, sodaß auch eine Zentralstelle ge schaffen wird für die ehemaligen Deutschen, damit sie ihre deutsche Zugehörigkeit leicht wieder erwerben können. Abg. Bernstein (soz.): Wir sehen in den» Gesetz keine Möglichkeit, die bisherige Praxis zu ändern, wir wollen die Fußangeln beseitigen. Unsere Anträge haben wir schweren Herzens erheblich abgemildert, nur um ein Gesetz zustandezubringen, das einigermaßen annehm bar ist. Abg. La«b»berg (soz.): Es bleibt dabei, daß lediglich die preußi sche Praxis auf das Reich übertragen wird. Abg. vr. Blunck (fortfchr. Vpt.): Das ist nicht der Fall. Damit schloß die Generaldebatte. Die 88 2—6 wnrden debattelos unter Ablehnung eines soziat- demokratischeu Abänderungsautrages unverändert angenommen. Bei 8 7 begründete Abg. Bernstein (soz.) eine»» Antrag, demzufolge der Antrag auf Einbürgerung nicht zurückgewiesen werden darf, wenn der Antrag steller keinen, Staate angehört, aus der Ehe zwischen einem Aus länder und einer ehemaligen Deutschen hervorgegangen und in Deutschland geboren und erzogen worden ist. Aba. tzanffeu (Däne): Wenn der Fall deS staatenlosen Dänen sich auch so verhält, wie der Staatssekretär hier ausgeführt hat, so will dieser Verweis, den der Betreffende »m jugendlichen Alter erhalten hat, nichts besagen gegen die Tatsache, daß er sich nachher die ganze Zeit hindurch gut geführt hat. Ferner bitte ich die Regie rung um Auskunft, wxshalb die Verhandlungen mit Dänemark über die StaatenloTenfrage noch immer zu keinem Ergebnis geführt haben. Staatssekretär vr. Delbrück: Ich bi» heute auf den Fall deS Dänen nur zu sprechen gekommen, da bei der zweiten Lesung der Regierung der Vorwurf der Illoyalität gen,acht worden war, »veil es sich lediglich um den Diebstahl von Obst gehandelt habe. Dem gegenüber habe ich feststellen wollen, daß es sich um die Entwendung von Geld, also uin den Tatbestand eines Diebstahls gehandelt hak. Der Borwurf der Illoyalität war also ungerechtfertigt. Ferner hat der Abg. Hanssen an mich die Frage gerichtet, »vie es kommt, daß die von uns eingeleiteten Verhandlungen mit Däne mark über die Regelung der Staatenlosenfrage noch immer zu keinem Ergebnis geführt haben. Ich habe darauf zu antworten: Die Verhandlungen »verden erst dann mit Erfolg zu Ende geführt,