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tznftr-t-, «Kh-k-d» bebrütenden Auflage de« Blatte» «in« sehr wuö same Verbreitung finden, »erden «tt 1V Pfg. dick SpaltenjMe oder v«M Raum berechnet. — Ta bellarische und canwlicirtr Inserate mit entsprechen« den, Ausschlag. — Ein«« sandt, nn redaktionell«« Lheile, di« Spalteiqeil« S0 Pfg. Amtsblatt e«mmg" htMlhh drei- ig, Donners« «ich« Wal: . lag Mch «Sonnabend. — ' Brei» vierteljährlich 1 M. » Pfg., »weiinonatlich 8» Psa„ «snmv.mtlich 48 Pfg. EinMe'Nummern 10 Pfg. - Alle Postan- palten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be ¬ stellungen an. für die Mialiche Ymishauptmamschaft MPpMsw-'ld-. sowie für di- MiLrchm Amtsgerichte und di- StadirLthe zu Dippoldiswalde und Irauenstem Verantwortlicher Redacteur: Carl Irhnc in Dippoldiswalde. Nr. 30. i i' i W» MtttW Mw Wilhelms I. Der 9. März erweckt die Erinnerung an die er schütternde Trauerbotschaft von dem Ableben des ver ehrten Kaisers Wilhelm I. im Jahre 1888 wiederum in allen deutschen Patrioten. Ein schwerer Schlag traf damals die deutsche Nation und noch heute trauert sie im Herzen um Kaiser Wilhelm den Einzigen, den unvergleichlichen Helden ohne Furcht und Tadel, den ruhmreichen Begründer des Reiches, den Führer der deutschen Nation und Vater des Volks. Aber nicht nur die Gefühle der Trauer und des Schmerzes soll der Todestag Kaiser Wilhelms in uns wachrufen, sondern er soll vor allen Dingen auch ein Tag der Mahnung für alle Patrioten sein, dem herrlichen Vor bilde, welches Kaiser Wilhelm I. in Bezug auf Helden- muth, Gottvertrauen, ritterlichen Sinn, Charakterstärke, Edelmuth, echt deutsche Art und Treue für alle Zeiten gegeben, nachzuleben. Wenn wir auch wissen, daß das erhabene Beispiel Kaiser Wilhelms I. bereits in allen vaterländischen Kreisen den Sinn für patriotische Tugend weckt und stärkt und auch des verewigten Kaisers erlauchter Enkel, unser geliebter Kaiser Wil helm II., keinen größeren Herzenswunsch hat, als ganz im Sinne seines unvergeßlichen Großvaters das Szepter zu führen, also der gesammten deutschen Na tion bereits das herrlichste Beispiel der Verehrung des verewigten Herrschers und der eifrigen Befolgung seiner Tugenden gegeben wird, so ist eine Erinnerung an dieses große Vorbild deutscher Kraft und Würde, Treue und Standhaftigkeit am ersten Todesgedenktage Kaiser Wilhelms I. doch auch ein Akt pflichtschuldiger Pietät und vaterländischer Gesinnung. Wie so man ches trübe Jahrhundert mußten doch unsere Vorfahren durchleben und all' ihr Sehnen, Hoffen und Kämpfen für die Herstellung deutscher Einheit und Macht blieb dennoch unerfüllt! Der rechte Held zur Ausführung des nationalen Einigungswerkes erschien nicht; auf frohe Hoffnungen, auf eifrige Anstrengungen folgten nur immer neue Enttäuschungen und Deutschland blieb ein zerrissenes, schwaches und verachtetes Staats wesen. Erst Kaiser Wilhelms I. glorreiche Regierung führte das Einigungswerk durch. Wir wiffen heute Alle, daß dieses Werk nicht ohne die Fülle herrlicher Tugenden, welche diesen Herrscher zierten, vollbracht werden konnte, wir wiffen auch, daß das Einigungs werk nicht ohne Opfer auszusühren war, aber gleich zeitig erfüllt auch das Herz aller edlen Patrioten die Ileberzeugung, daß die Opfer nicht umsonst gebracht wurden, und daß Niemand eifriger bemüht war, als der Kaiser Wilhelm I., der siegreiche, gewaltige Herr scher, um die Wunden zu heilen, Versöhnung zu stiften und den Frieden zu erhalten und zu fördern. Welche Mahnung liegt in diesen Herzens- und Charakter eigenschaften des großen Kaisers doch für die Epoche, die wir gegenwärtig zu durchleben haben! Krieg hat ja Deutschland gegenwärtig Gott sei . Dank nicht zu führen und wünscht auch keinen zu unternehmen, aber zum Schutze des äußeren Friedens muß das Deutsche Reich dauernde Opfer bringen und zur Wahrung des inneren Friedens brauchen wir versöhnliche Gesinnung. Möge doch das Beispiel des verewigten Kaisers Wil helm noch weitere schöne Früchte für das Wohl Deutschlands und zumal auch bezüglich der Gestaltung der inneren Verhältnisse des Reiches zeitigen helfen. Ganz besonders gilt diese Mahnung aber für das heranreifende Geschlecht, welches dereinst berufen ist, das Deutsche Reich zu vertreten und dessen Ausbau noch weiter zu fördern. Sicher ist auch, daß zu allen Zeiten, mögen nun das Deutsche Reich äußere Ge fahren bedrohen oder innere Fehden entzweien, das wunderbare Leben Kaiser Wilhelms I., der sowohl Deutschlands tiefste Erniedrigung als auch Deutsch lands Einheitsringen mit heldenmüthigem Geiste durch kämpfte, doch stet- Mahnung und Vorbild sein wird für alle Prüfungen und Kämpfe her Nation. So Sonnabend, den 9. März 1889. mußte der edle Kaiser wohl dem hohen Greisenalter seinen Tribut bringen und am 9. März 1888 dahin scheiden, abcr im Gedächtniß der deutschen Nation lebt er fort als ein ewig leuchtendes Beispiel erhabener Herrschermacht und deutscher Mannestugenden. «Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Zur Vervollständigung der in unserer l. Nr. gebrachten Notiz über die Obstnutzungs - Erträgnisse der einzelnen Straßen- und Wasserbau inspektionen theilt uns die hiesige kgl. Bauverwalterei freundlichst mit, daß in dem mit dem amtshauptmann- schastlichen sich deckenden Bauverwaltereibezirk Dippol diswalde, welcher aus Theilen der Straßen- und Wafler- bauinspektionsbezirke Dresden H, Pirna II und Frei berg sich zusammensetzt, im Jahre 1888 zusammen 1136 M. 60 Pf. Obst- und 168 M. 13 Pf. Holz nutzungserträge von den Straßenbäumen erzielt wor den sind. Von der ersteren Summe entfallen auf den Dresdner Jnspektionsbeürk (Amtsstraßenmeisterbezirk Dippoldiswalde) 895 M., auf den Pirnaer (Amts- straßenmeisterbezirk Geising) 234 M. und auf den Freiberger (Amtsstraßenmeisterbezirk Frauenstein) nur 7 M. 60 Pf. — Unter Hinweis auf die in heutiger Nummer d. Bl. befindliche Bekanntmachung, die Fortführung der Unternehmerverzeichniise bei der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft betr., halten wir für zweckmäßig, im Interesse aller dabei betheilig- ten Leser auch an dieser Stelle nochmals auf jene An gelegenheit zurückzukommen. Nach § 25 des betr. Statuts hat der Vertrauensmann die Nachweisungen der Unternehmer erforderlichen Falles richtig zu stellen, während nach 8 26 die Genossenschaftsmitglieder ver pflichtet sind, Aenderungen ihrer Betriebe binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem betr. Vertrauensmanns anzuzeigen. Besonders ist aber auch nach 8 27 jeder Wechsel in der Person Desjenigen, für dessen Rech nung der Betrieb erfolgt, von dem neuen Unternehmer in der gleichen Zeit dem Vertrauensmanns zu melden. Die Unterlassung dieser Anmeldung zieht eine Ord nungsstrafe bis zur Höhe von 10 M. nach sich. Ferner hat nach § 28 des Statuts der zeitherige Unternehmer für die Zeit, vom Ablauf desjenigen Rechnungsjahres, für welches der Betrag zuletzt entrichtet worden ist, bis zur Einstellung des Betriebes den auf diese Zeit fallenden antheiligen Betrag seines letzten Jahresbei trages in doppelter Höhe als Kaution zu hinterlegen, wird dieser Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, soll der selbe nach § 83 des Gesetzes sofort beigetrieben werden. Von dieser Kaution wird zunächst der zu erhebende Beitrag bestritten, der überschiebende aber zurückgezahlt, ein sich herausstellender Fehlbetrag aber nachträglich noch eingezogen. So klar und einfach nun eigentlich diese Bestimmungen sind, gilt es doch, sich mit den selben mehr, als wohl bisher geschehen, vertraut zu machen, um sich nicht der auch für die Herren Ver trauensmänner fatalen Lage auszusetzen, in die gesetz liche Strafe genommen werden zu müssen. — Ver suchen wir zugleich. Vorstehendes noch kurz durch einige Beispiele zu erläutern: Da nach 8 25 des Statuts jede Betriebsänderung anzuzeigen ist, die jedesmalige Höhe des Antheiles jedes Betriebes aber in der Regel lediglich nach der Höhe der auf demselben ruhenden Steuereinheiten bemessen wird, so kann man einfach sagen: Jeder Besitz- oder Pachtwechsel, in Folge dessen sich die Anzahl der auf einem landwirthschaftlichen Be triebe ruhenden Steuereinheiten verändert, ist dem Vertrauensmanns binnen 2 Wochen anzuzeigen, sofern diese Einheiten nicht speziell einzig nur von Baulich keiten herrühren, deren Einheiten bekanntlich bei der Umlegung der Beitragshöhe nicht mit in Anschlag ge bracht werden. Anzeige hat aber auch zu erfolgen in allen den Fällen, welche, wie die Neben- und Gärtnerei betriebe, größere Obstpflanzungen und dergleichen, nicht 55. Jahrgang. nach Einheiten, sondern nach der Höhe deS Lohn- werthes einschließlich der Naturalbezüge, resp. deS Durchschnittsertrages anzumelden sind. Ferner hat jeder Betriebsunternehmer bei Aufgabe des Betriebes eine Kaution zu stellen, hierzu sei Folgendes bemerkt: Kaution ist überhaupt nur dann zu stellen, wenn ein zeitheriges Mitglied ganz auStritt, demnach in Zukunst keinerlei Betrag mehr zu leisten verpflichtet ist. Diese Kaution beträgt im Jahre 1889 für jeden Monat der Dauer der Mitgliedschaft, nach der in Verfolg deS 8 28 des Statuts, Absatz 3 erfolgten Feststellung deS Jahresbeitrags '/io Pfennig pro Steuereinheit. Jeder Monat, dessen Hälfte bereits überschritten ist, wirb dabei für voll gerechnet. Wenn also z. B. die Ein stellung eines mit 829 Steuereinheiten belegten Be triebes am 12. September 1889 erfolgt, so ergiebt sich folgende Rechnung: Der Monat September, als erst unter der Hälfte verflossen, bleibt hier außer Ansatz, demnach kommen nur 8 Monate in Frage. Die Steuereinheit pro Monat zu '/'« gerechnet, giebt das ist 83 Pf., x Zahl der Monate — 8, giebt 6 M. 64 Pf. als zu erlegende Kaution. Da, wie oben gesagt, die Unterlassung der Anmeldung der artiger Abänderungen Ordnungsstrafe nach sich zieht, so liegt es in Jedes eigenstem Interesse, dieselben »licht zu versäumen. Wir hielten um so mehr für geboten, auch an dieser Stelle die Angelegenheit nochmals zu beleuchten, als erstens die ganze Einrichtung nach neu ist, zweitens Unkenntniß der betr. Gesetze nirgend- vor Strafe schützt und endlich die Herren Vertrauens männer bei Versäumniß zu der besonders unange nehmen Aufgabe verpflichtet find, davon behufs Be strafung Anzeige zu machen. Alle Meldungen sind dem Vertrauensmanne behufs möglichster Vermeidung von Jrrthümern stets schriftlich mitzutheilen und ist- jedem Betheiligten schließlich nur noch zu rathen, sich umgehend ein Statut der Genossenschaft anzuschaffen, welches man bei jedem Vertrauensmanne für 1v Pf. erhalten kann. — Die gebirgige Gestaltung unseres Landes kennzeichnet sich dadurch, daß nur 0,» Prozent der Ge- sammtfläche Sachsens tiefer als 100 in über der Ost see liegen und 58,s Proz. derselben sich um mehr als 250 m über dieselbe erheben, wovon I8,r Proz. bis zu 550 m, 9,, Proz. von 550 dis 700 in und noch 0,« Proz. über 700 w. Der Boden wird in allen Höhenstufen in nahezu gleichem Verhältniß in land- wirthschaftlicher Bearbeitung erhalten, indem von dem landwirthschaftlich benützten Gelände noch 8,» Proz. auf die Höhenlage von 550 bis 700 in und 0,» Proz. auf die Lagen über 700 m entfallen. — „Butter" wird in Sachsen von allen Schichten der einheimischen Bevölkerung als eine unentbehrliche Zugabe zum Brode betrachtet. Der Verbrauch davon ist daher ein großer und dürfte mit 15 kß pro Kopf und Jahr kaum zu hoch angenommen sein, was einem Gesammtverbrauch bei 3 Millionen Einwohnern von 45 Millionen pro Jahr gleichkommt. Nach den von dem Generalsekretär des sächsischen Landeskultur raches, Herrn v. Langsdorfs, angestellten Berechnungen verbleiben den Landwirthen Sachsens zur Herstellung von Butter jährlich nur circa 352,» Millionen Liter Milch, von welcher bei dem Vorherrschen der Niede rungsrassen durchschnittlich nicht unter 26 Liter für 1 kß Butter erforderlich sind, so daß im Lande selbst an Butter nur bereitet werden 13,Millionen kz und an Tafelbutter noch von auswärts bereits seit 1879 mehr als 30 Millionen kA bezogen werden müssen, wozu noch eine nicht unbedeutende Menge Koch butter, bez. Schmalz kommt. * Für rechtzeitiges Erscheinen am Brandplatz und erfolgreiche Löschthätigkeit gelegentlich deS am 28. Januar d. I. bei dem Gutsbesitzer Heinrich in Rei chenau entstandenen Brandes hat die kgl. Brandver sicherungskammer der freiwilligen Feuerwehr zu Frnuenstein, sowie der Gemeindespritze von Klein- s!