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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für di« nächster- Atmend« Rümmer bisLormittags '/-H Uhr. D« AbonnementSpreiS beträgt Vierteljahr- Uch 1 M». 50 Pf. Einzelne Rrn. b Pf. M-rate pro Zeile 10 Pf., für auswärts 1b Pf. »adellarischer Satz wird doppelt berechnet. Filialen: in Altstadtwald»nburg bei Hearn Otto Förster; inLallenberg bei Hrn.Tt rümpf- Wirker Fr. Herm. Richter; in Kauft» g« Sei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchursdoaf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herr« WA- helm Dahler; in RochSburg bei Herr» Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Herm. WM«i- Hain; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten UN- Wat-enbulzer Auiciqcr »r«,spr.ch.r-Nr'^ Amtsb!att für den ^tadtrclt zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Pertig, L««ze«a«, Lichte«stei»»-Call«berg und in den Ortschaften der nachstehenden Ctandesamtsbrzirke: Altstadt-Waldenburg, BrLunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufuugen, Langenchursdorf, Langenleuba-Niederhain, Lang«- leuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, OelSnitz i. C., Reichenbach, Remse, RochSburg, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 151. Sonnabend, den 2 Jali 1904. Witterungsbericht, ausgenommen am 1. Juli, Nachm. 3 Uhr. Barometerstand 761 WM reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerftand -s- 22,r" 6. (Morgens 8 Uhr -ft 17,5* 6. Tiefste Nachttemperatur -ft 8° 6.) Feuchtigkeit-.' -ehalt der Luft nach Lambrecht- Polymeter 34"/,. La«V««kt -s- 7,»' 6. Windrichtung: West. Niederschlagsmenge in den letzten 84 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,o ww. Daber WitteruugSanssichteu für den 2. Juli Halbheiter bis bewölkt. Bekanntmachung, die Festordnun Sonnabend, den 2. Juli. Nachmittags von */,3 Uhr an: Empfang der Gäste auf dem Bahnhofe und Begleitung derfelben mit Musik nach der Stadl. Nachmittags 5 Uhr: Zur Eröffnung des Festes: Kirchenkonzert, dargeboten vom Fürstlich Schönburgischen Lehrerseminar hier. Der Zutritt, nur Erwachsene« gestattet, und das Programm sind frei. - Abends 8 Uhr: Begrüßungskommerse im Rathaussaale und im Schönburger Hofe. Sonntag, den 3 Juli. Früh 6 Uhr: Weckruf in der Stadt, in Altwaldenburg und in Altstadtwaldenburg. Böller schüßen der Schützengesellschaft vom Roten Berge aus. vormittags r/,7 Uhr: Kurze Gedächtnisfeier auf dem Friedhöfe zu Altstadt'Waldenburg, be. stehend in Ansprache des Herrn Pastor Werner, in Vorträgen des Männer gesangvereins Liederkranz und in Schmückung von Gräbern. Vormittag */,8 Uhr: Kurze Gedächtnisfeier auf dem städtischen Friedhöfe, bestehend in Ansprache des Herrn Pastor Walter, in Vorträgen der Gesangvereine und in Schmückung von Gräbern. Vormittags 9 Uhr: Zwangloser Festzug vom Markte nach der Kirche zum Festgotlesdirnst. Festprediger: Herr Oberpfarrer Harlcß. Vormittags 11 Uhr: Festmusik auf dem Marktplatze. Mittags ^/,1 Uhr: Zwanglose Festtafel mit Festmusik im RathauSfaale und im Schön burger Hofe. Gedeck zu 1 Mk. 50 Pfg. oder 1 Mk. 25 Psg.; kein Weinzwang. Nachmittag- von i/,3 Uhr an: Festzug vom Schießanger am Bahnhofe vorbei durch Alt- stadt-Waldenburg, Schloßstraße, Markt, König-Johann-Straße, Vlauchauer- und Weinkellergaffe, Markt, Obergafle, Otto-Viktor- und Otto-Frirdrich-Straße nach dem Kirchplatze. Waldenburg, am 30. Juni 1904. g für das Heimatsfest betreffend. Nachmittags */,5 Uhr: Promenadcnkonzert im Schönburger Hofe; -er Zutritt ist U«r -e« Besitzer« von Festzetchea gestattet. Abends 8 Uhr: Kommersmusik aus dem Markle unter festlicher Beleuchtung des Rathauses. Abends 9 Uhr: Ball im Rathause und Schönburger Hofe. Montag, den 4. Juli. Vormittags 9 Uhr: Turnerische Aufführungen der Seminaristen und der Schulkinder. Vormittags 10 Uhr: Rundgang durch die Stadt und Besichtigung der Sehenswürdigkeiten. Vormittags 11 Uhr: Frühschoppcnkonzert auf dem Markte. Nachmittags 3 Uhr: Ausflug mit Musik nach Grünfeld und in die Glänzelmühle. Weiter wird erwähnt, daß die Räume des Fürstliche« Lehrerseminars hier den Gästen am Sonntag offenstehen werden und daß im Zeichensaale der Anstalt eine Nass stellung Von Zeichnungen der Seminaristen veranstaltet ist, welche von Sonnabend Mittag bis Sonntag Abend besichtigt werden kann. Ferner wird der Eintritt in daS Fürstliche Museum während der Festtage, wie auch sonst stets, unentgeltlich sein. — Endlich wird das Altertumsmnseum hier Sonnabend 2—4 Uhr Nachmittags, Sonntag 11 — 2 Uhr Mittag- und von 4—6 Uhr Nachmittags und Montag von 9 — 12 Uhr Vor mittags und von 2 — 4 Uhr Nachmittag- geöffnet sein, und zwar für die Besitzer von Festzrichen kostenlos. Ter Verkauf der Festzeichen, Festschriften und Festpostkarten findet an den durch Anschlag kenntlichen Stellen und bei den festlichen Veranstaltungen in den betreffenden Lokalen statt, der Verkauf der Festzeichen und Familienkarten überdies auf dem Rathause. — Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, -atz jeder Weisung der MU» glieder de- OrduuugsansschuffeS, welche übrige«- grü«-wtitze Abzeichen trage«, i aameutlich am Sonntag Nachmittag unweigerlich Folge zu leisten ist. Der Stadtrat. Kretschmer, Bürgermeister. "Waldenburg, 1. Juli 1904. Von der Sozialdemokratie wird bekanntlich stets über den angeblichen Stillstand der deutschen Sozialpolitik geklagt, und doch entspricht dieses Gerede in keiner Weise den Tatsachen. Man braucht sich gar nicht einmal an diejenigen Gesetze beziehungsweise Verordnungen zu halten, welche ganz direkt gewerbliche oder Arbciter-Verhältniffe einer öffentlich-rechtlichen Regelung unterwerfen, fondern man findet sozialpolitische Gedanken in reicher Fülle auch in der neuern privatrechtlichen Gesetzgebung. Sehen wir von dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab, so ist das bei weitem umfangreichste und auch inhaltlich bedeutendste Ergebnis der gesetzgeberischen Tätigkeit des Reichs ausprivat rechtlichem Gebiete aus der jüngsten Zeit das Handels-Gesetz- buch. Während das alte, noch unter dem deutschen Bunde vereinbarte Handelsgesetzbuch vom Standpunkte der juristischen Beurteilung ein treffliches Gesetz war, blieb es dagegen hinter den sozialpolitischen Anforderungen unserer Zeit, namentlich in Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Hand- lungSgehülfen und Lehrlinge, wesentlich zurück. Hier hat nun das neue Gesetzbuch gründlichen Wandel geschaffen. Gehülfen sowohl wie Lehrlinge genießen nach den Be stimmungen desselben einen kräftigen Schutz und weitreichende Fürsorge und auch sonst wird durch zahlreiche Vorschriften dem sozialpolitischen Gedanken Rechnung getragen. Reichen Stoff zu sozialpolitischer Würdigung liefert ferner das Gesetz über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung vom 24. März 1897. Das Bestreben dieses Gesetze- geht dahin, das Interesse der Gesamtheit an der Erhaltung wirt schaftlicher Existenzen nach Möglichkeit zu berücksichtigen und unnötige Härten zu mildern, welche dem ExckutionSrechte noch auS früherer Zeit anhaften. An die bisher erwähnten Gesetze reihen sich weiterhin die Gesetze zur Abänderung der Zivilprozeß- und KonkurS-Ord- nung und das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit. Auch der Inhalt dieser Gesetze erscheint von sozialer Ge sinnung durchtränkt. Beispielsweise ist eine der empfind- lichsten Härten des früheren Vollstreckungsrechts dadurch be seitigt worden, daß künftighin das Gericht die Ermächtigung besitzt, bei Räumung einer Wohnung dem Schuldner ans Antrag eine angemessene Frist zu bewilligen. Ferner ist der Kreis der unpfändbaren Sachen bedeutend erweitert worden. Besonders hervorgehoben zu werden verdient die Vorschrift, daß Gegenstände nicht gepfändet werden dürfen, von denen ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihren Verkauf nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Werte außer allem Verhältnisse steht. Was endlich die neue Konkurs-Ordnung anbetrifft, so wird durch dieselbe die Berück- sichtigung des rückständigen Dienstlohnes an erster Stelle unter den Konkurs-Forderungen nicht mehr auf diejenigen Personen beschränkt, welche sich dem Gemeinschuldner zu dauerndem Dienste verdungen hatten, sondern auch solche Dienstverpflichtete, die sich nur zu vorübergehendem Dienste verpflichteten, haben Anspruch auf sie. Der bekannte juristifche Schriftsteller Ludwig Fuld hat vor einiger Zeit unter dem Gesichtspunkte der Sozialpolitik einen Vergleich zwischen dem deutschen Rechte einerseits und dem englischen oder französischen Rechte anderseits gezogen und ist dabei zu folgendem Urteile gelangt: „Auch der ein gefleischte Bewunderer des englischen oder französischen Recht- wird nicht bestreiten können, daß beide in der Rücksichtnahme auf die Interessen und Verhältnisse der Armen und Unbe mittelten, der wirtschaftlich Schwachen, sich mit dem deutschen Recht nicht annähernd messen können." Liese Worte eines praktischen, jeglicher Parteipolitik fernstehenden Juristen seien den Bekrittlern deutscher Sozialpolitik zu angelegentlicher Beachtung empfohlen. Der russtsch-japanische Krieg. Die Japaner stehen mit ihrer Avantgarde etwa drei Tage märsche von dem russischen Hauptquartier Liaujang. Und hinter diesen Vortruppen marschieren auf den verschiedenen Püffen, die über den mandschurischen Gebirgs-Rücken führen, gegen 120,000 Mann. Tie Frage ist nun: Werden die Ruffen um Liaujang eine Schlacht wagen? Es glaubt Nie mand daran, wenngleich eS ja am Ende keine Unmöglich, leiten gibt. Gegen die Wahrscheinlichkeit der Schlacht spricht vor Allem der Umstand, daß Liaujang keine besondere stra tegische Bedeutung hat. Nachdem die Russen den Japanern den Uebergang über den mandschurischen Gebirgsrücken nicht haben wehren können, ist auch Liaujang unhaltbar, und sein Schicksal entschieden. Die letzten Gefechte, bei welchem es zuweilen recht hitzig zuging, scheinen für die Ruffen nur den Zweck gehabt haben, aus Liaujang das herauszubringen, was nicht in die Hände der Japaner fallen sollte, also Zeit zu gewinnen. Mit Liaujang sind auch die letzten Städte, welche russisch» Truppen an der mandschurischen Westküste behaup teten, in die Hände der Japaner gefallen, Kaitschou und Niutschwang folgt in den nächsten Tagen, die Besatzungen haben sich in Eilmärschen zur Kuropatkinschen Hauptarmee zurückgezogen. Es fragt sich jetzt nur noch, wie weit wollen die Japaner vorgehen? Je weiter sie ins Innere der Mandschurei ein dringen, um so schwerer wird ihnen die Verbindung mit dem Meere und mit ihrer Flotte, die ihnen Proviant und Munition heranbringt. Ter russische Generalissimus Kuro- patkin erklärte früher, daß er eventuell dis Mukden, und so gar noch weiter, bis Charbin, hoch oben in der Mandschurei, zurückgehen werde. Daß die Japaner bis dahin folgen werden, ist nicht anzunehmen, sie können sich also bei Liau jang eine feste Position gegen die Russen, die doch einmal zum Angriff zurückkehren werden, schaffen und inzwischen den Ruffen in Port Arthur den Garaus machen. Ter Land-Angriff gegen Port Arthur hat inzwischen be gonnen, es ist von der vorgeschobenen Befestigungslinie, die erst nach Kriegsbeginn geschaffen worden, auch der am wenigsten verteidigungsfähige Raum bereits geräumt und von den Japanern nach kurzem Gefecht genommen. So ist es zu verstehen, wenn es aus Tokio hieß, daß verschiedene russische Forts von den Japanern erobert wurden. Die Forts liegen 10 Kilometer weiter zurück, als diese Schanz werke, die nur interimistische Stützpunkte bilden sollten. Be stätigungen der großen russischen Verluste in der vorwöchigen Seeschlacht liegen noch immer nicht vor. Es heißt nur, daß einige russische Kriegsschiffe beschädigt wurden, aber kein- wirklich gesunken ist. DaS russische Wladiwostokgeschwader hat den ostkoreanischen Hafen Gensan beschaffen. Zweck hat dies Bombardement noch weniger, wie die früheren japa nischen Bombardements von Port Arthur. In russischen Privatberichten wird aufs Neue betont, daß zwischen den russischen Untergeneralen heftige Streitereien stattgefunden haben, eine Erscheinung, die schon in früheren Kriegen sehr zum Nachteil der russischen Waffen sich erwiesen