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M Zweites Blatt. Mtt ßr MckH Marandt, Mofsm, Siebenteßn und die Amgegendm. yktr »uscs * icdcr ladc«. iman^ sdori ober Amtsblatt z^oW Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Ltadtrath zu Wilsdruff > 121 Sonnabend, de« 14. Oktober 18M Jahrg. S7 Da »«^Spruch ist durch Gottes Fügung zum Bibel- E ^^Vruch ist durch Gottes Fugung zum Bibel- ü,Arn; das berechtigt uns, ihn auch auf andere ^Verhältnisse anzuwenden, als die des Klein- sH'5>?el. Auf deine Schafe habe acht und r 'M Herde an — welche köstliche Amts- ir tobn 8I Erpedition des Amts- und ^enblattes für Wilsdruff" etc. von den Kaiserlichen Postämtern, Agen- b vnd Landbriefträgern zu 1,55 Mk. und ^unterzeichneten Expedition zu 1,3V Mk. noch entgegengenommen. lllc»' :n- .M cs« A für einen Geistlichen, einen Lehrer, eine ^ sollen mcht Miethlinge sein, sondern gute Dinge, sagte ein nun entschlafener großer ^ seinem jungen Hilssprediger, kommen vor das Amt und nochmals das Amt, und habe acht und nimm dich deiner Herde an! Ueber- laß die Erziehung nicht Fremden; gieb die Kinder nicht in allzufrüher Kindheit aus dem Hause. Habe ein. Herz auch für die Dienenden im Hause, für ihr Wohl und Wehe, und wisse, daß du auch ihnen dienen sollst. Kein größeres Lob, als das Lob der Treue! Gott verzeihe uns unsere Untreue; Gott helfe uns, treuer zu werden. Auch an den übrigen Fundsachen erwirbt der Finder, wenn sich kein Empfangsberechtigter meldet, ein Jahr nach der Anzeige des Fundes bei der Polizeibehörde das Eigen thumsrecht. Verzichtet ein Finder auf das Recht zum Er- werb des Eigenthums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über. Wird nun eine Sache, die so lange verborgen gewesen ist, daß der Eigen thümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt, so wird das Eigenthum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigenthümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war. wie er -S auch noch nie erlebt hatte. Das ganze Haus schien verwandelt. Bob erwartete daher auch seinen Freund Charlie verändert zu finden. Das war auch so; er war verstimmt, daß Mrs. Kennet ihn so hinter ihren neuen Miether zurücksetzte, daß sie ihm heute durch die Kleine Abendbrod schickte, während ste sich sonst dies- Besorgung nicht nehmen ließ. „Ich weiß nicht, wer der Kerl ist, ich weiß nur, daß er eben in London angekommen ist und Haufen von Gepäck hat; er kann ja der größte Schurke, ein Fälscher oder sonst was sein/ Als Charlie sich über die erlittene Zurücksetzung etwas beruhigt hatte, begann Bob ihm sein neues Leid zu klagen. »Höre endlich aus mit Deinem Freunde, die Sache lang weilt mich — ich habe noch zu arbeiten; nimm einstweilen die Abendzeitung und lies sie/ Nach einer Weile rief Bob: „Charlie, komm her und lies selbst, was hier steht." „Wird auch keine große Neuigkeit sein." „Lies doch nur — lie« schnell. — „Eine merkwürdige Nachricht wird uns aus Gulby telegraphirt. In den Tod<en- listen, die nach dem Eisenbahnunglück ausgefertigt wurden, steht auch ein Amerikaner George W. Bent, ein Betrüger, wie sich jetzt herausstellt. Verschiedene Tbatsachcn sprechen dafür, daß er von einem, oder sogar von zwei Helfershelfern im Zuge be gleitet war. Ei« Reisender, der gleich nach dem Zusammenstoß durch sein sonderbares Wesen auffiel, ist dringend der Mit wissenschaft verdächtig; er gab an, Walter Buckle zu heißen und in Widdoa 32 Edingburgh Terrace zu wohnen. Die Polizei vermuthet, auf der richtigen Spur zu sein, und hofft sowohl seiner, wie auch des Gepäckes mit den gestohlenen Papieren habhaft zu werden." „Das ist eine verteufelt verwickelte Geschichte," bemerkte Charlie. „Ob sie verwickelt ist oder nicht, ist mir ganz einerlei; aber Walter Buckle aus Widdon — dies regt mich auf." „Dein Hauptinteresse ist also nur Widdon — ja jeder hängt schließlich an seiner Heimath." „Du verstehst mich nicht — höre doch. Dieser Dieb hat die Adresse meines Freundes angegeben; und sein Name gleicht auch ein wenig dem seinigcn!" Charlie wurde ernst: „Du denkst doch nicht etwa, daß er es war?" Bob starrte ins Leere: „Ich denke garnichts." „Du hast mir aber immer erzählt, Dein Freund wäre ein guter, frommer Mann." Bob nickte niedergeschlagen. „Siehst Du, das sind immer die schlimmsten, fallen diese guten Menschen einmal dem Teufel in die Hände, dann sind sie schlimmer, als alle Anderen" — meinte Charlie — „denke an Jacob." Bob sprang mit einem Fluche auf. „Du magst sage», ertönte die Stimme der MrS. Kennet in so süßen Lauten, wie Bob sie noch nie gehört: „Liebe Maud, bitte, komm herunter" — und Maud folgte dem mütterlichen Ruf so schnell, -H Aus dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Bestimmungen über Fundsachen ändern sich auch theilweise vom 1. Januar 1900 an, dem Tage des Inkrafttretens des neuen bürgerlichen Gesetzbuches. An dem bisherigen Rechtssatz, daß eine bewegliche Sache nur dann herrenlos wird, wenn der Eigenthümer in der Absicht, auf das Eigenthuni zu verzichten, den Besitz der Sache aufgiebt, wieder festhalten. Wirft man beispiels weise eine bewegliche Sache, vielleicht ein Paar Sporen, die man von den Stiefeln abmacht, weil sie Einen hindern oder zerbrochen sind, weg, so ist anzunehmen, daß man auf das Eigenthum daran verzichtet und Der, der die so mit herrenlos gewordenen Sporen in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigenthum daran. Das Aneignungsrecht eines Anderen darf nicht verletzt werden. Gesetzt, um das Bei spiel weiter zu verfolgen, hinter dem Herrn, der die Sporen weggeworfen hat, geht der Diener desselben her, welcher ein für alle Mal das Recht hat, die weggeworfenen Sporen sich anzueignen, so gehören sie Diesem. Auch darf eine Aneignung von Sichen, z. B. Dynamitpatronen rc., nicht gesetzlich verboten sein. Verlorene Sachen sind also keines wegs herrenlos; der Eigentümer muß nach Möglichkeit ermittelt, sie dürfen nicht stillschweigend behalten werden. Wer sie behält, macht sich des Funddiebstahls schuldig. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder Eigenthümer, oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund oder die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangs berechtigten erheblich fein können, unverzüglich der Polizei behörde anzuzeigen. Das braucht nicht die Polizeibehörde (auf dem Lande der Gemeindevorstand oder Gutsvorsteher) desjenigen Ortes zu sein, wo die Sache gefunden wurde. Nach der ministeriellen Ausführungsverordnung zum Gesetz hat vielmehr jede Polizeibehörde die einen Fund betreffende Anzeige und Erklärung des Finders entgegenzunehmen und sich auf Verlangen der Annahme der gefundenen Sache oder des durch ihre Versteigerung erzielten Erlöses zu unterziehen. Auch kann jede Polizeibehörde auf die An zeige des Fundes hin die Ablieferung der gefundenen Sache oder des Erlöses anordnen. Ist der Verderb einer abge lieferten Sache zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit unverhältnißmäßigen Kosten verbunden, so hat die Polizei behörde die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Die Versteigerung kann fernerhin durch einen Beamten der Polizeibehörde erfolgen. Aber auch der Finder kann unter gleichen Voraussetzungen die Sache öffentlich versteigern lassen, er hat jedoch vor der Versteigerung der Polizeibe hörde Anzeige zu machen. Der Finder ist auch berechtigt und auf Anordnung der Polizeibehörde verpflichtet, die Wache oder den Versteigerungserlös an die Polizeibehörde abzuliefern. Finderlohn ist auf Verlangen zu gewähren und zwar beträgt er bis zu 300 Mark 5 vom Hundert vom Werthe der Sache, von dem Mehrwerth 1 vom Hun dert; bei Thieren 1 von Hundert (das Hundewegfangen wird sich in Zukunft also nicht mehr lohnen). Ist eine gefundene Sache nicht mehr als 3 Mark werth, so bedarf es der Anzeige nicht, es erwirbt aber der Finder erst nach Jahresfrist das Eigenthum. Verheimlicht er auf Nachfrage den Fund, erwirbt er das Eigenthum überhaupt nicht. KAU Nicht treu genug können wir es nehmen k ha' deren Hirtenstäb Gottes Freundlichkeit uns und längst nicht treu genug nehmen wir wenn der Erzhirte den Beschluß fassen ich will an die Hirten und will meine Händen fordern, und will es mit ihnen ?En, daß sie nicht mehr sollen Hirten sein; Weiner Herde selbst annehmen und sie suchen! Schafe habe acht und nimm dich "" — eine gute Mahnung auch für Völker- UAM und Gewaltige. Das Amt des Regi- k^^uit des Amüsements, sondern ein tiefernstes Wörtliches Amt. Es ist etwas Schönes, Sarge eines Ruhenden ein treuer Mund kh' was über der Bahre der Königin Elisabeth ^ gesprochen werden durfte: Laßt sie mit M gethan, was sie konnte! Wer vom höchsten w.rier ganzen Nation berufen worden ist, «in Scepter ist, der muß noch in be- . sich den König der Könige zum Vorbilde majestätischen Grundsätze: Ich aber HI'wie ein Diener. nicht auch zum wenigsten wird auch dem Hausmutter zugerufen: aufdeineSchafe Nachbestellungen auf das «. DchMM f. MiMlff Der mysteriöse Reisegefährte Ein Geheimniß und seine Entdeckung von Rivington Pyke. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, r Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, ^lde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- ^eberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. /.wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. ''ttate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionsprets 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff- — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. > Sonntage nach Trinitatis. Spr. Sal. 27, 23: Auf deine Schafe habe i Izv kiht und nimm dich^deiner Herde an. (M richtet sich ursprünglich und buchstäblich (A Landwirthe. Viehzucht und Ackerbau, meint r.ffind die festen Grundlagen soliden Wohl er andere Besitz zerflattert leicht. Mit einiger (A gilt das Wort in diesem Sinne ja auch