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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich l Mark. Großenhainer Uuterh altungs und AnWMM. AmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Insertionsbeträge von auswärts find in Post marken beizusügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 19. Juni 18SL Auf ergangene Generalverordnung des Königlichen Cultusministeriums zu Dresden vom 8. vorigen Monats werden die Schulvorstände hiesigen Bezirks angewiesen, wenn aus ihrem Schulbezirke schulpflichtige Kinder in einen andern Schulbezirk sich vermiethen, dem Schulvorstande des letzter» über die Entlassung beregter Kinder aus dem zeitherigen und den beabsichtigten Eintritt in den neuen Schulbezirk, auch soweit thunlich, unter An gabe der neuen Dienstherrschaft, entsprechende directe Mittheilung zugehen zu lassen. Großenhain, am 14. Juni 1875. Die Königliche Bezirksschulinspection. Für den beurlaubten Amtshauptmann: von Witzleben. Wigand. O. Bekanntmachung. Nach 8 1 des Jmpsgesetzes vom 8. April 1874 sotten a) alle Kinder vor dem Ablanse des aus ihr Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern dieselben nicht nach ärztlichem Zeugniß die! natürlichen Blattern überstanden haben, h) alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem die Schüler das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, der mit Schutzpocken unterzogen werden. Dieser Norschrift gemäß wird die Impfung bez. Wiederimpfung der in Großenhain aufhältlichen, im laufenden Jahre der Impfung unterliegenden Kinder von den hierzu verpflichteten Jmpfärzten, den Herren Bezirktsarzt Ur. EmruirvL und Ur. in dem im Schulgebäude in der Friedrichsgasse, parterre, links, gelegenen Locale allwöchentlich Mittwochs und Sonnabends, Nachmittags von 2—5 Uhr vorgenommen werden. Nächsten Sonnabend, den L9. Juni l. I., hat die Impfung der im Jahre 1874 geborenen Kinder, deren Familiennamen mit einem der Buchstaben von bis beginnen, stattzufinden. Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Eltern, Pflegeältern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetz lichen Grund der Impfung entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft vis zu drei Tagen bestraft werden. Großenhain, den 17. Juni 1875. Der Stadtrath. Leonh. Bekanntmachung, das öffentliche Baden betreffend. Der öffentliche Badeplatz für Schulkinder befindet sich im sogenannten Neugraben am Bobersberge, der für Erwachsene am rechten Ufer der Röder oberhalb der soge nannten Galgenmühle. Was den letzteren anbelangt, so darf, wie auf Grund höherer Verordnung hiermit vorgeschrieben wird, daselbst nicht anders, als mit Badehosen gebadet werden. Das Baden ohne Badehosen, das Ueberschreiten der abgesteckten Grenzen, alles un gebührliche Betragen in und außer dem Bade, das Hinausklettern der Badenden auf die am linken Röderufer befindlichen Grundstücke wird ebenso wie das Baden an anderen, als den vorbezeichneten Orten, namentlich das Baden an der sogenannten Siechenbrücke, hiermit bei einer Geldstrafe bis zu 20 Mark oder entsprechender Haftstrafe verboten; mit gleicher Strafe wird ferner das muthwillige Beschädigen der Ufer und der zu Ab grenzung der Badeplätzs angebrachten Vorrichtungen, sofern der einzelne Fall zu einer Ahndung nach dem Reichsstrafgesetzbuche nicht geeignet ist, hiermit bedroht; auch ist den Weisungen des von uns bestellten Aufsichtspersonals und namentlich des Herrn Turnlehrer Wagner willige Folge zu leisten. Großenhain, den 18. Juni 1875. Der Rath. Ludwig-Wolf. Bekanntmachung. Die diesjährigen Weißarbeiten, sowie einige kleinere bauliche Herstellungen, als Dielen einer Kammer rc., im Königlichen Garnison - Lazarethe zu Großenhain im ver anschlagten Betrage von 744 M. 45 Pf. sollen an den Mindestfordernden vergeben werden. Unternehmer werden hierdurch aufgefordert, die Offerten versiegelt den 24. Juni 6. früh 8 Uhr inl Geschäftszimmer des genannten Lazareths abzugeben, woselbst die Kosten anschläge und Contractsbedingungen von heute ab einzusehen sind. Großenhain, am 19. Juni 1875. Der Chefarzt. vr. Meißner, Oberstabsarzt. Stück 2 s - 2 kieferne von 14—15 Centim. s unterer Stärke, c. c. 10 Abraumreißig, sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Eras. Zimmer 21 35 birkene weiche oberer Stärke und I,i—5 Meter Länge, weißbuchene rothbuchene birkene erlene aspene weiche 15 460 28 85 52 in den Schlägen: Abthlg. 24, (Kalkreuther Straße und 60, (Bildchen), 67 1052 Bezahlung und unter den vor an die Meistbietenden versteigert Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen werden. birkene Stangen weiche - I0,s und 11,5 Meter Länge, von 12—27 Centim. Mittenstärke, - 12—56 Centimeter Mittenstärke incl. 4,8 Meter Länge, - 72 und 75 Centim. Mittenstärke und 7 und 9 Meter Länge (Wellen), oberer Stärke und 4—4,6 Mtr. Länge, oberer Stärke und den 24. Juni s. e. eichene Stämme, von 58 und 62 Centim. Mittenstärke und Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Moritzburg zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waldorte zu begeben. Königl. Forftrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung daselbst, am 5. Juni 1875. 16—35 40 u. 58 15—34 10-35 15-25 16-58 25 13 2 9 121 8 1850 5 Plumpenröhren, 9—68 Centim. - 4 79 25 514 einzeln eichene Klötzer, Raumcubikmeter harte - weiche Wellenhundert hartes - weiches harte i c weiche j Langhaufen, und partienweise gegen Bekanntmachung. Im Adam'schen Gasthofe zu Eisenberg sollen den 24., 23. und 26. Juni 1875 von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 1 von Raumcubikmeter harte - weiche - harte - weiche - weiche - 12—14 den 25. Juni a. Brennscheite, Rollen, Zacken, Stöcke, den 26. Juni n. Sicherheit und Sicherheitsgesetz in Italien. Das romantische Land der Spitzbuben und Wegelagerer setzt die Welt in Erstaunen durch die zarte Sorgfalt, welche sich in seiner Deputirtenkammer für die Institution des Brigantenthums zeigt. Schon im vorigen Jahre waren die alten Klagen über Mangel an öffentlicher Sicherheit in vielen Provinzen des Königreichs, besonders auf der Insel Sicilien, wo die Maffia, und im Neapolitanischen, wo die Camorra herrscht, wieder so laut und zahlreich geworden, daß die Regierung nicht umhin konnte, in der Thronrede des Königs vom 23. November v. I. die baldigste Abhilfe zu versprechen. In der That befand sich unter den ersten Vorlagen des Ministeriums an das Parlament ein Gesetz entwurf „zur Gewährleistung der in einigen Provinzen gestörten öffentlichen Sicherheit." Allein die Deputirten kammer zeigte sich dieser Vorlage gegenüber nichts weniger als pressirt; sie ließ dieselbe länger als sechs Monate in der Commission ruhen und erst jetzt, wenige Tage vor dem Schluß der Session, wurde der Commissionöbericht an die Abgeordneten vertheilt. Warum diese Verzögerung? War vielleicht inzwischen die öffentliche Sicherheit eine bessere geworden? Nichts weniger als das; die vorgeschobenen Gründe bestanden lediglich ans doctrinären Rücksichten auf die persönliche und politische Freiheit und wurzelten in der Furcht, daß die Regierung die geforderten außerordentlichen Machtbefugnisse mißbrauchen könnte. Und doch sind diese Befugnisse nicht aus Willkürgelüsten gefordert worden, sondern lediglich wegen der Unzulänglichkeit der Geschwornen-Justiz, die aus Furcht vor den Briganten thatsächlich deren Mitschuldiger geworden ist. Der Commissionsbericht bestreitet dies nun zwar nicht; er giebt auch die vorhandenen Uebelstände zu; er behandelt die sociale Frage, den Bildungsmangel und dessen traurige Folgen, sowie die schon im Jahre 1866 angestellte Unter suchung der desolaten Zustände Siciliens sehr eingehend, kommt aber nichts desto weniger zu dem Antrag, den Regierungsentwurf abzulehnen, weil derselbe verfassungs widrig sei. Den Nachweis, daß die von der Verfassung an die Hand gegebenen Mittel genügen, um des Räuberwesens Herr zu werden, hat die Commission nicht einmal versucht; ja sie liefert in ihrem Berichte die authentischen Belege dafür, daß die außergewöhnlichen Uebelstände, welche der Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen, auch nur durch außerordentliche Maßnahmen beseitigt wer den können. Und doch empfiehlt sie die Ablehnung! Die Bewohner Siciliens seufzen unter dem Joch der dortigen Räuber - Vehme, der Maffia, welches sie aus eigenen Kräften nicht abzuschütteln vermögen. In amtlichen und anderen Berichten wird die weitverzweigte Organisirung und die furchtbare Thätigkeit der sicilianischen Räuber dar gelegt und constatirt, daß trotz der 15,000 Soldaten auf Sicilien das Uebel weder unterdrückt, noch vermindert werden kann. Und was thut die Deputirtenkammer? Sie beantragt eine neue Untersuchungscommission! Wenn das so fortgeht, kommt man aus den Unter suchungen nicht heraus und die Herren Räuber treiben ihr Handwerk ungestört weiter. Wahrscheinlich wird die Re gierung, um ihren Entwurf durchzusetzen, die Cabinetsfrage stellen müssen; denn nicht blos die Opposition tritt ihr entgegen, sondern aus reiner Gefühlsduselei auch ein Theil jener Partei, die sie sonst zu unterstützen pflegt. BemerkenSwerth ist es auch, daß gerade die sicilianischen Deputaten, die freilich der radicalen Partei angehören und mit dieser fürchten, die Regierung könnte die außerordent lichen Gewalten gelegentlich auch einmal gegen Republikaner und Socialisten anwenden, zu den heftigsten Gegnern des Sicherheitsgesetzes gehören. Sie maSkiren ihren Widerstand mit der Sorge für die Freiheit! Von welcher Freiheit ist denn aber die Rede? Etwa von der Freiheit, auf der Landstraße zu morden, Lösegelder zu erpressen, oder Häuser anzuzünden? Das wollen freilich die Herren von Palermo nicht zugeben. Lagesnachrichten. Großenhain. Ohne alle Eröffnungsfeierlichkeiten hat am verflossenen Donnerstage der Betrieb auf der neu erbauten Berlin-Dresdner Eisenbahn begonnen, wodurch unsere «vtadt wiederholt mit einem größeren Eisenbahnnetz in Verbindung gekommen ist. Der Personen- und auch der Güterverkehr von und nach unserer Stadt dürfte auf dieser neuen Bahnlinie jedenfalls von Bedeutung werden, denn er wird nicht nur bequemer, sondern beansprucht auch weniger Zeit. Die Hauptstadt unseres Vaterlandes, sowie die des deutschen Reiches sind uns durch die Berlin-Dresdner Eisenbahn wesentlich näher gerückt.