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Wochenblatt Velegkamm-göklsse l'ernsstl ecb en (vockenblatt prilsnitL N. lL ! für Pulsnitz und Umgegend 58. Jahrgang Dienstag, dm 9. Januar 1906 31. Januar dieses Jahres unsere Stadtkasse abzusühren. an T. vr. Michael, Bürgermeister. Wehnert. vr. Michael, Bürgermeister. 1 Montag, den iz. Kanaan igoS, ViekmaM in kisebotswen-a 1 1 1 2 fässern, Aufzügen und anderen gefährlichen Emrichlungen". Interessant bei diesen Verhandlungen erschien, daß von Seiten der Mitglieder des Hauses, die übrigens über elektrische An lagen und über elektrotechnische Industrie wirklich unterrichtet waren, der dringende Wunsch ausgesprochen wurde, die Sache reichsgesetzlich zu ordnen. Man wies darauf hin, daß, wenn jeder Bundesstaat die Angelegenheit nach seinem Geschmack ordnen könne, ähnliche Schwierigkeiten entstehen müßten, wie wir sie bei dec Dampfkesselrevision bedauern. Außerdem sieht man klipp und klar, daß, wenn die Fabrikanten für jeden Bundesstaat nach verschiedenen Vorschriften zu arbeiten haben, der deutschen elektrotechnischen Industrie künstliche Schwierigknten gemacht weiden, die einen Teil des natio nalen Vermögens verpuffen. Nicht mindergroße Schwierig keiten bereitet der Artikel 4 den Wafferangelegenheiten. Es herrscht im Deutschen Reiche eine bedauerliche Verschiedenheit in der Beurteilung über die Besitzverhältniffe an unseren Gewässern, die nur noch übertroffen wird durch die Ver schiedenheit der Grundsätze, nach denen die Regierungen ihren Wafferbesitz verwalten Was häufig eine Regierung für einen Fluß bestimmt, verbietet die nächste, deren Nach barreich er durchfließt. Eine große Industrie kann nur be stehen, wenn sie da» Recht hat, ihre Abwässer in die Flüsse zu leiten. Die gesetzlichen Bestimmungen, die feststellen müssen, unter welchen Umständen dies zulässig ist, bedürfen einer gründlichen Revision und einheitlichen Bearbeitung. kokalpr. zo Reklame rn Lei Wiederholungen Rabatt, kille kinnoncen-Lxxeditionen nehmen Inserate entgegen. Der von der Land- und forstwirtschaftlichen Berussgenossenschaft für das Königreich Sachsen anher abgegebene Auszug aus dem neuaufgestellten Unter nehmerverzeichnis für das Jahr 1904 liegt auf die Dauer von zwei Wochen, von heute an gerechnet, bei unserer Stadtkasse zur Einsicht der Beteiligten aus. Einsprüche der Unternehmer gegen die Beitragsberechnung sind binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft in Dresden-A., Wiener-Platz 1 II zu richten. Der ausgeworsene Betrag von 4,65 Pf. für je eine beitragspflichtige Steuereinheit wird in diesen Tagen durch deu beauftragten Schutzmann Reiche eingehoben werden und ist trotz etwaigen Einspruches vom Unternehmer in voller Summe zu zahlen. Pulsnitz, am 9. Januar 1906. staaten, ob groß, ob klein, kommen souveräne Rechte zu Ein jeder kann sich in seinem Inneren entwickeln und ausgestalten wie er will. Der Artikel 4 unserer Verfassung hat aber bei der Ausgestaltung der technischen und gewerblichen Rechts und Verwaltungsangelegenheiten zu weilen sehr störend ge wirkt, wie Franz Bendt in der „Deutschen Industrie ' au»- führt. Die Gesetzgebung hat dem gewaltigen Aufschwünge der modernen Industrie und Technik nicht folgen können, zum Teil deshalb, weil sich die Behörden, im speziellen der Bundesrat, oft zu engherzig an den Wortlaut des Artikels 4 der Verfassung hielten. In allen Zweigen der Industrie und Technik zeigt sich das Bedürfnis nach Reichsgesetzen und nach reichsgesetzlicher, einheitlicher Ordnung der Ausführungs bestimmungen. Man weist das stets durch das Medusenhaupt des Artikels 4 dec Verfassung zurück. In welcher Weise durch die Vielheit der Bundesstaaten und ihrer landesgesetz' lichen Vorschriften gegen eine gesunde Entwickelung der In dustrie gesündigt wird, das hat sich wiederholt und auch in neuester Zeit gezeigt. Bekanntlich ist es nicht möglich, den Beschluß des Reichstages vom Jahre 1888, der eine einheitliche Regelung der Dampfkesselgesetzgedung für das ganze deutsche Reich zum Gesetz erh-ben wollte, wegen Wider spruch der Bundesstaaten durchzusetzen. Mit den Kompromiß- bestimmungen von 1890 und 1891 war nur wenig getan, weil jedem Bundesstaate überlassen bleibt, inwieweit er die Bestimmungen respektieren will oder nicht. Vor kurzem sind im preußischen Abgeordnetenhause elektrotechnische Angelegen heiten behandelt worden, die gleichfalls starke Schlagschatten auf gewisse Uebelstände in unserer technischen Gesetzgebung werfen. Es handelt sich um den Gesetzentwurf, „betr. die ^Kosten und Ueberwachung von elektrischen Anlagen, Dampf« Oertliche ««d sächsische Angelegenheiten Pulsnitz Im Laufe des heutigen Vormitta passierten mehrere Kompagnien Die Schädigung unseres Wirtschaftslebens durch deu Artikel 4 der Reichsverfassuug. Der Artikel 4 unserer Verfassung garantiert bekanntlich den Bundesstaaten das Recht, sich, abgesehen von den Reichs gesetzen, in ihrem Lande die Gesetze und die Ausführungs bestimmungen selbst geben zu können. So wurde e» bei der Neubegründung deL Reiches mit besonderem Tenor bestimmt, als es darauf ankam, die verschiedenen deutschen Völker schaften unter einen Hut zu bringen und auch den Kleirien die Sorge zu nehmen, daß die Großen im Reiche die Kleinen vergewaltigen oder gor verschlingen könnten. Allm BundeS Amtsblatt für den Bezirk de» ASnigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Vrtschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Böhmisch-v^l-ung, Großröhrsdorf, Bretnig Hauswalde, Ghorn, Dbersteina, Niedersteina, Weißbach, Gberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Alein-Dittmannsdorf Druck und Verlag von L. k. Förster'» Erben (2nh.: I. w. Mohr.) Expedition: pul»nih, Bismarckplatz Nr. res. Verantwortlicher Redakteur Gtto vorn in Pulsnitz. Hundesteuer betreffend. Auf Grund des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, werden die Besitzer beziehentlich Verwalter der im Stadtbezirk gelegenen Grundstücke zur Vermeidung der aus Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten Strafen, andurch aufgefordert, dem zum Zwecke der Aufstel lung des Hundesteuerkatasters Umfrage haltenden Schutzmann Reiche mitzuteilen, von wem und wieviel in den einzelnen Grundstücken Hunde gehalten werden. Die jährliche Steuer beträgt 6 Mark für einen und 9 Mark für jeden weiteren, einer Haushaltung angehörenden Hund und kann von den Haushaltungs vorständen an den Schutzmann Reiche sofort gegen Aushändigung einer Steuermarke entrichtet werden, ist aber aus alle Fälle bis spätestens den Inserate für denselben Tag find bis vormittags zo Uhr auszuoeben. Einspaltige Zeile oder deren Arbeitsnachweis. Gesucht werden: Tischlergeselle sofort für dauernde Beschäftigung von Emil Reppe, Tischlermstr., Bischheim. Frau zur Pflege von 2 Kindern, wenn tunlichst mit landwirtschaftlichen Kenntnissen, sofort für dauernd (Lohn nach Uebereinkunft) von Eduard Pohling, Otterschütz bei Königsbrück. Pferdeknecht für Landwirtschaft zum sofortigen Antritt (Lohn nach Uebereinkunft) in Mittelbach Gut Nr. 10. Knechte zu Pferden sofort (240 Mark Jahreslohn) und 2 Knechte zu Pferden zum 1. Januar 1906 (Lohn nach Uebereinkunft) von H. Bode, Reichen bach b. Königsbrück. Nachtwächter schort, verheiratet oder unverheiratet, Lohn nach Uebereinkommen, von der Verwaltung der Standesherrschaft Königsbrück, Rittergut Weiß bach bei Königsbrück. Hausbursche zu leichen Arbeiten pr. sofort oder Ostern (14—16 Jahre alt, Lohn nach Uebereinkunft) von Firma Emil Mucke, Cigarrenfabrik, Elstra i. Sa. Neueste Ereignisse. König Friedrich August von Sachsen hat mehrere Führer der deutsch - südwestafrikanischen Trup pen mit Ordensverleihungen ausgezeichnet. Das Königreich Sachsen zählt nach den Ergeb nissen der letzten Volkszählung 4501 853 Ein wohner. Am heutigen Tage nimmt der Reichstag seine parlamentarischen Arbeiten wieder auf. Das deutsche Weißbuch über die Marokkofrage ist gestern erschienen. Der italienische Ministerpräsident Fortis bezeichnete in einer Unterredung die Erhaltung des Frie dens als das Ziel seiner auswärtigen Politik. Erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend. Beiblätter: Jllustr. Sonntags blatt u. Humor. Wochenblatt Nbonnement. Monatl. so , vierteljährlich z.2S bei freier Zustellung in» Haus, durch die Post bezogen unter Nr. 8S02 ,.2«. Wer innerhalb des Steuerjahres einen Hund anschafft, für welchen die Steuer auf dieses Jahr noch nicht entrichtet worden ist, hat für denselben binnen - 14 Tagen den vollen Steuerbetrag zu erlegen. Dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits verst euerter Hunde, welche ohne die Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen. Hierbei wird noch aufmerksam gemacht, daß Hunde, welche ohne die gültige Steuermarke am Halsbande betroffen werden, durch die hierzu beauftragten Personen wegzufangen und deren Besitzer nach dem Hundesteuerregulativ mit 3 Mark Strafe, insoweit aber Hinterziehung vorliegt mit dem dreifachen Betrage der i Hundesteuer zu ahnden sind. Pulsnitz, den 4. Januar 1906. Amts-Blatt . -es König!. Kmlsgepiekts und -es 8ka-tratkes Lu pulsnits.