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Mr. SIS. Freitag den L5. September 7. Iabrgnns,. ilGschePolks^itung ^.'^gltch nachm, mit VLusnubme der So...,, und ilelttaae k 1 <ot»n? Btsltllgeld), für Oester liiiuuuiie^w — NedalA^,1.6vr«chjlM!ds: 11 —jjt Ubr. I UaabhMgises Tagkdlatt Kr WMdech Recht ».Freilieit LL!!L^z.°UL7^ Pilliiiver Slraste 4». - Hor,»p Für das 4. Quartal abonniert man auf die „Sächsische Volkszeitung" mit der täglich?:, Roman- beilage sowie der wöchentlich erscheinenden Beilage „Feierabend" zum Preise von 1.80 Allt. lohne Bestellgeld) durch den Boten ins Haus 2.10 FIK. Materialien zur Neichsfinanzreform. 3. Tie Branntweinsteuer. Tie Branntweinsteuer ist das Schmerzenskind der (Ge setzgebung; sie kann so lange nicht zur Nutze kommen, bis man eine einheitliche Steuer hat, wie es bei der Zucker- stcner auch war. Tie Besteuerung des Branntweins gleicht vielfach der früheren des Zuckers; hier bestehen nämlich noch drei Stenern nebeneinander; diese sind IW» in den Etat eingestellt mit: 1. Maischbottichstener »,0 Millionen Mark, 2. Branntweinverbrauchsabgabe lW,2 Millionen Mark, 3. Brennstener 0 Mark. Man sieht schon aus der Bezeich nung der Stenern, das; hier noch ein gemischtes System vor handen ist; die Höhe der einzelnen Stenererträgnisse zeigt aber auch, daß man sich ans dem Wege zu einer Fabrikab- steuer befindet, falls nicht an das Monopol gedacht wird. Die Branntweinbesteuerung ist schon wegen dieser drei Stenerarten und noch mehr wegen der technischen Verschie denheit im (bewerbe selbst eine der kompliziertesten Ma terien. Tie Gesamtbesteuerung des Branntweins wird ans 02 Mark pro Hektoliter berechnet und zwar trägt diese Steuer last ganz allein der Trinkbranntwein in der Farm von 70 Mark Verbrauchsabgabe, 10 Mark Maischbottichstener und 6 Mark Brennstener. Im Reiche werden etwa 2Vr Millio nen Hektoliter Trinkbranntwein hergestellt, so das; die Ge- snnitsteuersnmme über 100 Millionen Mark beträgt. Von dieser gehen ab die Erhebnngskosten (23 Millionen), die Prämien und Steuerrückvergütungen mit rund 00 Millio nen Mark, so das; in die Neichskasse noch ungefähr 120 Mil lionen Mark kommen. Eine einheitliche Steuergesetzgebung haben Nur erst seit I»»7, wo die süddeutschen Staaten gegen Einräumung gewisser Begünstigungen in der neuen Steuer ihre Neservatrechte aufgaben, so lange die damals be schlossene Steuer besteht. Tie M a i s ch b o t t i ch st e u e r ist eine Materialstener. welche für den Hektoliter Maischraum 1,31 Mark beträgt; dieser Steuersatz sollte eine Steuer von 10 Mark auf das Hektoliter Alkohol darstellen und war es auch geraume Zeit hindurch. Aber die Fortschritte der Technik, die eine bessere Ausnützung des Materials gestatteten und die Pflanzung besonderer zur Schnapsbrennerei sehr geeigneter K'artosfel- arten hat auch hier das schon bei der Zuckersteuer beobachtete Resultat gehabt, das; unter dem Steuersätze von 1,31 Mark die ans ein Hektoliter Alkohol gezahlte Steuer auf 10 bis 12 Mark herabsank. Ta hiervon noch 10 Prozent Er hebnngskosten obgehen, so erhält die Reichskasse nur »00 bis 10.20 Mark. Wird nun der Spiritus denaturiert und für gewerbliche Zwecke verwendet, dann zahlt das Reich eine Rückvergütung von 10 Mark; die Neichskasse verliert also bei jedem Hektoliter denaturierten Spiritus 0,»0 bis 7,00 Mark, was einen Gesamtverlust von 11 bis 17 Millionen ansmacht. Fm Fahre 100» ist der Gesamtertrag dieser Steuer auf 30 Millionen Mark geschätzt und für die Reichs kasse bleiben nur »,0 Millionen Mark übrig. Von Fahr zu Fahr fällt der Ertrag dieser Steuer, die dem Reiche minde stens 30 Millionen Mark bringen könnte, da 10 Mark pro Hektoliter bei einen, Verbrauche von 2^ Millionen Hekto- liter Trinkbranntwein 30 Millionen Mark ergeben würden. Ter für gelverbliche Zwecke verwendete Spiritus würde zu dem hierbei ganz steuerfrei bleiben, freilich auch keine Prä mien mehr erhalten. Nachdem die Versuche auf Einführung des Brannt weinmonopols gescheitert waren, wurde 1»»7 die Brau n t- w e i n v e r b r a u ch s a b g a b e eingeführt, die 00 Mark oder 70 Mark pro Hektoliter beträgt; sic ist eine Fabrikat- steucr . Der angebliche Steuersatz ist 70 Mark; aber diese Steuer ist für eine bestimmte Menge Branntwein (Kon tingent), welche dem tatsächlichen Verbrauch von Brannt wein entsprechen soll, auf 00 Mark ermästigt. Ter Anteil der einzelnen Brennereien an diese», Kontingent wird immer wieder aufs neue festgesetzt; infolge des Rückganges des Konsums an Schnaps ist dieses Kontingent um etwa 10 Prozent gefallen, da auf der anderen Seite auch neue Brennereien sich cmftun. Für allen Branntwein, der inner halb des Kontingentes gebrannt wird, erhalten also diese Brennereien eine „Liebesgabe" von 20 Mark; das macht bei 22V, Millionen Hektoliter insgesamt 11V: Millionen Mark aus. Einzelne Brennereien haben hieraus ganz un verantwortlich hohe Gewinne gezogen. Es ist selbstvcr- gl'riilpri'chir U!> >!NUi r?,e Beschlußkammer bat sich von ... -- lasse», das; weder Fluchtverdacht »och 1 ei - Es ist demnach nicht unwahr- I erfolgt lei. zengnng leiten dlinkeinnasgefahr vorliege. ... i scheinlich, das; das .Kammergericht diesen airf die liiedizml- j scheu Gutachten der Geheimräte Kraus und stornier gestntz- ! len Beschluß billigen wird. — DaS amtliche Wahlergebnis b.i der Ersatzwahl m ! Speyer—LudwigShascn wem i.achstebciwe Z stern auf: .-Ge der Wahlberechtigten 10002. abgegebne stimme,, ungültige Stimmen 008 güluge -t.mn.en -.14.1 >X.o , erhLen Binder (Soz.) 10203. Buhl .Ob > .210.. Pom- dowsky 2. Zeppelin 7, Goltwitzer 1 »nd »'»„er.- PeM» n zusammen 0 Stimmen. Aajnvkt Binder in LndungShafen ist somit gewählt. ^ Der Bezirksausschuß bat den Antrag «chitcking > f Verlegung des in aerDisziolma, jache angelegten P.-U.a-dOm - tcrminS genehmigt. Neuer Termin steht am 1>> -M* Arbritrradrcssc an den Papst. Ter Verband sün- dentscher katholischer Arbeitervereine sandte zum W- jährigen Prieslerjnbiläimi an Papst Pius X. ^""ch ^ Apostolischen Nuntius Msgr. Frühwirth folgende Gluck- wnnschadresse: „Heiliger Vater! Fe größer d,e Zahl der jenigen Arbeiter wird, die, irrig geleitet, von Gott n»o seiner heiligen Kirche nichts wisse» wollen, um sa mehr Nt die katholische Arbeiterschaft bestrebt, christliche Grundsätze unter dem arbeitenden Volke zu verbreiten und die soziale Frage, insbesondere die Arbeiterfrage, im Sinne der Ar- beiterenzyklika Leos XIII. zu lösen." „Tie katholische Ar beiterschaft. beruflich organisiert in den christlichen Gewerk- schäften, ist eifrig bestrebt, nach den Grundsätzen der chr,sO lichen Moral ihre materielle Lage -n bessern; aber sie hat j auch erkannt, daß die materielle Besserstellung sie allen, incht befriedigt, wenn nicht eine geistige, kulturelle Hebung Hand in Hand geht. Tarn», haben sie sich zusammengeschlossen in den katholischen Arbeitervereinen, um sich sittlich zu ver- tiefen, sich zu schulen und geistig weiterzubilden." „Ge- tragen von dieser Gesinnung, kommen 100 000 Arbeiter und fast 1000 geistliche Präsides, znsainmengeschlossen in, füd- deutschen Verbände, znm Throne des Heiligen Vaters, um ihm z» seinem goldenen Priesterjnbilänin ihre Glückwünsche, darznbringcn: „Sie bringen ihm, dem obersten Hirten dev .Kirche, dem Stellvertreter Etzristi. den Tribut des Ge- horsams und der Treue, iu der sie allzeit brave Söhne der heiligen Kirche und wackere Verteidiger ihrer Rechte sein wollen." „Sie bringen ihm, dem Sohne des Volkes, den besonderen Akt der Liebe und Huldigung, weil sie in ihm den um das Wohl des arbeitenden Volkes besorgten Vater erblicken." „Sie legen die statistischen Resultate ihrer Ar beit zu seinen Füße» in der lleberzengung, das; der Heilige Vater sich mit ihnen darüber freue, zugleich mit der Bitte, das; er sie zu weiteren Erfolge» segne." „Arbeiter sind nicht in der Lage, prachtvolle Geschenke zu geben, aber sw kommen voll Glaube, Liebe und Treue." Tcr 12. internntiviialc Prcssckviigrcß iu Berlin hielt fZAUZfrsusri „riet ILIüttzsc vsewsrictsn mit grollsm Lrkoltz ksisrlcalcao mit 7u«rll0> V« k^kunä 23 ^ksnnigv, ^otilbskämmtiet, uncl lcrästlL^^' i»ui» von HerÜng 8- Zoek5troti, Drercten ln »>l«n 5t»<ttt«ll«n. stündlich, das der GesamtverkanfspreiS des Trinkbrannt- Weines sich nacb der höheren Steuer richtet; an jedem Hekto liter, das zu 00 Mark besteuert wird, gewinnt daher der Brenner mindestens 17 Mark, oft 20 Mark. Nun kommt noch als recht komplizierte Steuer die Brei, n slener hinzu, die dem Reiche nichts einträgt; im Fahre 1000 zahlte die Reichskasse noch 1,0 Millionen Mark und 1007 gar 2,0 Millionen Mark hinaus. Tie Brenn steuer ist eine gestaffelte Prodnktionsabgabe, die namentlich auf den Großbrennereien liegt, und diese bis zu 0 Mark pro Hektoliter belastet. Aber das Erträgnis derselben dient zu Prämien für Verbilligung des gewerblichen Spi ritus. Tie Last liegt daher ganz auf dem Trinkbranntwein. Schon diese komplizicrten Stenerarten rufen nach einer Reform; ohne, daß man den Verbraucher hierfür belastet, kann man hier 00 bis 70 Millionen Mark holen, namentlich durch Einführung einer einheitlichen Fabrikatftener, die nur den Trinkbranntwein trifft. Staffelt man gar diese nach der Größe der Brennereien, so steigt das Gesamtergeb nis sehr und die Kleinbienner sind geschützt. 4. Tic Schaumwciilstcncr wird seit 1. Fnli 1002 erhoben und bringt im Tnrchschnitt dem Reiche 0>/„ Millionen Mark ein. Ter billige ans Fruchtwein bereitete Schaumwein trägt pro Flasche 10 Pfennig Steuer, der ans Tranbenwein hergestellte 00 Pfen nig. Tie Sozialdemokraten stimmten auch gegen diese Steuer. 0. Tie Salzstcucr bestand schon bei der Errichtung des Reiches und wurde an die Stelle des staatlichen Salzregals oder Monopols einge führt; sie beträgt 12 Mark pro 100 Kilogramm, deren Her stellungswert 2 Mark ist. Diese Stenerbelastnng mit 000 Prozent ist die höchste, die das Reich hat. Tie Erträgnisse ans der Steuer wachsen mit der Znnahme der Bevölkerung langsam aber stetig. 1»73 waren sie 33 Millionen, 1»0» 12 Millionen, 100» 07 Millionen. Tie Anträge auf Auf hebung dieser Steuer fanden keine Mehrheit, da sich nie ein Ersatz für den Ausfall schaffen läßt. Politische Nundsttrau. Dresden, den 21. 6?cpte»'ber GN8. — Der Kaiser und das Fürstenhaus Lippe Biestcrfeld. Wie Berliner Blätter melden, erregt in Tetmold ein neuer, das Verhältnis des Kaisers znm Fürstenhanse betreffender am 2;;. d. M. seine zweite gut besuchte Arbeitssitzung ab. Fall Aufsehen. Hierzu schreibt die „Lippische Landesztg. Prinz Bernhard, der Bruder des regierenden Für sten, vor wenigen Monaten zum Eskadronchef im Hnsaren- regiment Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg (2. Knrhessisches) Nr. I I in Kassel ernannt, hat sein Abschieds gesuch eingereicht, wie man sagt, aus dienstlichen und per sönlichen Gründen. Tiefe Gründe knüpfen sich in erster Linie an die jüngsten Kavallerie-llebnngen in der Tenne, an denen sich auch Prinz Bernhard mit seiner Schwadron beteiligte. Während dieser llebnng fühlte sich der Prinz in einer solchen Weise znrückgesetzt und gekränkt, daß er so fort sein Abschiedsgesuch einreichte. Selbst das dringende Ersuchen der treuesten Freunde des Prinzen haben ihn in seinem Entschlüsse nicht zu erschüttern vermocht. Bisher ist eine Entscheidung des Kaisers »och nicht erfolgt. Prinz Bernhard weilte seitdem vorzugsweise auf seinem Schlosse in Oberkassel. Wir haben von diesen Gerüchten bisher keine Notiz genommen, weil solche Differenzen zwischen deutschen Fürstenhäusern nicht zur Stärkung des monarchischen Ge dankens im Volke beitragen. Es ist ja bekannt, das; der Kaiser sich anfangs weigerte, das jetzt regierende Fürsten haus Lippe Biesterfeld auzuerkennen. Es wird erzählt, das; an den Landesherrn anläßlich der Manöver keine Ein ladung erging, trotzdem das Truppenkontingent des Für stentums an dem Manöver beteiligt war. und dieses auch ans einem Teile des Fürstentums stattfand. Ans die Span nung zwischen dem Kaiser und dem Lippeschen Fürsten hanse wird auch zurückgeführt, daß eine nach Beendigung des Thronstreites vom Fürsten gestiftete Tenkmünze, welche die Fnschrift trägt: „Tnrch Kampf zum Sieg" in Preußen nicht getragen werden darf. — Ter Reichskanzler hat sich auf Vorschlag des Präsi denten des Reichstages nach Benehmen mit dem Bnndesrate damit einverstanden erklärt, daß der Reichstag nach seiner Vertagung am 1. November wieder znsammentritt. Der preußische Landtag soll znm 20. Oktober berufen werden. Erster Gegenstand der Tagesordnung war der Ausbau des S t a n d e S g e r i ch t e d e r P r e s s e. Der Berichterstatter Viktor Tannnay hob den Zusammenhang dieser Frage mit der umfassenderen Frage der Würde der Presse hervor. Tie Bestellung eines Organs, das die Landesdclcgierten auf die abznurteilenden Fälle aufmerksam macht, ist für das Wal ten der Standesgerichte durchaus notwendig »nd unentbehr lich. Tenn die vielen Fremden, die bei den Pressevereini- gnngen ihr Recht gegen Fonrnalisten suchen, wissen sonst nicht, wie sie das Gericht anffiuden sollen, und bei vielen Fonrnalisten verhält es sich kaum anders. Es muß al'„ eine Stelle geben, die sich der ständigen Aufgabe unterzieht, den Landesdelegierten die notwendigen Fälle zur Aburtei lung zu unterbreiten. Znm Schluffe weist Referent darauf hin, daß die jonrnalistischen Ehrengerichte ja kein Gesetzbuch mit Hunderten von Paragraphen schaffen, sondern nur eine Art eines freien Geschworenengerichtes bilden- sollen, das das Recht der Presse nach den Grnndsätzen von Treu und Glauben, nach Vernunft, Menschlichkeit und Gerechtigkeit weiterbilde. Eine entsprechende Resolution wurde ohne De batte angenommen. Hierauf schritt man zur wichtigsten Frage der Tagesordnung, zur Frage des j o u r n a l i st i - scheu Berufsgeheimnisses. Den Bericht für Deutschland hat der Vorsitzende des Arbeitsausschusses Ge org Schweitzer Berlin erstattet. Er geht von dem Satze aus, der von so vielen internationalen Pressekongressen bereits anerkannt sei, daß das Berufsgeheimnis des Redakteurs un verletzlich ist. Kein Fournalist wird freiwillig das Berufs- geheimnis brechen; denn wenn er dies tät, würde er incht nur die Ehre des Fonrnalisten verletzen, sondern auch die Lebcnsbedingungen der Presse schädigen. Eine große Ge- fahr droht jedoch dem Berufsgeheimnis durch die vielfachen, auch in Deutschland noch bestehenden gesetzlichen Verpflich- tniigen des Fonrnalisten zur Zeugnisablegung in Sachen, in denen er ohnedies die Verantwortung in juristischem Sinne trägt. Ter Zengniszwang ist unwürdig für die Mit- — Tie Gehaltsaufbesserung der N.itrrbra„itr.i soll sich i glieder des jonrnalistischen'Berufes, er schädigt auch die Fn im Reiche und in Preuße» auf eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich 10 Prozent belaufen, lieber die Abstufung des Wohuungsgcldcs ist noch nichts Bestimmtes bekannt. — Gegen die Haftentlassung des Fürsten Eulenburg hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Kammergericht eingelegt, da die Enthaftung ohne Stellung einer Bürgschaft teresscn des Standes. Die Presse kann ihre hoben Aufgaben nur daun erfüllen, wenn ihre Anonymität unter allen Um- ständen gewahrt wird. Verletzt der Staat diese, so hemmt er den Kultnrfortschritt. Deshalb ist zu fordern, daß die Fonrnalisten gesetzlich zu den Personen zugezählt werden, die ein berufliches Recht auf Wahrung des Berufsgeheim-