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Amtsblatt stl die K-iiigl. Snichtti-ter smie die StMUe p> Ms« md Strehla. Redaction md Veüag vm L F. Orellmanw '— . .... --.... - - . . . . 88. DiesKag, d<« r. MoveWhe» MS. Diele« »la» und »«etger", «scheint wöchentlich pveimal, DieiMa« und m» tchet «W» tellLhrllch 7h Ngr. — Bestellungen «erden bei jeber PostanstÄt. in mqeren «rpedtttonen in «L und «t«Üa, so»« M, al« unser» Bot« emgegm genommen. — Zu »«nahm« v»n Nnnoncm sind Porr bevollmstchtigt Haasanftti« und Vötzldr A damb«,g.Altona und Srantfnrt a-M,-. Angler in L«tp»tg, U. N. «aalbach in»«««»,« «n» Enge» Fo« in «ripgig.,- Königlich sächsische Itaalseisenbahnen. Bekanntmachung, Vom L. M-vemde» d. I. ab tntt ein verändeete» Kah»pla« in Kraft, welcher untrm heutigen Tage im „Dresdner Journal" zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist. Als die hauptsächlichste« Kkeuderungen, welche in dem seitherigen Fahrplane für die Ghem- «ist-sttiesae» Linie eintreten, sind folgende hervorzuheben: Der 4 Uh» früh von Riesa abgehende Zug wird künftig als W«terz«g mit Me»so«eNh»> fä»der»«g verkehren, erst 7 Uhr 50 Min. in Chemnitz eintreffen und somit den Anschluß an den Eilzug verlieren. Der II Uhr Vorm. von Riesa abgehende Zug wird künftig auch an den meisten Zmischeuhattr- strlle« halten und daher erst 1 Uhr 15 Min. Nachm. in Chemnitz eintreffen. Der seither 4 Uhr 20 Min. Nachm. in Riesa abgehende Zug wird künftig erst 4 MH» Bst MU», abgefertigt. Der V Uhr Vbe«r» von Riesa abgehende Zug erhält einen Vaschl«H vo« D»eOdm über Röderau durch den 5 Uhr 15 Min. in Dresden abgehenden Berliner Zug der Leipzig-Dresdner Bahn. Der 6 Uhr 35 Min. Abends von Chemnitz abgehende Zug wird künftig schon S Uh» UV MU», abgelaffen. Der Iv Uh» SV Mi«, von Chemnitz abgehende Zug fällt für den Winter «ur-s stast dessen erhält der 8 Uh» SS Mi«, abgehende Güterzug Personenbeförderung bis Riesa. Dresden, den 26. October 1869. Königliche Generaldirection der sächsischen StaatSeisenbahne«. vor» »lieben« ungelöschten Hypotheken im ! verfahren wird, alle au Rechtswohlthat der Edictalladttug. Vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist auf geschehenen Antrag beschloßen worden, Edictalla- dung wegen Todeserklärung der nachstehend unter I 1 bis 9 genannten Abwesenden, wegen Cassation der nachher unter U genannten ungelöschten Hypothekenforderungen und wegen Erledigung der nachher uni« IN aufaeführten Gertchtsdepofita zu erlassen. Es werden daher die gedachten Abwesenden, die Inhaber der erwähnten ungelöschten Hypotheken, ferner . diejenigen, welche auf die bemerkten Gerichtsdeposita Ansprüche zu machen haben, sowie die Erben und Session«« dieser genannten Personen, und diejenigen, welche als Gläubiger oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, unter der Verwarnung, daß außerdem die Abwesenden für todt erklärt werden und ihr Vermögen ihren nächsten Verwandten ausgehändigt wird, die ungelöschten Hypotheken im Hypotheken» buche gelöscht werden, mit den Gerichtsdepositen den Rechten gemäß Perfahren wird, Interessenten aber ausgeschloffen werden, und ihrer Ansprüche sowie der Rechtswohlthat der in den vorigen Stand verlustig gehen, hierdurch geladen, den LV. November 18SS als d«n anberaumten Anmeldungstermine zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gericht oder -dwrch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Ul erscheinen, ihre Ansprüche anzmnelden, beschchngen, mit Ken AntragSstellym , «nm sich, oder mit dm nach ' rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wach« zu beschießen und