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Vra-kmschrM: Dolwfnund Aur«r,geblrg«. -a»pts«sst»N»ft«n«u I,: ««, v»d»z, Schimd««« und Schwarz«nd«rg. md« *»»««»««.«m»ad»« str dl« am NachnlN^ «rlchili« Nummn dt, oormwo« » Uhr In dm «mq,t-«tchi st«ll«n. Sin» Simähr str dl« Ausnohm» dm >««l am oorg»lchrled«n«n Taz« sowl« an lnstnnnim V wird «ich! gegrbm, auch nlchi str dl« Richttzd»il d«r d F«mlpr^«r auk«,,»«« iMle«». — gllr Natzad« «rl-n-l «lnztlandlm SchriW» lldirninnni di« S-rgl- liiiuna h«i», Diraniworiana. — Unlrrbrrchungen d«, Sw s4i>st,b»lrl«d« b^rilnd«» k«in<Nnipri>ch«. D»i Jahlung». o«rzuz und Nonkur, gälea Rabail« als nicht »mindart. Nr. 174. Dienstag, den 29. Juli 1930. 83. Iahrg. Die Finanz-Notverordnungen. 15V Millionen Einsparungen — Notopser— Ledigensteuer— Bürgerabgabe — GelrSnke steuer — Sanierung der Arbeitslosenversicherung — Preisabbau-Maßnahmen. Es ist «in stattliches Bündel von Notverordnungen, das vir Regierung Brüning dem deutschen Volke vorgelegt hat. An der Notwendigkeit, daß jetzt irgendetwas zur Sanierung der Finanzen geschehen mußte, wird man kaum zweifeln kön nen. Die Regierung will insgesamt etwa 130 Millionen Mark einsparen. Das ist nicht gerade überwältigend. Allerdings werden wirklich durchgreifende Ersparnisse erst im Rahmen einer grundlegenden Steuerreform erzielt werden können, die ihrerseits wiederum einen haltbaren Finanzausgleich und eine vernünftige Reichs- und Derwaltungsreform voraus- scht. * Im ganzen bieten die Notverordnungen für die Oeffent- kichkeit keine sonderlichen Ueberraschungen. Man wird es er stvagen müssen, daß die Sozialdemokratie aus den neuen Be- stimmungen zugkräftige Wahlparolen (Sozialreaktion!) zu ge- winnen suchen wird. Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung ist das eine erreicht worden, daß jetzt nicht mehr eine unbe schränkte Darlehenspflicht (in Wirklichkeit Zuschußpflicht) des Reiches besteht. Hinsichtlich der Krankenversicherung war es zunächst überhaupt zweifelhaft, ob die Regierung auch diese Reform im Rahmen einer Notverordnung durchführen könnte. Sie hat sich dazu entschlossen, weil sie der Auffassung war, daß für die Mehrbelastung der Wirtschaft durch die Er- höhWL.dMWitrM,zur^M^ ein billiger Ausgleich geschaffen werden müsse. Ob allerdings diese Re- form geeignet ist, nicht nur die Kosten der Krankenversiche rung herabzusetzen, sondern auch eine innere Gesundung die- ses wichtigen Teiles der Soizalversicherung anzubahnen, wird von vielen Seiten ernsthaft bezweifelt. * Das Hauptaugenmerk hat die Regierung auf die Sanie rung der Gemeindefinanzen gerichtet, die durch die wachsenden Ausgaben für die Wohlfahrtspflege stark in An spruch genommen werden. Um den Gemeinden neue Steuer quellen und Einnahmen zu erschließen, sind zwei neue kom- nmnale Steuerarten, nämlich die Kopfsteuer und die Ge- meinde-Biersteuer vorgesehen. Außerdem kann unter gewis sen Umständen mit Zustimmung der Länder auch eine Ge- meinde-Getränkesteuer erhoben werden. Der Gedanke der Kopfsteuer, soviel man gegen die „Negersteuer" einwenden mag, hat den großen Vorteil, daß er endlich ein wirksames Instrument zur Begrenzung und zur allmählichen Senkung der Nealsteuern darstellt. Denn es ist die Bestimmung vor gesehen, daß zwischen den Realsteuern und der Kopfsteuer ein festes Verhältnis besteht, daß also die Nealsteuern nicht mehr ohne eine gleichzeitige Erhöhung der Kopfsteuer gesteigert werden dürfen. Die Gemeindebiersteuer soll angeblich zu keiner neuen Belastung der Derbraucherschaft führen. Diese Erwartung aber wird getäuscht werden, und wir werden es erleben, daß eine neue Preiserhöhung den an sich schon schwerwiegenden Rückgang des Verbrauchs noch steigert und bas Gesamtaufkommen der Biersteuer schmälert. Gegen diese wirtschaftlich und finanziell beklagenswerte Tatsache werden alle hygienischen und ethischen Erwägungen nichts nützen. * Die Regierung hätte in den Notverordnungen die drin gende Pflicht gehabt, ein weiteres Anschwellen der öffent lichen Ausgaben unter allen Umständen zu verhindern. Wahrscheinlich wird die gegenteilige Entwicklung eintreten, und daniit werden alle Bestrebungen zur Senkung der Preise in der verhängnisvollsten Weise durchkreuzt. Daran wird auch die Tatsache nichts ändern, daß die Regierung jetzt be absichtigt, die mangelhafte Anpassung der kartellmäßig gebun denen Preise an die veränderte Wirtschaftslage und an die gesunkene Kaufkraft der großen Massen zu erzwingen. Alles in allem' bedeutet dieses Steuernotprogramm im besten Falle eine durch die unmittelbare Notlage der Reichs- finanzen erzwungene Maßnahme, von der man wirklich nicht weiß, ob sie den Weg zu einer Ueberwindung der finanziellen Krisis des Reiches und der Wirtschaft eröffnet. Die Regie- rung hat für den Herbst eine umfassende Finanzreform an- gekündigt. Der gute Wille des jetzigen Kabinetts kann da bei in keinem Augenblick in Zweifel gezogen werden. Soll dieser Plan aber greifbare politische Wirklichkeit werden, dann bedarf es dazu eines ganz umfassenden Reformprogramms, das sich nicht auf einzelne Krankheitserscheinungen erstreckt, sondern die Gesamtheit der Probleme entschlossen in Angriff nimmt. Ls ist lange genug über diese Dinge geredet worden. Wird der neue Reichstag die Kraft zum Handeln auf- -ringen? Der Inhalt. Berlin, 27. Juli. Dem Reichspräsidenten find gestern vom Reichskanzler die neuen finanz-, Wirtschaft»- «nd sozialpolitischen Notverordnungen zu, Unterzeichnung vorgelegt worden. Die Inkraftsetzung ist er- folgt. Die Notverordnungen umfassen die folgenden B e st i m m u n g e n: 1. Reichshaushaltplan für 1930/31: Kürzung der Ausgaben um 150 Millionen Mark. 2. Reichs st euern: 1. Notopfer der Beamten in Höhe von 2A Prozent; 2. 5 Prozent Zuschlag zur Einkommen- steuer; 3. 10 Prozent Einkommensteuerzuschlag für die L e d i g e «. 3. Gemeindesteuern: 1. Bürgerabgabe, die nach dem Einkommen gestaffelt wird und zwar bis zu 8000 Mark Einkommen 6 Mark pro Kopf. Darüber Hinans höhere Einzelbeträge. 2. Gemeindebier st euer, die neben der österlichen Erhöhung der Reichsbiersteuer erhoben wird. 3. Gemeindeschankverzehrsteuer, die wahl weise von den Gemeinden für alle anderen Getränke, für Kaffee, Tee «nd Kakao erhoben «erden kann. 4. Sozialpolitische Maßnahme«: 1. Sanierung der ArbeitSOösenversich « r « ng durch Erhöhung der Beiträge um IProzent, durch Verkürzung der Leistungen für Jugendliche und Lei- stungskürzung in der Krisenfürsorge sowie durch Beseiti gung der unbeschränkten Darlehnspflicht des Reiches, die durch eine ziffernmäßig begrenzte Beitragspflicht ersetzt ' wird. 2. Reform der Krankenversicherung durch Einführung einer Sondergebühr für jeden einzelnen Krankenschein und Rezept, mit dem Ziel einer Entlastung der Wirtschaft, 3. Sperre für die Neuanmeldung von Kriegsbeschädigtenrenten, die sofort in Kraft tritt. 5. Wirtschaftspolitische Maßnahmen: und zwar, Ermächtigung des Kabinetts, gegen unwirt- schriftliche Preisbildung der Kartelle vorzu gehen mit dem Ziel einer allgemeinen Preissenkung. Außerdem wird auf wirtschaftspolitischem Gebiet der größte Teil der Maßnahmen verordnet, die in dem Osthilfe, gesetz für das laufende Jahr vorgesehen waren, d. h. also, ein Vollstreckungsschutz für die Schulden der notlei denden Betriebe des Ostens zusammen mit einer Umschul dungsaktion, durch die kurzfristige Kredite in langfristige Kredite um gewandelt werden solle«. Die Verordnung umfaßt in ihrer Gesamtheit also den ganzen Komplex gesetzgeberischer Aufgaben, die durch die Reichstagsauflösung unerledigt blieben. Die endgültige For mulierung der Verordnung erfolgte in zwei Kabinettssitzungen, die sich vorgestern abend von 4 Uhr nachmittags bis gegen ^12 Ahr und gestern früh von 9 bis 11 Uhr hinzoge». Um 12,15 Uhr war der Reichskanzler beim Reichspräsidenten zum Vor trag, dem die Vollziehung der Notverordnung folgte. * Das Reichskabinett beschäftigte sich auch mit der Frage einer Neuregelung der Ponsionen und be schloß, noch im August einen dime Frage regelnden und Miß stände beseitigenden Gesetzentwurf dem Reichsrat vorzulegen. Aus der Begründung. In der Begründung heißt es u. a.: Der Fehlbetrag im Neichshaushalt beläuft sich auf 760 Millionen. Davon entfallen rund 460 Millionen auf Len Fehl betrag bei der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung, 150 Millionen auf die Krisenfürsorge und 150 Millionen auf Mn- dereingänge auf Steuern und Zöllen. Don diesem Fehlbetrag sollen 269 Millionen durch Erhöhung Les Arbeitslosenversiche rungsbeitrags um 1 Prozent von 31^ auf 4^ Prozent und durch Reformen bei der Arbeitslosenversicherung gedeckt wer den. 304 Millionen sollten Lurch neue Steuern aufgebracht werden. Hierum hat der Kampf im alten Reichstag getobt, und dari. xr ist es denn aüch schließlich zur Auflösung ge kommen. Die Reichsregierung hat nun noch einmal gründlich ge prüft, ob in dieser Beziehung die Beschreitung anderer Wege als Ler bisherigen unter den gegebenen Verhältnissen möglich war. Sie ist zu einer Verneinung dieser Frage gelangt. Es wird daher bei der 2kprozentigen Reichshilfe der Beamten und der Aufsichtsrotstantiemenbezieher, bei dem 8prozentigen Zuschlag zur Einkommensteuer für Einkommen über 8000 Mark «ch bat -er Ledigensteuer verblekben. Amtliche Anzeigen. Dienstag, den 29. Juli 1930, vorm. 10 rryr sollen in Lauter 2 Berkel-Schnellgewichtswaagen, 1 Schnellwaage (Rw- nenwaage), 1 größerer Posten Damenstrohhüte, 1 Ladentafel» 11 Hutständer, 1 Photoapparat mit Ledertasche sowie Film- packkaflette, 2800 Stück Zigarre«, 280 Büchsen versch. Konser- ve«, 2 Schreibtische, 1 Standuhr mit Song, 1 Sprechapparat mit 9 Platten, 1 Geldschrank, 1 Posten Wein, 37 Dosen Würst chen, 1 Glasauslagekasten, 1 Slasaussatz, 4 Stühle mit Leder fitze«, 1 Rauchtisch, 2 versilberte Vasen, 1 alte Schreibmaschine (Remington), 1 Klubsofa sowie versch. bessere Möbel öffent lich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Ä1336/30 Sammelort der Bieter: Gasth. zum Löwen. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht» Schwarzenberg. MMai MeWem. WWeuemehk-Nm. Montag, den 28. d. Mts., 19 Uhr auf dem Schulhofe. Der Gemeinderat. Der hieraus ursprünglich mit 304 Millionen erwartete Betrag wird sich nun allerdings dadurch vermindern, daß diese Steuern anstatt zum 1. August z. T. erst zum 1. Sep- temberinKrafttretenkönnen. Der Mindertertrag hieraus beläuft sich auf 28 Millionen. Hierfür sollen aber keine neuen Steuern ^schaffen werden. Sie sollen vielmehr im Etat eingespart werden. Dadurch erhöht sich Ler ursprünglich mit 100 Millionen vorgesehene Ersparunqsbetrag auf 128 Mil- i lionen; weitere 6 Millionen Mark, die bisher noch ungedeckt I waren, sollen ebenfalls eingespart werden. Der gesamte Er- sparungsbeträg wird sich daher auf 134 Millionen Mark be- laufen. Zusammengesetzt ergibt Lie Deckung des Fehlbetrags^ von 760 Millionen folgendes Bild: Erhöhung' des Beitrags zur Arbeitslosenver sicherung und Arbeitslosenversicherungsreform 269 Millionen Reichshilfe, Einkommensteuerzuschlag und Ledigensteuer 274 „ Verkürzung der Fristen bei Ler Tabaksteuer . 48 „ Gesamtersparungen im Etat '.134 „ Verringerung der Fehlbeträge 1929 .... 35 „ 760 Millionen Einzelheiten der Deckungs-Verordnungen. Den: Zwecke der Deckung der Fehlbeträge dienen insbe sondere die Neichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes und die einmaligen außerordentlichen Zuschläge zur Einkom mensteuer in: Rechnungsjahr 1930. Der Äeichshilfe unterliegen die Beamten und Angestellten der öffentlichen Han- im wei testen Sinne. Die Angestellten der öffentlichen Hand allerdir^s nur insoweit, als sie nicht der Arbeitslosenversicherung unter liegen. Dagegen sind entsprechend Len Beschlüssen Les Reichs tags-Ausschusses auch die Bezieher von Aufsichtsratstantiemen der Reichshilfe unterworfen. Die einmaligen außerordentlichen Zu schläge zur Einkommen st euer im Rechnungsjahr 1930 bestehen erstens in einem fünfprozentigen Zuschlag zu der für 1929 veranlagten Steuer. Diesem Zuschlag unterliegen Einkommen über 8000 Mark, und zwar ohne jeden Abzug. Zweitens wird ein Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen erhoben. Als ledig gelten auch verwitwete oder geschie dene Personen, aus deren Ehe Kinder nicht hervorgegangen sind. Vom Zuschlag befreit sind unverheiratete Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, rind ferner Steuerpflichtige, bi« zum UnterlM ihrer geschiedenen Ehefrau oder eines bedürf tigen Elternteils seit einem Jahre mindestens 10 v. H. ihres Einkommens aufwenden und denen deshalb eine Ermäßigung der Einkommensteuer bewilligt worden ist. Der Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen wird bei den Lohn steuerpflich tigen im Wege des Steuerabzugs in der Zeit voml. September 1930 bis 31. März 1931 erhoben. Bei den veranlagten Einkommensteuerpflichtigen unterliegen, da Ler Lediqenzuschlag nur für 7 Monate gelten soll, nur 60 v. H. der Jahre» steuer für 1929 dem Ledigenzuschlaq. Einnahmen für die Gemeinden. Die Kosten der WohlfahrtserwerLslosen haben sich schätzungsweise in den letzten sechs Monaten um 150 Mil lionen erhöht. Die Gemeinden sollen mit sofortiger Wirksamkeit das Recht erhalten Bürgersteuer Md, Gemeindebiersteuer zu erheben, und zwar letztere kn einem gegenüber bisher erhöhten Ausmaße. Preiserhöhungen lverden dadurch, so sagt die Regierung, in nennenswertem Umfange nicht eintreten, da den Gastwirten in einer großen Zahl der Fälle vielfach nur ein Teil des Gewinnes weggenom men wird, den sie dadurch erzielt haben, Laß Ler Preisab schlag für das Glas Bier bei der letzten Birrsteuererhöhung erheblich über deren AuSW-ß hinausgegangen ist. Die Ge meinden, deren Etats durch di« Wohlfahrtserwerbslosenfür sorge außerordentlich belastet sind, sollen Las Recht bekommen, daneben auch von den übrigen Getränken außer Bier eine Gemeinde-Getränke st euer zu erhebe«. Bei der Dütgersteuer ist den sozialen Gesichtspunkten durch «ine Staffelung des Steuersatzes Rechnung getragen. Der Satz beträgt im allgemeinen 6 Wark. Ax W-