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Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. Wochenblatt für Inserate, welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzusenden. Preis der dreispalt. Corpuszeile 1 Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt L,r KSnigUchsn Gerichtsbehörden und der städtischen Dchörden zu Pulsnitz und Königsbrück. 1867 M». 3« Sonnabend, den ü. Mai Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Einschleppung der Rinderpest betreffend. Eingegangenen Nachrichten zufolge ist die Rinderpest in Bayern, in Untersteinach bei Kulmbach, ausgebrochen. Mil Rücksicht hierauf sinket sich das Ministerium des Innern veranlaßt, bis auf Weiteres 1) das Einbringen von Rindvieh ohne Unterschied der Race, desgleichen von Schafen, Ziegen und Schweinen, sowohl mittelst der Eisenbahn als auch im Grenzverkehre. 2) die Einfuhr thierischer Rohprodukte, namentlich von Fleisch nnd Talg, Haut, Hörnern und Knochen von obigen Viehgattungen in frischem Zu stande aus Bayern nach Sachsen unbedingt zu untersagen. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen in 3. der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 geahndet. Dresden, am 29. April 1867. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwcrg. Freiwillige Versteig erung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes soll auf Antrag der betheiligtcn Erben de« IV. Mai d. Js. in der Lunze'schen Schenke zu Großnaundorf das zum Nachlaße Karl Gotthold Heinze's gehörige Banergut Nro. 71 des Brandkatasters und Folium 66 des Grund- und Hypothekenbuchs für gedachten Ort, welches zusammen nach 43 Aecker 48 Ouadratruthen vermessen und am 29. dieses Mts., ohne Berücksichtigung der aufhaftenden Oblasten auf 5380 Thlr. —. —. ortSgcrichtlich gewürdert worden ist, freiwillig versteigert, unter Abtrennung, beziehentlich Zergliederung eines nach 11 Aecker 298 Ouadratruthen vermessenen Theiles der dazu gehörigen Flurstücken, sowohl in einzelnen Theilstücken, als auch nach seinem Gesammt-Complex zum Ausgebot gebracht und nach Befinden je nach dem auf die eine oder andere Art des Ausgebotes ein günstigeres Resultat erzielt wird, den oder dem Meistbietenden zugeschlagen werden. Mit Hinweis auf die im hiesigen Gerichtsamtshause und in der Lunze'schen Schenke zu Großnaundorf aushängenden, die Specialitäten der Ver steigerung enthaltenden Anschläge wird dies hierdurch bekannt gemacht. Pulßnitz, am 30. April 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Ldr. Bekanntmachung. Seiten deS unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes soll den IS. Mai L8V- das dem Iaquardweber Johann Gottlieb Lindner in Großröhrsdorf zugehörige Haus- und Gartengrundstück No. 190 des Brd. Cat. nnd Folio 261 deS Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, welches am 28. Februar 1867 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 850 Thlr. — - — - ortsgerichl- lich gewürdert worden ist, nothwendiger Weise an Ort und Stelle in Großröhrsdorf versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängendcn Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 1. März 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Erst. Auctions-Bttan ntmachung. — Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts sollen -e« 1V. Mak dieses Jahres und nach Befinden den darauf folgenden Tag, Vormittags von 9 Uhr an, in dem zeilher dem Krämer Friedrich August Günther gehörigen Hause in Höckendorf die zur Vermögensmasie ernannten Günther's gehörigen Gegenstände, bestehend in Material- und Galanterie-Waaren, sowie Spirituosen, ferner Meublement, Kleidern, Haus- und Wirthschafts-Geräthe u. s. w. öffentlich gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden, was unter Bezugnahme auf das, dem an hiesiger Amtsstelle und im Erb- gericht zu Höckendorf aushangenden Anschläge beigesügte, Verzcichniß hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, den 11. April 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Zeitereignisse. Dresden, 30. April. Der heutigen ersten Sitzung in der Zweiten Kammer wohnten die Herren Staatsminister v. Falkenstein, v. Friesen, v- Nostitz-Wallwitz und v. Fabrice bei. Präsident Haberkorn eröffnete ""selbe um 11 Uhr mit einer kurzen Ansprache, in der er ungefähr Fol gendes sagte: „Meine Herren! Der bis jetzt vertagt gewesene Landtag ist wieder zusammenberufen worden. Seine Aufgabe wird vorzugsweise darin bestehen, die Verfassung des Norddeutschen Bundes der Be- rathung und Beschlußfassung zu unterziehen. Die Nothwendigkeit gebietet, alle Bedenken, welche gegen einzelne Punkte derselben sich geltend machen sollten, aufzugeben, damit das Werk, welches der Reichstag geneh-