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unterhaltungs- Md JntelligenzBlatt. 27. Stück. XIX.Jahrg. Sonnabends, den 2. Juli 1831. O e r L l i ch e s. Den nächsten Sonntag, als den Zten Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr, wird in hiesiger Sonntags-Schule die Vorlegung von Probearbeiten der Schüler, und die Vertheilung einiger Prämien an die durch Fleiß und Geschicklichkeit ausgezeichnetsten derselben erfolgen, wozu hiermit nicht nur die Mitglieder des Vereins für Unterhaltung der Sonntags-Schule und die Meister, deren Gesellen und Lehrlinge darinn Unterricht genie ßen, sondern auch alleübrigen Freunde der Volksbildung jedes Standes, eingeladen werden, um sich von der Einrichtung und dem schon gewährten Nutzen dieser gemeinnützigen Anstalt durch eigene An schauung zu überzeugen. Hayn, den i. Juli. Die Vorsteher der Sonntags-Schule H. Bodemer. K. Preusker. H. Aschille. Etwas über stille Begräbnisse. Der gesunde Menschenverstand, welcher sich beson ders in dieser Zeit freier und rücksichtsloser als jemals an Attes wagt, was ihm veraltet und unbrauchbar geworden zu seyn scheint, halt jetzt auch über obigen Gegenstand sein Urtheil nicht zurück. Den Meisten will es nicht mehr zusagen, wenn sie die Ihrigen unter Singen von den Thüren, sowie durch Straßen und Gasten auf ihrem letzten Wege begleiten sollen, weil sie dadurch ihren Schmerz nicht gemildert, wohl aber nur noch mehr erregt fühlen; sie sehen sich daher ge- nöthigt, die Concession zum stillen Begräbnisse, wenn sie es können, zu erkaufen. Schlimmer aber sind die Aermern daran, welche doch auch menschlich fühlen und also oft auch ihre Todten gern still zu ihrer Gra besruhe begleiten mögten, weil e§ ihnen schwerer wird, oder vielleicht gar nicht möglich ist, die Dispensations- kosten aufzubringen. Was muß nun hierbei der füh lende Mensch wünschen und, wenn es in seinen Kräf ten steht, thun? — Gesetzlich erlaubt sind stille Be gräbnisse ohne Dispensation bei ansteckenden Krank heiten, bei todtgebornen, oder bald nach der Geburt verstorbenen und ungetauften, so wie auch unehelichen Kindern; ferner bei allzugroßer Kälte und Hitze, und bei erweislich armen und unvermögenden Leuten, die unentgeltich begraben werden. Da nun schon das Gesetz diese Einschränkungen macht, so ist um so mehr zu wünschen, daß man überhaupt auch in dieser Hin sicht nicht mit zu großer Strenge verfahren möge. Warum will man denn gerade dieses Gesetz so genau beobachten, während manche andere ja auch nicht be rücksichtigt werden, wie dies z. B. der Fall mit der Haustaufe ist, welche nach dem Kirchenrechte eben so wenig erlaubt ist? Warum soll das, was in großen Städten bekanntlich geschieht, für welche doch das Gesetz auch da ist, nicht auch in Mittlern geschehen dürfen? Oder würden vielleicht einige Thaler weniger für Dispensationen einkommen? Nein! der Aermere wird doch lieber das öffentliche Begrabniß wählen, als erst die Erlaubniß zum stillen bezahlen, und der Wohl habendere wird schon Ehren halber Dispensation lösen, da man immer noch den Unterschied zwischen dem stillen Begräbnisse mandatmaßig und demselben mit höchster Coneession festhalten wird. M 6 nt 6 8 Lnu 8» Die Cholera in Siam. In Siam herrschte die Cholera im Jahre i^iy nm solcher Wuth, daß die Einwohner die Dächer ihrer Häuser abdeckten, um Geier und andere Raubvögel zum Verzehren der Leichname herbeizulocken. — In Bancok, der Hauptstadt des Landes, starben 40,000/ Menschen an derselben. Um die Ursache der Seuche auf^ufinden, berief der König eine Rmbsverfammlung aus dem Adel, den Priestern und den Sterndeutern, in der einstimmig erkannt wurde, sie rühre von einem