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82. Jahrgang Dienstag den 15. Februar 1918 abends Nr 37 Snserat» werden mU 15 Pf., solche aus unterer Amtshauptmannschaft mit 12Pf. die Spaltzell« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Sette (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnserate niit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 3V Pf. Dl« Löberitz. Zeitung" ^scheint täglich mit Aus- der Sonn- und wtrd am HpStnachi».^„„ ausge- geben. Preis vierteljShr- Fch 1 M. 50 Pf., zwei, monatlich 1 Mark, ein» monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- boten, sowie unsere Aus träger "»Kmen Bettel» MpchMalf für die Mm» AmtshmPtmmmschaft, das KSniglich« Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde MU E „Illustrierten Unlerhaltungsblatt- und tüglicher UnterhaltungsbeUage. Kür bla Aufnahme eii s Inserat l»-k«^mter Stelle und sm bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwo kicher Redaneür: Paur Zehne. — Druck und Verlag von Carl Zehne in Dippoldiswalde. W H eritz-Mtling WHeitW M Alizchtt str HMM Sljmiekbelg u.U. BkkllMltmAllg, den Betrieb des NWMs im Kölligreilh Echsen betressend, vom I I. Februar 1916. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 4. November 1915 (Reichs-Ge setzblatt Seite 728) zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preis- prüfungsstellen und die Bersorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seit- 607) wird für das Gebiet des Königreichs Sachsen folgende« angeordnet. 8 1. Zur Regelung der Beschafsung, de» Absatzes und der Preise von lebendem Vieh wird ein rechtsfähiger Verband gebildet. Verbandsbezirk ist das Königreich Sachsen. 8 2. Dem Verbände gehören an I. olle Viehhändler, die im Verbandsbezirke ihre gewerbliche Niederlassung und bereits vor dem l. Juli 1914 Viehhandel im Hauptberuf betrieben haben. Falls sie binnen einer in der Satzung zu bestimmenden Frist dem Verbandsvorstande gegenüber erklären, datz sie auf die Ausübung des Gewerbebetriebs verzichten, erlischt die Mit- gliedschast; 2. die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die den Handel oder den Kommissions handel mit Vieh betreiben und ihren Sitz im Verbandsbezirk haben. Auf Antrag können ^Mitglieder des Verbandes werden 3. Fleischer, die im Verbandsbezirk vom Landwirt oder Mäster Vieh kaufen wollen, 4. Viehhändler und landwirtschastttche Genossenschaften, die, ohne im Verbandsbezirk eine gewerbliche Niederlassung oder ihren Sitz zu haben, im Verbandsbezirke Vieh laufen oder Kommissionshandel mit Vieh betreiben wollen, 5 Viehhändler, die im Verbandsbezirk ihre gewerbliche Niederlassung haben, jedoch vor dem 1. Juli 1914 Viehhandel im Hauptberuf nicht getrieben haben, 6. landwirtschaftliche Vereinigungen (Zuchtgenossenschaften, Zuchtviehverbände), die ihren Sitz im Verbandsbezirke haben. 8 3. Der Ankauf von Vieh vom Landwirt oder Mäster zur Schlachtung, der Ankauf von Vieh zum Weiterverkauf, der kommissionsweise Handel mit Vieh ilt im Verbandsbezirke auher dem Verbände selbst nur den Verbandsmitgliedern, die vom Vorstand eine Ausweiskarte erhalten haben, gestattet. Der nicht gewerbsmäßige Ankauf von Vieh vom LandwM oder Mäster zur Schlachtung für den eigenen Bedarf, soweit er sich im örtlichen Verkehr ohne Versand auf der Eisenbahn abwickelt, bedingt nicht die Mitgliedschaft zum Verbände. Gemeinden ist der Ankauf von Schlachttieren zur Versorgung ihrer Bevölkerung mit Fleisch auch weiierhin ohne Zugehörigkeit zum Verbände gestattet. Sie dürfen sich nur solcher Aufkäufer bedienen, die dem Verbände angehören. ^.^1 8 4. Als Vieh im Sinne dieser Bekanntmachung gelten Rinder, Kälber, Schafe und Schweine. Durch die Satzung kann der Handel mit Kälbern im Gewicht unter 150 li8 und mit Ferkeln und Läuferschweinen im Gewicht unter 50 Ke von dieser An ordnung ausgeschlossen werden. § 5. Die Satzung des Verbandes wird vom Ministerium des Innern erlassen. 8 6. Wer entgegen der Vorschrist des 8 3 dieser Anordnung unbefugt im Ver- bandrbezirke Vieh kaust oder kommissionsweilen Handel mit Vieh treibt, wer an eine nach dieser Vorschrift nicht berechtigte Person Vieh verkauft oder zum kommissionsweilen Verkauf abgiebt, sowie wer den sonstigen Vorschriften dieser Anordnung oder der nach 8 5 erlassenen Satzung zuwiderhandelt, wird nach 8 l? der im Eingang erwähnten Bekanntmachung vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. § 7. Diese Anordnung tritt am 3. März 1916 in Kraft. ' Ministerium des Innern. Verbot. Um dem anstößigen Verhalten abends sich »mhertreibender jugendlicher Personen ent gegenzusteuern, steht sich der unterzeichnete Stadtrat veranlaßt, männlichen und weib» Uchen Personen unitvn 18 das Verweilen auf Straßen und Plätzen, sowie in Gast- und Hchankwirtschaften, Konditoreien und Kasfeestuben 1V Uki» sbvnckw ohne Begleitung Erwachsener hiermit strengstens zu swgvn Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu zehn Tagen bestraft. Eltern und sonstige Aufsicht-pflichtige, besonders auch die Lehrherren und Dienstherrschaften, werden ersucht, die Polizeibehörde bei der Durchführung vorstehenden Verbotes zu unterstützen. Dippoldiswalde, am 3. Februar 1916. Der Stadtrat. Formulare und andere Drucksachen für Gemeinde- und andere Behörden liefert in zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerei von Carl 2ehne, Dippoldiswald» -.'H' ' mit zu verdienen — ihr Kind in solch trefflichen Händen von Kindergärtnerinnen zu wissen, und man sah es den Kleinen auf den Bildern an, daß es ihnen wohl ging, überall war Lust und Freude. — Obgleich viele etwas anderes erwartet hatten, indem sie wohl zuerst an die Arbeit an den Kindern zu House dachten, gingen wohl alle von dem Dargebotenen befriedigt nach Haus«. — Nächsten Donnerstag abends 8 Uhr findet wieder Kriegsabend des Militärvereins statt und zwar diesmal im Hotel zur Sonne. Zur Kenninis kommt zahlreich ein- gegangene Feldpost. Zeitungen sollen wieder zum Ver sand ins Feld gelangen. Freundlichen Helferinnen und Helfern ist damit Gelegenheit zu gütiger Betätigung ge boten. Auch hat ein auf Urlaub befindlicher Mitkämpfer interessante Mitteilungen In Aussicht gestellt — In der Nacht zu heute Dienstag, gegen 1 Uhr, herrschte ein von heftigem Blitz und Donner begleiteter Sturm, dem sich zunächst auch kurzer starker Regen und sodann ein heftiger Hagelsall anschloß. Für jetzige Zeit sicher eine ungewöhnliche Erscheinung. — Vermehrung des Flachsbaues. Der Landeskultur-- rat für das Königreich Sachsen hat einen Ausruf an die sächsischen Landwirte erlassen, daß jeder eine bestimmte Flüche mit Flachs im Kriegsjahre 1916 anbauen möge. Ls ist nicht nur wünschenswert, größere Mengen von Oel durch den Leinsamen zu gewinnen, sondern auch die Flachs- faser wird unbedingt in größerem Umfange benötigt. Gleichzeitig wird dadurch aber auch erreicht, daß bei der Verarbeitung des Leins zu Oel erhebliche Mengen von guten eiweißreichen Futtermitteln der Landwirtschaft zuge führt werden. Dippoldiswalde. Die letzte Teilzahlung de» Wehr- beitrages (3. Drittel) muß sofort entrichtet werden. Wer die Bezahlung unterläßt, hat am 16. d. M. Mahnzettel zu gewärtigen. Reichstädt. Vergangenen Sonntag hielt im hiesigen Militärverein Herr Kantor Brückner »inen Vortrag über die geschichtliche Entwicklung der Etaatenbildung in Vorder- asien und Europa und betont« besonders im zweiten Teile seine» Vortrag» die Bedeutung der Erhaltung der Türket für da» deutsche Reich und die Kolonisierung Klrin- asiens, Syrien» mit Palästina und Mesopotamien». Dem . Vortragenden wurde am Schlüsse seiner Ausführungen leb hafter Beifall grspendet. Schmiedeberg. Einen abwechselungsrrichrn Familirn- abend, der sich «ine« außerordentlich zahlreichen Zuspruch» ersnurn konnte, veranstaltete am Sonntag im Echenkschen Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. In dir am 12. ds. Mts. unter dem Vorsitze dcs Herrn Amtshauptinann v. d. Planitz abgehal tenen 3. öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses der Königlichen Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde um faßte die Tagesordnung nebst Nachtrag 101 Punkte. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte zunächst Herr Amts- Hauptmann v. d. Planitz die Mitglieder, von denen außer den zum Heeresdienst ringezogenen Herren Bürgermeister Jahn und Forstrat Eckert Herr Rittergutsbesitzer Freiherr Pergier v. Pergla» und Herr Fabrikbesitzer Gaudich-Kreischa infolge Krankheit am Erscheinen behindert waren, und berichtete hierauf über die die Erhöhung der Hafersaatgut- menge betreffende Verordnung des König!. Ministeriums des Innern, nach der für den Kommunalverband Dippol diswalde die Saatgulmenge auf 5 Zentner für den Hektar bei Höhenlagen über 350 Meter und im übrigen auf 4 Zentner festgesetzt worden ist. Genehmigt wurden sodann die weitere Ausnahme von 149000 M. Darlehen für den Bezirk für Zwecke der Kriegsfamilienunterstützung, die Grundsätze für den weiteren Ausbau der Säuglingsfür- sorge und für die TeXtilarbeitersürsorge, die Schutzmaß regeln zur Verhütung von Unfällen beim Beiriede von Wäschemangeln und die Erneuerung der Bekanntmachung über den Fährverkehr in der Nähe von Eisenbahnen. Ein Gesuch der Gemeinde Kreischa um Genehmigung zur Auf nahme eines Darlehn» fand nur bedingungsweise Zu stimmung. Bezüglich der Wegebau-Unterstützungen aus Staatsmitteln aus das Jahr 1916 schloß sich der Bezirks- ausschuß den Vorschlägen der König!. Amtshauptmannschaft an. Welter nahm der Bezirksausschuß Kenntnis von zwei Entscheidungen der Ob?rbehörden in Kriegsfamilten Unler- slützungrangelegenheilen, von den Verordnungen über die Bewilligung von itaatlichen Beihilfen für die Jugend- pflege und zur Unterhaltung und Erweiterung von Volks- büchereien auf da» Jahr 1915 und von dem Schreiben de» Landesausschusse» der Vereine vom Roten Kreuz über die Einziehung des Vereinslazareit» „Wettinstift" ab 1.3. 1916. Sodann faßte der Bezirksausschuß auf eine den Verkauf von Hefe betreffende Eingabe und wegen der Durchführung der Hauptkürung im Jahre 1916 sowie auf mehrere da» Bezirk-Vermögen und da» Wettinstift be treffende Angelegenheiten Entschließung. Weiler «rlrdigt« der Bezirksausschuß einige Gesuche um Unterstützungen au» Mitteln de» Hauptausschusse» für Kriegshilse im Bezirke Dippoldiswalde-Land und au» Stiftungsmitteln sowie einen Rekur» in Gemeindeangelegenheiten und ein Gesuch um Ausnahmebewilllgung von dem Verbote der Beteiligung jugendlicher Personen am Tanzunterricht und eine Eingabe über die darin erbetene Beschränkung jugendlicher Personen hinsichtlich des Tabakgenusses. Der Bezirksausschuß ver mochte in letzterer Beziehung für den hiesigen Bezirk ein dringendes Bedürsnis nicht anzuerkennen, zumal für ein zelne Orte, in denen eine solche Beschränkung wünschens wert erscheint, durch di« Schulordnungen die nötigen Ein- schränlungen getroffen werden können. Zum Schlüsse folgte die Beratung und Beschlußfassung über 105 Gesuche um Kriegssamilien-Unterstützung, die nachträglich aus 30 Gemeinden des Bezirks «ingegangen waren. Von diesen Gesuchen wurden 90 als begründet anerkannt, 14 Gesuche wurden zurzeit abgelehnt und bei einem die Entschließung zwecks weiterer Erörterungen ausgesetzt. — Am gestrigen Montag beging Herr Korbmacher meister Jungnickel sein 50 jähriges Bürgrrjubiläum und wurde ihm unter Ueberreichung des Jubel-Bürgerbriefes durch Herrn stellv Bürgermeister Stadtrat Liebel und Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Jäckel die Glückwünsche der Stadtgemeinde ausgesprochen. — Heute abend hält der Kriegshilfs-Ausschuß eine Sitzung ab. — Vor einem sehr zahlreichen Publikum hielt gestern abend im „Stern" der hiesige Frauenverein einen Bor- tragsabend ad Frl. Meusel au« Dresden sprach über „Die Arbeit an unsern Kindern." Herr Oberkirchenrat Hempel begrützte mit kurzen Worten dir Erschienenen, in- dem er darauf hinwies, daß die Arbeit an unsern Kindern eine Freude, ost auch Kummer und Herzeleid sei. Darum sei alle» zu begrüßen, was Richtlinien gäbe bei der Arbeit an unsern Kindern, damit die Ernte nicht ausbleibe. — Frl. Meusel führte nun an der Hand klarer, schöner Licht- bilder di« Zuhörer in die Ansänge des Kindergarten» (Oberlin, Luise Scheppler), um dann zu zeigen, wie in diesen Kinderhorten im Bad, im Speisesaal, in den Wärm- stuben, im Schlassaal für das körperliche Wachstum der Kinder, durch fröhliche» Spiel für das geistige Wachstum aus» trefflich« gesorgt wird. Auch der Tätigkeit,trieb de» Kindes findet reichlich Nahrung, und schon frühzeitig nutzt man da» aus, daß die Kinder zur Hausarbeit mit heran gezogen werden. Auch der Krieg spiegelt sich in diesen Kindergärten wieder: Die Jungen spielen Soldaten, die Mädchen stricken für unsere Feldgrauen. Und draußen im Garten werden alle zu gemeinsamer Arbeit heran- gezogen: man baut Kartoffeln und Gemüse. Für manche Muller wird es ein Trost fein, wenn sie gezwungen ist,