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Amts- und änzeigeblstt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Vezugspreisvierteljährl.M.1.50einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, beiunserenvotensowiebeiallen Reichspostanstalten. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. Libenfto», Larlrfelb, hunörhübel, ^UgrUtUtt Neuheide, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftützengrün, wildenthal usw. N 271. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. . , 62. Jahrgang. Sonntag, dcn 21. Roocmber Z Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. » Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 z Pfennige. ImamtlichenTeilediegespaltene Z Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. UO. 1N1S Petrolcnmvcrsorgnng für Hciinarbcitcr u. Landtoirtc. Die uns für Heimarbeiter und Landwirte zugewiesene Petroleummenge ist zu ge ring, als daß damit der im September angezeigte Bedarf annähernd befriedigt werden könnte Wir vermögen daher bloß den Haushaltungen Petroleum zui«- weisen, denen für die Beleuchtung ihrer Wohnstube keine anderen Mit tel (Gas, Elektrizität, Lpiritusglühlicht usw.) zur Verfügung stehen. Die Vorstände jener Haushaltungen — aber lediglich diese — werden hiermit aufgefordert, Montag, den 22. dss. Ms., norm, von 8—12 Mr in unserem Einwohnermeldeamte nochmals Antrag auf Petroleumzuweisung zu stellen. Wir werden dann unverzüglich bekanntgeben, wieviel Petroleum im einzelnen zugewiesen werden kann. Stadtrat KiöenKock, den 19. November WI5. Die Hllildcspcrrc betreffend. Punkt 1 unserer Bekanntmachung vom 5. dieses Monats wird hiermit aufgeho ben und durch folgende Bestimmung ersetzt: 1. Alle Hunde sind so anzuketten oder einzusperren, daß fremde Hunde mit ihnen nicht in Berührung kommen können. Der Festlegung ist gleich zu erachten das Führen der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine. Stadlrat Liöenüock, am 20. November 191.'». Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit in Erinnerung gebracht. Stadtrat Eibenstock, w. November ISK. Bekanntmachung. Nach Einvernehmen mit dem Königlichen Straßen- und Wasserbauamte zu Schwar zenberg wird auf der Karlsbader Straße ab Dörffels Sägewerk, auf der Haupt-, in neren und äußeren Auerbachcr Straße, dem Kreuzelwege, dem Triftwege, dem Carls- selber Steige, der Wiesen- und Bergstraße das Ruscheln, Rodeln, Laufen mit Schlitt- und Schneeschuhen überhaupt verboten. Die bloße Durchfahrt mit Schneeschuhen zum Zwecke des notwendigen Verkehrs ist unter der Voraussetzung gestattet, daß dabei die Sicherheit nicht gefährdet wird. Auf den übrigen Straßen und Wegen ist das Ruscheln, Schlitt- und Schneeschuh laufen insoweit nicht verboten, als dadurch keine Störung und Gefährdung des Perso nen- und Fuhrverkehrs eintritt. Mit dem Ruscheln-pp. ist einzuhalten, sobald Fuhr werke oder Personen in der Fahrtrichtung oder entgegengesetzt auf den Wegen verkehre^ oder diese kreuzen. Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder entspre chender Hast bestraft. Stadtrat (Lißenstock, den 19. November 1814. Weihnachtsliebesgabe« bete. Der hiesige Gemeinderat hat beschlossen, unseren im Felde stehenden Einwohnern wiederum eine besondere Weihnachtsliebesgabe zu senden. Die geehrte Einwohnerschaft wird gebeten, die Adressen von Angehörigen, die sich im Feindeslands befinden, bis spätestens zum 25. November 1915 im Rathaufe — Meldeamt — abgeben zu wollen. Die Adressen sind auf Feldpost karten niederzulegen. Da die Zahl der infrage kommenden Orts-Einwohner sehr groß ist, andererseits die Mittel der Gemeinde bei den zu erfüllenden großen Aufgaben sehr bescheiden sind, so sollen zur Beschaffung dieser Liebesgaben auch Geldspenden entgegengenommen werden. Der Unterzeichnete gestattet sich daher die ergebene Bitte auszusprechen, zugedachte Geldspenden bis spätestens M. November 1915 im Rathause — Sparkaste — abliefern zu wollen. Schönheide, am 18. November 1915. Der GcmcmöcMsland. Das Ruscheln betr. Das Ruscheln wird bis auf Weiteres unter den nachstehenden Bedingungen auf folgenden Straßen gestattet: a) Auf dem sogenannten Fichtzigweg — nach dem Friedhöfe zu. b) Auf dem Wege zwischen dem Berger'schen Steinbruche u. der Schönfelder'schen Brandstelle, e) Auf der neuen Friedhofstraße, jedoch nur bis zum Hofe des Rathansgrundstückes. ck) Auf dem Neuheiderwege. Für alle übrigen Straßen und Fußwege bleibt das Verbot des Nu schelns bestehen. Wer dem Verbote zuwiderhandelt, wird rücksichtslos bestraft. Bedingungen: 1. Das Ruscheln darf nur bis spätestens abends 10 Uhr stattfinden. Dabei ist jeder Lärm zu vermeiden. ES geschieht auf eigene Gefahr der Nuschelnden. Die Ge meinde lehnt jede Haftung für Unfälle ab. 2. Zum Nuscheln dürfen nur gewöhnliche Ruschelschlitten, nicht aber Handschlitten und dergl. verwendet werden. 3. Mehr als 2 Personen dürfen auf einem Schlitten nicht Platz nehmen. 4. Auf den Fahr- und Fußgängerverkehr ist derart Rücksicht zu nehmen, daß die ser Verkehr nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird. 5. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen der Straßenpolizciordnung mit Geld bis zu 30 Mk. bestraft. Schön Heide, am 18. November 1915. » Der Gemeindevorstand. Bitte! Der Eintritt des Winters stellt an viele arme Familien große Anforderungen we gen der Beschaffung von Fußbekleidung, namentlich für Kinder. Viele arme Familien leiden bei den hohen Lederpreisen bittere Not. Um dieser Not zu steuern, bittet der Unterzeichnete die geehrte Einwohnerschaft, abgelegtes, aber »roch verwendbares Schuhwerk im hiesigen Rathause abgeben zu wollen, damit es an bedürftige Fami lien abgegeben werden kann. Schönheide, am 18. November 1915. Der Mmemdeoorstlmd. Am 15. November ds. Js. ist der 4. Termin Gemeindeanlagen fällig gewesen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen Frist gegen Säumige im Wege des Mahn- bezw. Zwangsvoll streckungsverfahrens vorgegangen wird. Schön Heide, am 18. November 1915. Der Gcmemdevorstand. Schulanmcldung für Ostern 191li in Eibenstock. Bürgerschule: Montag, 6. Dezember: Knaben L-, Dienstag, 7. Dezember: Knaben H—LI, Donnerstag, 9. Dezember: Mädchen I*, Freitag, 10. Dezember: Mädchen Selcktenschule: Dienstag, 14. Dezember, jedesmal von 2—5 Uhr nachmittags im Direktorzimmcr der Bürgerschule. . Ostern 1916 werden diejenigen Kinder schulpflichtig, die bis dahin (16. April) das 6. Lebensjahr erfüllt haben; doch können auch noch diejenigen Aufnahme finden, die das 6. Lebensjahr bis zum 30. Juni 1916 erfüllen werden, sodaß also die Kinder zur Anmeldung kommen, die innerhalb der Zeit vom 1. Juli 1909 bis 30. Juni 1910 geboren sind. Für die hier geborenen Kinder ist nur der Impfschein, für die auswärts gebo renen sind außerdem noch die standesamtliche Geburtsurkunde und das pfarr amtliche Taufzeugnis beizubringen, doch sind auch die Familienftammbucher ausreichend. Die Taufbescheinignng ist aber auch für hiergeborene Kinder dann erfor derlich, wenn die Kinder nicht ev.-luth. getauft sind. Etwa vorhandene gerichtliche Ver träge über die konfessionelle Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen sind vorzulegen. Die früher zurückgestellten Kinder sind erneut anzumelden und vorzustellen. Für die Kinder, die aus Gesundheitsrücksichten von dem Schulbesuch noch zurückgehalten werden sollen, ist ein ärztliches Zeugnis bciznbringen. Erwünscht sind Mitteilungen über man gelhafte oder irgendwie auffällige körperliche und geistige Entwickelung der Kinder. Die Wohnnng ist nach Straße und Hausnummer anzugeben. Am empfehlenswertesten ist die persönliche Vorstellung des Kindes durch Mutter oder Vater. Aus einem Hause, worin ansteckende Krankheiten (wie Masern, Scharlach, Diphtherie, Croup, Keuchhusten u. dgl.) herrschen, dürfen Kinder nicht zur angesetzten allgemeinen Anmeldung gebracht werden; für sie ist nur eine kurze schriftliche Meldung einzureichen; die persönliche Vorstellung und Anmeldung solcher Kinder erfolgt in der gewöhnlichen Sprechzeit (täglich vorm. 11—12 Uhr) erst nach völligem Ablauf der Krankheit; dasselbe gilt für die er krankten meldepflichtigen Kinder. Die Direktion der Bürger- und der Seleltenstzule. Wiederbeginn der italienischen Angriffe. Das serbische Zentrum durchbrochen. Während auf dem russischen Kriegsschauplatz säst völlige Stille eingetrcten ist, kommt aus Petersburg die Meldung von erneuten Einberufungen: Petersburg, 19. November. Hier wurde der gesamte Landsturm zweiten Aufgebots einbcrufen und Freiwillige aufgefordert, sich zu melden. Die Italiener wollen das Waffenglück mit aller Gewalt auf ihre Seite zwingen und haben daher neue Vorstöße gegen Görz unternommen, über die der österreichifch-xngarische Heeresbericht wie folgt berichtet: Wien, 19. November. Amtlich wird ver lautbart: Russischer Kriegsschauplatz Keine besonderen Ereignisse. Italienischer Kriegsschauplatz Die italienischen Angriffe an der Jsonzofront haben wieder begonnen. Wce bei den letzten großen Kämpfen, richten sie sich auch diesmal hauptsächlich gegen den Raum von Görz. Der Brückenkopf steht unausgesetzt unter schwerem Geschützseuer. Angriffsvcrsuche ge gen Oslawija und ein starker Vorstoß gegen die Podgora-Höhe wurden abgeschlagen. Die plan mäßige Beschießung der Stadt Görz dauerte vor mittags vier, nachmittags über zwei Stunden an. 3000 Geschosse aller Kaliber waren diesem Zerstö-