Volltext Seite (XML)
W 28». Vr««ä«» ^ierlsIMrtiek 2 Kl. KV ?k., d«i «l»» L»i«rl. äevtx:ti«ll ?i»t»a»t»lt»a vivrlst- Mirllvd » 11.; »u»i«rti»Ib äs» 6«ut»ok«o K«iot»»« tritt ko»t- avct ktorupvl-uivtil»^ tunru. »nUNi»aixuox»x>'dUt>r«w, Kr U«o ÜLluo einer e»«pLl^eo«Q 2eils Klemer Kelrrift 20 ?L linier „kin^esLnclt" äia 2«i1« KO kk. Lei 'knbellen- nnä 2iffern»»tr eotexr. ^nkeollnL. Leseketnear Dchllol» »Lt ^uillLtiws 6er 8onn- nnä k'siertnz» »b«n6i. k'srniprsok -Xnecklnee: Kr. 128«. Donnerstag, den > 2 Dezember, abends. 1889 AreMerImmml. Für die Gesamt leitung verantwortlich: ^ofrat Dtto Banck, ssrofeffor der Litteratur« und Kunstgeschichte. ^»»»ll»e re» LutiNn»»«»?«» »ni^Lrte: H. Lran6«t«ttrr, XvinimeeiooLr 6e» Oreeäoer ionrn»Ie; L»«dur» - LerUn Vie» - - L»„i Ur«,i»» Nr»»kk»i« ». I/aa««««trin »». l't-Ater,' U«rUo Vi«» S-uvd»iU- kr^ letpiiF 2r»»ilknrr ». A.-Nitnei»«»: SFo««/ k»ri» l-onckoa-LerU» krenktnrl ». N. »tuttxert: ». Oo, NerU»; Invat»6e»6ant, OürUt»: (^. Sletüer» Lennorer: 6. N-UI» ». 2. Laect ». (io. llerouexederr Nvai^I Lrpeüition äe, Dresdner io»rn»l«. vreeäen, ^Min^eritr»»»« 20. k«rneprscti -^nscklu»: Kr. 120i. s Ämtlicher Teil. Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1890 betreffend, vom 7. December 1889. Wir, Albert, von Sottet Gnaden König von Sachse« rc. re. rc., baden auf Grund drt die Abänderung einer Be- sUmmuvg det Gesetze» vom 5. Mai 1851 betreffen de» Gesetze» vom 27. November Ik-60 (Gesetz, und Verordnungsblatt S. 176 ff) wegen provisorischer Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1890 mit Zustimmung Unserer getreuen Stände be- schlossen uud verordnen hierdurch, wie folgt: 8 1. Im Jahre 1890 sind, vorbehältlich der definitiven Negulirung durch da» für die Finanzperiode 1890/91 zu erlassende Finanzgffetz, bi» zum Erlasse diese» Ge setze» za erheben: ») die Grundsteuer nach vier Pfennigen von jeder Steuereinheit, d) die Einkommensteuer, o) die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umher ziehen, 6) die Schlachtsteuer, ingleichen die UebergangS- abgabe vom verein-ländischen Fleischwerte, ») die ErbschastSsteuer, k) der Urkundenstempel. 8 2. Alle soustigen Abgaben, Natural- und Geldleist ungen. welche nicht ausdrücklich aufgehoben sind oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig sott. Auch bleiben den Staate lassen die ihnen im Jahre 1889 in Ge mäßheit de» Staatshaushalt«etat» »ugetheilten übrigen Einnahmequellen ebenfalls bis zum Erlasse des künftigen Finanzgesetzes für die Finauzperiode 1890/91 zugr- wiesen Urkundlich haben Wir diese» Gesetz, mit besten Ausführung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliche» Siegel beidrucken lasten. Gegeben zu Dresden, den 7. December 1889. (I-. 8.) Albert. Leonce Frhr. von Köunerih. Gesetz, die Umwandlung der 4procentigen Staats anleihen von 1852/68, 1867 und 1869 in eine 3kprocenüge Staatsschuld, beziehentlich die Tilgung dcr ersteren und die Aufnahme einer ö procentigen Rentenanleihe betreffend, vom 11. December 1889. Wir, Albert, von Sottet Gnaden König von Sachsen re. rc. re., verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände andurch wie folgt: 8 1. Unser Finanzministerium wird ermächtigt: 1) die auf Grund der Gesetze vom 1. Juni 1852, 13. August 1855, 11. Februar 1858, 3. Ja nuar 1859, 2. Januar 1862, 2. Januar 1866 uud 8. Februar 1868 (Gesetz- uud Verordnungs blatt vom Jahre 1852, Seite 86 flg, vom Jahre 1855, Seite 135 flg., vom Jahre 1858, Seite 7 flg., vom Jahre 1859, Seite 5 flg., vom Jahre 1862, Seite 1 flg., vom Jahre 1866, Seite 1 flg., und vom Jahre 1868, Feuilleton. »s Der Lfrikarrisende. Krzihl»», von Reinhold Ort» » n ». (Korisetz«,.) Siebenter Kapitel. In einem Berliner Hotel zweiten Range» saßen Herr Luigi Rossi und sein Schützling beim Morgenkaffee. »Willst Tu nicht die Güte haben, zu klingeln, Felicia! Tie» ist wahrhaftig kein Getränk für eine menschliche Zunge.* Die Angeredete streifte ihn mit einem gleichziltigen Blich aber sie rührte sich nicht. »Hast Du mich nicht verstanden?* wiederholte er etwa» schärfer. »Ich ersuchte Dich, nach dem Garson zu klingeln.* »Und ich bin nicht gesonnen, Sie zu bedienen! Sie wissen, daß ich Ihnen nicht» andere» z« Willen «Hue al» da», wozu Sie mich zwingen können.* E» war in ihrer Erwiderung eine Fülle von Bitter keit und Verachtung, deren Vorhandensein man iu diesem Kindergemüt sicherlich kaum rerwutet hätte. Signor di Rossi aber schien nicht all zu viel Empfind- lichkeit dafür zu haben, denn er sagte mit einem cynischen Lu'lachen: »Ah, ganz recht! Ich dachte nicht daran, daß w!r noch immer erbitterte Feind« sind. Nun, Du siehst, daß ich Dich krine»weg» zwinge, mich zu bedienen.* Er erhob sitz um selbst auf den Knopf der elek trischen Leitung zu drücken uud bet dem nach geraumer Seite 60 flg.) auSgrgebenen 4procentigeu Staat»schuldencastenschnne, 2) die auf Grund de» Gesetze» vom 14. December 1866 (Besetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1866 Seite 268 flg.) in Verbindung mit § 1 de» Gesetze» vom 17. December 1869 (Gesetz- und Verordnung»blatt vom Jahre 1869, Seite d40) au»gegrbenen 5v ocent gen, durch da» Gesetz vom 7. September 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1878, Seite 207 flo.) auf einen 4procentigen Zinsfuß herab gesetzten Staat»schuldencassenfcheine vom 2. Ja nuar 1867, 3) die auf Grund der Gesetze vom 26. Juni 1868, vom 18. Mai 1872 und vom 17. Februar 1873 (Gesetz und Verordnungsblatt vom Jahre 1868, Seite 431 flg., vom Jahre 1872, Seite 274 und vcm Jahre 1873, Seite 210) auSgrgebenen StoatSschulder castenscheine vom 2. Januar 1869 dergestalt in eine 3kproc«tige Staatsschuld umzu- wandeln, daß diejenigen Staatsschuldencastenscheine, welche von den Jndabern innerhalb einer denselben zu bestimmenden Frist dazu angebotrn werden, und zwar, soweit die Anleihen unter 1 und 3 in Frage kommen, durch Abstempelung der Hauptpopiere und Ausgabe neuer ZinSscheine, auf einen 3kprocentigen Zinsfuß herobgeietzt. soweit r» sich dagegen um die Anleihe unter 2 handelt, gegen vom LavdtagSauS- schusse zu Verwaltung der Staatsschulden neu au»zu- ftitigende, auf 3k Prcceut Znsen lautende SlaatS- schuldencassenscheine umgrtauscht werden. Die im Umtausche au-zugebenden Schuldscheine sind unter Bezugnahme aus dar Gesetz vom 14. De cember 1866 und auf da» gegenwärtige Gesetz, unter dem ursprünglichen Datum der einzuziehendeu Scheine auSzusertigen und lediglich zu dem vorbezeichneten Umtausche zu verwenden, dergestalt, daß die gegen einander uwzuiauschrnden Schrine nebst den zugehöri gen ZinSscheinen die gleichen Nummern tragen. Für die solchergestalt obgtstempeUeu oder umge- tauschten Staottsckuldercastenschrine verbleiben im Uebrigen die Bestimmungen ter Gesetze vom 1. Juni 1852, 13 August 1855. 11. Februar 1858, 3. Januar 1859, 2. Januar 1862. 2. Januar 1866, 8 Februar 1868, 14 Drcember 1866 und 26. Juni 1868 mit der einzraru Abänderung in Geltung, daß der plan mäßige Betrag der halbjährigen Lilgungssumme der betreffenden Anleihen um em ViertelProcent sie» Betrag« der zur Umwandlung gelangenden StaatS- schuldtncassenscheire zu erhöhen ist. 8 2. Hiernächst wird Unser Finanzministerium ermäch tigt, eine Tilgung der auf dem zuvor gedachten Weg« nicht zur Umwandlung gelangenden 4procenligen StaatSschuldencassenscheine heibeizuführen und zu die- sem Behufe, soweit i öth'g, Schuldverschreibungen über 3prozentige jährliche Stinten in dem hierzu erforder liche» Betrage auSzugebeu. 8 3. Auf Anlangeu Uusere« Finanzministerium» hat daher der Landtag-auSfchuß zu Verwaltung der Staats schulden zunächst die auf Grund der Gesetze vom 15. August uud 7. September 1878 (Gesetz- und Ver ordnungsblatt vom Jahre 1876, Seite 198 flg. und 207 flg.) über den Bedarf auSgefertigteu und iu feiner Verwahrung befindlichen, im Uebrigen aber neu au»« gefertigte Schuldverschreibungen über 3prozentige jähr- Uche Renten in dem ihm von Unserem Finanzmini sterium zu bezeichnende« Gesammtbetrogr an dasselbe abzugeben. 8 4. Dir neuen Schuldverschreibungen find iu Abschnitten über Weile erscheinenden, frech dreinblickenden Kellner einen Absynth zu bestellen. Al» der grüngelbe Trank auf dem Tische stand, ging Felicia zum Fenster uud nach dem sie eine Zeit lang mit starrem, leeiem Blick in da» Gewühl der stark belebt'n Verkehrtstraße hinab- geschaut hotte, wandte sie sich plötzlich wieder auch ihrem Gesellschafter um. »Wann werden Eie mich zu meiner Mutter führen?* »Wenn der rechte Zeitpunkt dazu gekomweu sei« wird, c»ri«iwL mi»I E» liegen sehr gewichtige Gründe vor, diese Begegnung nicht zu überstürzen." Fel cia» Lippen zuckle», und wie iu ohnmächtigem Zorn preßten ihre schlanken Finger sich i» einander. „O, es ist erbärmlich, über weine Wehrlosigkeit zu spotteu!" sagte sie. „Sie wissen sehr wohl, daß Sie mich schändlich belogeu haben, daß nur Ihr Versprechen, mich gleich nach unserer Ankunft in Deutschland zu meiner Mutter zu führen, mich be wogen hat, Ihne« zu folgen. Und e» war uirmal» Ihre Absicht, die» Versprechen zu halten — niemals, sonst würden Eie »inen besseren Grund Haden für Ihr Zöger« al» diese leeren, unglaubwürdige« Su«- flüchte." Augenscheinlich war ihm nun doch daran gelegen, ihren leidenschaftlichen Unwillen zu besänftigen, chrn er nahm eine etwa» ernstere Mieue an uud sog«e i» begütigendem, zuredeudem Tone: „Du solltest nicht iu mich dringen, liebe Felicia, Dir diesen wirkliche« Grund zu nennen, denn nur au» Schonung für Dew kindliche» Gesühl geschieht e», wenn ich ihn Dir verschweige." „tchl" — Eine Welt von Abscheu und Gering- schätzvng klang au» dem einzigen Au»ruf. „Ich weiß, 9 M. jährliche Rente auf 300 M. Eapital, 15 » - - - 500 » - SO - - - - 1000 - 90 - - - - 3000-- 150 - - - - 5000 - unter dem 1. April 1890 au»zusertigen und mit Zin»- leisten, sowie mit ZinSscheinen über die vom 1. April 1890 an lausenden Renten zu versehen Ihre Num mern hoben sich an die letzten der nach den Besitzen vom 25. April 1884 und 22. April 1886 ausgegede- neu Schuldverschreibungen der nämlichen AppomtS- gattungen auzuschließen. 8 5. Die AuSzablung der Reuten erfolgt in halbjähr lichen Raten om 30. September und 31. März bei der StaatSschuldencasse. 8 6. Die zur Zahlung der Renten erforderlichen Geld mittel sind der StaatSschuldencasse zur gehörigen Zeit anzuweisen. 8 7. Für die pünktliche Einzahlung dieser Geldmittel ist Unser Finanzministerium, für die der Bestimmung entsprechende Verwendung derselben der Landtags- auSichuß zu Verwaltung der Staatsschulden verant wortlich. 8 8. Die Renten verjähren mit dem Ablauf von 3 Jahren nach der Berfallzrit. 8 9. Vom 1. Januar 1892 ab ist bis auf Weitere- alljährlich mindesten- ein Procent de» LopitalbetrogS der auf Grund diese» Gesetze- auSaeg« denen Rente m den Staatshaushalts Etat eiuzvst-llen und entweder zum Ankauf eines entsprechenden Betrag» von Schuld verschreibungen über 3 procentige jährliche Renten oder zur Tilgung anderer Staatsschulden über die in den bezüglichen Tilgungsplänen vorgesehene Höhe hinaus zu verwenden. 8 10. Unser Finanzministerium hat den Ziitpunct zu bestimmen, zu welchem die einzelnen Anleihen durch die StaatSschuldevverwaUung aufzukündigen sind. 8 11. Tie nach tz 2 auSzugebenden Schuldverschreibungen über 3 procentrge jährliche Rewen dürfen nicht ander« in Umlauf gebracht werden» al« zum Zweck der Einlösung der in tz 1 gedachten Anleihen. Mit der Ausführung diese- Gesetze« sind Unser Finanzministerium und der Landtog-ausschuß zu Ver waltung der Staatsschulden beauftragt. Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig voll zogen und Unser Königliche« Siegel beidrucken lasse«. Gegeben zu Dresden, am 11. Dccember 1889. (I-. 8.) Albert. Leoner Frhr. von Könarritz. Bekanntmachung, die Kündigung der Königl. Sachs. 4 * Staats anleihe von 1869 und deren Umwandlung in eine 3k* Staatsschuld betreffend. Da» Königl. Finanz-Miuisterium hat auf Grund der ihm in dem Gesetze, die Umwandlung der 4pro- -entigkn Etaat»anleihen von 1852/68, 1867 und 1869 in eine 3k prozrntige Staatsschuld, beziehentlich die Tilgung der ersteren uud die Aufnahme einer 3proz«ntigeu Rentevanleihe betreffend, vom 11. De zember 1889 ertheilten Ermächtigung beschlossen, un ter verfassung-mäßiger Mitwirkung de- Landtag«- au-schusse» zu Verwaltung der Staat-schulden zunächst mit der Umwandlung der Anleihe von 1869 in eine 3kprozentige Staatsschuld vorzugehen, gleichzeitig aber in Bezug auf den nicht zur Umwanolunq ge langenden Theil der Anleihe vou dem in tz 4 Abs. 5 de» Gesetzes, die Ausgabe neuer 4prozentiger Etaatt- schuldenkassenscheine im Betrage von 20 Millionen Thalern betreffend, vom 26 Juni 1868 gemachten Vorbehalte einer Zurückzahlung der ganzen Anleihe schuld an einem der beiden ZrvStermine, unter Ein haltung halbjähriger Aufkündigung, Gebrauch zu machen. Demgemäß werden unter Hinwei» auf die be sondere Bekanntmachung über vie Bedingungen der Umwandlung die sämmtlichen noch nicht auSgelosteu, unter dem 2. Januar 1869 auSgefertigten Staat»- schuldenkassenscheiue hiermit dergestalt aufgekündigt, daß deren Kapitalbeträge am 1. Juli 18SV fällig werden. Die Inhaber der Staatsschuldenkassenscheine wer den ausgefordert, die Kapitalbeträge nebst den auf da» erste Halbjahr 1890 noch zu gewährenden 4prozentiaen Zinsen, soweit nicht inzwischen die Umwandlung der Staatsschuldenkassenscheine erfolgt ist, am 1. Juli 1890 gegen Rückgabe der Hauptpapiere sammt Zin»- leisten bei der Staatsschuldenkasse in Dresden oder der Lotterie-DarlehnSkasse in Leipzig, oder insoweit die Zahlung nach dem aus der Rückseite der Kapital- scheine befindlichen Ausdrucke auch bei den Herren S Bleichröder in Berlin und M. A. von Roth schild L Söhne in Frankfurt a M. verlangt werden kann, bei diesen Bankhäusern iu Empfang zu nehmen, indem eine weitere Verzinsung über den bezeichneten Termin hinaus nicht stattfindet. Dresden, den 12. Dezember 1889. -er FaodtagiavUlhoß zu Verwaltung der Staatsschulden. Bönisch. Löhr. Ur. Haberkorn. Herbig. G. Uhlemann. Bekanntmachung, die Bedingungen der Umwandlung der auf- gekündigten Königl. Sachs. 4* Staatsanleihe von 1869 in eine 3K * Staatsschuld betreffend. Die Umwandlung der zufolge Bekanntmachung de» unterzeichneten LandtagSauSschusie« vom heutigen Tage aufgekündigten, unter dem 2. Januar 1869 ansgefer- tigten 4prozentigen StaatSschuldrnkassenscheiue m 3kprozentige Staatspapiere erfolgt in der Zeit vom 16. Dezember laufende« bi» zum 4 Januar küuftigra Jahre» im Wege der Abft«mpelung dergestalt, daß den Staat»- schuldeukassenjcheinen dir Worte: „Zinsfuß auf drei und einhalb vom Hundert vom 1. Januar 1890 ab herabgesetzt* link» rben aufgedrucki und neue, auf 3K Prozent lautende Zin»bogen, bestehend au» Zint- leisten und ZinSscheinen auf die 12 H,lbjahr»termiue 1. Juli 1890 bi» mit 2. Januar 1896, zu denselben ou»gegeben werden. Die ueu auSgrgebenen Zin-^cheine können in dem seitherigen Umfange auch künftig bei den Herren S. Bleichrüder in Berlin und M. A. von Rothschild L Söhne in Frankfurt a/M. erhoben werden. Die Zinsen auf die nmgewaudeltru Staatsschuld«- kassrnscheine werden den Inhabern auf da» erste Halb- jahr 1890 uoch nach 4* gewährt. Da aber der Zintschei» über den am 1. Juli 1890 fällige» Zin»- betrag nur aus 3k* lautet, so wird ihnen der Fehlbetrag an k* de» Nevuwerth» der zur Umwandlung gelangenden Staat-schuldeu« kassenscheine mit 3 M. 75 Pf. für deu Schein wa» ich von Ihrer Rücksichtnahme auf mein kindliche» Gesühl zu halten habe. E» ist eine neue Lüge zu all den früheren — ich aber bin nicht mehr so thöricht, Ihnen zu glauben." „Nun, da» ist denn doch etwa» arg! Tu bist sehr uvdaukbar, Felicia, und Du stellst »eiue Geduld auf eine harte Probe. Aber ich will Dir beweise», daß ich Deine Vorwürfe nicht verdiene * „Sie werden mich also zu meiner Mutter bringen?* beharrte sie hartnäckig, ihren Blick nicht von ihm lastend, wie unbehaglich ihm auch offenbar der Blick dieser Kinderaugeu war. „Nein,* erwiderte er, „aber ich will Dir Mitteilen, au» welchem Grunde e» bi- jetzt unmöglich war und auch für die nächste Zukunft noch unmöglich bleiben wird. E« ist Tir ja längst nicht mehr unbekannt, von welcher Art die Krankheit Deiner unglückliche« Mutter ist. Schon vor Deiner Geburt war sie vou einem Gemüt-leiden befalle» worden, welche» damal» durch ärztliche Kunst nur scheinbar geheilt wurde. Al» Du wenig« Jahre zähltest, kam r» vo» neuem und zwar mit so verstärkter Heftigkeit zum Au»br«ch, daß wir u>» zu unserer aufrichtigen Betrüb- ni» gkzwunge« sahen, Dich vo» ihr zu trennen. Seitdem hat sich mein« arme Schwester unter der Behaudluvg der bedeutendsten Arzte befun den, chue daß bi» jetzt ein wirklicher Ertolg zu erzirleu gewesen wäre. Lein Großvater urd lch, wir hotte« ostmal» de» W»»lch, der unglücklich«« Kranken ein Wiedersehen mit ihre« Kinde zu ver gönnen; aber ans die dringend« Vorstellung« der Arzte hi» mußt« wir immer wieder davo» absteh«. „E» würde zweifellos eiae Verschlimmerung ihre» Leiden», wenn nicht gar ihren Tod herbeiführenl* hieß eS j«de»mal, und Du begreifst, lieb« Felicia, daß wir eine solche Verantwortung nicht aus uv» nehm« konnten. So ist Dein Großvater au» dem Lebe» ge schieden. ohne s ine Tochter noch einmal in die Arme atschlosteu zu haben. Aber noch in seine letzt« Lebrn»stundeu fiel rin schwacher Hoffuung»strahl, den» au» dem Asyl, w«lchrm wir Derne Mutter anvertrant hatten, kam die Nachricht vou einer beginnenden Besse rung ihre» Zustande». Uad daraufhin geschah e», daß ich Dir versprach, Dich zu ihr »u bringen. Leider aber scheint die Hoffnung der behandelnden Arzte auch dir»wal nur eiue Täuschung gewesen zu sein. Meine neuesten Nachrichten laut« erheblich ungünstiger, uad wieder ersucht mau mich auf da» dringendste, vo» einem Besuche abzusteh«, da jede neue Gemüt»- erreguag die verhäuguirvollsten Folgen »ach sich zieh« könne." Herr Luigi Rossi war ei» guter Schauspieler. Mit alle» Anzeichen tiefer innerer Bewegung hatte er seine Geschichte vorgebracht, uud jedeümal, weuu er von dem Zustande seiner unglücklichen Schwester gesprochen, hatte seine Stimme gezittert, al» ob sie ihm vor Schmerz »nd Rührung deu Dienst versag« wolle. Und doch war die b«bsichtigte Wirkung auf seine junge Zuhörerin augeuscheiulich nicht ganz erreicht. Diele» schöne, uvschuld»rolle Kind, da» de» häßlich« Treiben der Welt noch so sremd geaeuüberstaud, mußte dennoch gerade iu dem Mauue, welcher ch» eiu Führer uud Beschützer seiu sollte, bereit» oll« schlimmst« Fehler der meuschlich« Notar kenn« gelernt Hub«, Mn» ein so uubrfiegbare» Mißtrau« gegen ch, ch ihre» Herz« lebte. Sie hatte ch» zugehört, oh«