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Ottendorfer Zettvng Lokalanzeiger und AnZeigeblatt für Ottendorf-Okrilla u. Umg- Mensing, Donnerstag, Sonnabend. Bezugspreis monatlich 1.10 Trägerlohn. Zm Falle höherer Gewalt (Störungen des Betriebes der der Lieferanten R« der Deförderungseinrichtungen) hat der Bezieher keinen «trAchMSg oder Rachüeferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugs- Anzeigenpreis: Die 6 gespaltene mm-Zekle oder deren Raum 6 Alles weitere WW Nachlatz usw. laut aufliegender Anzeigenpreisliste L Anzeigen-Annahme bis 10 Uhr vo^ mittags des Erscheinungstages. Bei fernmündlicher Anzeigmannahme wird keineHnväh^ für Richtigkeit übernommen. Bei Konkurs und Zwangsvergleich MW jeder Nachlaß- anspruch. - Mrse IMMW ESffMNcht Ne aMttche« DeLÄrmttnachungen der Gemeinde - Behörde z« Ottendorf - Okrilla and des Finanzamtes zu Radeberg. öauptschristlettung: Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla Vertreter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Verantwortlich flir Anzeigen u. Bilder: Hermmm Rühle, Ottmdorf-Okrilla Postscheckkonto: Leipzig 29148. Druck und Verlag: Hermann Rühle, Ottmdorf-Okrilla. Girokonto: Ottendorf-Okrilla 186. Nummer 44 Femmf-231 Sonnabend, den 10. April 1937 DA.m.:302 36. Jahrgang — - —- — I Hertkiches und Sächsisches. Dttendorf-Vkrilla, am April M7. Lehrzeiteintragung in die Arbeitsbücher In letzter Zeit ist beobachtet worden, daß Betriebs sichrer in die Arbeitsbücher ihrer Gefolgschaftsmitglieder "uf Seite 3 eigenmächtige Eintragungen über die abge schlossene Lehre vornehmen; das ist, wie das Landes- "rbeitsamt Sachsen mitteilt, unzulässig. Arbeitsbücher bon Lehrlingen, die die Lehrzeit beendet haben, sind zur ordnungsmäßigen Eintragung der abgeschlossenen Lehre dem zuständigen Arbeitsamt mit entsprechenden Unter lagen vorzulegen. Der im Arbeitsbuch auf Seite 3 unter Abgeschlossene Lehre" stehende Vermerk „keine" wird vom Arbeitsamt gestrichen. Die Tatsache der abgeschlossenen Lehrzeit ist aber auch vom Unternehmer eintragspslich- ug, jedoch nicht auf Seite 3 sondern auf Seite 6 und 7 °es Arbeitsbuches. Hier wird die erste Zeile, die als Art der Beschäftigung die Lehrlingstätigkeit vorsieht, abge- Wossen und die neue Tätigkeit als Gehilfe (Geselle) auf der zweiten Zeile bis zur Spalte 4 erneut vorgetragen. Neues von der Sächsische» Leistungsschau „Aufbau" Auf dem Ausstellungsgelände der Sächsischen Lei stungsschau „Ausbau" in Chemnitz ist mit den Erd arbeiten begonnen worden. Unter der Betreuung des Gauheimstättenamtes der DAF. werden zwei Mustersied lungshäuser errichtet. Aus dem rund 3500 Quadratmeter großen Freigelände wird eine Musterkleingartenanlaae >Uit Lauben erstehen. Wie das Nusstellungsamt mitteilt, konnte ein großer Teil der Stünde des Handels, der Industrie usw. schon vergeben werden. Neue Erfolge in der Jungvolkwerbung In den letzten Tagen konnte wiederum in einer An zahl sächsischer Orte der Jahrgang 1927 vollzählig vom Jungvolk erfaßt werden. Einen solchen Erfolg melden die Orte Glauchau, Waldenburg, St. Egidien, Dahlen, Dittersbach, Kottmarsdorf, Taubenhaln, Ntederlungwitz Und Schlunzig. Achtung, Pitzhändler! , Bei Anhalten des wärmeren Frühlingswetiers be kannt demnächst die Zeit der Frühjahrslorchel lim Volksmund Morchel genannt). Es wird hiermit Nochmals auf die kürzlich ergangene Verordnung des sächsischen Innenministeriums hingcwiesen, wonach in ^tl Verkaufsstellen ein Plakat mit folgender Aufschrift Sm sichtbar angebracht werden muß: Achtung! Schadenverhütung! Morcheln oder Lorcheln mindestens zweimal mir siedendem Wasser fünf Minuten lang abbrühen! Gesamtes Brühwasser wegschütten! z Politischer Mißbrauch von Briefmarken. Vor kurzem NNd drei dänische Wohlfahrtsbriefmarken zu 5, 10 und Oere mit dem Bild der Düppelmühle herausgegeben worden. Da der Reinertrag von dem Erlös dieser Mar- einem deutschfeindlichen Zweck zngeführt werden soll, Werden alle Briefmarkenhändler und -sammler vor dem Ankauf dieser Marken gewarnt. , Dresden. Mißglückter Naubüberfall. Als siebzig Jahre alter Rentner nachts seine in der Zie- Mtraße gelegene Wohnung betreten wollte, wurde er M dem einunddreißig Jahre alten Johannes Scholze hinten überfallen und zu Boden geworfen. Scholze Ersuchte, den Ueberfallenen auszurauben: er wurde aber ^°n Hausbewohnern, die auf die Hilferufe des Rentners »u Hilfe kamen, gehindert und festgehalten. Polizeibeamte Whmen den Räuber in Haft. Die Ermittlungen ergaben, Scholze den Naubüberfall planmäßig vorbereitet Me. Scholze wußte, daß sein Opfer stets Geld bei sich Alg. Scholze wurde auch eines in der Dresdener Heid« °wangenen Handtaschenraubes überführt. . Altenberg (Öst-Erzgeb.). KeinGrundzuMord- »krüchten. An der Staatsstraße nach Rehefeld wurde vierunddreitzia Jahre alter Zollbeamter von seinem Mgesetzten bei einem Kontrollgang tot in einem Stra« Uhgraben liegend gesunden. Von einem Arzt konnte Todesursache zunächst nicht festgestellt werden. Die u^Mlungen der Mordkommission mit der Gendarmerie M de« Justizbehörden ergaben einwandfrei, daß ein Mb"chen nicht vorlag. Der Beamte war plötzlich er- .Wt bnd beim Zusammenbrechen in den Straßengraben °ümzt; der Lod war durch Ersticken eingetreten. Altenberg (Ost-Erzgeb.). W e g e m a r k i e r u n g z u m * t e n b e r g. Einer Anregung des Landesfrem- ^rsverbandes folgend ist zur weiteren Erschlie- wn» des Erzgebirges eine einheitliche Straßenmarkie- dw Verbindung des östlichen Erzgebirges mit Schwartenberggebiet sestgelegt worden. Es handelt Abe, dieser Wegemarkierung um die Aufstellung höl- dews - ^weiser einem aufgesetzten Stück Heimat- 2Mz,chnitzluust — Linne E Hirich - . dar sich dem Fremden rasch etnprägen soll. Diese Wegetaseln werden Anfang Mai an allen Ortein- und -ausgängen sowie an allen wichtigen Straßenkreuzungen zur Auf stellung kommen. Leipzig. Jede Schuld verlangt Sühne. Die Große Straskammer des Landgerichts hatte sich mit Veruntreuungen bei einer Forstkasse zu befassen. Den, 37 Jahre alten Kurt R. wurden Verfehlungen von rund 18 000 Reichsmark, einem Mitangeklagten Unterschlagun gen von etwa 400 Reichsmark vorgeworfen. Der Ange klagte R. stellte jede Unredlichkeit in Abrede. Das Gericht hielt ihn jedoch der Veruntreuung von mindestens 8000 Reichsmark für überführt und verurteilte ihn zu zehn Monaten Gefängnis And 600 Reichsmark Geldstrafe, wäh rend das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten auf Grund des letzten Straferlasses eingestellt wurde. Leipzig. Die Fluglinie Niederländisch - Indie n—H olland fliegt im Sommerluftverkehr den Flughafen Leipzig-Halle an. Erstmalig landete am 7. April die von Amsterdam kommende Maschine um 8.45 Uhr auf dem mitteldeutsche Flughafen, um hier Gäste nach Kal kutta und Bagdad sowie größere Mengen von Luftex preßgütern und Post aufzunehmen. Chemnitz. Sie werden es schon schaffen. Die von der Stadtverwaltung erworbenen 300 Jung schweine sind jetzt eingetrosfeu. Die Tiere wurden in einem der Stadt gehörigen Gut im Stadtteil Furth un- tergebracht, um dort mit den in der Stadt gesammelten Küchenabfällen großgefüttert zu werden. Chemnitz. Ungeklärtes Unglück. In der Feldstratze hatte eine Ehefrau den Gashahn am Gas kocher geöffnet. Das ausströmende Gas entzündete sich an dem im Ofen befindlichen Feuer und führte zu einer heftigen Explosion, wobei die Eiurichinngsgegenstände in der Küche in Brand gerieten und die Küchenwände schwer beschädigt wurden. Die Ehefrau wurde in der Küche von der Feuerwehr gasvergiftet tot aufgefunden. Nach ärztlichem Gutachten dürfte der Tod dsr Frau vor der Erplosion erfolgt sein. Plauen. Gefängnis für fahrlässigen Kraftfahrer. Der Krastwagenfahrer Willi Paul D. aus Adorf war am 29. November vorigen Jahres auf der Fahrt von Arnsgrün von drei jungen Leuten, einem Mann und zwei Mädchen, gebeten worden, sie nach Adorf mitzunehmen. In einer Kurve stieß der Wagen gegen einen Baum; dabei verunglückte der junge Mann tödlich. D. und die beiden Mädchen kamen mit Verletzungen da von. D. wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körper verletzung vom Landgericht zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Reichenbach i. V. Die Reichsentscheidungs- kämpfe im Reichsberufswettkamps für die Fachschaft Textil werden auch in diesem Jahr wieder hier stattfin den. An diesem Wettkamps, der am 22. April beginnt, werden 350 Jungarbeiter und Jungarbeiterinnen teil nehmen. Leipzig. Jugendlicher Leichtsinn bringt Tod. In Glesien bei Schkeuditz ließen sich mehrere Schü ler zu einer leichtsinnigen Spielerei an einem Hochspan nungsmast verleiten; sie wetteten, wer am höchsten den Mast ersteigen könnte. Einem zehnjährigen Jungen ge lang es, bis zur Spitze emporzuklettern. Als er sich an dem Draht der Hochspannungsleitung festhalten wollte, blieb er daran hängen und fand den Tod. Leipzig. Drei Jahre Gefängnis für Kin destötung. Vom Schwurgericht wurde die zwanzig Jahre alte Nosalinda Paul wegen Kindestötung unter Gewährung mildernder Umstände zu drei Jahren Ge fängnis und zwei Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt. Die Angeklagte hatte am 18. Dezember vorigen Jahres ein uneheliches Kind sofort nach der Geburt erdrosselt. Die Leiche war am 30. Dezember in einem Paket in der Elster an der Schreberbrücke gefunden worden. Chemnitz. Zwe itödliche Verkehrsunfälle. Ein etwa dreißig Jahre alter Vertreter wurde beim Ueber- schreiten des Äerttsbach-Ptatzes von einem Lastkraftwagen überfahren. Der Schwerverletzte wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er starb. In Wittgensdorf fuhr ein neun Jahre alter Junge mit seinem Rad die vierzehnjährige Schülerin Träubel Schönfeld an. Das Mädchen stürzte und erlitt so schwere Verletzungen, daß es wenige Stun den später verschied. Rumburg (Böhmen). A n schlagaufEisenbahn- z u g. Auf der Eisenbahnstrecke Schönlinde—Herrnwalde bei der Haltestelle Gärten wurden beim Uebergang eines Feldweges von unbekannten Tätern einige Schwellen aus dem Bahnkörper gerissen und über die Schienen ge legt. Ein Zug konnte durch die Aufmerksamkeit des Lokomotivführers rechtzeitig angehalten werden. Bei den Tätern handelt es sich anscheinend um einige dumme Jungen, die sich die Folgen ihres Streiches nicht klar machen konnten, FahneMergade im iv. Armeekorps am Geburtstag des Führers Aus Anlaß des Geburtstages des Führers und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht finden am Diens tag, 20. April, in allen Standorten der Wehrmacht Große Wecken, Appelle und Paraden statt. Im Bereich des Wehrkreises IV kommt den Paraden dadurch eine beson dere Bedeutung zu, als die Truppen zum erstenmal mit den ihnen von Adolf Hitler neu verliehenen Fahnen und Standarten vorbeimarschieren werden. Die den Truppen des IV. Armeekorps neu verliehe nen fünfundvierzig Fahnen und Standarten werden am 19. April, 20 Uhr, auf dem Königsufer vor dem Finanz ministerium in Dresden durch den Kommandierenden General des IV. Armeekorps und Befehlshabers im Wehr kreis IV, General der Infanterie List, an die Komman deure feierlich übergeben werden. Der „Große Zapfen streich" wird den Abschluß der feierlichen Fahnenübergabe bilden. Die Parade findet am 20. April « uf dem Hel - l e r statt. Der Oberbefehlshaber der Gruppe 3, General der Infanterie von Bock, wird sie im Beisein des Kom mandierenden Generals des IV. Armeekorps, General der Infanterie List, und des Kommandierenden Generals im Luftkreis III, General der Flieger Wachenfeld, abnebmen. Der Bevölkerung wird in weitem Umfang Gelegen heit geboten werden, an beiden Veranstaltungen teilneh men zu können. Einzelheiten werden rechtzeitig in der Presse bekanntgegeben. Conrad Henlein in Leipzig Auf ihrer Deutschland-Reise trafen die 120 Turner und Turnerinnen der Turn schule Asch des Deut schen Turnverbandes in der Tschechoslowakei am Don nerstag, von der Bevölkerung auf das herzlichste begrüßt, in Leipzig ein, wo sie am Abend im überfüllten Turn saal des Kristallpalastes in Anwesenheit des Gründers der Turnschule und Führers des Sudelendeutschtums, Conrad Henlein, im Rahmen einer Feierstunde einen Ausschnitt aus ihrer vielseitigen Erziehungsarbeit zeig ten. Vor der Feierstunde waren die Turner und Tur nerinnen als Gäste der Stadt Leipzig empfangen wor den. Für die Willkommensgrüße und den Empfang dankte Conrad Henlein mit herzlichen Worten sowie für die große Anteilnahme, die die ganze Stadt den Sudetcndcut- schen entgegenbringe; diese Anteilnahme gelte, wie er wisse, nicht nur den Turnern sondern auch den deutschen Menschen, die um Heimat und Volkstum ringen. ErlediWüg de; Faller «Mner durch Verhandlungen mit der österreichischen Regierung Zur Aufklärung und abschließenden Würdigung des gestern gemeldeten Vorfalles einer Bestrafung eines pen sionierten österreichischen Beamten wegen einer Kranz niederlegung am Grab der Eltern des Führers wird folgendes mitgeteilt: Der am 1. November 1936 stattgehabte Vorfall hatte im Hinblick auf den Umstand, daß es sich um die Ver letzung der Gefühle des deutschen Staatsoberhauptes handelt, bereits seit dem 22. Dezember mehrere Demar chen des deutschen Botschafters und eine persönliche Rück sprache des Reichsaußenministers mit dem österreichischen Staatssekretär des Aeutzern zur Folge. Daraufhin hatte die österreichische Regierung am 22. März die Aufhebung der Geldstrafe für die Eheleute Brückner verfügt und ferner eine Regelung der Pcnsionssrage in Aussicht ge stellt. Diese Maßnahmen waren bei Abfassung dei ' gestrigen Meldung nicht bekannt. Die österreichische Regierung hat geltend gemacht, daß der zur Strafe führende politisch-demonstrative Cha rakter der Kranzniederlegung ausschließlich in dem Um stand erblickt worden sei, daß der wegen nationalsozialisti scher Betätigung bereits vorbestrafte Brückner die Wid mung der Kranzschleife mit der Unterschrift „Gemeinde Morzg" versehen hatte; hierzu sei er nicht befugt gewesen. Des weiteren hat die österreichische Regierung zum Ausdruck gebracht, daß es ihr völlig fern liege, Gefühle der Pietät zu verletzen und daß es jedermann gestattet sei, das Grab der Eltern des Führers zu besuchen und zu schmücken, sofern damit keine politischm Demonstra tionen verbunden werden. * Auf Grund dieser Aufklärung freuen wir uns. in der Lage zu sein, die scharfen Vorwürfe, die wir gestern aus verletztem Pietätsgefühl und in Anbetracht der so lange hingezogenen Verhandlung gegen österreichische Amtsstellen richteten, als erledigt ansehen zu können.. Der österreichische Bundespräsident veröf fentlicht über diesen Vorfall ebenfalls eine Erklärung, die nach Form und Inhalt allerdings mit den von der öster reichischen Regierung abgegebenen Erklärungen nächt zu vereinbaren ist.