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Ro. 17«. F'-itag, d«u 2» In« 1870. Aachener W Machrichten. LniMatt für dm Kreis-Direüions-LeM Lmchen. LNntEall für die Herichl8- und Mruwttlmq86ezirke Raschelt, 8chirgi8watda, Rönig8war1ha, weißenkerg, Herrnhut, Lstritz, Nernstadt und Reichenau. Redactcur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. Jnsertionsbettag L Spaltzeile 1 Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. B e k a n n t m a eh n » ft. Das Kricgsministerium fordert diejenigen verabschiedeten oder zur Disposition gestellten Herren Offiziere, welche derzeit und in Folge dcs devorstehenden Feldzuges noch nicht Placirung gesunden haben und deren Gesundheit und sonstigen Verhältnisse solches gestatten, hierdurch auf, behufs ihrer Ver wendung in einer der verschiedenen Militair-Vcrwaltungs-Branchen — Etavpenwesen, Magazin- und Lazareth-Verwaltungcn — sich möglichst bald, schriftlich oder mündlich beim Kriegsministerium anzumclden. Dresden, am 27. Juli 1870. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Bekannt nr a ch n n g. Ein jüngst ergangener Ausruf (vergl. die Beilage zu No. 169 der Bautzener Nachrichten) wirbt uni Kräfte und Mittel für den Zweck der Organisation eines „Freiwilligcn-Eorps sächsischer Feld-Diakonen", welches den Beruf habe, im Anschlusse an die Thätigkeit der Genossenschaft der Johanniter im Königreiche Sachsen an den kämpfenden, verwundeten und kranken Soldaten im Felde und in den Lazarethen Werke der helfenden Liehe zu verrichten, wie sie eben die Lage der Hilfsbedürftigen erheischt. Das Ministerium des Innern nimmt Veranlassung, dieses Unternehmen, dem eine ausgedehnte seaensvolle Wirksamkeit zu wünschen ist, hierdurch dem fördernden Entgegenkommen der Verwaltungsbehörden zu empfehlen und letztere namentlich auszufordern, dem „Bureau für die sächsische Felddiakonie" zu Dresden und seinen Organen die etwa gewünschten Nuskunftsertheilungen über Aspiranten für den Dienst der Felddiakonie bereitwillig und mit der durch die Sache gebotenen Beschleunigung zu ertheilen. Dresden, den 26. Juli 1870. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Bekannt »u a ch » n g, das Departements-Ersatz-Geschäft im Bezirke der Krcis-Ersatz-Eonm^ Bautze» und Kamenz betr. Unter Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 16. d. M. bringe ich hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntnis!, daß das, in Folge einaetretencr Mobilisirung der Armee zu verschieben gewesene Dcpartemcnts-Ersatzgeschäft im Bezirke der KrciS-Ersatz-Commission Bautzen und Kamenz nunmehr am 8. August °. in Bischofs werda, am 10. August «. m Kamenz und am 12. und 13. August o. in Bautzen stattfindct. Es haben demzufolge vor der Dcpartemcnts-Crsatz-Commissiou zu erscheinen ») am 8. August 1870 früh 7 Uhr im Schietzhause zu Bischofswerda diejenigen Militairpslichtigen, welche nach Maaßgabe der ihnen früher zugegangenen Ordres am 21. Juli v. in Bischofswerda sich stellen sollten, si) am IO. August 1870 früh 7 Uhr im Schietzhause zu Käme«; diejenigen Militairpslichtigen, welche am 18. Juli e. in Kamenz sich stellen sollten, o) am 12. August 1870 früh 7 Uhr in« Schietzhause zu Bautzeu diejenigenIMilitairpflichtigen, welche am 22. Juli «. in Bautzen sich stellen sollten, und ll) am 13. August 1870 früh 7 Uhr ebendaselbst diejenigen Militairpslichtigen, welche am 23. Juli «. in Bautzen sich stellen sollten. Die Ortsbchörden, weiche durch die in ihren Händen befindlichen Vorladungsbogen, in denen die Insinuation der vorgcdachlen Ordres zu bemerken gewesen ist, genau davon unterrichtet sind, welche Militairpflichlige der Departements-Ersatz-Commission sich zu gestcllen haben, werden hierdurch angewiesen, bei Vermeidung entsprechender Contraventionalstrafe' die betr. Mannschaften zu den obbcmerkten Tagen der Departements-Ersatz-Commission rechtzeitig vorzuführen. Wiederholt habe ich dabei zu bemerken, daß den hier fraglichen Gestellungspflichtigen besondere Ordres von der unterzeichneten Kreis-Ersatz-Commission nicht nochmals zugehcu. Im Uebngen verweise ich auf die zu dem sistirteu Departcments-Ersatz-Gcschäft unterm 30. Juni e. in dem Kreisblalte und den Amtsblättern erlaßene Bekanntmachung, deren Bestimmungen, soweit sie durch gegenwärtigen Erlaß nicht aufgehoben werden, allenthalben in Kraft verbleiben. Hiernächst sind die zum einjährig sreiwilligeu Dienst berechtigten jungen Leute, welche zu Folge der eingetretencn Mobilisirung der Armee in Entsprechung der Vorschriften von H 160 der Militau-Ersatz-Jnstruction bei der unterzeichneten Kreis-Ersatz-Commission sich angemeldet haben, in Gemäßheit der Verordnung des König!. Kriegsministeriums vom 25. Juli 1870 zur Departements-Ersatz-Musterung heranzuzichen. Dieselben werden mittelst Ordres noch besonders hierzu vorgcladen werden, und haben nach Maaßgabe dieser Ordres der Königl. Departements-Ersatz-Commission an den fraglichen Tagen sich pünktlich vorzustellen. Hierbei mache ich dieselben darauf aufmerksam, daß auch auf sie die in der vorbemerkteu Bekanntmachung vom 30. Juni «. gedachten Strafen wegen Außcnbleibcns oder zu späten Erscheinens im Musterungstcrmin volle Anwendung leiden. Endlich habe ich zugleich, in weiterer Entsprechung der vorqedachten Ministerial-Verordnung, alle diejenigen zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten, in die Armee noch nicht eingetretenen, jedoch im militairpslichtigen Alter stehenden jungen Leute der untengenannten Aushebungsbezirke, welche ihrer Anmeldepflicht nach tz 160 der Militair-Ersatz-Jnstruction bisher nicht nachgekommen sind, aufzufordern, bei Vermeidung der betreffenden gesetzlichen Strafen, sich sofort bei der unterzeichneten Kreis-Ersatz-Commission zur Erfüllung ihrer Militairdicnstpflicht anzumeldeu. Die Ortsbehörden haben dafür Sorge zu tragen, daß gegenwärtiger Erlaß zur allgemeinen Kenntniß gelangt und etwaige Unterlassungen in Bezug aui vorstehende Aufforderung ungesäumt anher anzuzeigen. Bantzcn, am 26. Juli 1870. Die Königliche Kreis-Ersatz-Eommission für den Aushebungsbezirk Bautzen und Kamenz. I vo» Salza und Lichtcnau, Amtshauptmann. Otto. B e k a N rr t m K eh u n g. > iEs ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Postverwaltung zur Benutzung im Feldpostverkehr besondere Correspondenzkarten mit der Ucber- jämst „Fcldpost-Corrcspondcnzkartcn" und zwar in zwei verschiedenen Sorten (sür den Verkehr an die mobilen Truppen und für den Verkehr vo» den mobilen Truppen) hat Herstellen laßen. Wenn jedoch, namentlich während der Ucbergangszeit, hin rind wieder auch die gewöhnlichen Correspondenzkarten zum brieflichen Verkehr nach und von der Armee noch benutzt werden sollten, so sind die Postanstalten angewiesen, Einwendungen dagegen nicht zu erheben und diese Karten, so- fern sie nur den an die Feldpost-Correspondenz überhaupt zu stellenden Anforderungen entsprechen, ohne Ansatz von Porto zu befördern. Berlin, den 23. Juli 1870. General-Postamt. Stephan.