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283. 1878 Donnerstag, den 5. December GrWb."Dolkssreimd ML Heinke. (1-2) Bernhardi. rn Dezember ». « 15 cm. Mitten stärke frische Waare, nutz. - wandelbare - Hundert gute weiche Derbstangen (1-3) Reisstangen eine berg. (1-2) Täger Brückner .. K ,innr van siok i und >er. 3,, m. Lange pro 1877>78, d mit I abzu- chnitz 16 23 11 frische Waare, berg. in7 d. M., Abends st mit 22 29 32 von 17 53 16 1 186 288 265 und Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — JnsertwnSgebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — Insertionsannahme für die »m Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 10 Uhr. chau. >t zum i Uhr Surft, onntag, u-chel tel. tube IN iS« Gl für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels » jA JE Wie früher üblich, wird die Nothwcndigkeit des AbstreucnS wieder durch Schel lengeläute bekannt gegeben werden. Schneeberg, den 2. Dezember 1878. 402 365 33 280 17,.. 4,zl 275,,. 158,.. 645,.. 6„° 40,.. Heinke. Z. 24. Vor jedem Hause soll Sonnabends, und wenn sonst Verunreinigungen eintreten, die Straße gekehrt, auch, so lange kein Frost eintritt, bei trocknem und stau bigem Wetter zuvor mit Wasser gesprengt werden und sind hierfür gleichfalls die be treffenden Hausbesitzer oder deren Stellvertreter verantwortlich. Das Kehren der Straße hat der betreffende Hausbesitzer bis zur Hälfte der Straße in der ganzen Länge seines Grundstücks, an den durch die Stadt führenden Chausseen wenigstens, soweit der Fußweg geht, einschließlich des Tagegcrinnes zu besorgen. Der Kehricht darf auf der Straße nicht liegen bleiben, muß vielmehr sofort nach dem Kehren beseitigt werden. frisch- < kvl - gute, weiche Stangenklötzcr von 8 bis 12 -. Rmm. weiche Scheite, - - Klöppel, - harte Acste, - weiche - - - Ncißighaufen (Fichte), - - Stöcke Freitag, den 13. Stück gute weiche Stämme, 11 bis einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich am 10. oder 11. Dezember n. o., an jedem Tage bis 9 Uhr früh, an den mitunterzeichneten Forstmeister zu wenden oder ohne Weiteres in die betreffenden Waldorte zu begeben. DaS AuctionSlocal liegt nur 10 Minuten von der Eisenbahnstation Lauter ent fernt und ist daher überall her Vormittags 11 Uhr zu erreichen. Forstrentamt Schwarzenberg und Forstrevierverwal tung Lauter, am 28. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt das. Geißler. Schmidt. u e t 1 « I». Sonnabend, den 14. December 1878 von Vormittag 9 Uhr an sollen an hiesiger AmtSstcllc verschiedene Gegenstände, alS: Uhren, Kleidungsstücke. Spitzen, Oeldruckbilder, Bücher, Geräthschaftcn und dergl. mehr gegen sofortige Bezah lung zur öffentlichen Versteigerung gelangen. Schwarzenberg, am 30. November 1878. Königliches Gerichtsamt. Hattaß. Von dem uulcrzeichneten Gerichtsamte sollen den 23. December 1878 von Nachmittags 1 Uhr an an AmtSstclle ein Anzahl abgepsändcter Gegenstände, hierunter: 1 Nähmaschine, Kleidungsstücke, 2 Wagen, 1 Kommode, 1 Brodschrank, 1 Doppelgewehr re. gegen sofortige Vaarzahlung versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Johanngeorgenstadt, am 28. November 1878. Königliches Gerichtsamt. Bauer. Heinrich. Bekanntmachung, das Abstreuen betreffend. Zur Nachachtung wird hiermit auf 8- 23. der Straßcuordnung hingewiescn: Jeder Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter ist verbunden, das vor seinem Grundstücke hinsührendc Tagcgerinue stets reinlich zu erhalten; ingleichen muß er im Winter den an seinem Grundstücke hinlaufcnden Fußweg stets von Schnee und Eis mög lichst frei erhalten, bei Schnee- und Eisglätte denselben wenigstens eine Elle breit mit Sand oder Asche bestreuen und glatte Stellen aufhacken. Ist die Schnee- oder Eisglätte über Nacht entstanden, so ist dieser Vorschrift spätestens bis den andern Morgen früh 8 Uhr nachzukommen. Ingleichen haben die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter dafür zu sorgen, daß die an den Dachrändern sich bildenden Eiszapfen sofort heruntcrgeschlagen werden, so daß durch deren Herabfallcn Niemand verletzt werden kann. Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Bekanntmachung. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtöamte soll den 7. Januar 1879 daö dem Fuhrwcrköbesitzer Heinrich Gottlieb Georgi hier zugehörige Haus-Grundstück mit Garten, Nr. 87 des Katasters, Nr. 83 des Grund- und Hypothekenbuchs für Wil denfels, welches Grundstück am 23. October 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus 2510 M. — Pf. gcwürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstclle auShängcnden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wirb. Wildenfels, am 25 Oktober 1878. 8 10 13 3 4 5 6 7 Bekanntmachung, das Straßenkehren betreffend. Da 8- 24. unserer Straßenordnung nicht allenthalben in Obacht genommen wird, so wird derselbe hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwi derhandlungen mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen zu ahn den sind. Schneeberg, den 2. Dezember 1878. Bekanntmachung. Für das zum Nachlaß des Stockfabrikanten Gottlob August Müller hier ge hörige, auf Fol. 129 des Grund- und Hypothekenbuchs von Schneeberg und Nr. 130 des BrandcatasterS eingetragene Haus mit Garten iü ein Kaufpreis von 4500 M. geboten worden. Auf Antrag der Müller'schen Erben wird solches hierdurch mit der Aufforde rung bekannt gemacht, daß wer einen höheren Preis zu bieten beabsichtigt, binnen 14 Tagen und längstens bis zum 21. December 1878 bei dem unterzeichneteu Gerichtsamte sich anzumelden hat. Schneeberg, den 27. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt. und 9 cm. Unterstärke bis 12 - - j - 15 - - / cm. - k Holzauction auf Lauterer Staatsforstrevier. Folgende auf Lauterer Staatsforstrevier in den Bezirken: „Bockauer Hang, Brand, Morgcnleithe, Henneberg, Sachsenstein und Laukners Knoch, Abtheilungen Nr. 4, 7, 13, 14, 15, 16, 18 und 23" aufbereitete Hölzer, sollen im FischerMen Gasthofe zu Lauter den 12. und 13. Dezember 1878, an jedem Tage von Bormiltags 11 Uhr an, und zwar: Donnerstag, den 12. December «. e- 16 Stück wandelbare buchene Klötzer, 15 bis 49 cm. Oberstärke ) M MW ' - x- fest, rzbr. Ltadt- stt aus sich die betreffs des Fleischergcscllcn unv Weber Chri- stian Wilhelm Lohse aus Untcrrittcrögrün unter dem 2. dieses Monats erlassene Vorladung. Johanngeorgenstadt, am 27. November 1878. Königliches Gerichtsamt. Bauer. Heinrich. später cht. Gacker im Baar- c Expd. 4 1205 - gute weiche - 16 - 22 851 - - s - 23 - 29 97 s - - 30 - 36 18 - s - über 36 715 s wandelbare s - von 13 bis 75