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Inserate, welche bei dek bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirk» saine Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. di« Spaltenzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirtt Inserate mit entsprechen dem Ausschlag. — Einge sandt, im redaktionellen Theile, die Spaltenzeile 20 Pfg- Die „Weiheritz - Zeitung" erscheint wöchentlich drei- enal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljührlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich 81 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern !0 Pfg. — Alle Postan- stalte», Postboten, sowie Die Agenten nehmen Be stellungen an. Heritz-Mtung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Amtsblatt fiir die Königliche Amtshauplmannfchast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtmlh zu Dippoldiswalde Versnlworilicher Aedarleur: Paul Jehnr. - Drmk und Verlag von Carl Jehne in Dippvldiswalde. Mit achtseitigem „Jllustrirten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirthschastlicher Monats-Beilage. Nr. 118.. Donnerstag, den 11. Oktober 1900. 66. Jahrgang. Die mit Bekanntmachung vom 30. August ds. Js. verfügte Sperrung des Bären burg—Altenberger Kommunikationsweges längs der Abtheilung 4 des Königlichen Forstrevieres Schmiedeberg vom Franzosenthor ab bis zur Flurgrenze wird hiermit aufgehoben. Dippoldiswalde, am 6. Oktober 1900. Königliche Amtshauptmannschast. , 663 ä. I. A.: Fischer, Vez.-Ass. Sk- Der approbirte Thierarzt Herr Friedrich Wilhelm Schumann in Liebstadt ist als Fleischbeschauer für Äerthelsdorf in Pflicht genommen worden. Dippoldiswalde, am 3. Oktober 1900. Königliche Amtshauptmannschast. 1197 6. I. A.: l)r. Fischer, Bezirksassessor. Ehlr. Herr Schmiedemeister Hermann Hugo Heymann aus Löwenhain ist heute als Gemeindeältester für diesen Ort in Pflicht genommen worden. Dippoldiswalde, den 5. Oktober 1900. Königliche Amtshauptmannschast. 464 I. A.: Fischer, Bez.-Ass. In dem Güterrechtsregister für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden, das; der Postverwalter Paul Emil Weller in Kipsdorf und seine Ehefrau Emma Marie Cölestins, geb. Petzholdt durch Vertrag vom 4. Oktober 1900 die Verwaltung und Nutznießung des Mannes aufgehoben haben. Dippoldiswalde, den 6. Oktober 1900. Königliches Amtsgericht. Geuder. Schiffner. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. In der ersten Winterversammlung des Gewerbevereins kam die an den Stadtrath und die Königl. Amtshauptmannschast gerichtete Petition be treffs des Ladenschlusses an Sonn- und Festtagen zur Verlesung, und glaubt man, auf Beachtung derselben hoffen zu dürfen. — Veranlaßt durch Beobachtungen be züglich des Kirchenbesuchs der konsirmirten männlichen Jugend, nahm der Vorsitzende, Herr Stadtrath Heinrich, Gelegenheit, die anwesenden Lehrmeister zu bitten, (und wir wollen diese Bitte auch auf die Lehrmeister aus dehnen, die nicht zugegen waren), ihre Lehrlinge zum Besuche der Gottesdienste, besonders der Katechismus- unterredungen und der Versammlungen des Jünglings vereins zu nöthigen. Ausgehend von dem Grundsätze, daß den Meistern und Eltern die Verpflichtung obliegt, Glicht nur die körperliche und berufliche, sondern auch die religiöse und moralische Ausbildung ihrer Pflegebefohlenen rm Auge zu haben, kann man obigen Wunsch nicht genug unterstützen. Besucht der Lehrling am Sonntag Abend den Jünglingsverein, so weiß ihn sein Meister in guter Obhut, nur möchte sich letzterer auch dann und wann von dem Besuche vergewissern und durch zeitweiliges Er scheinen dem Lehrling anregendes Interesse bekunden. Dieser aber lernt freien, fröhlichen, wohlanständigen Ver kehr mit Altersgenossen und mit Erwachsenen, hört Gutes und Schönes aus der Heimath und aus der Fremde, übt sich in unterhaltenden, geistschärfenden Spielen und wird dabei angehalten, bei Allem seinen Gott nicht zu ver- Lessen. Den Segen solcher Erziehung werden Meister und Eltern an dem willigeren Gehorsam der jungen Leute spüren, und diese selbst rüsten Herz und Gemüth aus mit einem sicheren Schutzbrief gegen die vielfachen sittlichen Prüfungen und Gefahren. Wir würden uns freuen, wenn wir in nächster Zeit einen recht regen Besuch des Jünglingsvereins melden könnten. — Der Schluß der Gewerbevereins-Versammlung gestaltete sich zu einer Vor feier zu dem am 26. d. Mts. zu feiernden 100. Geburts tag Moltkes, indem Herr Lehrer Hering in cinstündigem Vortrage ein Lebensbild des großen Feldmarschalls ent warf, das denselben lebenswarm vor die Erinnerung der Zuhörer stellte. Längere Zeit verweilte der Vortragende dei Moltkes 4jährigem Aufenthalte in der Türkei, wobei dessen strategisches Genie gewissermaßen den Befähigungs nachweis lieferte. Zur Nachahmung empfahl der Vor tragende Moltkes Wahlsprüche: „Erst wägen, dann wagen" nnd „Allezeit bereit für des Reiches Herrlichkeit". — Zu der nächsten Freitag beginnenden Ausstellung des Obstbauvereins sind die Anmeldungen von Einzelnen wie von Gemeinden überaus zahlreich eingegangen, so daß diese Jubiläumsausstellung, wie es ihr gebührt, zu gleich auch die am reichsten beschickte aller vorhergegangenen sein wird. Um kein Ausstellungsobjekt zurttckweisen zu müssen, wird daher, falls der Rathhaussaal nicht aus reichen sollte, der Sternsaal als zweites Ausstellungslokal hinzugenommen werden. Die Vorarbeiten zu dem ganzen Werke, die in wenig Tagen bewältigt sein müssen, sind matürlich ganz bedeutend und umfangreich. Es haben sich fedoch dem Ersuchen des Vorsitzenden, Herrn Amtshaupt- miann Lossow, gern nachkommend, genug hilfreiche Hände gefunden, die unter der praktischen Anleitung der Herren Friedensrichter Wendler und Stadtgutsbesitzer Müller Dereit sind, mit zu wirken und zu schaffen. Dafür wird aber die Ausstellung auch einen schönen, jeden Naturfreund herzerfreuenden Anblick und dabei des Interessanten und Belehrenden so viel bieten, daß der Besuch, bei dem fast lächerlich gering bemessenen Eintrittspreise von zehn Pfennig, -aufs wärmste zu empfehlen ist und hoffentlich ein sehr reger werden wird. Auch die Lotterie, während der Ausstellung jederzeit im Gange, die für dreißig Pfennig die Möglichkeit bietet, einen reizenden Gewinn zu erhalten, wird vielen Besuchern willkommen sein. So geben auch wir dem Wunsche Ausdruck, daß das lobenswerthe, in uneigennützigster Weise geplante und ausgeführte Unter nehmen einen recht befriedigenden Abschluß finden möge., — Die Zeit des Gänse-Ausspielens ist wieder da! Neuerdings ist es vielfach Sitte geworden, die Martins- vögel nicht, wie bisher üblich, auf dem Billard auszu spielen, sondern auswürfeln zu lassen. Letzteres ist be denklich, da die Gerichte diese Art des Spiels, bei der es nur aus Glück ankommt und obendrein Theilnehmerkarten verkauft werden, mehrfach als nicht genehmigte Lotterie aufgefaßt haben. Gegen das Ausspielen auf dem Billard, wozu eine nicht geringe Geschicklichkeit gehört, läßt sich nichts cinwenden. — Nachdem mit dem 1. Oktober die letzte Gewerbe ordnungs-Novelle und mit ihr die Bestimmungen über den Neunuhr-Ladenschluß in Kraft getreten sind, ist darauf aufmerksam zu machen, daß noch eine Frist im Gesetze selbst festgelegt ist, welche vier Wochen nach dem 1., also am 28. Oktober d. I., abläuft. Sie betrifft alle offenen Verkaufsstellen, in welchen in der Regel mindestens zwanzig Gehilfen und Lehrlinge beschäftigt werden, und bezieht sich auf den Erlaß von Arbeits-Ordnungen. Bekanntlich wurde in der Gewerbeordnungs-Novelle vom Jahre 1891 für jode Fabrik mit mindestens 20 Arbeitern der Erlaß einer Arbeits-Ordnung vorgeschrieben. Dieser Vorschrift sind die betreffenden Bestimmungen der letzten Gewerbeordnungs- Novelle nachgebildet. Jni Allgemeinen werden sich denn auch in den Arbeits-Ordnungen für die größeren offenen Verkaufsstellen die gleichen Bestimmungen, wie in den Fabriken vorfinden müssen, so über Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit, über die Pausen, über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung, über eine etwaige besondere Frist der zulässigen Kündigung, über Gründe für Entlassung nnd Austritt ohne Kündigung und gegebenen falls über Strafen. Dagegen wird in den Arbeits-Ord nungen für die größeren Verkaufsstellen eine Bestimmung über die Verwirkung rückständiger Lohnbeträge nicht ent halten sein, weil für die Handelsgeschäfte diese auf das Gewerbe im engeren Sinne beschränkte Anordnung über haupt nicht zutrifft. Selbstverständlich entfällt für diese Arbeits-Ordnungen auch die für die Fabriken vorgesehene Mitwirkung der etwa bestehenden Ausschüsse der Ange stellten» jedoch ist ebenso wie in den Fabriken vor dem Erlaß den großjährigen Angestellten Gelegenheit zu geben, sich über den Inhalt der Arbeits-Ordnung zu äußern. Im Uebrigen finden die in der Novelle vom Jahre 1891 getroffenen Anordnungen entsprechende Anwendung auf die Arbeits-Ordnungen der größeren offenen Verkaufs stellen. Die Arbeits-Ordnungen müssen, wie gesagt, mit den, 28. Oktober d. I. spätestens erlassen sein. — Aus Anlaß rechtzeitigen Erscheinens am Brand platz und erfolgreiche Löschthätigkeit gelegentlich des Brandes beim Mühlenbesiher Schreiber in Schönfeld am 4. August d. Js., hat die Königliche Brandversicherungs- Kammer den Spritzen der Gemeinden Seyde und Ammels- dorf Prämien nach Höhe von 30 Mk. und 25 Mk. be willigt. — Zu besetzen: Die 2. ständige Lehrerstelle zu Reinhardtsgrimma. Kollator: Die oberste Schul behörde. Einkommen: 1200 Mk. Stellengehalt, 200 Mk. persönliche Zulage (von der 100 Mk. unwiderruflich und 100 Mk. vorläufig widerruflich gewährt werden), 55 M. für Turnunterricht,, sowie freie Wohnung und Heizung derselben im Werthe von 100 M. nebst Gartengenuß. Bewerbungsgesuche sind mit den erforderlichen Zeugnissen bis zum 23. Oktober einzureichen bei dem Königlichen Bezirksschulinspektor Bang in Dippoldiswalde. Reinberg. Im Hause der Wittwe Göhler entstand am Sonntag, den 7. d. M., des Abends in der 9. Stunde, infolge Umwerfens eines Lichtes durch die 3i/2jährige Enkelin der Besitzerin des Hauses, ein Kammerbrand, welcher von den Insassen des Hauses und den zur Hilfe leistung herbeigeeilten Nachbarn rc. noch rechtzeitig, und ohne größeren Schaden zu verursachen, unterdrückt werden konnte. Johnsbach. Am Sonntag, den 7. d. M., des Nach mittags in der 4. Stunde, ist das zum Kampiere des Gutsbesitzers Wilhelm Ehrhardt gehörige Wasserhaus am Strohdache von Kindern angebrannt und in Asche gelegt worden. Der Brand konnte, ohne weiteren Schaden an zurichten, von den Mannschaften der hiesigen beiden Spritzen noch rechtzeitig gelöscht werden, sodaß die am Brandplatz zur Hilfeleistung noch erschienenen Spritzen der freiwilligen Feuerwehr von Glashütte und der Ge meinde Luchau nicht erst in Thätigkeit zu treten brauchten. Dittersbach. Beim hiesigen Wirthschastsbesitzer Kempe ist eine Kuh umgestanden, welche nach bezirksthierärztlichem Gutachten an Milzbrand gelitten hat. Der Kadaver ist daher vorschriftsmäßig vergraben und sind gegen Weiter verbreitung der Seuche alle sonstigen Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Kempe besitzt noch 3 Rinder, welche bei vorgenommener Untersuchung gesund erschienen. Geising. Einen beschleunigten „Auszug in mitter nächtlicher Stunde" setzte am Vorabend unseres Erntefestes, für welches noch Ballmusik angesetzt war, im hiesigen Schützenhause dessen derzeitiger Besitzer Bergmann in Szene. Spät Abends langten 3 Möbelwagen auf dem Wege über Löwenhain an und sofort wurde alles, was an Mobiliar und Inventar nur irgend transportabel war, eingepackt und bereits früh um 3 Uhr dampften die schwer beladenen Gefährte ab nach dem schönen, für Spekulations zwecke besser geeigneten Unterlande. In dem schönen großen Saale leisten sich nur noch ein Pianino und ein samer Spiegel Gesellschaft, denn alles andere, sogar der Kronleuchter, die Gardinen u. s. w., sind „fort in die Welt hinaus", und in der Gaststube trauern 2 allein noch dastehende verlassene Ecksofas um die verschwundene Ein richtung und um den so schnell auf Reisen gegangenen Bierdruckapparat. Doch auch diese wohl zunächst nicht fortgebrachten Sachen „können schwinden über Nacht!" etwas ungewöhnlich zwar bei uns, aber großstädtisch- modern! Zugleich ein beredte Illustration zu den un gesunden Preistreibereien ini Hotel- und Restaurations gewerbe! Löwenhain. Am Montag, den 8. d. M., des Nach mittags gegen 2 Uhr, ist im hiesigen Gemeindewalde, dicht an der Stadtgrcnze von Geising, ein Brand ent standen, durch welchen ein zwanzigjähriger Fichtenbestand in einer Fläche von 4 bis 5 Scheffeln und im Werthe von 2500 bis 3000 Mk. vernichtet worden ist. Den Brand hat der 8jährige Schulknabe Martin Reuter von hier veranlaßt, welcher mit seinem 6 Jahre alten Bruder Vieh gehütet und, seiner Angabe zufolge, wie es andere Kuhhirten auch schon gemacht hätten, „ein kleines Feuer habe anbrennen wollen". Der in der Nähe des Brand herdes anwesend gewesene Wirthschastsbesitzer Kämpfe aus Geising vermochte nicht den Brand noch rechtzeitig zu löschen, da derselbe zu schnell um sich griff. Hänichen. Auf einem Kartoffelfeld«! in der Nähe von Hänichen zündeten mehrere Kinder ein Kartoffel krautfeuer gn. Die Kleinen stellten sich um das Feuer herum und erfreuten sich dessen, als plötzlich die Flammen