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rMb.Dal null «httreise Zer Umgegend Tageblatt für Schneeberg Verwaltung fta«b. Uiligramm-Adresse» V»lk»sre»nd Schneeberg. 0.58, 0.40. e«««-. Ädriken von h, Kuhs«, rr, Schi«« u Mabriks I« Garanno ofstr. 7. b. 0 V",*:;.' ... ,. für die König!, und städtische» Leyörden in Am, Grünhain, Hartensteln, Johann- ^VNISV101! georgenstadi, Lößnitz, Uenstädtel, Schneeberg, Schwarzenberg b)w. Wildenfels. Nr. M Der »Lr-aebkggche Boikefremld- erscheint täglich mit «uenahme der Lag« nach den Tonn- und gefttagen. Wonnement vierteljährlich 1 Mart 8V »sä. Inserat« »erden pro k gespaltene Heil« NlitlvPsa., im amtlichen Dhetl die Lgespalten«geile mit»« Psg.,St«klamendi« 8-espaltene Zeil« mit SSUg. berechnet; tai«llarisch«r, auhrrgewähnlichei Sa, nach «rhähtem Daris. Freitag, 23. November 1900 Poft.Z«itunMst« Nr. 2212. Jnseraten-Annahme für di« am Nachmittag «scheinende Nummer bi» Bor mittag N Uhr. Eine «llrgschait sür die nächsttilglge iiusnalime der Anzeigen bez. an den vorgeschriebenen Tage« sowie an bestimmter Stell« wird nicht geg«b«n. Auswärtig« Austräge nur gegen Vorausbezahlung, gar Rückgabe eingesandler Manuskripte macht stch die Redaktion nicht verantwortlich. 53. Iahrglmz. Rinder, irr, Ave. der zum , Aue. läums und hubllärtmS >a«n Tatt öne Festlich en und Gc- Wlr füb'en und d.ffen herzlichste« da» Geschäft literinnett. ,«str. 82. Schlachtvieh- uud Fleischbeschau vetr. E» ist -ur Kenntniß de» Königlichen Ministerium» d«S Innern gekommen, daß noch vielfach gegen die Bestimmungen de» di« Schlachtvieh- uud Fleischbeschau betreffen den Gesi tz«» vom 1. Juni 1888 verstoßen und insbesondere der Borschrift in 8 7 insofern zuwidergehandelt wird, al» Viehbefitz« auffallend häufig die Herbeiführung einer Befich- tiguug der zu schlachtenden Thtere im lebenden Zustand« unterlaffen, ohne daß «in Noth- fall im Sinne von 8 7 Absatz 2 de» Gesetze» uud 8 11, Abs. 7 der Au»führung»verord- nung vom 23. Juli 1899 vorliegt. M»/ Ergangener Verordnung zufolge werden die Viehbefitz« im hiesigen Bezirke auf die bestehenden obenerwähnten pesetzlichen Bestimmungen nochmal» und mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß bei künftigen Zuwtderhandlunaen unnachfichtlich Bestrafung erfolgt. Die Ort»behörden und Fletschbeschaurr de» Bezirk» aber werden veranlaßt, die ihnen bekinnt werdenden Uebertretungen hier zur Anzeige zu bringen. « Königliche Amtshauptmannschaft. Krug von Ntdda. W. Die in Gemäßheit von 8 9 Adsag 1 Ziffer 3 des RerchSgesetzeS über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mat 1898 — Reichsgesetzblatt Seite 261 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarttorte Zwickau und Schwarzenberg im Monat Oktober diese» Jahre» festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartier- wirthen innerhalb der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaften im Monat Novrwber diese- Jahres an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourag« beträgt: für je 50 KZ Hafer >7 09 Heu 3 - 68 - Stroh 2 - 63 - Zwickau und Schwarzenberg, den 19 November 1900. Die Königlichen Amtshauptmannschaften. vr Schnorr von Carolsfeld. Krug von Nidda. Mr^ findet statt Mittwoch, den 28. November 1900, Vormittags 10 Uhr im Saale des amtshauptmannschaftltchen Dienstgebäudes. Zwickau, dm 19. November 1900. Königliche Amtshauvtmaunschaft. Di Schnorr von CarolSkeld. Schbl. Volkszählung in Schneeberg. Am 1. Dezember d. I findet nach dem Beschlusse des Bundesrates vom 17. März d. I. und der Verordnung de» Königlichen Ministeriums der Innern vom 17. September d. I. «ine Volk-zähkmg im Deutschen Reich« statt. Der Bezt'k der Stadt Schneeberg ist zu dtrsem Behufs in 54 ZäKlbezirk« einge- theilt worden; für jeden Bezirk ist ein Zähler ernannt und haben diese Zähler bei Aus führung deS Zähle!geschäft» die Eigenschaft von städtischen Beamten, «S ist daher den Anordnungen dieser Zähler bei Ausführung des ZählgelchäftS unweigerlich Folz« zu leiste«, jede diesbezügliche Frage derselben genau zu beantworten. Die Listen zur Vornahme der Volkszählung werdrn in den letzten Tagen des No- vewber durch die Zähler den zur Ausfüllung dieser L.sten verpflichteten Personen züge- stellt werden, die Ausfüllung der Listen hat nach dem diesen Listen beigegebenen Vordruck zu geschehen uud find diese Listen genau auszufüllen resp. nach den Anordnungen der Zähler bet Einsammlung der Listen zu ergänzen. Die Ausstellung der Listen hat nach dem Stande am 1. Dezember zu erfolgen, sie hat zu geschehen am 1. Dezember b.S Mittag» 12 Uhr, von welchem Zeitpunkte an die Listen zur Abholung durch die Zähler bereit zu liegen haben. Ja die Liste« find alle die Personen einzutragen, die sich in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember, wobei al» entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht gilt, in Schneeberg ständig oder vor übergehend aufgehalten haben, lieber all« wrtt«rm bei Ausfüllung dieser Listen zu be- achtenden Grundsätze werden die Zähler Auskunft ertheilm, die» gilt insbesondere für die Inhaber oder Leiter von Gasthäusern, denen Conresfion zur Beherbergung von Rei senden gegeben ist. Dadurch, daß die ZählungSlisten durch die hierzu verpfitchttten Personen sorgfältig und gewiffrahaft resp. nach den Anordnungen der Zähler ausgefüllt werdrn müssen, wird di« außerordentliche Wichtigkeit einer Volkszählung schon an und für stch begründet, «S wird daher erwartet, laß di» Einwohnerschaft von Schneeberg die Anordnungen zur Aus führung dieser Volkszählung genau beachtet und di» Zähler bei Ausführung des von den- selben übernommenen Ehrenamtes des ZählgeschäftS nach Kräften unterstützt. Schneeberg, am 17. November 1900. Der Stadtrath. vr von Woydt. Viehzählung i« Schneeberg. Am 1. Dezember d. I». bat zugleich mit der Volkszählung gemäß deS Beschlusse» de» BmedeSrathS vom 17. März d. IS und der Verordnung deS Königliche« Ministe- ri»m« de» Innen» vom 10. September d. I». eine BlehzähUmg t« Devtschen Reich« stattzufinden. Zu diesem Behuf« werdrn jedem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter durch die Schv-manaschaft bi» zu« 23. November d. I». 2 Formular, zugestellt «erd««. Dies« Formular« find «ach d«m auf d«vftlb«n befindlichen Vordruck au»zufüll«n und zwar «ach dem Staad« am 1. D«z«mb«r d. I»., »»antwortlich für di» richtig« Lu»füll««g der Kor- «ular« ist der HauSbefitz» resp. dessen Stellvertreter. Zar Nachachtmig für jeden Ha«»- besitz« resp. dessen Stellvertreter wird bemerkt, daß in dies« Formular« auch da» den »bmi«th«n g«hörige Vieh aufzuuehmen ist und daß auch dann, wenn Meh der in diese« Formularen aufgeführten Gattungen in dem Haus« übehaupt nicht g«halt«a wird, di« «mzelnen Rubriken daher mit den Worte« ,Vaeat' oder .Wird nicht geh alt««* auSzu füllen find, beide Formular« von d«m Hau»b«fitzer oder dessen Stelloertteter zu unter schreiben find. Vom 5. Dezember d. I». ab müssen die Formulare ««»gefüllt zur Abholung durch die Schutzmannschaft bereit liegen. Schneeberg, den 17. November 1900. Der Stadtrath. Or von Woydt. Wir geben folgende Anordnungen in Gewerbrpoltzei- fachen zur Nachachtnng hiermit bekannt; 1) zur Gewerbeordnung in d« Fassung vom 26. Juli 1900 8 134 Absatz 3. In den Sttckereifabrikbetrieben ist da» LohuzahlttUgsbttch für den minderjährigen Ar beiter vom Fabrittherrn, nicht von dem Maschtnenfticker, welch« den minderjährigen Ar beiter für fiw angenommen hat, einzurichte« und zu führen. 8 139 a Absatz 1 Ztff. 3. Die Verkürzung der durch 8 139 L Abs. 1 für di« Gehilfe», Lehrling« und Arbeit«! in offen«» Bei kaufsstellen und den dazu gehörenden Schreibstuben (Kontor«) und Lagerräumen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit vor geschriebenen «eutttterbrochene« Ruhezeit von mindestea» 10 Stunden ist regelmißig zuläsfig an den letzten 14 Tagen vor Weihnachten, an den letzten 3 Sonnabenden vor diesen 14 Werktagen, an den legten 3 Werktagen de» Jahre», an den letzten 2 Sonnabenden vor dem Sonntag Palmarum, an dem letzten Sonnabend vor Ostern, an den letzten 3 Werktagen vor Pfingsten. Die Verkürzung dieser ununterbrochenen Ruhepause wird außerdem an 4 weit««« Werktagen durch einzelne polizeiliche Anordnung im vedürfuißfall« gestattet werden. 8 139 s Absatz 2 Ztff. 2. Ladenschluß betr. Ueb« 9 Uhr Abends jedoch btt spätesten» 10 Uhr Abend» dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr regelmäßig geöffnet sein:. an den letzten 14 Werttagen vor Weihnachten, an den letzten 6 Sonnabenden vor diese» 14 Werktagen, au den letzten 3 Werktagen de» Jahre», aa den letzt«« 2 Sonaabeudea vor dem Sonntag Palmarmn, an dem letzten Werktage vor dem grünen Donnerstag, an dem lrtz'en Sonnabend vor Ost«r», an den ersten 6 Sonnabenden nach Oster», an den letzten 3 Werttagen vor Pfingsten. Diese Hinausschiebung de» Ladenschlusses wird außerdem an 4 weiteren Werk tagen durch einzelne polizeiliche Anordnung im vedürfnißfalle gestattet werde« 2) zum GrwerbtunfallvttstcherungSgesetz in d« Fassung vom 5. Juli 1900 weisen wir auf 8 36 Absatz 3 hin. Ja dem Betriebe hat der Unternehm« durch einen AuShang bekannt zu machen- welcher BerufSgenoffenschaft und Sektton der Betrieb angehört, sowie die Aoreffe de» Genossenschaft»- und SekttonSoorstandeS. Ist ein landwirthschaftlich« Betrieb an den gewerblichen Betrieb gemäß 8 28 angeschlossen, so ist in dem AuShang« darauf hinzuweisea. D ese Verpflichtung rrlfft alle Gewerbetreibenden, welche bet »in« BerufSgenoffen- schaft versichert sind. Schneeberg, den 16. November 1900. Der Stadtrath. vr von Woydt. Schlachtvieh ««d Fleischbeschau betr. Wie zur Kenrtuiß de» Ministeriums de» Inn«» gekommen ist. wird noch immer vielfach gegen die Bestimmungen de» die Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffende« Gesetze» vom 1. Juni 1893 verstoßen und m» Besondere der Vorschrift in 8 7 insofern zuwidergehandelt, al» Viehb«sttzer auffallend häufig die Herbeiführung einer Besichtigung der zu schlachtenden Thtere i« lebende« Zustand unterlaffen, ohne daß «in Nothfall im Sinn« von 8 7, Absatz 2 de» Gesetzes und 8 11, Absatz 7 der Ausführungsverord nung vom 23. Juli 1899 vorliegt. Auf diese gesetzlichen Bestimmungen wird auf Anordnung des Königlichen Mini sterium» hiermit hingewtesen und ebenso darauf, daß Zuwiderhandlungen, soweit sie nicht unt« höhne Strafbestimmungen ander« Gesetze fallen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft werden. Lie Stadträth« z» A«e, LStznttz, Nmstädtel, Schneeberg, Schwarzenberg. Schwarzenberg. Volkszählung vetr. LerordnungSgewäß findet am 1. Dezember diese» Jahre» im Deutsche« Reich« «i«d«um «ine Volkszählung statt. Zu dt«s«m Zweck« ist dl« hiesige Stadt ta 19 Zähl- btztrk« «ingetheilt und für j«d«n Bezirk «in Zähl« «rnannt word«n. Di« rrford«rlich»n ZählungSlisten werd«» von den Herre« Zählern am 29.«. 30. diese» Mo«at» au»a«trag«n und am 1. Dezember van Mittags ab, von welchem Zeitpunkte ab die Listen auSgefüllt bereit zu halten sind, wieder abgehott «erden. Bet der große« Wichtigkeit einer Volkszählung wird den HauShaltungSvorständen hiermit zur strengst«« Psttcht -«macht, di« Listen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaf tigkeit au»,«fülle«. Air Vemnk«« «och, daß die Herre« Zähler zu jeder gewünschte« Auskunft gern bereit find und verweisen i« übrigen auf die den Listen betgedruckiea Erläuterungen mit Beispielen. Schwarzenberg, den 20. November 1900. Der Rath der Stadt. Garett, vrgrmstr. Mkt. Freitaq, dm 23. November 1900, Nach«. 3 Uhr g,lauge« im Gasthof« Ich« „Sächsische« ch-f" in Thierfeld 1 Regvlator, 1 Sopha, 1 Kommod«, 1 Tischlampe, 1 Au»p»g«tisch, 15 Leut«« Düngemittel (Thomasmehl) u. » m. «eistbitteud gegen sofortig, Baarzahluug öffentlich zu, Verst»ig«ung. Hartenstet», am 20. November 1900. Ter EertchtSvoHieher des König!. Amtsgerichts. GetuhtSwachtmeistrr Seyfried.