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r zu r Redactio», Verlag und Druck von E. M. Gärtner in Schneeberg. 189 1886. Dienstag, den 17. August ElSr. Erstrl- Ent- rage der zu machen. uer. Königliches Amtsgericht zu Lößnitz iten Schuberih. H r. utss, kröne". aeLt chmtdt. nit Werk- isselbe in gelegen, Heilung: Neu! in Bsier- mfernten gm ein haus ent fiel Feld, ungen zu heilen, Apotheke. e geehrte Werkstatt arres ge- schorlau züusttgen as einem Scheune, ch e und d außer- den. Reef. Koenigsheim, Bez. Aff. eren r liebsten ;n Preisen irze ibera. ht- rt, ge- billigst eberq. Jnsertienegrbüh«« «ne gezpaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate Lö Pjeumge. Die Stadtverordneten. (L. 8.) Friedrich Richard Vogel, Borst. ken. ie Preise. >0Pf. an. rustädtel. FL Arbeit tühle pfishlt in teure rc. Beglaubigt: ^er israolrary. Rudolph, Gerichtsschreiber. I (I-. 8.) Alfred Paul Gareis, Bürgermeister. Aus Vuchfeu. Zwickau. Die hiesige ^Königliche Kreishauptmann schaft hat auf Grund von .8 11 und 8 12 des Retchsge- setzeS vom 21. Oktober 1878 das am 1. bez. 2. Osterfeier tage d. I. in Auerbach und Umgegend als Flugblatt ver breitete, mit den Worten: „Weißt Du wie viel Stern- letn stehn" beginnende „Lied für Alt und Jung" verboten. Zwickau, 14. August. Die Herren Petrikowsky u. Co. haben ihrem gesummten Arlmter-Persoral (über 500 i: >amel«. »stück in Herr Rechtsanwalt Schiefer in Ane wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. September 1886 bei dem Gerichte anzu melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Donnerstag, den 16. September 1886, Vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 29. September 1886, Vormittags 11 Uhr Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend. , ! Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. OerUiche Angelegenheiten. Schneeberg, 16. August. Durch den König!. Ober forstmeister Herrn Beyreuther in Eibenstock ist im Juni d. IS. der Schneeberger Stadtwald der angeordneten stevtsion unterzogen worden. Dieselbe erfolgte im Bet eln des Revierverwalters genannten Waldes, Herrn Ober- örster Arnold, und des König!. Försters Herrn Sin» aus Großpöhla, welcher letztere mit Anfertigung der Reviftons- vsrarbetten betraut worden war. Es wurden zunächst das neue Stück, der Neudvrfler Wald, das hohe Holz und der Hoyer sowie später die übrigen Parzellen des Stadtwaldes einer eingehenden Revision unterzogen. Das vom Herrn Oberforstmetster Beyreuther über unseren Stadtwald abge gebene Gutachten konstatirt, daß die Bewtrthschaftung des Gtadtwaldes im Allgemeinen eine durchaus rationelle, in einigen Fächern sogar als eine mustergtlttge bezeichnet wer den kann, ein Ergebniß, das für die Verwaltung des Stadt- waldes ein sehr ehrenvolles ist. Hierbei sei zugleich noch bemerkt, daß unser Stadtwald gegenwärtig 581,„ Hektar umfaßt, derselbe zerfällt jedoch in 11 Parzellen, die zusam men von 14 Ortschaften begrenzt werden. In den letzte» 5 Jahren wurden durchschnittlich 92 Proc. Nutzholz, ein sehr günstiges Verhäliniß, erzielt. Von Interesse dürfte noch die Mitteilung sein, daß sich der städtische Waldbeuand Herr Georg Friedrich Becher in Mittweida ' beabfichtigttm Mittweidabache auf Parzelle Nr. 646 des Flurbuchs für Mittweida ein Wehr zu errichten und auf den Parzellen Nr. 79, 80 und 82 desselben Flurbuchs einen Be- trtebSgraben anznlegen. Das Nähere ist aus den an hiesiger Canzleistelle bereitliegenden Zeichnungen und Beschreibungen zu ersehen. In Gemäßheit 8 1? der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tage«, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 12. August 1886. Die Königliche Amtshauptmannschast. In Vertretung: Konkursverfahren. Neber das Vermögen des SchneidemühlenbefitzerS Gmil Max A licke in Lößnitz-Drethansen wird heute am 13. August 1886, Nachmittags ^,5 Uhr das Kon kursverfahren eröffnet. Köpfe) heute beim Lohnauszählen je ein Billet zu« Bolt z fest schenkungsweise aushändigen lassen. Aus dem OelSnitzer Bezirk. Die Pre'.ßelbeerernte geht leider sehr flott, und manche Familie hat gewiß einen Vorrath von 1 bis 2 Hektolitern Beeren im dumpfen Keller liegen, um der Frucht, die ja schneeweiß eingetragen worden, wenigstens einen röthlichen Schimmer zu verschaffen. Die Aufkäufer haben sich freilich noch nicht sehen laff-n, werden aber sicher ihre Unterhändler beauftragt haben, das Geschäft abzuschließen, damit sie beim erstmaligen Eintreffen sofort schwerbeladen wieder heimkehren können. Ein ganz anderer Nutzen könnte aus dieser Frucht gezogen werden, wenn sie wenigstens bis Mitte August am Kraute verbliebe. Der einzelne Besitzer kann aber hier durch seine Verbote nichts lhun. In den Königl. Wäldern, wo strenge Aufsicht geführt wird, sollen in früheren Jahren die Leute sogar Nachts mit Laternen die Beeren gepflückt haben. — Die Getreideernte nimmt einen recht günstigen Verlauf, hie und da weht schon der Wind über die Stoppeln und wird der Dreschflegel geschwungen. Die Kartoffeln werden von Tag zu Tag mehlreicher, nur ist der Preis den Lanvwirthen nicht ange nehm, das 5-Litermaß kostet durchschnittlich 18 Pfennig. vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig find, wird ausgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Beftle- avs der Ztadtcaffs ersetzt. Das Anlegen von Stufen oder sonstigen in den Fußweg vorspringenden Baulich keilen ist unter allen Umständen verboten und find etwa vorhandene dergleichen Hi lungen in dem in Abs. 1 erwähnten Falle des Umbaues unbedingt und ohne daß schädigung beansprucht w-rben kann, zu beseitigen. Kommt der Fußweg auf Grund und Boden des betreffenden Grundstückseigen- thümerS zu liegen, so hat der letztere, insoweit dies der Fall ist, also nicht nur auf die Länge seines Grundstücks, das zur Anlegung des Fußwegs erforderliche Areal unentgelt lich an die Stadtgemeinde abzutreten. o—. , - , —8 5. Jever Hausbesitzer ist verpflichtet, von jedem Abfallrohre, durch welches digung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. August 1886 Anzeige Regen- uud Schneewaffer auf die Straße herabgeleitet wird, ein dichte-, thunlichst der " , /Umgebung entsprechendes abgedecktes Gerinne herzuftellen. - . 4. November 1885. Schwarzenberg, 7?Juli 1886. Der Stadtrath äng und Räder. ich bittet ueter. </. Ma- iädtel. ein völliges Kesseltreiben auf ihn veranstaltet worden. Aus die Frage, ob er denn die zehn Gebote nicht kenne und nie die Kirche besucht habe, antwortete er, daß er seit seinem sechsten Jahre nicht mehr in der Kirche gewesen sei und von den Geboten keine Ahnung mehr habe. Selbstverständlich saß auf der Fahrt nach Berlin der gefesselte Mörder mit seinen Begleitern in einem besonderen Coupö. Die Kunde von seiner Verhaftung hatte sich blitzschnell verbreitet, und au allen Stationen standen Neugierige, um womöglich den Ver bischer zu sehen. Die Erwartungen wurden aber nicht er füllt, denn bei der Durchfahrt durch die Stationen waren in dem betreffenden Coupö sämmtliche Gardinen herabge- lassen. Hier hatte sich namentlich auf dem Bahnhofe Ale- xanderplatz ein zahlreiches Publikum angesammelt, welches sich um den Wagen drängte. Gestern ist dem Verhafteten u. A. auch das blutgetränkte Messer, mit welchem er die That vollbracht, vorgelegt worden, und Keller hat ohne Weiteres zugestanden, daß dasselbe das Mordwerkzeug ge wesen. LandgerichtSrath Hollmann tritt übrigens zur Zeit einen Erholungsurlaub an, und die weitere Handhabung der Untersuchung dürfte zunächst an den Untersuchungsrichter LandgerichtSrath Pochhammer übergehen. Keller ist in Moabit in diejenige Zelle gebracht, die zur Aufnahme der artiger schwerer Verbrecher bestimmt ist, und in welcher zuletzt Kowalski gesessen hat. Holland. Haag, 13. August. In der zweiten Kammer brach ten der Deputirte Borgestus und 10 andere Mitglieder ver- slyiedene- Parteien einen Antrag betreffs Einrichtung einer parlamentarischen Enquete über die Zustände der Arbeiter in den Fabriken und Werkstätten ein. Der Antrag wurde an das Bureau der Kammer verwiesen. Der Minister der Kolonien erklärte bei der Beantwortung der Interpellation Gtldemeester's, er müsse erst weitere Angaben abwarten, bevor er die Vorschläge, betreffend die Zuckertndustrie Ja vas, machen könne. Die Regierung sei von der Nothwen- dtgkett durchdrungen, einer Katastrophe in Java auf diesem Gebiete vorzubeugen. M GrWb.HMssreimd Bekanntmachung. In Nachstehenden wird der erste Nachtrag zur hiesigen Straßenordnung zur öffentlich?« Kenntniß gebracht, nachdem derselbe die Bestätigung oeS Königlichen Ministe riums des Jnn.rn erhalten hat. Schwarzenberg, am 12. August 1886. Deutschland. Berlin, 13. August. Die telegraphische Nachricht von der in Althoffdürr bei Breslau erfolgten Verhaftung des Mörders der Schiffling'schen Eheleute, welche die heu tigen Morgenblätier veröffentlichten, hat sich glücklicher Weise bestätigt. Otto Gottfried Keller ist in dem genannten schle- fischen Orte, nachdem er durch einen aus seinem Heimaths- orte Steindorf dorthin gekommenen 16jährigen Burschen rekognoszirt worden war, festgenommen worden und befinvet ich bereits auf dem Transport nach Berlin. Die Nachricht >on der Festnahme des so lange Zeit —seit dem 10. Juni — vergeblich gesuchten Verbrechers war gestern in später KachmittagSstunde beim hiesigen Krtminalkommiffariat ein- zetroffen, das sofort zwei Beamte nach Breslau entsendet hat, welche die sichere Ueberführung des Gefangenen nach Berlin zu bewirken haben. Die erste Meldung von der Festnahme des, wie bestimmt verlautet, geständigen Mörders lief hier von dem AmtSvorsteher in Althoffdürr ein, der nach einiger Zeit eine weitere des LandratheS aus Breslau olgte. Berlin, 14. August. Der Mörder Keller hat ein vollkommenes Geständniß abgelegt, daß er die Schtsfling'schen Sheleute getödtet hat; er bestreitet jedoch energisch, das Motiv des Raubens gehabt zu haben, will vielmehr in mgenblicklicher Aufwallung die That aus Rache verübt mben. Dem Keller scheint seine Situation uud die Gestal- ung seiner Zukunst ziemlich gleichgtltig, denn er trägt eine >roße Gelassenheit zur Schau. Auch auf der ganzen Fahrt rach Berlin hat er mit den ihn begleitenden Polizetbeamten ängere Gespräche über die That selbst geführt und sich ohne Vettere- zu derselben bekannt. Er soll bei dieser Gelegen« eit behauptet haben, daß er von Schtffling schlecht behandelt und aus Aerger und Haß gegen seinen Brod- »rrn zu der That getrieben worden sei. Auch über eine Lebensschicksale und die Art, wie er sich zu verbergen vußte, habe Keller während der Fahrt den Polizeibeamten eingehende Schilderungen gemacht. Darnach hat er 14 Lage lang Stellung bet einem Obstpächter in der Gegend von Merseburg gehabt und ist dann etwa 4 Wochen bei einem Obstpächter in der Gegend von Wittenberg beschäf- ligt gewesen. Nach seiner Angabe rührt die ihm abgenom- viene Pistole von seinem letzten Arbeitgeber her, welcher ihm dieselbe zum Verscheuchen der Bögel übergeben hatte. Zuletzt vill er mit der Bahn bis Kohlfurt gefahren sein uud zu Fuß sich daun in die Gegend von Breslau durchgeschlagen haben. K. be- Wgl dieschon geschilderte Art seiner Verhaftung. Es ist danach I. B.: Borge-, Stdtrth. I. Nachtrag zu der „Stratzenordnung für die Stadt Schwarzenberg" vom St Januar 1874. An Stelle der 88 3—5 treten folgende Bestimmungen: tz 3. Gebäude aller Art find, wenigstens was die nach Wegen oder Plätzen ge richteten und resp. von diesen aus sichtbaren äußeren Seiten anlangt, in Bezug auf Ab putz und Anstrich stets in gehörigem Stande zu erhalten. 8 4. Jeder, der einen Neubau oder einen im Wesentlichen einem Neubau gleich kommenden Umbau seines Gebäudes vornimmt, hat auf seine Kosten einen Fußweg in der Breite von 2 Metern oder bis an das vorhandene Tagegerinne, wenn dasselbe nicht weiter als 2 Meter entfernt ist, in bossirtem Pflaster oder — nachdem Ermessen der Baupolizeibehörde — in Plalten-Trottotr herzustellen. Die nähere Bestimmung über die Art und Weise der Ausführung, die Lage und Breite des Fußweges u. s. w. steht lediglich der Baupolizeibehörde zu. Stellt es sich im einzelnen Falle als nothwendig oder doch zweckmäßig dar, dem Fußwege eine 2 Meter übersteigende Breite zu geben, so ist der Fußweg auf Verlangen der Baupolt-eivehörde von dem den Hausbau Ausführenden in dieser gröberen B ette herzustellen, eS wird demselben jedoch der hierdurch bedingte unvermeidliche Mehraufwand