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MsdmfferTageblaü Kernfprecher Wilsdruff M. d Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Dresden 264V »schein« «<HUch ml! «usnabme der Sen» und FesNa,, nachmiN«,« , Uhr für den «°I,enden Ta«. 2ezu««»rel<! »et «ekoflabholun, msn«ttich MI, durch unsere «ELger rugeiraqen in der «in»! monoliich M1, -ul dem Land« M,., durch di- Post b-,o,en oirrleijührUch Md m>« Z,steN»ng«sedschr. «Ne postnnstai.en und Postbolen sowie aistere AuotrSger und «„'chMostelle nehmen jeverrest B«st-Nung-n -ni,-«en. Zm Aost» HSberer «-wo», Krie, »der ; sonsti-er Seikieb«st»run,en ho« »er 2-zi-h-r keinen Spruch «uk Ll-ferunz der Zeiiun« oder «Sr,un« de« 2e,us«»r»ise«. Erscheint seit Insenlon<p»u MI. für die » gespaltene «orpuozelie »der deren Raum, Reklamen, die 2 spaltige Korpu«zelle Ml. Lei Wiederholung und Iahresaufirag enisvrechender preionachiaß. Lekanntmachungen Im amtilchen Teil snur »»» Lehirden) die 2 gespaltene Rsrpuizcile Mk. Rnchwelsungi-Slebühr ZV pfg. Anzeigenannahme dl« »ormMagS 10 ltbr. Air die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabald «nspruch erlischt, wenn dor Lotrag durch «läge elngrzogcn werd«, muß »der der Auftraggeber in -konkuri Weil. dem Jahre 1S44 Meses Blatt enthält die amtlichen BeLanntmachnngen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrat« zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. »«rleger »» Dr»Ser: «rlhur zsqsukt dr «erautwsrtttcher Schristleiter: Herma»« Lässig, für de« Inseratenteil: Arthur Zschnnke, beide 1» Wtledrnff. Nr. 183 Dienstag de« 8. August 1922. 81. Jahrgang Amtlicher Teil. Infolge der verspäteten Verabschiedung des Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide vom 4. Juli 1922 (RGBl. Seite 549) ist der Kommunal verband Meißen-Stadt und -Land noch nicht in der Lage, den einzelnen Gemeinden und Erzeugern die Höhe des Umlagesolls bekanntzugeben. Angesichts der dem Meißner Komwunalverband vom Wirtschaftsministerium unter dem 29. Juli mitgeteilten Höhe der von ihm auszubringenden Getreidemcngen können aber die Landwirte des Bezirks im neuen Wirtschaftsjahre damit rechnen, daß sie etwa in gleicher Höhe wie im alten Jahre zur Umlage heranqezogen werden. Zur Vermeidung der Stockung der Brotversorguvg im Bezirke wird an alle Landwirte des Bezirks und der Stadt Meißen das dringende Ersuchen gerichtet, möglichst jetzt schon Gerste und Roggen ans der Ernte 1822 auf die Umlage an die Kommissionäre adzuliefern. Der Preis beträgt bei dem bis 31. Oktober 1922 abzuliefcrndm ersten Drittel der Umlage nach ß 50 des Gesetzes vom 4. Juli 1922 670 Mark für den 62 »««!N Gerste und 690 Mar! für den 62 Roggen. Der volle Umlagepreis wird jedoch nur für Getreide von normaler Beschaffenheit und in gut gereinigtem Zustande gewährt. Das Getreide darf bei Ablieferung vor dem 30. September nur 18°/« Feuchtigkeit und bei späterer Ablieferung 17°/» aufweisen. Die jetzt zur Ablieferung kommenden Menge» werden den betreffenden Landwirten auf ihre Umlage augerechnet. Meißen, am 4. August 1922. «sss 192 Die Amtshauptmanuschaft für den Kommunalverbaud Meißen-Stadt «ud -Land. Um eine Verschleppung der im Rittergut Limbach ausgebrocheuen Maul- «ud Klauenseuche möglichst zu verhindern, wird mit Genehmigung der Amtshauptmannschast der Verbindungsweg zwischen Staatsstraße «ud Dorf« weg Limbach-Birkenhain bis auf weiteres gesperrt. Limbach, den 7. August 1922. «z»? Der Gemeinbevorstand. Meine Zeitung für eilige Leser. * Die in Paris übergebene deutsche Note lehnt die For derungen Poincarös abermals ab. * Der belgische Ministerpräsident will in London bei der Wesvrechung mit Lloyd George und Poincars einen Vergleichs- vorlcklaa unterbreiten. * Das neue bayerische Kabinett hat sich auf Grund einer nach rechts umgebildeten Koalition gebildet. * Die Lebenshaltungskosten haben sich vom Juni zum Juli um ein Drittel erhöht. Antwort an poimare. Die Reichsregierung hat sich doch noch entschlossen, Herrn Poincars auf seinen letzten Drohbrief, der so unge fähr auf das Schlimmste vorbereiten mutzte, eine Antwort zu erteilen. Sie ist so ausgefallen, wie die gegebenen Um stände cs erforderten: ruhigimTonundfestinder Sache. Fest insofern, als von einer Zusage der für den 15. August fälligen Goldzahlungen keine Rede sein konnte, weil wir einfach nicht in der Lage sind, sie zu leisten. Fest aber auch um deswillen, weil Herrn PoincarS noch ein mal in aller Kürze und Deutlichkeit das Unrecht, das zu begehen er im Begriff ist, vor Augen gehalten wird. Dis deutsche Regierung macht ihn zunächst mit den Antworten bekannt, die sie auf ihr Ersuchen um Herab setzung der monatlichen Ausgleichsratcn von der englischen und von der belgischen Regierung erhalten hat, die beide zu der Annahme berechtigten, daß eine gemeinschaft liche Prüfung und Entscheidung über unser Gesuch bis zum 15. d. Mts. ergehen werde. Sic erklärt sich für den Fall, daß diese Annahme nicht zutreffen sollte, bereit, ihre vertraglichen Verpflichtungen im Nahmen unserer Lei stungsfähigkeit zu erfüllen. Wenn aber Herr PoincarS die für den 5. August angekündigten Maßnahmen als .Re torsionsmaßnahmen" bezeichnet, d. h. also als eine Art Vergeltung für nicht erfüllte Verpflichtungen, so wird er darauf hingewiesen, daß nach dem Vertrage die alliierten Mächte für diesen Fall der Nichterfüllung nur das Recht sofortiger Kündigung der getroffenen Abmachungen be säßen und daß sie überdies nur ein Psandrecht an den Erlösen aus der Liquidation des deutschen Eigentums geltend machen könnten. Dem Sinn und Zweck dieser Be stimmungen würde die Anwendung der jetzt angekündigten Zwangsmaßnahmen widersprechen, zumal für eine Zah lung, vie überhaupt erst am 15. August fällig wird. Die Note weist dann noch kurz auf die abermalige außerordent liche Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Deutschlands hin, die Mark sei inzwischen bis auf ihres Fricdenswcrtes gesunken und die Leistungs fähigkeit Deutschlands dementsprechend weiter znrückge- gangcn. Unter diesen Umständen gebe die deutsche Regie rung eindringlichst der Erwägung anheim, die Angelegenheit einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen »nv ihre Entscheidung bis zu den von England nnd Bel gien erwähnten Verhandlungen der beteiligten alliierten Mächte zurückzustellen. . , Achch diese Note der Reichsregierung kann von allen oi.m;cycn Parteien in Ton und Inhalt nur gebilligt wer- Geschlossenheit unseres Volkes den neuen Gc- -n gegenüber, die sich jetzt bei uns im Westen zeigen, .> dadurch außerordentlich in die Erscheinung ae- nctcn, oaß diesmal einer der Führer der Deutschnationalen ^olwpartel Herrn Dr. Wirth zu den Besprechungen über Vie Lage hinzu-gezogen wurde. Seither hat auch die Haltung Ver zech keinen Zweifel daran gelassen, daß me Mengen Parteiunterschiode der gegenwärtigen RcichsrGrernng gegenüber angesichts der Haltung Frank reichs vollkommen m Den Hintergrund getreten sind. Nie mand hält es diesmal für wahrscheinlich, daß der franzö sische Ministerpräsident lediglich die Absicht gehabt habe, »ns cinzuschüchtern. Auf allen Seiten hält man es viel mehr für im höchsten Grade wahrscheinlich, daß seinen Drohmwon die entsprechenden weiten folgen werden. Auch in amtlichen Kreisen ist man darauf gefaßt und macht gar keinen 5>chl daraus, daß es notwendig sei, das Volk in allen seinen Leihen aus den Eintritt sehr ernster Schwierig keiten vorzubereiten. Einzig und allein die Furcht vor einem Bruch mit England könnte dis sranzösischr Regie rung riVch im letzten Augenblick zu einiger Zurückhaltung besiimmem Die letzten Ministerreden im englischen Unter haus mögen immerhin in Paris als Warnung empfunden sein. Wohl ließ Lloyd George auch bei dieser Gelegenheit wieder seine Sehnsucht nach eins«: Kompromiß in allen den verwickelten Fragen, aus denen bisher vergeblich ein Answeg gesucht wurde, deutlich genug erkennen. Aber er malte doch auch Vis Notwendigkeit eines Bruches inner halb der Entente für den Fall einer Nichteinigung erkenn bar genug an die Wand, um bei den verantwortlichen Männern an der Seine vielleicht doch noch im letzten Augenblick einige Bedenken wachzuMsen. Aber ob Herr Poincars sich, dazu nicht schon der Kammer gegenüber zu weit engagiert fühlt? Ob er nicht glaubt, bei den bevor stehenden Verhandlungen in London uni so mehr Trümpfe in der Hand zu haben, je rascher cr handelt, während seine britischen Kollegen doch über bloße Roden bisher nicht hincmsgekommen find? Für uns ist jedenfalls die Entscheidung über das Schicksal des deutschen Westens wieder einmal in fremde Hände Mgeben. Wir können nichts als schreiben und pro testieren — und abwarten, ob damit etwas erreicht wird oder nicht . . . * Aus dem Wortlaut der Note. In den oben wiedergegebenen Ausführungen der deutschen Antwort nach Paris wird die rechtliche Un haltbarkeit des von Poincars angenommenen Stand punktes wörtlich wie folgt gekennzeichnet: .Nach dem Abkommen vom 10. Juni 1921 ist die ein zige Rechtsfolge der Nichterfüllung der von Deutschland übernommenen Verpflichtungen dis, daß dis beteiligten alliierten Mächte dieses fristlos kündigen können. Die Kündigung hätte die Wirkung, daß die Bestimmungen des Vertrages von Versailles über dis Zahlung der je weiligen Debetsalden wieder Anwendung finven würden. Als Sicherung Mr den Fall der Nichtzahlung gibt der Ver trag von Versailles den alliierten Mächten lediglich ein Pfandrecht an den Erlösen aus der Liquidation des deut schen Eigentums. Dem Sinn nnd Zweck dieser gerade für ven Fall der Nichterfüllung vorgesehenen Bestimmungen würve die Anwendung der für den 5. August 1922 ange- kündigteu Retorsionsmaßnähmeu widersprechen, zumal für eine Zahlung, die überhaupt erst am 15. August fällig ist. — Unter Viesen Umständen gibt die deutsche Regierung eindringlichst die Erwägung der französischen Negierung anheim, dis Angelegenheit einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen und ihre Entscheidung bis zu den in der an liegenden englischen und belgischen Note erwähnten Ver- handlungen der beteiligten alliierten Mächte zurüäzn- stellen." Die Hypothek auf Deutschland. Poincarss Programm für London. Die amtlichen französischen Kreise bewahren auch weiterhin das strengste Schweigen über die französische Auffassung, die Poincars am Montag in London vor den Alliierten vertreten wird. In gewissen politischen Kreisen, die im allgemeinen gut unterrichtet sind, versichert man jedoch, folgendes davon zu wissen: Wenn es auch ersichtlich sei, daß Deutschland einen großen Teil der Verantwortung an seinem finanziellen Zusammenbruch trägt, so scheine es doch schwierig, die Fest stellung bestimmter Tatsachen zu erlangen, die juristisch einen absichtlichen Verstoß gegen den Vertrag beweisen. Infolgedessen könnte Deutschland ein kurzfristiger Zahlungsaufschub von vier bis acht Wochen für die nächsten Zahlungen ge währt werden. Während dieser Zeit müßte jedoch Deutsch land in einwandfreier Weise Beweise seines guten Willens dadurch geben, daß es einen sehr vollstän digen Plan finanzieller Reformen annimmt und verwirklicht: Geldreform, Zollkontrolle usw. Gleiich- reitia müßte die allgemeine Lvvotbek auf Deutschland, welche die Alliierten nach dem Friedens- Vertrag besitzen, in Kraft treten, wie Abgabe von 26 Pro zent des Kapitals der deutschen Jndustrieunternehmungen, Inbetriebnahme und sogar Abtretung der staatlichen Berg werke und Forsten auf dem linken Rheinufer. Sollte sich Deutschland weigern, sich diesen Maßnahmen zu unter werfen, oder Schwierigkeiten machen, so würde diesmal ein freiwilliger Verstoß offen zutage liegen, und die Alliierten hätten kein anderes Mittel nach Ablauf des festgesetzte» Termins als Zwangsmaßnahmen im Rheinland nnd Ruhrgebiet zu treffen, besonders durch die Über wachung der Transportmittel. In diesem Falle wird die französische Negierung, wie man versichert, unter voller eigener Verantwortung vorgehen, da sie diese Kontrolle als unerläßlich betrachtet. Das wäre im allgemeinen der französische Plan, der kn dieser Form sogar vom halbamtlichen Havasbureau ver breitet wird. Dieses bemerkt noch dazu, daß, wenn ver französische Plan sich wirklich so verhält, keine Rede von den interalliierten Schulden ist, da das Pro blem, d. h. entweder ihre Regelung oder der Ausgleich, zweifellos ein Gegenstand ist, der stark mit der Frage der Reparation zusammenhängt. * , Ausweisungen aus dem Elsaß? über die amtlich streng geheim gehaltenen Pläne Poincarös verlautet in der Pariser Prcjse, Laß 150 in Elsaß-Lothringen wohnende Deutsche in der kommenden Woche ausge wiesen und ihre Vermögen sequestiert werden solle«. Andere Blätter wollen wissen, daß die Anwendung solcher Maßnahmen sicher bis nach dem 15. August verschoben werden würde. Das Urteil des Professors Keynes. In einer Versammlung der unabhängigen Liberalen, di« unter dcnl Vorsitz von Asquith in Oxford stattfand, sprach der bekannte Kritiker des Versailler Vertrages, Professor Keynes, über die Lage. Er führte aus, daß die unvernünftige Politik, welche die Alliierten in den letzten vier Jahren ver folgten, die deutschen Finanzen so ruiniert habe, daß Deutsch land zur Stunde überhaupt nicht bezahlen könne. Ein Moratorimn sei deshalb gar nicht zu umgehen. Die Er örterung einer endgültigen Regelung müsse bis zum nächsten Jahr verschoben werden, wo nach gehöriger Vorbereitung ein« große Konferenz für das ganze Problem der zwischen staatlichen Schulden abgehalten werden sollte. Sie smzWtzes ZmiWmWWm. Das französische Vorgehen gegen deutsche Privatgläubiger. Berlin, 6. Aug. Die Antwort der französischen Regie rung auf die gestern überreichte deutsche Note wegen des Aus gleichsverfahrens ist inzwischen im Wortlaut hier eingegangen. Sie weicht in Einzelheiten von dem bereits durch Havas ver öffentlichten Text ab und lautet: In Beantwortung Ihres Schreibens von heute beehre ich mich Ihnen bekannt zu geben, daß in Anbetracht dessen, daß die Mitteilung der deutschen Negierung nur einen dilatorischen Cha rakter hat, die Regierung der Republik folgende Beschlüsse zur Sicherstellung ihrer Ansprüche gefaßt hat: 1. Die Ausgleichsämter von Paris und Straßburg werden aufgesorderl, bis auf weiteres jede Anerkennung deutscher For derungen aufzuschieben. 2. Die Ausgleichsämter von Paris und Straßburg werden aufgefordert, bis auf weiteres jede Zahlung von Entschädigungen sür Rechnung der deutschen Regierung auszusetzen, die in An wendung des Art. 297 e des Vertrages von Versailles geschuldet werden. Die Zahlung dieser Entschädigungen bleibt bis auf weiteres eine direkte Verpflichtung Deutschlands, und diese Ent schädigungen können im voraus gemäß dem genannten Absatz des Art. 297 dem Eigentum deutscher Staatsangehöriger ent nommen werden, das auf französischem Gebiete vorhanden ist oder sich unter französischer Kontrolle befindet. 3. Die Ausgleichsämter von Paris und Straßburg werden aufgesordert, bis auf weiteres jede Mitteilung an das deutsche Ausgleichsamt über den Erlös aus Liquidattonen deutschen Eigentums in Frankreich auszusetzen. 4. Die Generalkommission der Republik in Straßburg wird