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Dresdner Nachrichten : 26.06.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-06-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189606264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18960626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18960626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 10-11 fehlen.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-06
- Tag 1896-06-26
-
Monat
1896-06
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 26.06.1896
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Lapar.-vtvllMeii V«m»«r8tr.ss. uw/ Valllcommouktsr, «,Ib«t- tk!itiz;sr xviÄusvdloskr ^ 7dür86d1l688er. ^ i »«0,0»« 8t. lw kddrmell. ^ 1'ro8>n!(:tv ^nctii, u.tiÄllLo. ^ t^url Ilvlu-lu»,, Lüuiirl. tiUvk». lluNisssruU, « I»r. »«Ivu-X.. « kurMoIi'Uütr., liclv TlecI>»Ir. A <kl,ru>iprvod»mt II. kir. 2>V0.) ^ 8«I»it«- »ml kvkvliüt«, osusrts loäslle, omickoblt clas ku!r- unä lloäevssrslldLiis Ildinrlol» «»rtkvl r-nupr. I, iniva » ^ »j8«»IlIlUU88tr»fl8« 50 * »onu.pr. >, Lifta Lizrona 8tr>ü>- um! I''jlrhut-b'ichrilc A V«un8tenj»pp«a, ULalvI, Uüt«, kneksLvkv, V«nn8tvntÄ8«iieii, xxrtt»»1v ia Roisvbvliloidnnx, 6ii>i»sioI>It »L««. I'Ivirlkll aus 1'irol, 86lll088 - 8tl »880 26, uoffou dom X-ni Unruhen im Orient. Nr. 175. Z»Ml: Au die geehrten Leser! Bei der bedeutenden Auflage der „Dresdner Nachrichten" ist es nothwcndig, die Kestessungerr auf das dritte Vierteljahr 18V« bei dem betreffenden Postamte sofort bewirken zu wollen, da andernfalls auf ungestörte Fortlieserung bez. rechtzeitige Neulieferung des Blattes nicht gerechnet werden könnte. Die Bezugsgebühr beträgt bei den Kaiserl. Postaustaltcn im Reichsgebiet vierteljährlich s Mark 75 Pf., in Oesterreich-Ungar» 2 Al. 55 Nr. und im Auslände 2 Mark 75 Pf. mit entsprechendem Pvstzuschlaae. Alle Pvsianstallcu im Deutschen Reiche, i» Oesterreich-Ungarn und im AuSlandc nclmien Bestellungen aus unser Blatt an. Für Dresden nimmt die Unterzeichnete Geschäftsstelle während der Dicnststunden Bestellungen zum Preise von 2 Mark 50 Pf. (einschließ lich Bringcrlolm) entgegen. Geschäftsstelle der »Dresdner Nachrichtei«", Marienstrafle 88. Erdgeschoss. Hosiiachrichten, Ollufiesf-Feier, Volkstrachtensest. Bootunsall. Prozeß Friedman». > Köller-Abschied, Schmetlerlingsschlacht. Lehrergesangverein. Muthmaßlichc Witterung: Unsicher. Gewitterluft. 8otll08». Freitag, 26. Jniifl Politisches. In der Türkei sieht es Heuer genau so schlimm auS. wie im Vorjahre. Die Armenier scheinen sich zwar in etwas beruhigt zu haben, dafür geht aber die makedonische Bewegung ihren Gang und außerdem sind Unruhen unter den Drusen und vor Allem der Ausstand auf Kreta neu hinzugekommen. Die kretensische Erheb ung beschäftigt zur Zeit die Aufmerksamkeit der Mächte am ange legentlichsten. Die tieferen Ursachen der Nebellion liegen ebenso wie bei den Armeniern in der sträflichen Schwäche und Haltlosig keit, die von der Pforte gegenüber den aus Verträge und wieder holte Versprechungen gegründeten Rechten dcrKretenser durch lange Jahre zur Schau getragen worden sind. Diese Neckte sind zena» umgrenzt kn dem Vertrage von Haleppa aus dem Jahre 1878. der im Wesentlichen darauf hinausläuft, den Krctensern eine vernünf tige und geordnete Verwaltung unter der Oberhoheit eines christ lichen Gouverneurs zu gewährleisten. Die Pforte hat aber bisher gar nicht daran gedacht, die Bestimmungen des bezeichneten Ver trages auch nur halbwegs durchzufühlen. Alle Bemühungeu und Vorstellungen der Kreienser haben nichts gefruchtet, und so ist denn schließlich die Fackel des Aufruhrs entzündet worden. In Würdigung der vorhandenen Rechtslage haben die Botschafter der europäische» Großmächte in Kvustautiiiopel einen gemeinsamen Schritt bei dem Sultan unternommen, in dem Sinne, das; die Pforte zum Zwecke der Beruhigung Kretas unverzüglich einen christ lichen Gouverneur ernennen, den Vertrag von Haleppa in vollem Umfange Herstellen und den kretensischen Landtag alsbald ein- berusen möge. Um die Lage nicht unnöthig zuzuspitzeu, haben die Mächte zunächst von der Ueberreichuiig einer KoUcllivnotc abge sehen und die Botschafter haben einzeln, aus Anregung Oesterreichs, dem Sultan die vorgcdachre gleichlautende Eröffnung gemacht. Tic Frage ist also nunmehr, ob der Sultan sich beancnicn wild, den Vorstellungen der Mächte praktische Folge zu geben. Leider läßt das ganze bisherige Verhalten Abdul Hamid's II. den opti mistischen Glauben an seinen guten Willen zu der Einführung von Reformen nicht mehr zu. Selbst wenn aber auch der jetzige „Be herrscher oller Gläubigen" oder sein Nachfolger ernstlich gewillt sein sollte, einigermaßen Ordnung in die heillos verfahrenen Zu stände deS türkischen Reiches zu bringen, so würde doch nach aller menschlichen Voraussicht der Staatsgewalt die Kraft fehlen, um wirksam elnzugreisen. Wie in einer nicht unbeachtet gebliebenen Zuschrift an die „Krruzztg." auSgeführt wird, fehlt es der Pforte ebenso sehr an dem nöchigen Gelbe wie an brauchbaren Persönlich keiten. Die Finanzen befinden sich im Zustande des Ehaos und die leitenden Personen sind unfähig vom Scheitel bis zur Sohle. Im Mittelpunkte der Reichsgewalt läßt man die Dinge gehen, wie sie wollen, und die Empfindung dessen, die sich mehr und mehr im Lande verbreitet, impft den centrifngalen Kräften eine wachsende Neigung ein, sich abzusondcrn. Andererseits lodert auch der mohammedanische Fanatismus mächtig empor und so erklären sich die wilden, erbarmungslosen Grausamkeiten, von denen die neueste Geschichte der inneren Kämpfe in der Türkei übervoll ist. Was wird daS Ende von alledem sein und welche Pflichten erwachsen den europäischen Mächten, wenn die Verhälnisse in der Türkei sich auf der jetzigen Grundlage weiter entwickeln? Als letzte Folge der jetzigen Wirren kann man vernünftiger Welse nur noch den völligen Zusammenbruch der türkischen Herr schaft in Europa in's Auge fassen, weil zu der Annahme, daß cs der Pforte gelingen werde, sich aufzuraffen und der widerstrebenden Elemente dauemd Herr zu werden, unter den dermaligen Um ständen jede thatsächliche Handhabe fehlt. Wenn dieser Vordersatz richtig ist, so ergirbt sich daraus für die von den europäischen Großmächten gegenüber dem türkischen ZersetzungSprozeß elnzu- »ehmende Haltung der Schluß, daß die Mächte bestrebt sein müssen, die Katastrophe möglichst lange hinauszuschieben. Nur in der Plötzlichkeit des Ereignisse» liegt für Europa Gefahr, während im Falle des allmählichen ZerbröckelnS des türkischen Reiches die bestehenden Gegensätze Zelt finden, sich auSzugleichen nnd alsdann im entscheidenden Augenblicke die Ecbtheilung auf dem Wege gegenseitiger Verständigung stattfinden kann. In richtiger Würdig ung dieser Sachlage haben die Mächte sich bisher in dem ein« müthtgcn Bestreben zusammengefunden, nach besten Kräften den Status «zuo in der Türkei aufrecht zu erhalten. DaS Hauptverdicnst in dieser Richtung gebührt Deutschland, Rußland und Oesterreich. die auS freier Entschließung, in klarer Erkenntniß der allgemeinen Ersprießlichkeit einer solchen Politik, ihren entsprechenden Stand punkt eingenommen haben, während die französische Republik sich hauptsächlich durch taktische Rücksichten gegenüber Rußland leiten läßt und England nur dem scharfen Drucke der vereinigten anderen Mächte gewichen ist. In der auf Nebenabsichten gegründeten Unaufrichtigkeit der orientalischen Politik der beiden zuletzt genannten Staaten liegt immer noch eine gewisse Gefahr der orientalischen Frage für Europa, insofern die Möglichkeit nicht ausgeschlossen erscheint, daß eine oder die andere Macht in, gegebenen Augenblick auf eigene Hand Vorgehen und dadurch unliebsame Verwickelungen herbei- 'ührcn könnte. Mit Frankreich ist die Sache allerdings weniger gefährlich, weil die sich dort zur Zeit geltend machende Bewegung, die im Widerspruch mit Rußland eine aktive „große Politik des civilisirten Europa" gegenüber der Türkei in's Weck setzen möchte, in absehbarer Zeit kaum vor der immer noch allmächtigen russischen Strömung auskonimen dürste. Anders dagegen liegt der Fall mit Bezug aus Engtand. Die Engländer geben sich alle erdenkbare Mühe, um durch ihr Verhalten in der orientalischen Frage ja kein Tüttelchen von dem wohlerworbenen Ruhmestitel des „perfiden Albion" einzubüßen. Formell ist zwar die englische Regierung dem gemeinsamen Schritt der Botschafter in der kretensischen An gelegenheit beigetceten. insgeheim aber Hetzen und wühlen englische Agenten unter der Bevölkerung Kretas und suchen die Aufständi schen zu bewegen, daß sie die von den Botschaftern gestellten Forderungen als nicht genügend verwerfen und den Brand der tt'. Entscheidung des Mannes sich als Mißbrauch seines Rechtes dor- Empörung weiter lodern lassen. Englisches Geld und englische Jntrigue» sind jetzt ebenso auf Kreta thälig. wie sie im Vorjahre bei den armeniirben V,-'rre>r sich bemerkbar machten rurd wie si überall und bei jeder Gelegenheit, bei der es etwas im Trüben zu fischen giebt, unter der Decke spielen. Wenn also überhaupt irgend elwas geeignet ist. Beunruhigung in Europa wegen des ferneren Verlaufes der türkischen Wirren zu erwecken, so konnte es nur das unaualifizirbnre Verhalten unserer englischen sogenannten Vettern sein, die selbst vor der Entfärbung eines Wcllbrandes nicht zurück- schrecken würde», wenn sie nur eine einigermaßen sichere Garantie ! Hütten, daß sie selbst dabei auf ihre Rechnung kommen würden ^Da das aber zum Mindeste» recht zweifelhaft ist, so kann man nicht annchmcn, daß cS den Engländern zur Zeit direkt darum zu thiin sei, friegcll'che Verwickelungen aus dem Kontinent herbeizusühren. Man will in London offenbar lediglich den orientalischen Brand langsam unterhalten, damit Enrova nicht völlig zur Ruhe kommen und Rußland nicht ungestört seine Pläne in Ostasien reisen lassen kann. Auch hossl man >o die Aufrollung der cghptischen Frage zu verhindern. Deshalb wühlen die Engländer bald hier, bald dort i» der Türkei und man darf sich versichert halten, daß, wenn die Beruhigung Kretas glücklich durchgcsührt werden sollte, alsbald an einer anderen Stelle ein neuer Aufstand, au dem die Engländer so unschuldig wären wie Sir Cecil Rhodes an dem räuberischen Einiall des Tr. Jamesvn in die Transvaalrepnblik, auSbrechen würde. Ein solches forftvährendes frevles Spiel mit dem Feuer könnte doch einmal einen unerwünschten Ausgang zur Folge haben und das herbeiführen, was die auf die Erhaltung des Friedens auf richtig bedachten Mächte sorgfältig hintanzuhalten suchen: eine unvermuthete Katastrophe. Es gilt daher, den Engländern im Orient unausgesetzt auf die Finger zu passen, damit die europäische Feuerwehr auf der Stelle zum Löschen ausrücken kann, wenn eng lische Bcaiidschürer ein neues Feuer zum Ausbruch gebracht haben. Zum Glück für die Ruhe Europas liegt in der nnbezwciselbaren Thatsache. daß Deutschland. Oeffrcreich und Rußland ernstlich den Frieden wollen, eine starke Gewähr dafür, daß die englischen Stör ungsversuchc auf ihren Herd beschränkt bleiben werden. Immerhin wird bei einer Fortdauer der englischen Minirarbcit im Orient er wogen werden müssen, ob nicht der Pforte energische Maßregeln gegen die englischen Hetzer und Unruhestifter nach Art der kräftigen Pille», die ihnen die wackeren Bure» in Südafrika zu kosten ge geben haben, anznrathen seien. Es ist nicht cinzusehen, warum gerade englische Staatsbürger allein das Privilegium haben sollen, in der Türkei die Bevölkerung zur Rebellion aufzuretzen, ohne daß sie der Abnrlheilung nnd Bestrafung durch die türkischen Behörden verfallen. Der gewöhnliche Kontinentalmensch vermag nur schwer zu begreifen, woher die Engländer überhaupt den Muth nehmen, fortwährend noch weitere Verwickelungen anzuzctteln, während sie schon an allen Ecken und Enden engagirt sind. ES ist wirklich bereits so weit gekommen, daß man an Stelle des früheren Wortes: »Oü est la teniwo?" bei allen unliebsamen Ereignissen in der heutigen internationalen Politik die Frage aufzuwerfcn ge- nöthigt ist: „Oü est l'^nslais?" Wo steckt die englische Hand im Spiel? Fckllschreib- nutz Fcrilsvrech-Berichte vom 25. Juni. Berlin. Reichstag Die Berathung des Bürger lichen Gesetzbuches wird beiden«Titel „Fami li enrecht". Eingehung der Ehe, fortgesetzt bei 8 1286. Diesem Paragraph zu folge soll dem Manne die Ehe nicht vor der Volliährigkett. der Frau nicht vor vollendetem 16 Lebensiahre erlaubt «ein. doch soll bei Letzterer DiSpens von dieser Vorschrift eintreten dürfen. — Abg. Bebel (Soz i befürwortet einen Antrag Auer „Dem Manne soll die Ehe schon vor dem vollendeten 20. Jahre erlaubt sein, außerdem solle bei dem Manne DiSpens möglich sein " — Abg. v. Cun>> (nat.-lib.), sowie Geh. Rath Mandri bitten um Ablehn ung des Antrages. Unter Umständen könne ja auch schon mit dem 18. Lebensjahre die Volljährigkeit ausgesprochen werde», in wel chem Falle auch ein entsprechend früheres Schließen der Ehe ge stattet sein würde. Für den Antrag Auer liege keinerlei Noth- Wendigkeit vor. — Der Antrag Aner wurde avaelehnt. — Nach 8 1288 bedarf ein eheliches Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zur Eingehung einer Ehe der Einwilligung des Vaters. — Abg. Bebel (Soz.s befürwortet einen Antrag Auer, statt 25 zu setzen 2t. Die elterliche Autorität, die ma» mit der höheren Zahl wahren wolle, gehe gar zu oft von nichts weniger als idealen Beweggründen aus und suche eine Ehe des Kindes häufig ans rein materiellen Rücksichten zu hindern, etwa weil das Mädchen nicht Geld genug in d>e Ehe bringe, oder der Mann nicht eine ge nügende soziale Stellung in der Welt einnehme. Jeder könne aus seinen Erfahrungen heraus eine Menge solcher Fälle bciliriiigen. — Nachdem Abg. Gröber (Eentr.) in kurzer Weise sei» Einvcc- ständnlß erklärt, wird der Antrag Auer gegen die Stimmen der Konservativen angenommen. Bei 8 1N3 besagt Absatz 2: Eine Ehe bars nicht geschlossen werden zwischen Personen, von denen die eine mit den Eltern, Voreltern oder Abkömmlingen der anderen Geschlechtsgemelnschast gepflogen hat. Absatz 3 statuirt hinsichtlich der Ehehmdernisse für Verwandte gewisser Grade auch eine Verwandtschaft unehelicher Natur. — Ein vom Abg. Stadt hagen begründeter Antrag, Absatz 2 zu streichen, und durch eine Aenderung des Absatz 3, die Verwandtschaft unehelichen Ursprungs generell und nicht blos hinsichtlich der Ehchinderniffe als Ver wandtschaft anzneckennen, wird nach kurzer Bekämpfung abaelehnt. — 8 1298 betrifft die behördliche Erlaubniß für Eheschließungen von Militärpersonen -e. dem Landesgcsetze gemäß. — Abg. Bebel beantmat Streichung. Die Bestimmung wirb jedoch angenommen. — Dergünste Titel handelt von den Wirkungen der Ehe im All gemeinen. 8 UM erkennt dem Manne die Entscheivung in allen das gemeinichastliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten insbesondere bezüglich Wohnort und Wohnung. Nur wenn die stellt, braucht die Frau ihm nicht Folge zu leisten. — Ein Antrag Auer will beiden Ebezatten das gleiche Recht gewähren. — Abg. Träger lfr.'is. Volksp.) bezeichnet diesen Theil des Gesetzbuches als einen der allerwichtigsten Die Beschlüsse der Kommission führten »ns in das dunkelste Mittelalter zuruck. (Gelächter rechts « Die Ehegatte» müßten gleichberechtigt sein. Durchaus zutreffend verlange der Antrag Auer, daß bei Meinungsverschiedenheiten über den ehelichen Aufwand dericnige Theil entichcide. aus dessen Ver mögen die Kosten zum größten Theile bestritten würden. Die Frauen verlangten nicht Galanterie, sondern Gerechtigkeit- Ec bittet dringend um Abtebnung der Kommissionsbeschlüsse, damit nicht die Frauen zum Schluß sagen: „Ja. wenn wir Hasen wären(Heiterkeit.) — Abg. Rickert (sreis. Ver.s bekennt sich als einen Freund der Frauenbewegung und protestirt gegen den Grund satz, als ob immer der Mann allein die Vernunft repräicntire, und befürwortet Streichung des ganzen Paragraphen. — Abg. Bebel (Soz.): Wenn man den Paragraphen einfach streiche, so sei zu be fürchten, der Richter werde das, was nach bisher bestehenden« Rechte Gebrauch sei, »och ferner für Recht halten und darnach ge gebenen Falles entscheiden. Der Iran müsse das ihr bisher in dem Gesetz vorenthaltcne Recht voll gegeben werden, nachdem unsere loyale Entwickelung sie gezwungen habe, weit mehr als ehemals erwerbend hecvorzutreten. — Geh. Rath Planck bemerkt, er halte die Bestimmungen für berechtigt, welche die Stellung der Fra» zu eiucr würdigen, höheren und besseren machen wollen. In dieser Beziehung habe aber der Entwurf Alles gethan, was mög lich sei: Bei dem Güterrecht, bei dem Vormundschaftsrccht, der elterliche» Gewnlt rc. Der Eniwurf habe aber nicht die Interessen der Frau ausschließlich berücksichtigen können: so haben bei dem vorliegenden Parggravbcn die Rücksichten aus die Ehe den Aus schlag geben mi'lssen. Bei jeder Gemcinjchaft müsse irgend eine Organisation sein, irgend Einer müsse entscheiden ln den tausend fältigen Fragen des ehelichen Lebens. Das Gesetz dürfe sich nicht darauf verlassen, daß Alles von selbst entstehe. Gleichberechtigt seien die Ehegatten ganz gewiß, das gehe auch schon aus 8 1336 hervor, aber Einer müsse doch die Entscheidungen treffen, und das würde doch nur der Mann sein. Siegen Mißbrauch biete ja das Gesetz auch Schutz. Das Interesse der Frau sei also im aller- vollsten Maße gesichert. — Abg. v. Dzieinbowski (Pole) empfiehlt die Streichung des 8 1337. — Nach Ablehnung des Antrages Aner wird der Paragaph in der Fassung der Kommifsion ansrecht erhalte». Die 88 1330 bis 1311 handeln von den Pflichten und Rechten der Frau im Hauie. 8 1311 insbesondere giebt dem Manne das Recht, Leistungsvewslichtungen der Frau gegenüber einem Tritte» olmc Frist zu kündigen. Diese Bestimmung wird entgegen einem Anträge der Sozialdemokraten angenommen. Ter Titel 6 bandelt von dem ehelichen Gütercecht. 8 >316 unterwirft das eingebrachte Vermöge» der Fra» der Verwaltung nnd Nutz nießung des Mannes, ebenso das von der Frau während der Ehe erworbene Vermögen. — Von dem Abg. v. Stumm einerseits und Bebel andererseits liegen Anträge vor, dahingehend, das; in Er mangelung von Eheverträgcn Gütertrennung statlhabcn wllc. Der Antrag Bebel spricht noch ausdrücklich aus, daß jeder Ehegatte sei» eingebrachteS oder in der Ehe erworbenes Vermögen selbst verwalte oder über dasselbe verfügen solle. — Abg. v. Stumm (Reichst'.) erblickt eine Herabsetzung der Frau darin, wenn ihr bei Eingehung einer Ehe die Disposition über ihr Vermögen entzogen wird: sic werde dadurch zu einem Geschöpf zweiten Grades erniedrigt. Und welche überaus traurigen Konseauenzcn könnten unter Umständen für die Frau daraus entstehen, wenn der Mann das unbedingte Versüg- niigSrecht über das Vermögen der Frau erhalte. Der Einwand. daß inan dann Eheverträge abschließen könne, sei lnniällig. den» wie oft unterbleiben nicht solche Eheverträae, weil die Eltern der Braut sich scheuten, bei dem zukünftigen Schwiegersöhne durch ein solches Ansinnen Anstoß zu erregen. In England bestehe Güter trennung und zwar mit völligem Erfolge, nirgends sei das Familien leben ein so gutes wie dort. Auch für Deutschland gezieme es sich, in der Kultur fortzuschreiten und nicht barbarische Einnchtungen weiter zu behalten. Er belchwöre das Haus noch in letzter Stunde, die Fra» von der Knechtschaft dieser Verwaltungs-Gemeinschaft zu befreien. — Abg. Bebel (soz.): Es ist ein seltenes Vorkommnlß. das; der Vorredner mit mir einer Meinung ist. (Heiterkeit.) Seine Aus führungen haben meine vollste Stznipathie. Herr v. Stumm be findet sich heute i» angenebmer Gesellschaft. (Große Heiterkeit.) Redner tritt dann ebenfalls in längerer Ausführung für die gesetz liche Gütertrennung ein, die Herren-.Moral" verwerfend, derzufoläc die Iran dem Manne unterthänig sei. — Geh. Rach Planck: Theoretische Erwägungen können vier nicht maßgebend sein. Es handelt sich hier nicht etwa um eine Stellung der Frau unter Vormundschast. sondern um die Frage, wie die ehelichen Lasten -ZAs- s-.S-' , 55.
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