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Großenhainer WkchMgs- M AilZkigktlM. Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirl, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 49. Donnerstag, den 26. April 1866. Edictalladung. Won dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist zu dem überschuldeten Vermögen des aus getretenen Kaufmanns Friedrich Conrad Otto Nitzsche hierselbst der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger Nitzsche's, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch vorge laden, in dem anberaumten Liquidarionstermine den 8. Mai 1866 innerhalb der Gerichtszeit persönlich oder durch gehörig legitimirte, und was die Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie von der Perception aus der vorhandenen Concursmasse ausgeschlossen und der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden würden, demnächst sowohl mit dem bestellten Rechts vertreter, Herrn Finanzprocurator Advocat Lorenz hierselbst, über ihre Zulassung zu diesem Cre ditwesen, als auch nach Befinden, unter sich über die Priorität ihrer Anforderungen rechtlich zu ver fahren, binnen neun Wochen zu beschließen und den 17. Juli 1866 der Eröffnung eines Präclusivbescheides, welcher in Betreff der in diesem Termine Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht wird erachtet werden, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf den 4. September 1866 anberaumten Verhörstermine, 9 Uhr des Vormittags, anderweit in Person oder durch genügend legitimirte, resp. mit gerichtlichen Vollmachten versehene Stellvertreter an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, mit einander die Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge sich bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außerdem, sowie beim gänzlichen Außenbleiben in diesem Termine als einwilligend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen werden. Falls jedoch ein Vergleich im Verhörstermine nicht zu Stande kommen sollte, sodann den 1. October 1866 des Actenschlusses zum Verspruche und den 21. December 1866 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welche rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Ubr für erfolgt angesehen werden wird, sich gewärtig zu halten. Uebrigens haben auswärtige Interessenten, und zwar ein Jeder bei 5 Thlr. Strafe, Bevoll mächtigte an hiesigem Orte zur Annahme von Ladungen zu bestellen. Großenhain, den 8. Februar 1866. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Möhn, Ass. Heerklotz. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den zweiten Termin 1866. Die auf den zweiten Termin, den 1. Mai d. I. zahlbaren Grundsteuern nach zwei Pfen nigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum LS. Moi L88« an die hiesige Stadtsteuer- Einnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich voraeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, am 23. April 1866. ^1^11111 ^U11t1. « auf die Gewerbe- und Personalsteuern des abgelaufenen ersten O Hebetermins von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und spätestens bis zum Schluffe -ieseS MonotS an die hiesige Stadtsteuer- Einnahme zu berichtigen, wldrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnach- sichtlich verschritten werden wir^ Der Stadtmth. Großen Harn, am 21. Apnl 1866. Heerklotz