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Amts- un- Anzeigeblatt Mr öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung sür Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, ^Ug^vtUtl Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Zchönheiderhammer.Zosa,Unterstützengrün,wildenthalusw. Tel^Kdr.: Kmtrblatt. Fernsprecher Nr. 210. Drucker und Verleger: Emil Hannebohn, verantwort!. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Seile 12 Pfennige. Dm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. LG1» —SS. Jahrgang. Mittwoch, dm 8. Oktober Hm Handelsregister ist heute auf Blatt 213 (Firma: O. HValckmSUar in Eibenstock) eingetragen worden, daß der Kaufmann Ködert Johannas IVolckmnUor in die Gesell schaft eingetreten ist. Die ihm erteilte Prokura ist gelöscht worden. Eibenstock, den 30. September 1913. Königliches Amtsgericht. Schossen- mW Geschworclltll-UrliAe betr. Das Verzeichnis derienigen hier wohnhaften Personen, die zu dem Amte eines Schöf fe« «. Geschworene« berufen werden können, liegt vom 8. Oktober 1913 ab eine Woche lang in hiesiger Ratskanzlei zur Einsicht auS. Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des GerichtSverfassungS- gesetzt» vom 27. Januar 1877 und de» Gesetze» vom 1. März 1879 wird dies bekannt ge geben. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste sind inner halb der Auslegezeit bei dem unterzeichneten Stadtrate zu erheben. Gtadtrat Eibenstock, den 6. Oktober 1913. Gericht-verfafsung-gesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche daS tzauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung m der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt find. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht bemfen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung au» öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drer letzten Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte! 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbe amte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf da» Geschwsrenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichlsverfassungSgeseges vom 27. Januar 1877 usw. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonfistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Krei»- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zustän digkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Bekanntmachung Die Reihe«grLver der Adteil««g H de- hiesigen Friedhofes werden in nächster Zeit ne« belegt werde«. Grabstellen der ersten Reihen, welche noch erhalten bleiben sollen, sind baldigst unter Entrichtung der zu zahlenden Gebühren in der Pfarramtsexpedition zu lösen. Eibenstock, den 6. Oktober 1913. Der Kirchcnvorftand. Zwei nationale Lebensgefahren. Jin Anschluß an die Vorgänge anläßlich der letz ten Reichsfinanzgesetzgebung lenkt der Feldmarschall van der Goltz in Nr. 31 der „Gartenlaube'' voll patrio tischer Sorge den Blick auf zwei mudeutsche Feyter, di^ geradezu als Charakteristika niedergehender Bolkskul- turen bezeichnet werden können. Vsn der Goltz nennt sie zwei nationale Lebensgefahren. Lite eine ist das teils aus sozialer Ueberempfindelei, teils aus dema gogischen, demokratisierenden Tendenzen geborene Stre ben, die nationalen Lasten der Masse des Volles abzu- nehmen, womit die wahren Interessen dieses selb-n Volkes einer gefährlichen sozialen Phrase zum Opfer gebracht werden. Von der Goltz, der gegen den Verdacht parteipolitischer Vorecwgenom- men heil gefeit ist, sagt hierzu: „Tie ungeheure materielle Last, die dem deutschen Volke gegenwärtig aufgebürdet wurde, wird von einem ganz kleinen Bruchteil desselben übernommen . . . Die „schwachen Schultern", also die große Masse des Volkes, 99 vom Hundert, dürfen nichts von der Bürde spüren, die wir um der Sicherheit des Vaterlandes halber auf uns nehmen- Und das geschieht ohne ein Wert der Anerkennung und des Dankes der Mehrheit, die den Hergang für einfach Und gerecht und natürlich ansieht, weil nun ja, weil auch nur die Besitzenden an geblich ein Interesse an der starken Rüstung Deutsch lands haben. Den kleinen Mann gehen angeblich die Händel der Welt nichts an- Er nimmt von Ler hohen Politik leine Notiz. Er ist davon überzeugt, daß, wenn cs nach ihm ginge, die Kriege längst aufgehört hat ten und die stehenden Heere überflüssig geworLen wär^n. Mögen also die Reichen, die vor den Kriegen zu zit tern haben, auch für die Heere sorgen, die sie davor schützen sollen; es ist lediglich ihre Sache. - Längst ist das Wort vom „kapitalistischen Wettrüsten" geprägt worden, als ob es sich nur um das Wohl und Wehe einer kleinen Gesellschaftsschichl und nicht, wie dir Dinge in Wahrheit liegen, um Sein ooer Nichtsein des ganzen Deutsche» Boltes handelt. Wenn diese Auf fassung sich nn Laufe eines langen Friedens weiter verbreitete und bestätlt, so führte sie notgedrungen all mählich zur Gleichgültigkeit der großen Masse drs Vol kes gegenüber der Wehrhaftigkeit und oämit der Sicher heit des Staates. Die historischen Erfahrungen geben uns nachhaltige Lehre» darüber." Von der Goltz weist nu» an der Hand ge schichtlicher Ereignisse nach, daß die aus diesem Wege gezüchtete Geistesrichtung noch stets die Quelle ßwver- ster Niederlagen, des Zusammenbruches ganzer Völker geworden ist und daß das bei nationalen Opfern im Frieden „geschonte" Volk dann tausendfach hat zahlen und bluten müsse» unter der Peitsche rücksichtsloser Frcmohcrrschaft. „An der Katastrophe (1806 -07) trug die humane Rücksicht auf Schonung der Kräfte und Mittel des Landes den größte» Teil der Schuko. Des sen sich heute zu erinnern ist nützlich So war die Teilnahmlosigkeit der Bevölkerung während des Kampfes, die Gleichgültigkeit der Menge bet der Ent scheidung über Sein u»d Nichtsein entstanden, in der Scharnhorst mit Recht eine der wichtigsten Ursachen für die Niederlage von damals sah." Von der Goltz fährt dan» fort. „Wir sind auf dem Wege, einen ähnlichen nationalen Fehler in der Gegenwart zu züchten. Noch ist das Ende der Entwickelung unserer nationalen Kruft nicht da. Auch die Zukunft wird Wehrvorlagen bringen, neue Opfer werden nötig sein, dann erhebt sich ohne Zweifel wie der der Ruf, daß die Besitzenden sie darzubringen hät ten, wie diesmal. Aus allen Ausnahmen wird ein mal eine Regel .... „Der arme Mann' mit den „schwachen Schultern", der imm-l nur Vin seinen An sprüchen an Staat und Gesellschaft, niemals von seinen Pflichten gegen diese hört, wird gern daran glauben, erklärt man ihm doch stets von vornherein, daß er selbstverständlich geschont werden solle. Er kmm gar- nicht unders als zu der Auffassung kommen, daß ihn die ganze Frage eigentlich nicht berühre. Das macht ihn um Ende ungeeignet in der Stunde einer großen Not, auch seinerseits alle Kraft, Hab und Gut dem Baterlande zu opfern. Das ist oder unerläßlich, wenn wir uns behaupten wollen. Die geringe Zahl der Besitzenden allein kann die Freiheit und Unabhängig leit eines 70 Millionen-Reiches nicht aufrecht erhalten und wenn man sie auch gänzlich ausplünderte Nur ore Masse des Volkes vermag das mit g c m e c n , ch a f t l i ch e n K r ä s t e n z u v o N l c i „ g e n. Die verwöhnte Menge, der immer nur geschmeichelt wird, Lars das Bewußtsein nicht vcrlreren, Latz -s sich um ihr eigenstes Lebensinteressp, nicht blitz daß der Besitzenden handelt, wenn Deutschland sich rüstet, ja, daß dies in erster Linie zu ihrem Wohle geschieht An ihre Tür klopft die Not zuerst und sie sind es daher auch, für die es am nötigsten ist, daß Deutsch land stark in Waffen bleibt." — Auch der oberfläch lichste Birck auf die letzten Reichstagsvorgänge lehrt, daß von der Goltz allenthalben den Nagel au, den Kopf trifft. Wo anders liegt die Quelle der unseligen Sehn sucht nach direkten Reichssteuern als in dem Irrwahn, daß auf diese Weise die Masse des Volkes (alias Ler Wähler!) geschont werde?? Hat nicht die Sozial demokratie die neuen Steuern als ihr ureigenstes Werk gepriesen? Süde kum frohlockt namens seiner Partei: „Die Zweckbestimmung des Wehrbeurags soll man nm so weniger beklagen, als sie der beste Ha ken ist, an dem wir unsere Agitation für den Ge danken anhängen könne», in Zukunft alle neucn Rüstungsvorlage» durch solche Wehrbeiträge decken zu lassen. Diejenige» haben ganz recht, die in dem Wehrbeitrag nicht ein Ende, sondern vielmehr ein^n Anfang sehen!" Als zweite der beiden nationalen Lebensge fahren brandmarkt von der Goltz die aus pazi fistischer und internationaler Duselei geborene Phrase, das Heer sei lediglich Friejdensinstrument. „Eine an dere nationale Gefahr liegt in der stets wiederholten Behauptung, daß die Armee nur da sei, um den Frie den zu erhalten. Es ist dies in der letzten Zeit bis zum Uebcrdruß gepredigt worden und kann nur trü be Folgen haben. Es läßt die Armee als die gro ße politische Vogelscheuche erscheinen, deren Zweck der wirkliche Kampf überhaucht nicht mehr ist, s mdern nur noch eine martialische Gebärde, vor der die Aemve sich erschrecken sollen. Das geht solange an, als diese noch matthcrziger sind, als wir selbst, wirc aber elend zu nichce, sobald ein energischer Gegner sich vor dem schwarzen Mann nicht mehr fürchtet, und mit dem scharfen Schwert auf das Gespenst einschlägt Wir sind leider schon soweit, daß wir glauben, die Ar mee nur als Friedensstifter und lesende Versicher ungsprämie preisen zu dürfen, um nicht in den Verdacht kriegerischer Gesinnung zu geraten, als seübixs etwas an sich verwerfliches. Dabei wird »ich* bedacht, daß die ewige Wiederholung von derartigen Anprei sungen am Ende die Begriffe verwirre» und de" krie gerischen Sinn im Volke tatsächlich ertöten müssen. Niemand wünscht heute einen Krieg nur um des Krie ges halber, eine Armee aber, die bloß Lazu da sein sollte, den Friedel» zu erhalte», wäre ein innerlich unwahres Z w i t t e rw e, o n. Nein!