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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, ^Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Aehör-cn zu Pulsnitz und Königsbrück Mo. 89. Sonnabend, den 5. November 1894. Dieses Blatt erscheint Mittwoch« und Svnnabe» ds. — Preis vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Pvßanstallen. — Inserate ,c., welche die gespaltene Corpus Zeile, oder deien Raum, mit 1 Neugroschcu berechnet werde», sind in Pulsnitz spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einiusenden. — Expeditionen sind: )n Pulsnitz beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl und in Radebcra bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, die diesjährige Recruken-Anshebung betr. Die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft bringt hiermit Folgendes zur öffentlichen Kenntniß: 1 ., Die Gestellung vor der Aushebungs-Commission und ärztliche Untersuchung der im Jahre 1844 geborenen, mithin im heurigen Jahre niilitairpflichtig gewordenen, sowie der zwar früheren Altersclafseu angehörigen, jedoch mit Ableistung ihrer Militairpflicht noch im Rückstände gebliebenen, nicht minder der bei vorjähriger Aushebung wegen zeitlicher Untauglichkeit oder wegen noch zu erwartender Kör perlänge zurückgestellten Mannschaften, welche am 1. November d. I. im hiesigen Bezirke zur Anmeldung gelangt sind, hat den 25. November d. I. von früh 9 Uhr an im Gasthause des Herrn Tuchatsch zu Neusalza, den 26. November, sowie den 5., 6., 7., 8. und 9. December d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Budissin, den 28. November d. I. von früh L9 Uhr an im Rathhause zu Bischofswerda, den 29. und 30. November d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Pulßnitz, und den 1., 2. und 3. December d. I. von früh 9 Uhr an im Rathhause zu Kamenz, zu ersolgon. 2 ., Als Reclamatioustermin, wolchor als Schlußzeil für alle Reclamations-Verhandlungen zu betrachten ist, und bis zu welchem alle Neclamationen anzubringc» sind, ist der 13. December d. I. auberaumt worden. Will daher ein Militairpflichtiger auS irgend einem Grunde auf seine Befreiung Anspruch machen, oder bei der über ihn auS- zusprcchenden Unwürdigkeit, oder dem ermittelten Tüchtigkeitsgrade nicht Beruhigung fasten, so Hal er dies bis zu und mit dem anberaum- tcn NcclamationStcrmine und zwar in Letzterem spätestens bis Mi tags 12 Uhr bei Verlust seines Anspruchs, bei der AuShebungs- Commission, bez. der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmaunschaft, schriftlich unter Beifügung gehöriger obrigkeitlicher und sonsti ger etwa erforderlicher Zeugnisse anzubringen, im Reclamationskerminc selbst aber jedenfalls vor der AushebungS-Commijsion, welche zu dem Behufs am 13. December d. I. von früh 9 Uhr an ans dem Sckießhause zu Budissin zusammentreten wird, zu Anhörung der von derselben auf die angebrachte Neclamation zu ertheilenden Entscheidung persönlich sich einzufinden und bei seinem Nichterscheinen zu gewarten, daß die ihn betreffende Entscheidung gedachten TageS Nachmittags 5 Uhr als bekannt gemacht werde angesehen werden. 3 . Diejenigen Mannschaften, welche in Gemäßheit 67 flg. des Gesetzes vom 1. September 1858 von der Stellvertretung Ge brauch machen wollen, haben ihre dicSfallsigen Gesuche unter gleichzeitiger Erlegung der §. 68 des j gedachten Gesetzes auf Dreihun dert Thaler festgestellten Einstanbssumme längstens und bei Verlust ihres Anspruchs auf Stellvertretung bis zum 2l. Dcccmber d. I. Nachmittags 5 Uhr persönlich unter Beitritt ihrer Väter oder Vormünder und bez. Beibringung obervormundschaftlichen Dekretes, sowie Rückgabe der Ur- laubspässe, bei der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschaft auzubringen. budissin am 2. November 1864. KöIIist 1 iche A m t s h a u ptm a n n schaft. von Salza nnd Lichteuau.