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Nachdem das auf Blatt 988 des Grundbuchs für Lauter eingetragene Bergbaurecht „Friedas Glück" durch rechtskräf tigen Beschluß des Sächsischen Oberbergamtes Freiberg vom 18. Juni 1932 entzogen worden ist, wird dies gemäß 8 391 des Allgemeinen Berggesetzes vom 31. August 1910 mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Hypotheken-, Grundschuld, und Rentengläubiger sowie diejenigen, die auf Grund eines vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bergbauberechtigten herbeizuführen in der Lage sind, binnen 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung die Zwangs versteigerung des entzogenen Bergbaurechts beantragen kön nen. Wird innerhalb dieser Frist die Zwangsversteigerung nicht beantragt oder führt die Versteigerung mangels eines wirksamen Gebotes nicht zum Zuschlag, so erlischt das Berg- baurecht (8 392 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Berggesetzes). Schwarzenberg, den 4. August 1932. Das Amtsgericht — Grundbuchamt. Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma Hans Sadler, Manufakturwaren in Johanngeorgenstadt, Alleininhaber Hans Sadler in Johanngeorgenstadt, Markt, wird heute, am verfahre« KMEi Mrüii« zur MHMMW Mk dM SM hem Schuldner gemachten Dergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 16. September 1932, vorm. 9 Uhr vor dem Amts gericht Johanngeorgenstadt bestimmt. Als Dertrauensperson wird der Bücherrevisor Max Körner in Schwarzenberg bestellt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. VV4/32 Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 17. August 1932. Cs sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbie tend versteigert werden: Mittwoch, den 24. August 1932, vorm. 9 Uhr im gericht lichen Dersteigerungsraum: 15 Bunde verz. Bandeisen, Schreib ¬ maschinen, 1 Radioapparat, 1 Gchmiedefeuer mit Motor und Anlasser, 1 Posten Werkzeuge (Hammer, gangen usw.), 1 Seld- schrank, 2 Wandbilder, 1 Schüler-Violine, Schreibtische, Stand uhren, versch. Äsche, 1 Schreibmaschinentischs 1 Aktenschrank, Kredenze«, 1 Plüschsessel-Garnitur, 1 Bitrine, 1 Sosa, 1 Stu- benbüfett, 2 Plüschseffel, 1 Oelgemäld«, 1 Klavier, Reißzeuge, je 2 Bände Baeeaeeio und Sang und Klang, 1 Silberplatte, 1 Pökelfaß, je 1 Posten Milch, Wein und Branntwein, 1 Äste Zigarren, 1 Sprechapparat, 1 Tchallplattenschrank, 53 Schall platte«, 1 Schreibzeugs je 1 Posten Bettwäsche, Handtücher, Herren- «nd Kleiderstoffe, Anzüge, Jacken und Hosen, 8 Wagen, 1 Drehbank, 1 Spindelpresse, 1 Präzifionsantomat. Am gleichen Tage, vorm. 10 Uhr in Lößnitz, Caf« Georgi: Windjacken und Herrenhosen, 1 Posten Inlett, 1 Posten Schür- zenstosf, 1 Plüschgarnitur, 1 Tisch, 1 Lastauto. Am Freitag, dem 26. August, vorm. 9 Uhr im gerichtlichen Dersteigerungsraum: 1 Kleiderschrank, 1 Ausziehtisch, 2 Stühle, 1 Warenregal mit Aussatz, 1 Warenregal, 1 Warenschrank, Holzschuhe und -Pantoffeln, Pettschenrlemen, Mop», 1 Posten Lebens-, Gewürz- und Putzmittel. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Aue. Für die 30 Häuser der Stadtrandsiedlung Aue am geller- berg sind die Materiallieferungen bzw. Ausführungsarbeiten für folgende Arbeiten zu vergeben: Maurer-, Zimmerer-, Dach decker-, Glaser-, Tischler-, innere und äußere Klempner-, Ofen- und elektrische Arbeiten. Die Unterlagen können gegen eine Schreibgebübr von RM. —,50 für die Maurer- und Zimmerer- arbeiten und RM. —,25 für die übrigen Arbeiten beim Rat der Stadt Aue, Stadtbauamt, vom Dienstag, dem 23. ds. Mts., ab, entnommen werden. Die Anschläge sind bis zum Sonn- abend, dem 27. ds. Mts., mit Preisen versehen, an -er gleichen Stelle im Stadtbauamt Aue, verschlossen, mit der Aufschrift: „Stadtrandsiedlung am Zellerberg", wieder einzureichen. Der Träger: „Sachseuland", Heimstättengenossenschaft, «. G. in b. H^, Dresden^., Schloßstratze LS. Aue, 20. August 1932. Rat der Stadt. Volksschule zu Löhnih. Anmeldung der Kinder für Ostern 1933. Schulpflichtig werden Ostern 1933 alle Kinder, die späte stens am 31.. März 1933 das 6. Lebensjahr vollenden. Auf Wunsch der Erziehungspflichtigen können auch bei genügender körperlicher und geistiger Entwickelung die Kinder ausgenommen werden, die spätestens am 30. Juni 1932 6 Jahre alt werden. 8S. Jahrg. Anmeldungsordnung: Knabe«: Mittwoch, den 24. August 1932, 8—12 und 2—4 Uhch Mädchen: Donnerstag, d. 25. August 1932, 8—12 u. 2—4 Uhr. Dorzulegen ist für alle Kinder der Impfschein, für aus« wärts geborene außerdem die Geburtsurkunde (Familienbuch). Bet der Anmeldung ist eine Erklärung abzugeben, ob das Kind am Religionsunterricht oder an der Lebenskunde teil« nehmen soll. Die Erklärung kann später abgeändert werden. Körperliche oder geistige Mängel der Kinder sind schon jetzt mitzuteilen. Die Kinder sind mitzubringen. Kinder, die Ostern 1932 ein Jahr zurückgestellt worden sind, sind ebenfalls anzumelden. Lößnitz, Len 20. August 1932. Die Schulleitung. j Konzert- «nd Unterhaltung-Nachmittag im Gtadtbad zu Schwarzenberg. (Günstiges Wetter vorausgesetzt) Am Sonntag, 21. August 1932, ob ^3 Uhr nachm. findet im hiesigen Stadtbad ein Konzert statt. Außerdem werden im frischgereinigten Bassin Kunstspringen und -Schwimmen, humoristisches Springen und Schwimmen, Teller- und Hantel« tauchen, Fesselschwimmen usw. vorgeführt. Um 4 Uhr nachm. wird ein interessantes Wellenbad erzeugt. Während desselben dürfen nur sichere Schwimmer in das Wasser. Allseitiger Besuch dürfte sich bestimmt lohnen. Auf di» bestehenden Eintrittspreise wird ein Zuschlag von 10 Pfg. für Erwachsene und 5 Pfg. für Kinder unter 14 Jahren erhoben. Schwarzenberg, 19. August 1932. Der Rat der Stadt. Abführung der Bockhaltungsaufwandsumlage für das Wirt schaftsjahr 1932/33 in Schwarzenberg. Der Gesamtverwaltungsaufwand der für das Wirtschafts jahr 1932/33 erforderlichen Dockhaltungsaufwandsumlage ist sestgestellt worden. Die Umlage ist um 20 Prozent gesenkt worden und beträgt in diesem Jahre: . > ^esenzuchtverelns. ? für jede Ziege. Die Umlagebeträge sind umgehend, spätestens aber bi« zum 31. August 1932 an das hiesige Stadtsteueramt — Stadt haus, Zimmer Nr. 31 —, für Vie im Stadtteil Neuwelt wohn haften Ziegenhalter an die Kasse der Verwaltungsstelle Neu welt abzuführen. Diejenigen Umlagen, die bis zum 31. August 1932 nicht abgeführt sind, werden wie öffentliche Abgaben nach dem Ge- setze über die Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen zwangsweise beigetrieben. Schwarzenberg, 16. August 1932. Der Rat de» Stadt — Polizeiamt. Streiflichter. Kindenburg und Kitter. Aebergangserscheinungen. Das Zentrum als Sturmbock. Dersaffungsexperimente? Wiederausbauarbeit» das Gebot der Stunde. Irrsinn -es grünen Tisches. Die vergangene Woche hat unter den Nachwirkungen des Konflikts gestanden, in dessen Mittelpunkt Hindenburg und Hitler stehen. Berufene und Unberufene haben sich in den Zeitungen mehr oder weniger „tiefgründig" mit der Angelegenheit beschäftigt, die sich schließlich in einen Wortstreit darüber aufgelöst hat, ob Hitler in der historischen Besprechung in der Reichskanzlei „die ganze Macht" oder nur die „Führung der Negierung" verlangt habe. Mag nun die Zahl der be rühmten Mißverständnisse um dieses eine vergrößert worden sein oder nicht, uns scheint der Unterschied zwischen den beiden Auffassungen nicht so groß zu sein, daß nun ewige Fehde zwischen dem Reichspräsidenten und dem Führer der national sozialistischen Bewegung bestehen müßte. Me innere Kraft des Nationalismus, welcher die gemeinsame Basis beider Männer ist, darf sich an kleinlichen Meinungsverschiedenheiten nicht totlaufen. * Bei den Systemparteien und ihrer Presse tut man natür- lich ein Uebriges, das im Gange befindliche Auseinandcrreden auf der Rechten zu unterstützen, aber restlos wohl fühlen sich die Herrschaften dabei ganz gewiß nicht. Sie spüren, daß dis Unterschiede in der politischen Grundauffassung zwischen Hin- denburg-Papen und Adolf Hitler bei weitem nicht so groß sind, wie sie es zwischen letzterem und der Regierung Brüning waren, und daß der gegenwärtige Kampfzustand zwischen den nationalen Exponenten keine Dauererscheinung sein wird. Jedenfalls ist an eine Wiederkehr der Zustände des Weimarer Systems nicht zu denken, dazu hat der Gedanke der Notwen digkeit der nationalen Erneuerung allzu festen Fuß im Volke gefaßt. Der Parlamentarismus ist erledigt, was wir augen blicklich erleben, sind hoffentlich nur Uebergangs- erscheinungen, wie sie einer endgültigen Klärung vor auszugehen pflegen. Vorläufig gibt es dasZentrum als Sturmbock der Weimarer Parteien nicht auf, zu versuchen, aus der durch den 13. August geschaffenen Lage Kapital zu schlagen. Es will jetzt ein ähnliches Geschäft machen, wie es Braun und Severing mit Brüning gemacht haben, itämlich der NSDAP, die Führung im Reiche überlassen, für sich selbst aber die Machtstellung in Preußen einhandeln. Was das bedeutet, haben alle Reichs regierungen bisher erfahren, zuletzt das Kabinett Brüning. Wer Preußen hat, hat das Reich, das gilt nach wie vor. Adolf Hitler wird sich deshalb hüten, einer mehr oder weniger ge tarnten Zentrumsregierung Preußen zu überlassen und sich dafür von Zentrums Gnaden zum Reichskanzler machen zu lassen. Die Pläne der Nationalsozialisten sind nicht bekannt. In den nächsten Tagen — der preußische Landtag tritt am Donnerstag zusammen —, wird sich herausstellen, wie das Braune Haus in München die Lage meistern wird. Ebenso wenig wie die NSDAP, hat sich die Reichs regierung darüber geäußert, welchen Weg sie gehen will. Zunächst hat sie nur erklären lassen, daß sie nicht daran denke, aus dem zu erwartenden Mißtrauensvotum des Reichstags die Folgerung des Rücktritts zu ziehen. Die Anwendungs möglichkeiten des Artikels 48 der Verfassung sind, so kann man hier und da hören, noch längst nicht ausgeschöpft. Tatsache ist, daß bereits die Ansicht laut geworden ist, mit ihm die Ge schäftsordnung des Reichstags außer Kraft zu setzen. Auch die These wird vertreten, daß eine Regierung selbst nach der Ver sagung des Vertrauens nicht zurückzutreten braucht, „wenn das Mißtrauen ganz verschiedenen Parteirichtungen ent springt, ganz verschiedene Gründe hat und zu durchaus ent gegengesetzten Zielen führen soll" Experimente mit der Verfassung sind von jeher gemacht worden (vgl. Brüning), aber die Regierung Papen hat solche schließlich gar nicht nötig. * Sie hält, wenigstens tut sie so, an der Fiktion der parla mentarischen Willensbildung fest. Sie stellt sich aber auf den Standpunkt, daß, solange eine Mehrheit im Reichstag nicht zu sammenkommt, das Präsidialkabinett als geschäftsführende Re- gierung die Zügel in der Hand behalten muß. Gegen diese Auffassung wendet sich jetzt im „Vorwärts" der Genosse Löbe, der plötzlich die Ansicht vertritt, eine geschäftsftthrende Regie- rung sei verfassungswidrig. Dabei haben Braun und Seve ring in Preußen jahrelang als geschäftsführende Minister re- giert. Das ist natürlick etwas anderes in den Auaen der So zialdemokraten. Im übrigen sind vernünftige Menschen nach wie vor nicht der Ansicht, daß das Reich vor die Hunde gehen kann, wenn nur die Weimarer Verfassung intakt bleibt. * Das eine steht fest, daß eine Auflösung des Reichstags mit nachfolgenden Neuwahlen nicht zum Ziele führen wird. Das Volk ist, darüber herrscht kein Zweifel, wahlmüde, und wenn es gelingen sollte, die Wähler noch einmal zur Urne zu brin gen, so wird das Ergebnis nicht wesentlich anders werden als bei der letzten Wahl. Außerdem ist es höchste Zeit, nunmehr die nationalen Kräfte zusammenzuhalten, statt sie in unfrucht baren Wahlkämpfen zu vergeuden, und mit der Wieder aufbauarbeit zu beginnen. Das Wasser steht uns bis an den Hals. Die Gemeinden z. B. können ein fach nicht mehr weiter. Gerade in diesen Tagen haben die westfälischen Großstädte in einer gemeinsamen Eingabe an sämtliche Instanzen des Reichs und Preußens mit größtem Ernst auf die aufs äußerste gestiegene Finanznot und aus die bevorstehenden Gefahren sozialer und wirtschaftlicher Art hin- gcwiesen, die hereinzubrechen drohen, wenn das Finanzelend nicht gebannt wird. Was für den Westen gilt, gilt im gleichen oder noch höherem Maße sür das übrige Reich, insbesondere für Sachsen, und nicht nur für die Großstädte. * Hier nützen kein« sonstwie gearteten Zwangsmaßnahmen etwas, auch wenn sie von Kapazitäten des grünen Tisches noch so gründlich ausgeklügelt werden. Die alte Wahrheit, daß, wo kein Geld ist, der Kaiser das Recht verloren hat, gilt auch heute noch. Das sollte man gewissen Großgläubigern eigent- lich nicht erst zu sagen brauchen, die hier und da mit Zwangsvollstreckungen in das Gemeindevermögen drohen, wobei sie außer acht lassen, daß sie dadurch nur in verschwin- dend seltenen Fällen zu Gelbe kommen. In Preußen — und wo anders wird man es bald nachmachen — ist man auf den Ausweg verfallen, Staatskommissare damit zu beauftragen, die von den Gemeinden erhobenen Staatssteuern sicher zu stellen. Auch diese Maßnahme wird ein Schlag ins Wasser sein, denn schließlich muß der Staat doch für die Wohlfahrtslasten auf kommen, die bisher aus den nichtabgelieferten Staatssteuern bestritten worden sind. Auf die Gemeindeverwaltungen nach dem Motto „den letzten beißen die Hunde" die finanzielle Ver antwortung abzuladen, ist gewiß kein Kunststück. Es wird Zeit, daß sich der Stolz der Gemeindebürger und Gemeindevertre tungen gegen den Irrsinn des grünen Tisches wehrt, an dem man vergessen zu haben scheint, daß die Schule an der Geldmisere an ganz anderen Stellen liegt als an den Kom munen.