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leißerih-Zeitung Lrjcheint Dienstags und WM Freitags. Zu beziehm durch alle Post- anstalten. Preis - pro Quartal i 10 Ngr, Inserate die Spalten-Zeile 8 Pfg. Amt,- Md Mkigk-ZIM der Miglichm WmchU-Amlkk Md Sladlräthc Pjppoldiswaldk, /rmmfti« md JUkiidcrg. Verantwortlicher Redakteur: Carl Sehne in Dippoldiswalde. Tagesgefchichte. Dippoldiswalde, den 8. Novbr. In der gestrigen Sitzung des Gewerbe-Vereins (beiläufig bemerkt, versammelt sich der Verein jetzt aller 8 Tage) konnte endlich der, wegen Krankheit des Vortragende» bisher ausgesetzt gebliebene Vortrag „über einen für Dippol diswalde und Umgegend zu gründenden Spar- und Vorschußv erein" gehalten werden. Hr. Gerichts- amtscontroleur Karg sprach nach Anleitung der von ihm mit ancrkennenswerthem Fieiße entworfenen Sta tuten über den Zweck, die Mittel und die Verwaltung eines solchen Vereins, und diente der, durch mancherlei Einwürfe, Anfragen und vorläufig ausgesprochene Wün sche (welche letztere jedoch erst einer Generalversamm lung zu endgültiger Entscheidung vorgelegt werden können) unterbrochene Vortrag wesentlich dazu, den Anwesen den eine klarere Vorstellung von dem angeregten Unter nehmen zu verschaffen. Sofort schritt man nun auch zur Wahl eines provisorischen Comitö von fünf Mit gliedern, das die einleitenden, vorberathenden Schritte zu thun habe, um den Verein sobald als möglich in's Leben zu rufen. Die Wahl fiel mit völliger Einstim migkeit auf die Herren Bürgermeister Heisterbergk, Lohgerbermstr. und Gewerbekammermitglied Frosch und fast mit Einstimmigkeit auf die Herren Gerichtsamts- controleur Karg, Kaufmann Richter und Buchbruckerei- besitzer Jehne, welche denn auch ihre Zustimmung zu erkennen gaben. ES dürfte wohl der Ort sein, eine vielleicht hier und da anstauchende irrige Meinung zu widerlegen, nämlich die: als wolle der Gewerbe-Verein sich zum Leiter und gleichsam Inhaber des Vorschuß- Vereins auswerfen. Dem ist keineswegs so. Derselbe will nur die ersten Schritte zur Verwirklichung der an geregten Idee thun, wird dann aber das Unternehmen den Beschlüssen einer Generalversammlung unterwerfen, dnrch welche dann dasselbe als ein vom Gewerbverein vollständig gesondertes dastehen wird. Wir machen schließlich nochmals darauf aufmerk sam, daß Hr. Kaufmann Richter, bei dem der Statuten entwurf ausliegt, bereits jetzt schon Beitrittserkärungen bereitwilligst entgegennimmt. Altenberg. Für den 15. Novbr. steht hier wieder eine Stadtverordnetenwahl bevor. Möchten die wahlberechtigten Bürger, eingedenk ihres so wichtigen konstitutionellen Rechtes, sich zahlreich an der Wahl urne einfinden, möchten sie aber auch Männer wählen, welche, wie mit den Rechten, so auch mit den Pflichten eines Stadtverordneten, und ganz besondes mit der Städteordnung und dem Localstatut vertraut sind, Männer, welche ohne alles Sonderinteresse stets nur das Wohl der Bürgerschaft im Auge haben, und ihr^ Ueberzeugung mit Mannesmuth offen und frei auszu sprechen wissen. Leider scheidet der bisherige Vor sitzende, Hr. Bezirksarzt vr. Lechla, aus und wird, dem Vernehmen nach, eine etwa auf ihn fallende Wieder wahl ablehnen. Er hat sich um die Stadt Altenberg sowohl durch Sachkenntniß und scharfsinnige Auffassung der vorliegenden Fragen, als durch unermüdlichen Pflichteifer unbestreitbar große Verdienste erworben, und möge deßhalb sein Nachfolger in ihm ein würdiges Vorbild zur Nachahmung erblicken. Ihm sei hiermit der wohlverdienteste Dank ausgesprochen. Altenberg. Wenn das Gewerbegesetz in Z. 88 «üb st. die Gründung von Anstalten (Cassen) zu Unter stützung der Mitglieder und ihrer Angehörigen und Ge- werbsgehülfen ebenfalls als Zweck der Innungen bezeichnet hat, so muß derselbe als ein hochwichtiger betrachtet werden und kann dessen Verfolgung gewiß den Gewerb- treibenden überhaupt, wie den Jnnungsverbänden ins besondere, nicht genug empfohlen werden, da nament lich den weniger bemittelten Classen die Ansammlung von Capitalien für Krankheits- und Sterbefälle, wenn nicht unmöglich, doch mit Schwierigkeiten und Hemm nissen verbunden ist. Deshalb wurde auch schon in ältern Zeiten die Gründung derartiger Cassen mannichfach angestrebt, und die mittler» und kleinern Städte be sitzen auch außerhalb dex JnnungSverbände verschiedene Vereine, die seit langen Zeiten namentlich die Unter stützung in Krankheits- und bei Todesfällen sich zur Aufgabe gemacht und zum Theil leidliche Ueberschüffe gesammelt haben, während die Fürsorge für die Ge sellen durch Pflege in Krankheit, durch Gewqhrung des! Beerdigungsaufwandes bei Todesfällen und Verab reichung eines Zehrpfenniges an Wandernde, durch Gesetz und Herkommen bei allen Innungen in verschie dener Ausdehnung geübt wurde. Die neue Gewerbegesetzgebung hat allen diesen Bestrebungen einen neuen mächtigen Anstoß gegeben. So z. B. ist nach Z. 60 des neuen Gewerbegesetzes der Wander- und Herbergözwang aufgehoben. Hier durch haben sich nun die Innungen veranlaßt gefunden, das den wandernden Gesellen zeither verabreichte Jn- uungögeschenk zu verweigern, indem selbige von dem Grundsätze ausgehen: „wer wandern will, muß Reise geld haben." Ob aber dieser Grundsatz vom morali schen und christlichen Standpunkte aus als richtig be zeichnet werden kann, muß doch wohl bezweifelt werden. Wie viele Meister haben nicht wieder Söhne draußen in der Fremde, von denen sie nicht wissen, ob sie im Stande sind, das nöthigc Reisegeld zu erübrigen, wenn sie außer Arbeit kommen. Mögen nun auch Einige