Volltext Seite (XML)
ünd Anzeiger. ^ tztz. Sonntag, den 7. März. 1847. Bekanntmachung. Das 2. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 5. Verordnung, die neue Anleihe der Stadt Oschatz betreffend; vom 4. Januar 1847. Nr 6. Verordnung, den Abschluß einer Uebcreinkunft mlt der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regierung wegen wechselseitiger unentgeldlicher Heilung und Verpflegung, auch Beerdigung erkrankter und verunglückter unbe, mittelter Unterthanen betreffend; vom 21. Januar 1847. Nr. 7/ Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkasse sin der Stadt Neustädte!; vom 2V. Januar 1847. Nr. 8. Verordnung zu Bekanntmachung der mit der Großherzoglich Sachsen-Weimar.Eisenachschen Regierung getroffenen Übereinkunft wegen Leistung gegenseitiger Rechtshilfe; vom 11. Februar 1847. ist bei uns eingegangen und wird bis zum 24. d. M- auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, den 3. März 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. Otto. Außerordentlicher Landtag. Sitzung der ersten Kammer den 4. März. Die Sitzung beginnt */z11 Uhr in Gegenwart der Staats minister v. Falkenstein, v. Zeschau und des König!. Commissar Kohlschütter. Nachdem sich eine Meinungsdifferenz rücksichtlich der Abgabe einer Petition aus Morgenröthe zwischen Bürger meister Schanz, dem Präsidenten und dessen Stellvertreter erledigt hat, kommt man zur Tagesordnung: Berathung des Berichts d«^ außerordentlichen Deputation über das Decret v. 22. Januar, die Nahrungsverhältnisse betreffend. Sie soll sich zunächst über den dermaligen Zustand der Dinge erstrecken, welchen die Deputation unter ^ zusammengestellt, und in Folge welcher Zu- sammenstellung sie anzurathen hat: 1) den Beschlüssen der zweiten Kammer bezüglich der Bewilligung für Communicationswegbauten, so wie 2) dem wegen Einschärfung der münzpolizeilichen Vorschriften ge stellten Anträge beizutreten, dagegen 3) dem An träge auf Beseitigung des auf den Reis gelegten Zolles den Beitritt zu versagen. Zuerst nimmt das Wort der Vicepr äsident, der ausführlich die Ansichten der Deputation wiederholt, ihre Anträge für sehr zweckmäßig hält, sich jedoch von Einschärfung der münzpolizeilichen Vorschriften gar nichts verspricht, da sie keine moralische Einwirkung haben werde, schließlich auch der Ansicht ist, daß von einem allgemeinen Nothstande nicht die Rede sein könne. Nach ihm erhebt sich v. Schönberg-Bibran.: es würbe ein großer Trost und eine wahre Beruhigung für das Land sein, wenn die Regierung die Höhe der Summe bezeichnet hätte, welche sie zu Linderung des Nothstandes aufwenden wolle. Die vorgeschlagenen Chaussee- bauten würden Ln den Wintermonaten keinen sonderlichen Erfolg haben. Er sei überzeugt, die Regierung werde überall helfen, wo es nothwendig ; allein es sei konstitutioneller Gebrauch, bei außerordentlichen Gelegenheiten den betreffenden Ministerien einen gewissen Credit zu geben, das sei aber von der Deputation außer Acht gelassen worden; man verlange daher eine Bewilligung für eine unbestimmte Summe, womit er sich eigentlich nicht ganz einverstehen könne, v. Watzdorf motivirt seinen bei der Deputation abgegebenen Antrag: „daß derjenige Theil der zur Unterstützung der Landwirthschaft unter Position 22. bewilligten Gelder, welcher zur Unterstützung von Thier- und Productenschau bestimmt ist, im gegenwärtigen Jahre zum Ankäufe von Kar toffeln verwendet werde, um letztere zu ermäßigten Preisen an kleine Landwirthe, Häusler und Hausgenossen als Saamen zu verkaufen;" ec sieht jedoch, da die Deputation ihn deshalb, weil ein allgemeiner Credit bewilligt werden soll, nicht bevorwortet hat, von weiterer Verfolgung desselben ab. v. Schönfels: wenn die Pflicht der Abgeordneten die ist, nach Kräften für das Wohl des Landes zu sorgen, so darf wohl jedes Mitglied der Kammer gerechtfertigt sein, wenn es in dieser hochwichtigen An gelegenheit das Wort ergreife. Es handle sich um die physische Existenz vieler Staatseinwohner. Was nützten die besten Rechts- instilute, wenn die Einwohner aus Hunger zum Verbrechen hingerissen würden; was Schulen, wenn die Kinder sie aus Mangel an Bekleidung nicht besuchen könnten; was ein geregeltes Steuersystem, wenn man kein Geld habe, die Steuern zu zahlen? Sei ein so. ganz trauriger Stand der Dinge hier noch nicht vorhanden, so scheine eS doch, als ob man dtmselben sich mit starken Schritten nähere. Ihm vorzubeugen, sei es mit Geldmitteln nicht allein gethan, sie seien nur Palliative z man müsse besondere Wege dazu einschlagen. Uebrigens freue er sich über die Anerkenntnis welche StaatSmin. v. Falkenstein den hierauf bezüglichen Verhandlungen der zweiten Kammer habe zu Theil werden lassen, behalte sich da- Anbringen von Vorschlägen aber für den zweiten Theil der Verhandlung vor. Domherr l)x. Schilling: es sei sehr erfreulich, wenn man lese, daß eS noch keinen ordentlichen Nothstand gebe; indessen sei er doch in einigen Gegenden vorhanden, wie z. B. aus RitterSgrün vom dortigen Pastor, also jedenfalls aus glaubwürdiger Quelle, im Leipziger Tageblatte nachgewiesen worden sei Seien solche Thatsachen, — er fuhrt beide Fälle an, worüber man die Nr. 48, 58 d. Bl. vergleiche — wahr, wie sie wohl kaum bezweifelt werden könnten, so nähmen sie nicht bloS da- menschliche Gefühl, son dern auch die Fürsorge der Regierung in Anspruch; er bitte daher dieselbe, den notorisch armen und nothleidenden Gegenden Hilfe zu senden. Sie würde bei der Ständeversammlung Rechtfertigung finden, wenn fie alles Erforderliche thuez hätten doch andere Ständeversammlungen große Summen zu diesem Zwecke bewilligt, l Aufhebung des' Zolles auf Reis «erde auch zur Abhilfe der Roth