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28. October 18S« Jnsrrtionsgebühr für den Rauin einer Zeil, 2 Ngr. Dienstag. Nr 253 Zu tezichm durch alle Vastämter der Zu- und Auslandes, sowie durch die Expedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8)- -«M- Deutschs MgtwtlM Zntllng Preis für da« Vierteljahr " Ttzlr.; jede Mxelnr -Wahrheit und Recht, Freiheit Llld Seseh!« NMLM-r 2 K-r. - D^«t^chra«d. Pr««ß««. t Berlin, 28. Ocl. Den Andeutungen, daß in Bezug «Nf die Behandlung der Neuenburger Angelegenheit von Leiten des DentschenWund«S sich Schwierigkeiten herausstellen würden, möchte entge- genzgstellen sein, daß zwischen Preußen und Oesterreich in der besagten An gelegenheit «in« vgll« Uebereinstimmung der Anschauung obwaltet und ein Ansamnwnwirken dieser beiden Großmächte nicht bezweifelt wird. Welchen Erfolg die von einigen deutschen Staaten ausgestellten Bedenken im Schosse des Bundestags haben werden, möchte daher abzuwarten sein. Einen be deutsamen Punkt hebt das neueste Preußisch« Wochenblatt hervor, auf wel chen wir nicht verfehlen die Aufmerksamkeit hinzurichten. Nach der Angabe diese- in solchen .Dingen unterrichteten BlaltS steht für Preußen vertrags mäßig di« Verbindlichkeit Lest, bevor «S an äußerste Schritte denkt, den Weg der Vermittelung durch die Großmächte zu versuchen. Im Londoner Pro- tokoll von 1852, in welchem bekanntlich die übrige« Großmächte das Recht der preußischen Dynastie auf Neuenburg aufs neue ausdrücklich anerkannt haben, habe Preußen diese Verbindlichkeit übernommen und sich erst dann di« voll« Fr«iheit d«S Handelns Vorbehalten, wenn die Beschreitung des BermittelungSwegs sich als rrsultatloS erwiesen haben würde. „Uns will bedünken", sagt da« Preußische Wochenblatt, „daß die Eidgenossenschaft dem Eintritt dieses äußersten Falles doch nicht mit allzu großer Ruhe entgegen- zusrhrn habe. Darf sie sich etwa mit solcher Ruhe dem Glauben hingcben, ihre beiden großen Nachbarn würden sich jedem Versuch einer dritten Macht widersetzen, der Eidgenossenschaft eine fühlbare Lehre darüber zu geben, wie sie in Zukunft die Rechte Anderer zu rcspectiren habe?" Als besonders bezeichnend für die Auffassung der Frage von Seiten der altpreußischen Partei theilen wir nachfolgende Stelle mit: „Welches Ziel sich auch unsere leitend«« Staatsmänner stecken wollen, wie versöhnlich auch ihre Gesinnun gen sein mochten — liegt eS nicht in ihrer Absicht, schlechthin und ohne irgendeine befriedigende Genugthuung vor den Errungenschaften des Radi- «alismus sich zu beugen, so werden sie sich genöthigt sehen, sich die Mittel zu vergegenwärtigen, welche anzuwendcn sein werden, wenn die in der Schweiz herrschende Partei sich weigern sollte, die Hand zu einer würdigen Ausgleichung zu bieten. Die Erwägung solcher Mittel führt schon von selbst auf die Nothwendigkcit einer vorherigen Verständigung mit den übri gen Großmächten hin." Als vermittelnde Macht schlägt das Preußische Wochenblatt England vor. — Wie man mit ziemlich« Bestimmtheit in hksigen diplomatischen Kreisen andruten hört, bereiten sich zwischen Ruß- land und Frankreich freundschaftliche Beziehungen vor, dir indessen das Berhältniß Frankreich« zu England nicht berühren sollen. — Die Kölnische Zeitung theilt den Wortlaut der vielfach besprochenen Depesche der preußischen Regierung an ihre Gesandten bei den Regierun gen des Deutschen Bundes über die neuenburg er Angelegenheit mit. ES ist folgender: Berlin, ... Sept. 1858. GW. sind bereits davon unterrichtet, daß in den erste» Lagen dieses MonntS im Fürstcnthum Neuenburg unter royalistischen Führern eine Bewegung zur Herstellung der legitimen Regierung stattgefunben hat. Der Erfolg die ser Bewegung ist nur ein ku»cr gewesen. Die republikanischen Behörden haben die Regierung wieder ergriffen. Ein großer Theil der Royalisten und ihrer Führer find gefangen. Wrnirgltich die königliche Regierung jede Verantwortlichkeit für diese Eretg- «sse von sich ablehnen muß, so Haden dieselben darmn nickt weniger das tandesvätcr- ltche Herz Sr. Maj. de« Königs aufs tiefste ergriffen. Je mehr Se. Maj. die Ge- sinnnngen treuester, wenn auch in der Wahl ihrer Mittel vielleicht fehlgretsender Hin- aebung zu würdigen wissen, welche die jüngste Handlungsweise der Neuenburger Roya listen hervorgerufen habe», desto unabweiSlicher drängt sich unserm allergnädigsten Herrn die Pflicht auf, zuvörderst die Opfer ihrer Treue vor den Folgen vieler Ereignisse zu schützen. Se. Maj. der König können in dieser Beziehung Lie seitens der schweizeri schen Behörden erfolgten Zusagen humaner Behandlung der Gefangenen nicht für ir gendwie genügend erachten. Abgesehen davon, daß die Erfüllung dieser Zusage den uns vorliegenden Nachrichten zufolge mehr als zweifelhaft ist, so betrachtet Se. Maj. nur die gänzliche Befreiung der Gefangene» als diejenige Bedingung. deren vorgän gige Erfüllung für die Stellung Sr. Maj. zu Len Verhandlungen über die definitive RegUlirung der Neuenburger Frage maßgebend sein wird. Denn in dieser vorgängigen Befreiung würde Se. Maj. «ine Bürgschaft dafür finden, daß es allerhöchstdemselben gestattet ist, von den Verhandlungen über die künftigen Verhältnisse des Fürstenthums Neuenburg sich ein befriedigenderes Resultat zu verbrechen, als es bisjetzt der Fall gewesen ist. Um die Behandlung der ganzen Angelegenheit in dieser Weise vorzube reiten, beabsichtigen Se. Maj. auch dem Deutsche» Bu»de Mittheilnng von den jüng sten ncueuburger Ereignissen zu macke» und daran den Antrag zu knüpfen, daß der selbe nicht nur dem Londoner Protokoll vom 21. Mai 1852 beitret«, sondern auch ftl- nerseitS bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Freilassung der Neuenburger roya- Uftischen Gefangene» dring« und sich je nach dem Erfolgt seiner LeSfallsigen Schritte eruftere Maßregeln gegt» die Schweiz vorbehalte. Se. Maj. sind der festen Zuver sicht, daß ein derartiger Antrag der einstimmigen Annahme seitens der Bundesversamm lung gewiß sein kann. ES handelt sich darum, einem unbestreitbaren Rechte Geltung zu verschaffen und das Gewicht Deutschlands in die Wagschale dec rechtmäßigen Au- torität eines deutschen Fürsten zu legen. Keine deutsche Regierung wird sieh dieser Aufgabe entziehe» wollen. Allein wir ltgen Werth darauf, uns hiervon auch schon vor unserer Eröffnung in Frankfurt durch vertrauliches Einvernehmen mit den einzel ¬ nen deutschtn Regierungen Gewißheit zu verschaff«». Vies ist der Zweck des gegen wärtigen Erlasses, und Ew-, indem Sie denselben vertraulich mittheilen, wollen unsern Wunsch au-drücken, der dortstitigen Zustimmung zu dem eventuell von Preußen in der Bundesversammlung nach Maßgabe vorstehender Andeutungen zu stellenden Anträge vergewissert zu sein. Genehmige» Ew. «. sGez.j MantrüM. Was di« Stellung brr preußisch«« Regierung in der neuenburger Sache anlangt, so erwähnt das Journal d«S DibatS ein« Mittheilung der- selben an die vier Großmächte. „Diese Mitthellung", schreibt das Journal, „ist in s«hr gemäßigten Ausdrücken abgefaßt. Der König Friedrich Wil helm reclamirt bi« ihm auS dem Vertrage von 1815 und dem letzt«« Lon doner Protokoll justehenden Rechte und Vortheile. Er erklärt bestimmt, daß rS dabei nicht seine Absicht sei, den Frieden Europas zu stören. Er weiß, daß di« Erhaltung deS Friedens auch in dem Wunsch« seiner Ver bündeten liegt, darum hat der König schon 1852 ihre freundschaftliche Ver mittelung angerufen. Die Verbündeten deS Königs hatten bereits verspro chen, mit der Regierung der Schweiz eine officiöse Verhandlung zu eröff- nen, und der König hatte sich verpflichtet, während der Dauer dieser Ver handlungen jeden direkten Schritt zu unterlassen. Man war darüber einig, daß dieser Weg der den verschiedenen Interessen entsprechendste sei, bis eine passende Gelegenheit dem König gestatte, sich selbst Recht zu verschaffen, wenn nämlich diese Verhandlung zu keine« Ziele führen sollte Diese Ge legenheit bitt«t sich in diesem Augenblick, si« wurde durch die letzten Ereig nisse in Neuenburg geschaffen. Dabei sind zwei Punkte zu erwägen. Einer dieser Punkte muß ohne Verzug erledigt werden, denn es handelt sich da- bei um Umstände von der allerdringendsten Art. Aber auch für den andern Punkt muß die ganze Aufmerksamkeit der Verbündeten deS Königs in An spruch genommen werden. Es find in Neuenburg Unterthanen drs Königs verhaftet und ins Gefängniß gesetzt worden, weil sie einen vergebliche« Ver such gemacht haben, di« königliche Autorität wiederherzustellen, welche dort seit acht Jahren durch den verderblichen Einfluß revolutionärer Ausländer misachtet worden ist, durch den Einfluß von Ausländern, welche ihr«« Willen der großen Majorität der Bewohner von Neuenburg als Gesetz auf- gezwungen haben. Man will die Urheber dieses Erhebungsversuchs richten und verurtheilen. Der König wird das nicht leiden, denn das wäre zu gleich ein Angriff auf seine Autorität, ein« Mißachtung seines Rechts und eine Beleidigung seiner persönlichen Würde. Das bloße Factum der Ver haftung und Einkerkerung seiner Unterthanen ist eine Beleidigung für dem König, eine Beleidigung, weiche mit jedem Tage der Gefangenschaft größer wird. Diese Gefangenschaft muß sofort aufhvren. Der König wird nicht verfehlen, dafür zu sorgen, wenn sich die Eidgenossenschaft hartnäckig zeigt. Weiter handelt eS sich um Anerkennung des Souveränetätsrechts, welches der König fodert. Niemand bestreitet ihm dieses Recht; die Verbündeten des Königs sind bisher in ihren Verhandlungen mit der schweizerischen Re gierung zu keinen» Resultat gelangt, der König wünscht zu wissen, waS sie nun zu thun gesonnen sind, wenn sie nämlich der Ansicht sind, daß ihnen noch irgendetwas zu thun übrigbleibt. Der König ist der Ansicht, daß man nochmals in die Schweiz dringe»» und perrmtorifch eine Antwort von ihr verlange»» müsse. Die letzten Ereignisse in Neuenburg haben die Groß mächte Europas in eine Lage gebracht, die ihnen nicht gestaltet, länger zu warten. Der König ersucht seine Verbündeten, ihn von den Schritten zu benachrichtigen, die sie thun wollen, um dieser Lage der Dinge ein Ende zu machen." Ferner schreibt dasselbe Journal: „Zu gleicher Zeit, wo da« berliner Cabincl sich an die Mächte wendete, welche das Londoner Proto koll unterzeichnet, legte es den Regierungen von Baiern, Württemberg und Baden den Sachverhalt vor, »in» sich zu versichern, daß diese in keinerlei Weise der Schweiz Hülfe leisten und sich nicht dem Durchmarsch eines preu ßischen Armeecorps widersetzen würden, wenn «S nöthig werde»» sollte, Neuen burg militärisch zu besehen. ES benachrichtigte jene Regierungen, daß die Angelegenheit dem deutschen Bundestage vorgelegt und dessen Ansicht dar über verlangt werden würde. Man versichert, daß das berliner Cabinct von de»» genannten drei Cabineten günstige Antworten erhalten hat und nur noch auf das Resultat der Schritte wartet, welche zu Bern im Namen der vier Mächte, welche das Londoner Protokoll unterzeichnet haben, gechan worden sind." Das berliner Correspondenz-Bureau schreibt: „Wie man vernimmt, ist eS neuerdings zweifelhaft geworden, ob die Verhandlung der neuen burger Frage am Bundestage weitcrgehen werde als bis zur Vccw«n- düng deS Deutschen Bundes für die gefangenen Royalisten. Die staats rechtliche»» Moment« dieser Angelegenheit würden am deutschen Bundestage dann erst zur Erörterung gelangen, wenn eine Verständigung in Betreff derselben seitens der europäischen Mächte zu Festsetzungen geführt hat. Es scheint hierauf das Verhalte» einzelner deutscher Mittelstaaten von Einfluß gewesen zu sei», welche es vermieden zu scheu wüuscheu, daß der Bund in irgendeine Beziehung zu den außcrdemschen Besitzungen eines seiner Glieder